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Fahrerschutz – Ergänzung zur Haftpflicht

Fahrerschutz – Ergänzung zur Haftpflicht

Während Mitfahrer bei Personenschäden durch einen Kfz-Unfall Anspruch auf Entschädigung durch die Kfz-Haftpflichtversicherung des Fahrzeughalters haben, ist der Fahrer selbst fatalerweise nicht ausreichend abgesichert, wenn er einen Unfall selbst oder mit verschuldet hat. Diese Lücke kann durch die Deckungserweiterung "Fahrerschutz-Versicherung" geschlossen werden. Diese tritt sogar bei Fahrerflucht des Gegners und bei höherer Gewalt ein. Die Ansprüche bestehen nach Haftpflichtrecht in Millionenhöhe.

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Datum: 20. 04. 2024, 16:04:13

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