Versicherungen für Geschäftskunden
Reisegepäck
Anwendungsbereich
Die Reisegepäck-Versicherung ist für Privatpersonen. Die Firmen-
Reisegepäck-Police ist für Firmen oder Verbände. Sie kann
sowohl für Geschäfts- und Privatreisen vereinbart, als auch auf
Geschäftsreisen beschränkt werden.
Gegenstand der Versicherung
Versichert ist das gesamte Reisegepäck. Als Reisegepäck gelten
sämtliche Sachen des persönlichen Reisebedarfs, die während
einer Reise mitgeführt, am Körper oder in der Kleidung
getragen oder durch ein übliches Transport mittel befördert
werden. Reisegepäck sind auch Geschenke und Reiseandenken,
die auf der Reise erworben werden.
Versicherte Gefahren und Schäden
Versicherungsschutz besteht, wenn versicherte Sachen abhandenkommen,
zerstört oder beschädigt werden, während
sich das Reisegepäck im Gewahrsam eines Beförderungsunternehmens,
Beherbergungsbetriebs, Gepäckträgers oder einer
Gepäckaufbewahrung befindet, während der übrigen Reisezeit
entstanden, z. B. durch Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub,
räuberische Erpressung, mut- oder böswillige Sachbeschädigung,
Verlieren (nicht Liegen-, Stehen- oder Hängenlassen),
Transportmittelunfall oder Unfall eines Versicherten, bestimmungswidrig
einwirkendes Wasser, einschließlich Regen und
Schnee, Sturm, Brand, Blitzschlag oder Explosion, höhere
Gewalt.