Versicherungen für Privatkunden

Pflegepflicht
Die soziale Pflegeversicherung stellt eine Grundsicherung durch unterstützende Hilfeleistungen in Form von Geld- und/oder Sachleistungen dar, die die Eigenleistungen der Versicherten (familiäre, nachbarschaftliche und ehrenamtliche Pflege) ergänzen sollen.
Maßgebend für den Anspruch auf Leistungen der Pflegeversicherung ist der in drei Pflegestufen unterteilte Grad der Hilfebedürftigkeit. Dieser wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen festgestellt.
Die soziale Pflegeversicherung wird ebenso wie die gesetzliche Krankenversicherung durch Arbeitnehmer- und Arbeitgeberbeiträge finanziert.