Versicherungen für Privatkunden
Haus-Haftpflicht
Vermietern eines Ein- oder Mehrfamilienhauses oder Besitzern eines unbebauten Grundstücks werden laut Gesetz so genannte Verkehrssicherungspflichten zum Schutz von Dritten auferlegt. Dazu gehört unter anderem die Reinigung und Beleuchtung des Anwesens, die Befreiung der Gehwege von Eis und Schnee (Streupflicht) sowie die Instandhaltung der Immobilie. Kommt ein Dritter wegen Vernachlässigung dieser Pflichten zu Schaden, haftet der Eigentümer für diesen Schaden mit seinem gesamten Privatvermögen. Eine Haus-Haftpflichtversicherung schützt vor den finanziellen Folgen von Personen- und Sachschäden sowie Vermögensschäden.