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Versicherungen für Geschäftskunden

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Frachtführerhaftung

Frachtführerhaftung

Anwendungsbereich
Für Unternehmer, die entgeltlich Güter für Dritte mit Kraftfahrzeugen befördern (gewerblicher Güterkraftverkehr) und unter die Versicherungspflicht nach § 7a GüKG fallen.

Gegenstand der Versicherung
Gegenstand des Versicherungsvertrages ist die im Ver sicherungsschein beschriebene Haftung des Versicherungsnehmers aus entgeltlicher Frachtführertätigkeit im gewerblichen Güterkraftverkehr mit Kraftfahrzeugen des eigenen Betriebes.

Versicherte Haftung
Nach CMR/HGB gilt: Die Leistungspflicht des Versicherers umfasst die Befriedigung begründeter und die Abwehr unbegründeter Schadensersatzansprüche, die gegen den Versicherungsnehmer aufgrund des Frachtvertrages erhoben werden. Die Regelhaftung beträgt 8,33 SZR pro Kilogramm befördertes Gut.

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Quelle: http://refactoring.vvs-gmbh.de:80/carriers_liability
Datum: 19. 03. 2024, 03:08:27

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