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Unfall-Rente

Unfall-Rente

Den Wert seiner Arbeitskraft vermag man oft erst dann einzuschätzen, wenn man darauf verzichten muss, und dann hat der Ausfall erheblichen Einfluss auf das laufende Einkommen und die damit verbundene Lebensqualität. Bei einem Unfall mit dauernder Invalidität von mindestens 50 MdE gibt es eine Teilrente bei der gesetzlichen Unfallversicherung (BG).

Eine private Unfallrente sollte erst abgeschlossen werden, wenn bereits eine Unfallinvaliditätsversicherung abgeschlossen ist und dort die Höchstsumme bereits voll ausgeschöpft ist (Höchstsumme des Versicherers beachten). Bei der Unfallinvaliditätsversicherung wird schon ab 1 Invalidität (was extrem selten vorkommt) gezahlt wird.

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Quelle: http://refactoring.vvs-gmbh.de:80/accident_pension
Datum: 19. 03. 2024, 06:33:48

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