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Erwerbsunfähigkeit

Erwerbsunfähigkeit

Erwerbsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder Kräfteverfall, die ärztlich nachzuweisen sind, voraussichtlich mindestens zwei Jahre außerstande sein wird, einer Erwerbstätigkeit von mehr als 3 Stunden täglich nachzugehen. Ist die versicherte Person auf die vorgenannte Weise sechs Monate ununterbrochen erwerbsunfähig gewesen, so gilt die Fortdauer dieses Zustandes als Erwerbsunfähigkeit.

Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung zahlt, wenn ein Versicherter in keinem Beruf mehr arbeiten kann. Eigentlich wäre die Berufsunfähigkeitsabsicherung, die den zuletzt ausgeübten Beruf absichert, die erste Wahl. Doch viele bekommen diese Berufsunfähigkeitsversicherung gar nicht und brauchen trotzdem einen Arbeitsausfallschutz: Angehörige bestimmter Berufe, wie etwa Dachdecker, Musiker oder Fotografen werden von den Versicherern als besonders risikoträchtig eingestuft und bekommen häufig keinen Versicherungsschutz gegen Berufsunfähigkeit, oder nur noch zu unbezahlbaren Beiträgen. Manche Arbeitnehmer können sich auch keine Berufsunfähigkeitsversicherung leisten. Die Erwerbsunfähigkeitsversicherung ist zwar preiswerter als eine vollwertige Versicherung, die bei Berufsunfähigkeit leistet, sie leistet aber auch erst viel später und ist somit schlechter als eine Berufsunfähigkeitsversicherung.

Freiberufler können allerdings keine Erwerbsunfähigkeitsversicherung abschließen. Sie sind als Berufsgruppe ausgeschlossen.

Eine Erwerbsunfähigkeitsversicherung sollte nur dann abgeschlossen werden, wenn man keine Berufsunfähigkeitsversicherung bekommt oder diese wegen des höheren Beitrages nicht bezahlen kann. Eine schlechtere Versicherung ist dann besser, als gar keine Absicherung.

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Quelle: http://refactoring.vvs-gmbh.de:80/unemployability
Datum: 19. 03. 2024, 10:45:15

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