Versicherungen für Privatkunden
PKV für Arbeitnehmer
Unter anderem nachfolgende Personen sind nicht verpflichtet sich der GKV anzuschließen: - hauptberuflich selbstständige Erwerbstätige - Beamte (auch in Ausbildung und im Ruhestand) - freiberuflich Tätige - Personen mit geringfügiger Beschäftigung - Angestellte und Arbeiter mit einem Arbeitsentgelt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze von 46.450 EUR (2004) Diese Personengruppen benötigen einen Versicherungsschutz, der die finanziellen Folgen von Krankheiten aber auch Leistungen von ärztlichen Behandlungen abdeckt. Für viele ist der private Krankenversicherungsschutz wesentlich besser und häufig sehr viel günstiger als die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung.