Anmeldung zu „VVS – Privatfinanz” Seite drucken

VVS-GmbH

Versicherungsmakler

Mikogo Sitzung
Sitzung beitreten
Sitzungsnummer:
Ihr Name:

Versicherungen für Privatkunden

Ausbildungsversicherung Berufsunfähigkeitsversicherungen Erwerbsunfähigkeitsversicherungen Gebäudeversicherungen Geldanlagen Haftpflichtversicherungen – privat Hausratversicherungen Kfz-Versicherungen Kranken- und Pflege-Zusatzversicherungen – privat GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) Krankenvollversicherungen – privat Lebensversicherungen Nicht-alltägliche Versicherungen Rechtsschutzversicherungen – privat Reiseversicherungen Rentenversicherungen – gesetzlich Rentenversicherungen – privat Risikolebensversicherungen Sterbegeldversicherungen Unfallversicherungen – privat
Tank-Haftpflicht

Tank-Haftpflicht

Nach dem Wasserhaushaltsgesetz muss jeder Besitzer eines öltanks verschuldensunabhängig (Gefährdungshaftung) und in unbegrenzter Höhe für Schäden haften, die durch eine solche Anlage entstehen. Beispielsweise kann der öltank undicht werden und das öl im Erdreich versickern. Das kann sehr teuer werden, denn das kontaminierte Erdreich muss auf behördliche Anordnung abgetragen und auf einer Sondermülldeponie gelagert werden. Und für die Kosten müssen Sie als Besitzer aufkommen.

Erfahren Sie mehr bei Wikipedia.

Kontaktformular

Außerdem möchten wir Sie auf unseren Datenschutz hinweisen.

Quelle: http://refactoring.vvs-gmbh.de:80/tank_liability
Datum: 19. 03. 2024, 04:55:35

Copyright © 2017 durch V V S-GmbH. Alle Rechte vorbehalten.
V V S-GmbH • Großhaderner Str. 19 • 81375 München • E-Mail: internet13@vvs-gmbh.de
Telefon: 089/740 141-10 • Telefax: 089/740 141-15