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Rabattschutz

Rabattschutz

Im Falle eines selbst bzw. mit verschuldeten Unfalls verliert man die über viele Jahre aufgebaute Schadenfreiheitsklasse und damit auch die günstigen Beiträge. Wurde ein Rabattschutz abgeschlossen, bleibt - bei nur einem selbstverschuldeten Schaden im Kalenderjahr - die bisherige Schadenfreiheitsklasse erhalten. Ein zweiter Schaden wird dann wie ein erster Schaden behandelt. Sie sichern sich also trotz eines Schadens Ihren günstigen Beitragssatz durch den Erhalt der Schadenfreiheitsklasse bei Ihrem Versicherer.

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Quelle: http://refactoring.vvs-gmbh.de:80/discount_coverage
Datum: 19. 03. 2024, 03:31:24

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