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Auslandreise KV

Auslandreise KV

Die gesetzliche Krankenversicherung erbringt nur Leistungen im Ausland, wenn das Aufenthaltsland der Europäischen Gemeinschaft angehört oder ein Sozialversicherungsabkommen mit der Bundesrepublik vorliegt. Aufwendungen für einen notwendigen medizinischen Krankenrücktransport in die Bundesrepublik Deutschland werden grundsätzliche nicht übernommen. Der private Krankenversicherungsschutz erstreckt sich nur auf Europa.

Bei einem außereuropäischen Aufenthalt ist der Versicherungsschutz eingeschränkt oder sogar ausgeschlossen. Um auch im Ausland einen ausreichenden Versicherungsschutz genießen zu können, empfiehlt sich eine extra Auslandsreisekrankenversicherung abzuschließen.

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Quelle: http://refactoring.vvs-gmbh.de:80/foreign_travel
Datum: 19. 03. 2024, 07:42:17

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