Versicherungen für Privatkunden
Fahrerschutz – Ergänzung zur Haftpflicht
Während Mitfahrer bei Personenschäden durch einen Kfz-Unfall Anspruch auf Entschädigung durch die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters haben, ist der Fahrer selbst fatalerweise nicht ausreichend abgesichert, wenn er einen Unfall selbst oder mit verschuldet hat. Diese Lücke kann durch die Deckungserweiterung "Fahrerschutz-Versicherung" geschlossen werden. Diese tritt sogar bei Fahrerflucht des Gegners und bei höherer Gewalt ein. Die Ansprüche bestehen nach Haftpflichtrecht in Millionenhöhe.