Versicherungen für Privatkunden
Unfall-Sonderdeckung für Schmerzensgeld, Kosmetische Operationen, Bergungskosten, Kurkostenbeihilfe, Sofortleistung
Je nach Art des Unfalles waren womöglich Such-, Rettungs- oder Bergungseinsätze von öffentlich-rechtlich oder privatrechtlich organisierten Rettungsdiensten nötig, oder gar die Überführung zum letzten ständigen Wohnsitz bei Tod. Diese Kosten werden vom Versicherer ersetzt, sofern diese nicht von anderen Leistungsträgern ersetzt werden.
Auch bleiben nach einem Unfall oft sichtbare Folgen zurück, die nur durch eine kosmetische Operation beseitigt werden können. Dies gilt oft auch für Zahnersatz. Auch diese Kosten werden übernommen.
Die Allgemeinen Unfallversicherungsbedingungen (AUB) regeln Leistungsvoraussetzungen nicht immer zum Vorteil des Kunden. Deshalb sollten die Sonderbedingungen, das was in den Normalbedingungen nachteilig geregelt ist, abändern und verbessern. Hier ist die Hilfe des Versicherungsmaklers unverzichtbar. Zum Teil entscheidet diese Sonderregelung darüber, ob überhaupt ein Leistungsanspruch besteht.