Versicherungen für Privatkunden
Tank-Haftpflicht
Nach dem Wasserhaushaltsgesetz muss jeder Besitzer eines öltanks verschuldensunabhängig (Gefährdungshaftung) und in unbegrenzter Höhe für Schäden haften, die durch eine solche Anlage entstehen. Beispielsweise kann der öltank undicht werden und das öl im Erdreich versickern. Das kann sehr teuer werden, denn das kontaminierte Erdreich muss auf behördliche Anordnung abgetragen und auf einer Sondermülldeponie gelagert werden. Und für die Kosten müssen Sie als Besitzer aufkommen.