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Unfall-Invalidität

Unfall-Invalidität

Durchschnittlich alle 4 Sekunden passiert irgendwo in Deutschland ein Unfall. Während die meisten Menschen den Straßenverkehr als Unfallursache Nummer eins ansehen, passieren tatsächlich 70-75% aller Unfälle in der Freizeit, zu Hause oder beim Sport. Gesundheitlich und finanziell können schwere Unfälle, zum Beispiel mit dem Fahrrad oder bei sonstigen Aktivitäten, fatale Folgen haben. Viele Verbraucher glauben, dass die gesetzliche Unfallversicherung ausreicht, um die finanziellen Folgen eines Unfalls abzuwehren. Ein fataler Irrtum! Die Leistung der gesetzlichen Unfallversicherung beschränkt sich nämlich nur auf die Arbeitszeit bzw. An- und Abfahrt zum Arbeitsplatz. So ist man schon beim Verlassen des Autos, z. Bsp. auf dem Nachhauseweg für einen kurzen Einkauf, nicht mehr versichert und muss daher für die Folgen eines etwaigen Unfalls selbst aufkommen.

Kern der privaten Unfallversicherung ist die Absicherung einer unfallbedingten Invalidität sowohl im privaten als auch im beruflichen Bereich, also 24 Stunden täglich und weltweit. Unter Invalidität versteht man in diesem Fall eine dauerhafte Beeinträchtigung der körperlichen oder geistigen Leistungsfähigkeit als Folge des Unfalls. Zu Zahlungen führt nicht nur der Verlust oder Teilverlust von Körperteilen, die in der Gliedertaxe aufgeführt sind: Die Wenigsten wissen, dass auch die teilweise Gebrauchsunfähigkeit von Körperteilen zum Teil bereits zu hohen Zahlungen führt, wie zum Beispiel schwere Brüche, Bänderrisse, Meniskusschäden, Schulterverletzungen usw.. Die Unfallversicherung zahlt bei guten Vertragsbedingungen für jeden messbaren Prozentsatz der Einschränkung!

Führt ein Unfall zur Invalidität, zahlen die Versicherung Ihnen als Versicherungsnehmer - gestaffelt nach dem Grad der Invalidität - ein Kapital, und zwar lohn- und einkommensteuerfreiBeispiel einer Luxusdeckung - Einzelvertrag (Alter 18 - 65 Lj.):

Kaufmännisch oder verwaltend tätig
Gefahrengruppe A
Versicherungssumme 500.000 EUR
Jahresbeitrag inkl. 19 % Versicherungssteuer rund 480,- EUR

Gliedertaxe laut Sonderbedingungen für ein Bein 80 %

Meniskusschaden ohne Bänderverletzung
(entspricht rund 10 % Gebrauchsunfähigkeit des Beines; Beruf spielt hier keine Rolle):

10 % von 80 % = 8 % Invalidität

8 % aus 500.000 EUR Versicherungssumme = 40.000,00 EUR einmalige Leistung
Diese Leistung entspricht ca. 83 Jahresbeiträgen zur Unfallversicherung!

Der Betroffene ist in seinem Beruf nicht eingeschränkt und würde daher weder aus der Berufsunfähigkeitsversicherung, der Erwerbsunfähigkeitsversicherung noch der Grundfähigkeitsversicherung etwas bekommen.

Die Invaliditätseinschätzung ist weiterhin altersunabhängig. Es spielt also keine Rolle, ob der Betroffenen 5 Jahre alt ist oder 63 Jahres. Die Invaliditätsleistung wäre gleich hoch.

Die private Unfallversicherung mit Invaliditätsleistung ist für jeden und vor allem für diejenigen wichtig, die keine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen können (wie z.B. Erwerbstätige mit Vorerkrankungen, Kinder). Die Unfallversicherung ersetzt durch eine Kapitalzahlung im Falle einer Unfallinvalidität teilweise den Verlust der Arbeitskraft. Vor allem Selbstständige sollten sich durch den Abschluss einer privaten Unfallversicherung gegen die finanziellen Folgen einer Unfallinvalidität schützen, da sie in aller Regel nicht an der gesetzlichen Unfallversicherung teilhaben.

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Quelle: http://refactoring.vvs-gmbh.de:80/accident_invalidity
Datum: 19. 03. 2024, 06:02:06

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