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12.01.2023
Steuerrecht: Corona-Stipendium muss versteuert werden
Ein Künstler muss die von der öffentlichen Hand geleisteten Zahlungen aus einem Stipendien-Sonderprogramm zur Abfederung der durch die Corona-Pandemie bedingten Einnahmeausfälle in voller Höhe als Einkommen zu versteuern hat. Der Grund: Das Stipendium stammte aus einem Sofort-Hilfepaket, mit dem die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie abgemildert werden sollten. Die Mittel dienten insbesondere dazu, das Kulturleben während der Pandemie wiederzubeleben und langfristig zu erhalten. Es handle sich daher nicht um ein Stipendium zur Förderung der künstlerischen Entwicklung bzw. Fortbildung, das nach § 3 Nr. 44 EStG steuerfrei sei. (FG Berlin-Brandenburg, 10 K 10005/22 vom 25.11.2022)
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12.01.2023
Steuerrecht: Sind Postzustellungs-Pausen regelmäßig, so gilt die 3-Tages-Frist nicht
Wird einer Frau ein Steuerbescheid vom Finanzamt zu einem Zeitraum zugeschickt, in dem sie beruflich nicht in ihrer Wohnung ist (hier über knapp anderthalb Monate), so kann die Finanzbehörde nicht auf die so genannte "3-Tages-Frist" abstellen, wenn sich herausstellt, dass an der Wohnung nicht regelmäßig an allen Werktagen die Post zugestellt wird. In dem konkreten Fall vor dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg hatte der Steuerberater der Frau einen Monat nach dem Tag ihrer Rückkehr (am 19.06.) per Fax Einspruch gegen den Bescheid eingelegt (am 19.07.). Die Behörde argumentierte jedoch, dass der Bescheid (weil am 15.06. auf den Weg gegeben) im Rahmen der "3-Tages-Frist" am 18.06. "angekommen" ist - und somit der Einspruch nur dann wirksam hätte werden können, wenn er spätestens am 18.07. gefaxt worden wäre. Wegen der unregelmäßigen Postzustellungen vor Ort könne die "3-Tages-Frist" jedoch nicht wirksam angewendet werden. (FG Berlin-Brandenburg, 7 K 7045/20) - vom 24.08.2022
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10.01.2023
Steuerrecht: Altersfreizeit kann für eine steuerbegünstigte Rückstellung sorgen
Gewährt ein Betrieb Mitarbeitern zusätzliche freie bezahlte Arbeitstage, wenn sie mindestens zehn Jahre im Betrieb beschäftigt und 60 Jahre alt sind (= "Altersfreizeit"), so kann der Betrieb dafür eine "steuermindernde Rückstellung" bilden. Die Voraussetzungen für die Bildung einer "Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten" seien erfüllt. Denn es würden zusätzliche freie Tage verbindlich zugesagt, wobei die Angestellten mit ihrer Arbeitskraft in Vorleistung gehen und die Gegenleitung vom Arbeitgeber in der Zukunft erbracht wird. Damit sei die Verpflichtung bereits vor der Arbeitsfreistellung entstanden - und wirtschaftlich verursacht. (FG Köln, 12 K 2486/20) - vom 10.11.2021
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05.01.2023
Steuerrecht: Die Bankenabgabe ist gerechtfertigt
Eine Bank kann sich nicht gegen das Betriebsausgabenabzugsverbot wehren, das im Einkommensteuergesetz mit Blick auf die „Bankenabgabe“ steht. Vor dem Finanzgericht Hamburg scheiterte eine Bank, die der Auffassung war, dass das Abzugsverbot sowohl formell als auch materiell verfassungswidrig sei. Als Reaktion auf die Bankenkrise 2010 schuf der Gesetzgeber einen Restrukturierungsfonds. Dafür wurden von Geldinstituten Jahresbeiträge („Bankenabgabe“) erhoben, die nicht als Betriebsausgaben steuerlich geltend gemacht werden dürfen. Das hielt das klagende Geldinstitut für verfassungswidrig - vergeblich. Weder formell noch materiell sei die Abgabe verfassungswidrig. Der Eingriff in das Leistungsfähigkeitsprinzip (hier in das objektive Nettoprinzip) sei gerechtfertigt, weil der Bankenabgabe ein Lenkungszweck zukomme und dem Gesetzgeber insofern ein großer Gestaltungsspielraum zustehe. (FG Hamburg, 6 K 47/21) - vom 30.09.2022
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04.01.2023
Steuerrecht: Was in den Niederlanden frei ist, muss nicht auch in Deutschland frei sein
Ein Ingenieur, der in Deutschland wohnt und von einem niederländischen Arbeitgeber bezahlt wird, kann nicht verlangen, dass der - nach Anwendung der so genannte 30-%-Regelung (30 % des Arbeitslohnes darf der Arbeitgeber ohne Nachweis tatsächlich entstandener Kosten steuerfrei auszahlen) - freigestellte Teil des Arbeitslohns von der deutschen Bemessungsgrundlage auszunehmen ist. Denn es handele sich bei der Regelung um eine echte Steuerbefreiung und nicht um einen pauschalen Werbungskostenabzug. Teilt der Mann in seiner Steuererklärung den Gesamtlohn (inklusive des 30-%-Anteils) für Zwecke der Besteuerung anhand jeweils in den Niederlanden (beziehungsweise auch in anderen Ländern) geleisteten Arbeitstage auf, so darf das Finanzamt den in den Niederlanden von der Besteuerung freigestellten Anteil des Lohns bei der Ermittlung der deutschen Bemessungsgrundlage berücksichtigen. Denn der Teil ist keiner niederländischen Besteuerung unterworfen und deshalb nach abkommensrechtlichen Regelungen in Deutschland zu besteuern. (FG Düsseldorf, 13 K 2867/20 E) - vom 25.10.2022
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03.01.2023
Sonderausgaben: Ein Verein, der «Freizeit gestaltet», hilft nicht beim Steuern sparen
Mitgliedsbeiträge, die an Vereine gezahlt werden, können nicht als Sonderausgabe vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden, wenn der Verein in erster Linie der Freizeitgestaltung dient. Zwar können Mitgliedsbeiträge an Vereine grundsätzlich steuerlich geltend gemacht werden, wenn der Verein berechtigt ist, Zuwendungsbestätigungen („Spendenbescheinigungen“) auszustellen. Ein - wenn auch gemeinnütziger - Verein, der ein Blasorchester für Jugendliche und Erwachsene unterhält, zähle nicht dazu. Denn es werden dort kulturelle Betätigungen gefördert, die in erster Linie der Freizeitgestaltung dienen. Mitgliedsbeträge seien dann nicht abziehbar. Es komme nicht darauf an, ob der Verein daneben auch noch andere Zwecke fördert. (BFH, X R 7/21) - vom 28.09.2022
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22.12.2022
BZSt: Neue Aufgaben für das Bundeszentralamt für Steuern
Mit dem Beschluss des Jahressteuergesetzes 2022 wurden dem BZSt einige neue Aufgaben zugewiesen. Beispielsweise wird die Abgabenordnung geändert, um die Aufnahme der Kontoverbindung (IBAN) der Bürgerinnen und Bürger in die Steueridentifikationsnummern-Datenbank zu ermöglichen. Gemeinsam mit dem Informationstechnikzentrum Bund (ITZ Bund) wird dafür das Identifikationsnummer-Verfahren bis voraussichtlich 2024 aufgerüstet. Um Verwaltungskontakte der Bürgerinnen und Bürger auf das Notwendige zu reduzieren und Verwaltungsressourcen zu sparen, werden insbesondere bestehende Kommunikationskanäle genutzt. Die Übermittlung der Kontodaten dient ausschließlich dem Zweck, unbare öffentliche Leistungen einfacher, unbürokratischer und betrugssicher auszuzahlen. (BZSt, Pressemitteilung vom 20.12.2022)
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21.12.2022
Steuerrecht/Finanzen: Deckel für Dispo-Zinsen gefordert
Die Fraktion Die Linke fordert in einem Antrag (20/4761) die Deckelung von Dispo-Zinsen, also jener Zinsen, die bei einer Kontoüberziehung fällig werden. Zur Begründung schreibt sie: Hohe Zinssätze für Dispokredite würden vornehmlich Menschen treffen, die sich am Rande des Existenzminimums bewegen und einen Dispokredit oft nutzen müssen, um finanziell über die Runden zu kommen. „Sie belasten also insbesondere Erwerbslose, Menschen in Kurzarbeit, Alleinerziehende, Seniorinnen und Senioren, Familien mit Kindern, Soloselbstständige und Niedrigverdienerinnen und -verdiener. Ihnen droht in der Folge eine Verschuldungsspirale, aus der es kaum ein Entrinnen gibt.“ Um dies zu verhindern, verlangt die Fraktion von der Bundesregierung, einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem der Zinssatz für Dispositions- und Überziehungskredite auf maximal fünf Prozentpunkte über dem Leitzinssatz der Europäischen Zentralbank begrenzt wird. (Bundestag, hib-Meldung 765/2022 vom 20.12.2022)
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20.12.2022
Steuerrecht: Bundesrat billigt Jahressteuergesetz 2022
Steuerentlastung bei Homeoffice und Rentenbeiträgen, Anhebung von Pausch- und Freibeträgen. Mit dem Jahressteuergesetz 2022 bringt die Bundesregierung steuerliche Verbesserungen auf den Weg und greift wichtige Vorhaben des Koalitionsvertrages auf. Bundestag und Bundesrat haben den Regelungen nun zugestimmt.
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19.12.2022
Steuerrecht: Berichtigung einer Rechnung mit Rückwirkung
Sind die Angaben in einer Rechnung nicht in so hohem Maße unbestimmt, unvollständig oder unzutreffend, dass sie fehlenden Angaben gleichstehen, ist das Finanzamt daran gehindert, das Recht auf Vorsteuerabzug allein deshalb zu verweigern, weil die Rechnung, die der Steuerpflichtige besitzt, nicht ordnungsgemäß ist, sofern das Finanzamt über alle notwendigen Informationen verfügt, um zu prüfen, ob die materiellen Voraussetzungen für die Ausübung des Rechts auf Vorsteuerabzug vorliegen. (BFH, Beschluss vom 14.11.2022, XI B 105/21)
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16.12.2022
Steuerrecht: Restschuldbefreiung bei Betriebsaufgabe
Die Erteilung der Restschuldbefreiung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens stellt für die Ermittlung des Gewinns aus einer Betriebsaufgabe auch dann ein rückwirkendes Ereignis dar, wenn der Betrieb erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgegeben worden ist. Die aus der Restschuldbefreiung resultierenden Steuern sind im Fall der Betriebsaufgabe nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens Masseverbindlichkeiten i.S. des § 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO, da sie Folge der Verwaltung durch den Insolvenzverwalter sind. (BFH, Urteil vom 6.4.2022, X R 28/19)
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15.12.2022
Steuerrecht: Thüringer Finanzämter wahren Weihnachtsfrieden
„Die Thüringer Finanzverwaltung achtet auch dieses Jahr die besondere Bedeutung des Weihnachtsfestes“, sagt Finanzministerin Heike Taubert. So erfolgen in dieser Zeit keine belastenden Maßnahmen. Die Thüringer Finanzämter wahren den so genannten „Weihnachtsfrieden“, der sich in diesem Jahr auf die Tage vom 22. Dezember bis zum 26. Dezember bezieht. „Bürgerinnen und Bürger sollen in den Weihnachtstagen eine besinnliche Zeit ohne Gedanken an steuerliche Angelegenheiten genießen können“, sagt Finanzministerin Heike Taubert und ergänzt: „Auch der Weihnachtsfrieden gehört zu einer bürgerfreundlichen Verwaltung.“ (Thüringer Finanzministerium, Medieninformation vom 12.12.2022)
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15.12.2022
Steuerrecht: Merkblatt zur Steuerklassenwahl für das Jahr 2023
Ehegatten oder Lebenspartner, die beide unbeschränkt steuerpflichtig sind und nicht dauernd getrennt leben, können für den Lohnsteuerabzug wählen, ob sie beide in die Steuerklasse IV eingeordnet werden wollen oder ob einer von ihnen (der Höherverdienende) nach Steuerklasse III und der andere nach Steuerklasse V besteuert werden will. Bei der Steuerklassenkombination III/V besteht generell die Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung. Zur Vermeidung von Steuernachzahlungen bleibt es den Ehegatten oder Lebenspartnern daher unbenommen, sich trotzdem für die Steuerklassenkombination IV/IV zu entscheiden, wenn sie den höheren Steuerabzug bei dem Ehegatten oder Lebenspartner mit der Steuerklasse V vermeiden wollen
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13.12.2022
Steuerrecht: Auch Erben können Befreiung wegen Schwerbehinderung fordern
Stirbt ein schwerbehinderter Mann du stellen die Erben fest, dass er es zu Lebzeiten verpasst hatte, die (ihm zustehende) Befreiung von der Kfz-Steuer zu beantragen, so können die Erben die rückwirkende Befreiung nachholen. Das Antragsrecht geht in einem solchen Fall auf den Rechtsnachfolger über. Das Finanzamt kann nicht argumentieren, eine Steuerbefreiung sei ein höchstpersönliches Recht und nicht „vererbbar“. Grundsätzlich werde die Steuerbefreiung ab dem Tag der Antragstellung gewährt. (BFH, IV R38/19 vom 10.2.2021)
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12.12.2022
Steuerrecht: Erleichterte Kug-Abschlussprüfungen
Der Deutsche Bundestag hat kurz vor Jahresende eine Erleichterung bei der Abschlussprüfung des Kurzarbeitergelds (Kug) beschlossen. Nach einem neuen § 421c SGB III sollen Prüfungen für pandemiebedingte Kug-Anträge entfallen, wenn die Gesamtauszahlung 10.000 Euro je Arbeitsausfall nicht überschreitet. Der Deutsche Steuerberaterverband (DStV) begrüßt dies als Schritt in die richtige Richtung, hatte sich gemeinsam mit der Bundessteuerberaterkammer (BStBK) allerdings für deutlich weitergehende Verfahrenserleichterungen stark gemacht. Weiterhin im Raum steht auch die Forderung nach einer gesetzlich geregelten Vertretungsbefugnis durch Steuerberater, die sich an den berechtigten Bedürfnissen der Mandanten orientieren muss. Mit Blick auf die massenweisen Kug-Anträge während der Pandemie sei es ein Anachronismus, Steuerberatern ein Tätigwerden im Widerspruchsverfahren zu versagen, obwohl die für das Kug maßgeblichen Lohn- und Gehaltsdaten allesamt in den Steuerkanzleien und nicht anderswo vorliegen. (DStV, Mitteilung vom 08.12.2022)
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09.12.2022
Steuerrecht: Freistellungsaufträge prüfen
Auf Zinsen und Dividenden bezahlt man 25% Abgeltungsteuer plus ggf. Kirchensteuer und eventuell auch noch Soli. Zinsen und Dividenden sind aber bis 801 Euro (für zusammen veranlagte Ehepaare bis 1.602 Euro) steuerfrei, wenn entsprechende Freistellungsaufträge bei der Bank oder den Banken gestellt werden. Die Freistellungsaufträge dürfen beliebig oft angepasst werden – also auch noch im Dezember. Steuerzahler sollten daher jetzt prüfen, ob sie wirklich die optimale Aufteilung der Beträge getroffen haben. Das gilt insbesondere dann, wenn sie Konten oder Depots bei mehreren Banken haben.
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08.12.2022
Werbungskosten-Pauschbetrag: Erreichen der Grenze prüfen
Der Arbeitnehmer-Pauschbetrag wurde für 2022 von 1.000 Euro auf 1.200 Euro jährlich erhöht. So viele Werbungskosten werden automatisch berücksichtigt, wenn man nicht einen höheren Betrag nachweist. Gegen Jahresende lohnt sich hier ein Kassensturz: Wer die Grenze von 1.200 Euro nur knapp verfehlt, sollte berufsbezogene Ausgaben, die für 2023 geplant sind, auf 2022 vorziehen.
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07.12.2022
Petition: Verwendung von Riesterzulagen im Rahmen der Sanierung von Wohneigentum
Mit einer der Petition, deren Mitzeichnungsfrist auf https://epetitionen.bundestag.de noch bis zum 19.12.2022 läuft, wird gefordert, dass die Verwendung von Riesterzulagen, hier insbesondere der sogenannte Wohnriester, für die Sanierung von Wohneigentum und in diesem Zuge auch für den Einbau alternativer Systeme ermöglicht wird. Zur Begründung der Petition wird erklärt, dass die kontinuierliche Steigerung der Energiekosten seit Beginn des Ukrainekrieges auf der Hand liege. Eindämmung des Klimawandels, Abfedern der Kosten für Energie und die Umstellung von Gas- und Ölheizungen auf alternative Möglichkeiten würden die Bevölkerung zu Teilen in Existenzängste treiben. Auch wenn bisheriges Riestersparen in Form von Rentenversicherungen, Bausparverträgen etc. ausschließlich der Schaffung von Wohnraum und der Gewährleistung einer Altersversorgung dienen sollte, dürfe nicht außer Acht gelassen werden, dass insbesondere zum jetzigen Zeitpunkt, insbesondere bis hin zur Mittelschicht, u. a. fraglich scheine, wie den stetig steigenden Energiekosten und den Kosten für die Nutzung alternativer, nachhaltiger Heizungs- und Energiesysteme begegnet werden könne. Auch hierin sei eine Sicherung der Lebensqualität und der Leistbarkeit eines würdevollen Lebens im Ruhestand zu sehen. Eine Widmung etwaiger staatlicher Zulagen, auch aus Riesterverträgen könne hier Abhilfe schaffen und der Bevölkerung der Bundesrepublik neue Möglichkeiten eröffnen. Unbenommen, dass staatlicherseits auch andere Förderalternativen existieren, zeige sich hier die Möglichkeit einer nachhaltigen Entlastung, die letztlich auch in indirekter Weise als eine Art Alterssicherung gesehen werden könne.
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06.12.2022
Jahressteuergesetz 2022: Unionsgeführte Länder fordern Vermittlungsausschuss
Die partielle Besteuerung der Entlastungsbeträge aus dem Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz, die das Jahressteuergesetz 2022 vorsieht, bedeute für alle Verfahrensbeteiligten einen extremen bürokratischen Aufwand, so Hessens Finanzminister Michael Boddenberg. Hessen werde daher im Finanzausschuss des Bundesrates dem Jahressteuergesetz nicht zustimmen und plädiere mit den anderen unionsgeführten Ländern Bayern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Sachsen-Anhalt für die Anrufung des Vermittlungsausschusses. Über das weitere Vorgehen zum Jahressteuergesetz 2022 wird im Anschluss an die Ausschussbefassung das Bundesratsplenum, das sich voraussichtlich am 16. Dezember mit dem Jahressteuergesetz 2022 befassen wird, entschieden. (Hessisches Ministerium der Finanzen, 05.12.2022)
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05.12.2022
Französische Grenzgänger: Wegfall der Doppelbesteuerung beim Bezug von Kurzarbeitergeld
Knapp 50.000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer pendeln täglich aus dem benachbarten Frankreich zu ihrer Arbeitsstelle nach Deutschland. Seit dem Beginn der Corona-Pandemie sind die Einpendler auch vermehrt von Kurzarbeit betroffen. Durch den Abzug eines fiktiven Steuerbetrags in Deutschland und der parallelen Besteuerung in Frankreich werden die betroffenen Personen bisher doppelt belastet. „Im Bundestag wurde jetzt der Weg freigemacht, um diese Benachteiligung zu beenden. Gerade für Rheinland-Pfalz und die Grenzregion ist dies ein wichtiger Schritt“, so Arbeitsminister (Rh-Pf.) Schweitzer. Der gesetzlichen Änderung im Dritten Buch des Sozialgesetzbuches ging ein Urteil des Bundessozialgerichtes aus dem Jahr 2021 voraus (Az. B 11 AL 6/21 R). Darin wurde festgestellt, dass im Falle einer steuerlichen Freistellung als Grenzgänger keine Steuerpflicht in Deutschland besteht. Gemeinsam mit dem Saarland und Baden-Württemberg hat Rheinland-Pfalz in einem Schreiben an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ebenfalls auf die bestehende Problematik hingewiesen und auf die Umsetzung des Bundessozialgerichtsurteils verwiesen. Insbesondere die Bundesagentur für Arbeit ist hier aufgefordert, die bisherigen Berechnungsmethoden umzustellen. (Ministerium für Arbeit Rheinland-Pfalz, Pressemitteilung vom 02.12.2022)
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02.12.2022
Steuerrecht: Jahr des Rentenbeginns bei aufgeschobener Altersrente
Das für die Höhe des Besteuerungsanteils maßgebliche "Jahr des Rentenbeginns" (§ 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa Satz 3 EStG) ist das Jahr, in dem der Rentenanspruch entstanden ist, also seine Voraussetzungen erfüllt sind. Wird der Beginn des Renteneintritts auf Antrag des Rentenberechtigten zur Erlangung eines höheren Rentenanspruchs über das Erreichen der Regelaltersgrenze hinaus aufgeschoben, ist der Zeitpunkt maßgeblich, den der Rentenberechtigte in Übereinstimmung mit den entsprechenden Rechtsgrundlagen des für ihn geltenden Versorgungssystems als Beginn seiner aufgeschobenen Altersrente bestimmt. Der erstmals für das Jahr, das dem Jahr des Rentenbeginns folgt, zu ermittelnde steuerfreie Teilbetrag der Rente hat für Folgejahre keine Bindungswirkung. Ein eventueller Fehler, der dem FA in einem bestandskräftig veranlagten Vorjahr bei der Ermittlung des steuerfreien Rententeilbetrags unterlaufen ist, ist daher nicht in die Folgejahre zu übernehmen. (BFH, Urteil vom 31.8.2022, X R 29/20)
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01.12.2022
Steuerrecht: Gewinne und Verluste dürfen vermengt werden
Verluste aus einer gewerblichen Tätigkeit (hier ging es um den Betrieb einer Photovoltaikanlage) stehen bei Überschreiten der so genannten Bagatellgrenze (die gewerblichen Nettoumsatzerlöse übersteigen nicht 3 % der Gesamtnettoumsätze der Personengesellschaft auch nicht den gültigen Höchstbetrag
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30.11.2022
Steuerrecht: Dienstbezüge eines US-Soldaten sind frei
In Deutschland stationierte US-Soldaten müssen ihre Dienstbezüge nicht in der Bundesrepublik versteuern. In dem konkreten Fall vor dem Finanzgericht Rheinland-Pfalz ging es um einen in der Bundesrepublik stationierten US-Amerikaner, der mit einer Deutschen verheiratet ist. Das Finanzamt argumentierte, dass der Mann als „Reservist“ seinen Wohnsitz in Deutschland habe und nicht die Absicht besitze, nach Dienstende in die USA zurückzukehren. Das Finanzgericht befand dagegen, dass Nato-Soldaten auf Grundlage des Nato-Truppenstatuts in Deutschland von jeder Steuer auf Dienstbezüge befreit seien. Dass der Soldat „nur“ Reservist sei, spiele keine Rolle, da das Nato-Truppenstatut keine Einschränkung mache. Auch die Ehe mit einer Deutschen sei unerheblich. (FG Niedersachsen, 3 K 1372/20) - vom 27.09.2022
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30.11.2022
Doppelte Haushaltsführung: Allein der Status «verheiratet» beweist keine Beteiligung
Lebt eine Frau in der Bundesrepublik und macht sie eine doppelte Haushaltsführung steuerlich geltend, so muss das Finanzamt nicht automatisch unterstellen, dass sich ihr in Russland lebender Ehegatte finanziell an den Kosten der Lebensführung beteiligt. Allein die Tatsache, dass sie verheiratet ist, reicht dafür nicht. Die Finanzverwaltung ist dazu berechtigt, sich in jedem Einzelfall die finanzielle Beteiligung an den Kosten der Lebensführung nachweisen zu lassen. In dem konkreten Fall ging es um eine Russin, die in Deutschland tätig war und die ihren Lebensmittelpunkt mit ihrem Mann in Russland hatte. (Niedersächsisches FG, 9 K 309/20) - vom 21.09.2022
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28.11.2022
Werbungskosten: Ein Nutzungswertersatz ist (teilweise) Einkommen
Hat ein Ehepaar bei der Bank zwei Darlehen aufgenommen, mit denen sowohl eine Wohnung für die private Nutzung als auch eine für die Vermietung finanziert wurden, und werden die Darlehensverträge rückabgewickelt (weil die Bank seinerzeit einen Fehler bei der Widerrufsbelehrung gemacht hatte), so ist der dem Ehepaar gezahlte Nutzungswertersatz (hier ging es um knapp 7.700 €) nicht als „Einkunft aus Kapitalvermögen“ zu versteuern. Zwar sei die Nutzungsentschädigung kein steuerpflichtiger Kapitalertrag. Es sei jedoch teilweise „ein Veranlassungszusammenhang zu den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung gegeben“ - nämlich zu den Schuldzinsen. Und diese stellen Werbungskosten dar. Der (teilweise) Rückfluss dieser Werbungskosten sei durch die Einnahmeerzielung aus der Wohnungsvermietung veranlasst und deshalb als steuerpflichtige Einnahme bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung zu qualifizieren. (FG Düsseldorf, 11 K 314/20 E) - vom 29.09.2022
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25.11.2022
Zweitwohnungssteuer: Auch in Zeiten der Pandemie muss gezahlt werden
Wird für eine Insel (hier ging es um Sylt) von der (Landes-)Regierung ein Zutrittsverbot (wegen der Einschränkungen während der Coronapandemie gab es ein solches für Personen, die nicht ihre Hauptwohnung auf der Insel hatten) erlassen, so müssen Eigentümer, die dort eine Zweitwohnung unterhalten, die Zweitwohnungssteuer dennoch voll zahlen. Mit der Erhebung der Zweitwohnungssteuer werde nur das „Innehaben“ einer Zweitwohnung und damit eine rechtlich gesicherte Nutzungsmöglichkeit der Wohnung für eine gewisse Dauer voraussetzt. Weil das Zutrittsverbot nur rund einen Monat lang galt, war die Nutzungsmöglichkeit nicht entfallen, sondern nur vorübergehend eingeschränkt gewesen. Es habe ein atypischer Sachverhalt vorgelegen, der bei der Auslegung des Begriffs des „Innehabens“ nicht zu berücksichtigen sei. (Schleswig-Holsteinisches OVG, 5 MB 23/22) - vom 18.11.2022
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24.11.2022
Steuerrecht: Dienstbezüge für in Deutschland stationierte US-Soldaten im Inland steuerfrei
Mit (noch nicht rechtskräftigem) Urteil hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz erstmals entschieden, dass die aus dem Dienstverhältnis mit den USA stammenden Einnahmen von US-Soldaten, die in Deutschland stationiert sind, nicht der inländischen Besteuerung unterliegen. Nach Art. X Abs. 1 Satz 2 NATOTrStat seien die Mitglieder einer Truppe oder eines zivilen Gefolges in dem Aufnahmestaat – im Streitfall Deutschland – von jeder Steuer auf Bezüge und Einkünfte befreit, die ihnen in ihrer Eigenschaft als derartige Mitglieder von dem Entsendestaat – im Streitfall die USA – gezahlt würden. Die Revision wurde zugelassen und ist inzwischen unter dem Aktenzeichen I R 47/22 anhängig. (FG Rheinland-Pfalz, Urteil 3 K 1372/20 vom 27.09.2022)
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23.11.2022
Grenzüberschreitende Gewinne: Umfrage zu anwaltlichen Erfahrungen
Das Bundesfinanzministerium lässt derzeit Vorschriften evaluieren, welche die grenzüberschreitende Abgrenzung von Gewinnen zwischen Betriebsstätten und Unternehmen regeln. In einer Umfrage wird insbesondere die Expertise von Anwältinnen und Anwälten erbeten. Das BZSt bittet insbesondere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die bei ihrer Tätigkeit Erfahrungen mit den Regelungen des § 1 V AStG, der BsGaV oder der GAufzV sammeln konnten, an der Umfrage teilzunehmen. Es werden dafür keine genauen Fallzahlen benötigt. Vielmehr wird eine Einschätzung der neuen Regelungen auf der Grundlage der gemachten Erfahrungen erbeten. Die Teilnahme an der Befragung ist bis zum 31.01.2023 möglich. (BRAK, Mitteilung vom 17.11.2022) – zur Umfrage
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18.11.2022
Steuerrecht: Bei Leiharbeitsverhältnissen gibt es in der Regel nichts «Dauerhaftes»
Leiharbeitnehmer, die in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis bei einem Zeitarbeitsunternehmen stehen, müssen auch dann nicht nur die Entfernungspauschale für ihre Fahrten zwischen ihrer Wohnung und der ersten Tätigkeitsstätte (in Höhe von 30 Cent für die einfache Strecke) geltend machen, sondern können die Fahrtkosten in voller Höhe abziehen. Dass das Zeitarbeitsunternehmen mit dem jeweiligen Kunden (dem Entleiher des Arbeitnehmers) eine Befristung der Tätigkeit vereinbart hat, sei unerheblich. Maßgeblich sind ausschließlich die arbeitsrechtlichen Festlegungen zwischen Verleiher und Arbeitnehmer. Und besteht da der Einsatz beim Entleiher aus wiederholten, aber befristeten Einsätzen, so fehlt es an einer dauerhaften Zuordnung. (BFH, VI R 32/20) - vom 12.05.2022
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17.11.2022
Umsatzsteuer: Nach einer Wohnungsauflösung mit ebay-Geschäften ist zu schätzen
Verkauft ein Mann bei ebay innerhalb von fünf Jahren Gegenstände aus einer Haushaltsauflösung und erzielt er daraus Einnahmen in Höhe von ca. 380.000 Euro, so liegt darin eine "nachhaltige und umsatzsteuerrechtlich unternehmerische steuerpflichtige Tätigkeit". Allerdings muss in dem konkreten Fall die Vorinstanz noch klären, wie die Umsatzsteuer dann genau zu berechnen ist. Denn der Mann hat keine Umsatzsteuer für die Beschaffung der Waren bezahlt. Der Umsatz wird nicht nach dem Verkaufspreis, sondern nach dem Betrag bemessen, um den der Verkaufspreis den Einkaufspreis übersteigt. Und weil es einen solchen (wegen der Wohnungsauflösung) nicht gegeben hatte, ist dann für die Differenzbesteuerung eine Schätzung erlaubt. (BFH, V R 19/20) - vom 12.05.2022
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16.11.2022
Kindergeld: 42 Stunden-Woche mit Bezahlung killt den Anspruch
Eine Weiterbildung zur Fachärztin ist kein Teil einer einheitlichen erstmaligen Berufsausbildung. Arbeitet eine junge Frau nach dem erfolgreichen Abschluss des Medizinstudiums im Rahmen der "Vorbereitung zur Erlangung der Qualifikation als Fachärztin" rund 42 Stunden in der Woche in einer Klinik, wobei die Arbeitsleistung im Vordergrund steht (wofür sie ein für eine Ärztin angemessenes Entgelt bezieht), so hat die Mutter der jungen Ärztin keinen Anspruch mehr auf Kindergeld. Der Ausbildungscharakter stehe in einer solchen Konstellation nicht mehr im Vordergrund. (BFH, III R 40/21) - vom 22.09.2022
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15.11.2022
Werbungskosten: Die Einnahmen aus einem Stipendium kürzen den steuerlichen Abzug
Absolviert eine junge Frau im Rahmen einer steuerlich anzuerkennenden Zweitausbildung ein Masterstudium in den USA, wofür sie ein Stipendium erhalten hat, so kann sie zwar ihre Ausgaben wie beispielsweise Studiengebühren, Reisekosten oder Aufwendungen für die doppelte Haushaltsführung als vorweggenommene Werbungskosten steuerlich geltend machen. Allerdings sind diese Werbungskosten um den Betrag zu kürzen, die die Frau aus dem Stipendium erhält (sie bezog hier monatliche Raten, um den Lebensunterhalt in den Vereinigten Staaten bestreiten zu können.) (BFH, VI R 34/20) - vom 29.09.2022
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14.11.2022
Grunderwerbsteuer: Nutzbäume sind nur vorübergehend auf dem Grund und Boden
Kauft ein forstwirtschaftlicher Betrieb ein Waldflächen-Grundstück, so sind die darauf stehenden Nutzbäume (die knapp 2/3 des Kaufpreises ausmachen) nicht zur Ermittlung der Grunderwerbsteuer einzubeziehen. Das Finanzamt darf Grunderwerbsteuer nur auf den Teil des Kaufvertrages berechnen, der das Grundstück betrifft. Die Bäume sind nur zu einem vorübergehenden Zweck mit dem Grund und Boden verbunden. Es handelt sich dabei um "Scheinbestandteile". (BFH, II R 45/19) - vom 25.01.2022
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11.11.2022
Grunderwerbsteuer: Auch was später vereinbart wird, wird besteuert
Werden zwischen dem Bauträger und dem Erwerber einer Immobilie nach der Beurkundung des Kaufvertrages Mehrleistungen vereinbart, so unterliegen die Kosten dafür auch der Grunderwerbsteuer. Der Bauherr kann nicht argumentieren, Grunderwerbsteuer falle nur dann an, wenn es sich um Errichtungskosten handele, die laut Grundstückskaufvertrag dem Grunde nach geschuldet seien, was lediglich bei Qualitätserhöhungen der Fall sein könne, nicht jedoch bei Mehrleistungen, die nach Beurkundung des Kaufvertrags beauftragt worden seien. Das Finanzamt hat jedoch zu Recht argumentiert, dass auch Leistungen zu besteuern seien, die "nach dem maßgeblichen Gegenstand des Erwerbsvorgangs für einen noch von der Veräußererseite herzustellenden künftigen Zustand des Grundstücks aufzubringen seien". (Der Bundesfinanzhof wird endgültig entscheiden.) (Niedersächsisches FG, 7 K 208/19) - vom 05.05.2021
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10.11.2022
Steuerrecht: Ein Prüfungsbericht ist kein Bescheid
Erhält ein Gewerbetreibender nach einer steuerlichen Außenprüfung einen so genannten Prüfungsbericht, der die Grundlage für die Änderung von Steuerbescheiden ist, so kann gegen diesen Bericht kein Einspruch eingelegt werden. Das ist erst möglich, wenn die Bescheide ergangen sind. Der Bericht ist kein Verwaltungsakt. Führt die Prüfung jedoch nicht zu einer Änderung der Besteuerungsgrundlage, so genügt eine entsprechende Mitteilung. Die Behörde muss dafür keinen Bescheid erlassen. (Niedersächsisches FG, 13 K 254/20) - vom 17.05.2022
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09.11.2022
Steuerrecht: Auch für Beiträge mit geringer Gegenleistung wird Umsatzsteuer fällig
Haben Mitglieder von Fitness-Studios in der Zeit, in der die Studios wegen der Corona-Pandemie geschlossen waren, dennoch weiterhin die Beiträge gezahlt, so müssen die Betreiber der "Mucki-Buden" darauf Umsatzsteuer bezahlen. Denn die Mitglieder hätten Anspruch auf ein Leistungsbündel mit verschiedenen Elementen. Das Angebot sei somit variabel gewesen (unter anderem mit Blick auf Online-Kursen) und es bestand eine "enge Verknüpfung jeder Beitragszahlung mit dem Leistungsbündel, die weder durch den geringen Wert der Leistung noch durch die Freiwilligkeit aufgelöst wurde". (FG Schleswig-Holstein, 4 V 17/21) - vom 14.02.2022
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08.11.2022
Werbungskosten: Ein Taxi ist steuerrechtlich kein «öffentliches Verkehrsmittel»
Grundsätzlich können Arbeitnehmer ihre Aufwendungen für ihre Wege zwischen ihrer Wohnung und erster Arbeitsstätte unabhängig von der Entfernungspauschale (30 Cent für die einfache Strecke) vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen, wenn sie ein "öffentliches Verkehrsmittel" dafür nutzen (bis zu einer bestimmten €-Obergrenze). Fährt ein Arbeitnehmer die Strecke mit einem Taxi, so kann er die Kosten dafür aber nicht komplett, sondern nur maximal in Höhe der Entfernungspauschale abziehen. Der Gesetzgeber hatte bei der Einführung der Ausnahmeregelung bei der Nutzung von "öffentlichen Verkehrsmitteln" ausschließlich Bus und Bahn im Blick. (BFH, VI R 26/20) - vom 09.06.2022
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07.11.2022
Steuertipp: Entgelt für Werbung fast ohne Effekt ist Arbeitslohn
Zahlt ein Arbeitgeber Arbeitnehmern ein jährliches Entgelt (hier in Höhe von 255 € jährlich) dafür, dass sie Werbung für ihren Betrieb auf dem Kennzeichenhalter ihres privaten PKW machen, so muss dafür Lohnsteuer gezahlt werden, wenn dafür zwar ein separater „Werbemietvertrag“ abgeschlossen wurde, dem aber kein eigenständiger wirtschaftlicher Gehalt zukommt. Das „Werbeentgelt“ könne nicht als „sonstige Einkünfte“ lohnsteuerfrei kassiert werden, weil die „Werbeverträge" unter anderem an die Laufzeit der Arbeitsverträge geknüpft waren. Es sei ersichtlich, dass die 255 Euro deswegen gewählt wurden, um unterhalb der für solche Verträge geltenden Grenze von 256 Euro zu bleiben. Der Werbeeffekt spielte hier nur einer Nebenrolle. (BFH, VI R 20/20) - vom 21.06.2022
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04.11.2022
Steuerrecht: Eine «entnommene Wohnung» ist keine Anschaffung
Überführt ein Landwirt eine vermietete Wohnung, die sich auf seiner Hofstelle befindet, vom Betriebsvermögen in das Privatvermögen, so ist das keine „Anschaffung“. In dem konkreten Fall sanierte und modernisierte der Landwirt (der land- und forstwirtschaftliche Einkünfte erzielt sowie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) die Wohnung nach der Entnahme. Er machte die Ausgaben als (sofort abziehbare) Erhaltungsaufwendungen geltend. Das Finanzamt wertete sie jedoch als „anschaffungsnahe Herstellungskosten“, die zusammen mit dem Teilwert der entnommenen Wohnung lediglich in Höhe der AfA („Absetzung für Abnutzung“) mit 2 Prozent jährlich zu berücksichtigen seien. Zu Unrecht. Die Entnahme der Wohnung aus dem Betriebsvermögen sei keine Anschaffung. (BFH, IX R 7/21) - vom 03.05.2022
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03.11.2022
Umsatzsteuer: Online-Spiele und Geldspielautomaten sind zwei Paar Schuhe
Auch wenn für Online-Glücksspiele eine Befreiung von der Umsatzsteuer gilt, muss diese Befreiung nicht auch automatisch für Spielhallen gelten, in denen Geldspielautomaten aufgestellt sind. Virtuelle Automatenspiele fallen unter das Rennwett- und Lotteriegesetz - und sind deswegen umsatzsteuerbefreit. Das müsse nicht gleichermaßen für "terrestrische" Geldspielautomaten gelten. Für sie habe die "Umsatzsteuerpflicht" weiterhin Bestand. Eine solche Ungleichbehandlung sei zulässig, weil die Umsätze in Spielhallen und Online-Umsätze nicht vergleichbar seien. Es gebe unter anderem unterschiedliche Ausschüttungsquoten, andere Kundenkreise sowie Spielsuchtrisiken. (BFH, XI B 9/22) - vom 26.09.2022
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02.11.2022
Steuerrecht: Mit dem Ausdruck wird ein elektronisches Dokument zu einem schriftlichen
Wird eine Klage bei einem Finanzamt per E-Mail eingereicht, und ist eine pdf-Datei mit der handschriftlich unterzeichneten Klageschrift angehängt, so gilt die Klage grundsätzlich als vorschriftsgemäß eingereicht. Allerdings erst dann, wenn „in dem Gericht ein Ausdruck der den vollständigen Schriftsatz enthaltenen pdf-Datei vorliegt.“ Das bedeutet, dass das elektronische Dokument sich erst in dem Zeitpunkt zu einem schriftlichen Dokument wandelt, in dem es ausgedruckt wird. (FG Nürnberg, 7 K 1023/21) - vom 06.05.2022
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31.10.2022
Steuerrecht: Ein Deutscher, der in der Schweiz wohnt, darf sich in Deutschland erklären
Hat ein deutscher Staatsangehöriger seinen Wohnsitz in der Schweiz, erhält er aus der Beschäftigung bei einem deutschen Arbeitgeber Lohn, und ist er in seinem häuslichen Arbeitszimmer in der Schweiz sowie im Außendienst in der Bundesrepublik tätig, so kann er (auf Antrag) eine Einkommensteuererklärung in Deutschland abgeben. (Er erwartete aufgrund seiner hohen Aufwendungen eine Einkommensteuererstattung.) Das Finanzamt dürfe das nicht mit dem Argument verweigern, die Lohneinkünfte seien mit dem Steuerabzug abgegolten. Die Lohnsteuer dürfe nicht auf die Einkommensteuer angerechnet werden. Dafür gebe es mit Blick auf das von der EU und der Schweiz abgeschlossene Freizügigkeitsabkommen keine "ausreichenden Rechtfertigungsgründe". (Das Finanzgericht Köln hat den Fall dem Europäischen Gerichtshof zur endgültigen Klärung vorgelegt.) (FG Köln, 15 K 646/20) - vom 20.09.2022
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29.10.2022
Gewerbesteuer: Vorbereitungen reichen bei Grundstückgeschäften nicht für einen «Vortrag»
Die Gewerbesteuerpflicht eines Grundstückshändlers beginnt frühestens mit dem Abschluss eines wirksamen Kaufvertrages über eine erste Immobilie. Erst dadurch wird er in die Lage versetzt, seine Leistung am Markt anzubieten. In dem konkreten Fall ging es um eine Gesellschaft, die mit Grundstücken handelt und deren Wirtschaftsjahr jeweils vom 1. Juni bis zum 31. Mai des Folgejahres lief. Die Gesellschaft wurde im Januar gegründet und sie erwarb das erste Grundstück per notariellem Kaufvertrag im Juni des nächsten Jahres - und damit zwei Wirtschaftsjahre „später“ (also im dritten). Dass sie den Erwerb bereits in ihrem ersten Wirtschaftsjahr vorbereitet hatte, sei unerheblich. Ihren Verlust könne sie deswegen nicht in das erste Wirtschaftsjahr „vortragen“. Das auch dann nicht, wenn das Grundstücksgeschäft da bereits vorbereitet worden ist. (BFH, IV R 13/20) - vom 01.09.2022
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27.10.2022
Steuerrecht: Kommt ein Blatt in einem Umschlag an, so gilt das auch für die anderen vier
Behauptet ein Steuerpflichtiger, einen Bescheid des Finanzamtes nicht erhalten zu haben, so ist die Indizienlage gegen ihn zu verwenden, wenn die Steuerbehörde belegt, dass der Bescheid - gemeinsam mit vier weiteren Blättern in einem Umschlag - versendet worden ist, und der Steuerzahler auf ein Blatt aus dieser Sendung reagiert hatte (indem er die darin enthaltene Nachzahlungsaufforderung für ein anderes Steuerjahr fristgerecht beglichen hatte). Gibt es außerdem von der Sendung der Druckdatei eine Aufzeichnung mit dem Status "maschinell gut erfasst kuvertiert", so kann ein Einspruch keinen Erfolg haben. (FG Münster, 6 K 2755/21) - vom 16.08.2022
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26.10.2022
Steuerrecht: Bares ist nicht immer Wahres
Grundsätzlich gilt, dass eine Handwerkerleistung nur dann steuerlich berücksichtigt werden kann, wenn die Rechnung dafür "unbar" beglichen wird. Erbringt eine GmbH eine solche Leistung, und wird die Rechnung durch Buchung auf dem Gesellschafter-Verrechnungskonto beglichen, so ist die Voraussetzung "Zahlung auf das Konto des Erbringers der Leistung" für die Geltendmachung der Aufwendungen in der Steuererklärung nicht erfüllt. Die Bezahlung muss durch Überweisung oder Abbuchung bei der Bank geleistet werden. Die Gutschrift des Rechnungsbetrags im Wege der Aufrechnung durch Belastung des Gesellschafter-Verrechnungskontos des Steuerpflichtigen bei der leistungserbringenden GmbH genügt nicht. (BFH, VI R 23/20) - vom 09.06.2022
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25.10.2022
Steuerrecht: Auch Fahnder dürfen nicht direkt mit der Tür ins Haus fallen
Prüft ein Steuerfahnder unangekündigt die Angaben in der Steuererklärung einer Selbstständigen zu ihrem häuslichen Arbeitszimmer vor Ort, so ist diese Wohnungsbesichtigung durch den Beamten auch dann rechtswidrig, wenn die Frau den Steuerfahnder in die Wohnung lässt. Hat sie bis dato an der „Aufklärung des Sachverhalts“ mitgewirkt und sind noch nicht alle möglichen Mittel dafür ausgeschöpft (zum Beispiel hatte das Finanzamt noch keine Fotos angefordert), so dürfe die Behörde nicht einfach unterstellen, dass eine Benachrichtigung dazu geführt hätte, dass die Frau das häusliche Arbeitszimmer noch entsprechend herrichten werde. Eine unangekündigte Wohnungsbesichtigung sei in einem solchen Fall unverhältnismäßig. Das Grundgesetz verbürgt die „Unverletzlichkeit der Wohnung“. Außerdem sei das persönliche Ansehen des Steuerpflichtigen dadurch gefährdet, dass zufällig anwesende Besucher oder Nachbarn glauben könnten, beim Steuerpflichtigen würde strafrechtlich ermittelt. (BFH, VIII R 8/19) - vom 12.07.2022
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22.10.2022
Werbungskosten: Auch Nichteheliche können «voll» abziehen
Hat ein Mann mit seiner nichtehelichen Lebenspartnerin ein Haus angemietet, und nutzen sowohl er als auch die Partnerin jeweils knapp 15 Quadratmeter große Zimmer (in dem rund 150 qm großen Haus) als Arbeitszimmer (wobei dieses Zimmer für den Mann als Vertriebsleiter den Mittelpunkt seiner beruflichen Tätigkeit darstellt), so kann er die vollen Kosten (hier ging es um knapp 2.700 €) als Werbungskosten für das Arbeitszimmer vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Das Finanzamt kann das nicht nur in Höhe von 50 Prozent mit dem Argument zugestehen, die Kosten der Immobilie seien dem Mann und seiner Lebensgefährtin jeweils zur Hälfte zuzurechnen - und demnach auch nur die Hälfte der gezahlten Kosten als Werbungskosten anzuerkennen. Denn wird eine Wohnung von mehreren Personen angemietet und nutzt ein Mieter einen Raum zur Einkünfteerzielung allein, dann seien die auf diesen Raum entfallenden Aufwendungen bei ihm in voller Höhe als Werbungskosten abzugsfähig. Das gelte auch für Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft. (FG Düsseldorf, 3 K 2483/20 E) - vom 09.09.2022
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19.10.2022
Nicht fremdüblicher Darlehensvertrag: Zinsen sind nicht steuerpflichtig
Von einem nahen Angehörigen erhaltene Zinsen sind nicht steuerpflichtig, wenn der zugrunde liegende Darlehensvertrag steuerlich nicht anzuerkennen ist. Unabhängig davon fehlt es an einer Überschusserzielungsabsicht, wenn ein hingegebenes Darlehen dieselben Konditionen enthält wie das Refinanzierungsdarlehen. Wegen des Werbungskostenabzugsverbots und der beschränkten Verlustverrechnung werde die Einkünfteerzielungsabsicht zwar bei Kapitalerträgen grundsätzlich vermutet. Diese Vermutung könne aber widerlegt werden, wenn ein positives Ergebnis von vornherein wirtschaftlich ausgeschlossen erscheine. Im Streitfall sei ein irgendwie gearteter positiver Ertrag des Klägers wegen der gleichen Zinshöhe in beiden Darlehensverträgen nicht denkbar. (FG Münster, Urteil 7 K 1646/20 vom 24.08.2022)
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18.10.2022
Steuerrecht: Zugangsnachweis bei Versand mehrerer Steuerbescheide in einem Umschlag
Vom Zugang eines Steuerbescheids ist trotz Bestreitens des Steuerpflichtigen auszugehen ist, wenn nachgewiesen ist, dass ein tatsächlich zugegangener anderer Bescheid vom Rechenzentrum im selben Umschlag versandt wurde. Hier hatten die Kläger den Zugang des zweiten im Umschlag verschickten Bescheids nicht bestritten und außerdem den Zahlbetrag innerhalb der im Bescheid angegebenen Frist beglichen. Dies sei nur bei Kenntnis des Bescheids möglich gewesen. Dementsprechend müsse zwangsläufig auch der angeblich fehlende Bescheid zugegangen sein. Ein Fehler bei der Postzustellung sei danach ausgeschlossen. (FG Münster, Urteil 6 K 2755/21 E vom 16.08.2022)
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17.10.2022
Kindergeld: Ausschlussfrist bei Wanderarbeitnehmern aus anderen EU-Mitgliedstaaten
Stellt ein Wanderarbeitnehmer, der die Anspruchsvoraussetzungen für einen Kindergeldanspruch im Inland erfüllt, seinen Antrag auf Kindergeld bei der inländischen Familienkasse erst nach Ablauf der in § 70 Abs. 1 Satz 2 EStG vorgesehenen sechsmonatigen Ausschlussfrist, kann sein Auszahlungsanspruch erst abgelehnt werden, wenn festgestellt wird, dass weder der Wanderarbeitnehmer selbst noch eine andere berechtigte Person für das betreffende Kind im Heimatland des Kindes einen die Frist wahrenden Antrag auf Kindergeld oder eine vergleichbare ausländische Familienleistung gestellt haben. Bezieht der Wanderarbeitnehmer oder eine andere berechtigte Person laufend Familienleistungen für das betreffende Kind, genügt es für einen nach § 70 Abs. 1 Satz 2 EStG zu berücksichtigenden Antrag auch, dass der Wanderarbeitnehmer oder eine andere berechtigte Person gegenüber dem zuständigen Träger des Heimatlandes innerhalb der Sechsmonatsfrist den durch die in Deutschland ausgeübte Tätigkeit entstandenen grenzüberschreitenden Sachverhalt anzeigt und hierdurch die Durchführung des Koordinierungsverfahrens ermöglicht. Die Feststellungen zum Vorliegen eines Antrags oder einer Mitteilung beim ausländischen Träger sind durch an diesen gerichtetes Auskunftsersuchen zu treffen. Der Anspruchsteller trägt die Feststellungslast (objektive Beweislast) hinsichtlich der Nichterweislichkeit eines entsprechenden Antrags oder einer entsprechenden Mitteilung. (BFH, Urteil III R 28/21 vom 14.07.2022)
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15.10.2022
Fristverlängerung: Mehr Zeit für die Grundsteuererklärung
Die Abgabefrist für Grundsteuer wird um 3 Monate bis 31. Januar 2023 verlängert: „Die Abgabefrist bei der Grundsteuererklärung wird bis zum 31. Januar 2023, also um drei Monate, verlängert! Damit entlasten wir unsere Bürgerinnen und Bürger, die Wirtschaft sowie die Steuerberaterinnen und -berater deutlich. Wir müssen die Menschen mitnehmen!“, sagt Finanz- und Heimatminister Albert Füracker anlässlich des Beschlusses der Länder bei der Finanzministerkonferenz am Donnerstag, dem 13.10.2022. (FinMin Bayern, Pressemitteilung vom 13.10.2022)
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12.10.2022
Steuerrecht: Verfahren zur Steuerermäßigung für Müll- und Abwassergebühren nicht mehr anhängig
Sind die Gebühren für Abwasser- und Müllentsorgung als haushaltsnahe Dienstleistungen steuerbegünstigt? Finanzamt und das Finanzgericht Münster meinen Nein. Da die unterlegene Steuerzahlerin dagegen Revision beim BFH eingelegt hat, sollte diese spannende Frage höchstrichterlich entschieden werden. Doch nun hat überraschenderweise der BFH dieses Verfahren leider als unzulässig verworfen.
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11.10.2022
Steuerrecht: Auch eigene fehlende Steuer darf als Werbungskosten abgezogen werden
Wird eine angestellte Geschäftsführerin einer „klammen“ GmbH vom Finanzamt persönlich für nicht abgeführte Lohnsteuern in die Pflicht genommen, so darf sie die Aufwendungen, die sie zur Tilgung von Haftungsschulden hat, als Werbungskosten bei ihren Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit abziehen. Das gelte auch für die Lohnsteuer, die auf ihr Gehalt fällig, jedoch nicht abgeführt worden sind. Und das auch dann, wenn die fehlende Steuer auf das eigenen Gehalt den größten Teil ausmachte. (BFH, VI R 19/20)
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10.10.2022
AfA: Auch «intern gekaufte» Darlehen dürfen die Abschreibung erhöhen
Hat der Gesellschafter einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft seinen Anteil gekauft, so kann er die Afa-Abschreibung („Absetzung für Abnutzung“) auf die anteilig miterworbenen abnutzbaren Wirtschaftsgüter des Gesamtvermögens nur nach Maßgabe seiner Anschaffungskosten und der Restnutzungsdauer des jeweiligen Wirtschaftsguts (…) beanspruchen. In dem konkreten Fall ging es um zwei Brüder, die zu 50 Prozent an einer Gesellschaft beteiligt waren, die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt. Einer schied aus, und verkaufte seinen Anteil teilweise an seinen Bruder. Der Bundesfinanzhof erlaubte es, dass die von der Gesellschaft für den Erwerb von Grundstücken aufgenommenen und noch nicht getilgten Darlehen die Anschaffungskosten des Erwerbers und dementsprechend die AfA auf die anteilig miterworbenen Gebäude erhöhte. (BFH, IX R 22/19)
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07.10.2022
Erbschaftsteuer: Verschuldet die Erbin Verzögerungen nicht, so erhält sie die Ermäßigung
Erbt eine Frau ein denkmalgeschütztes Haus von ihrem Vater, und beantragt sie die (85%ige) Befreiung von der Erbschaftsteuer, weil sie die Immobilie (es ging um ein so genanntes Friesenhaus) für die Öffentlichkeit „nutzbar“ machen wollte (hier kontaktierte sie das Tourismusbüro und den Heimatverein), so kann sie die Befreiung auch dann durchsetzen, wenn die Umsetzung letztlich mehrere Jahre dauert. Gibt es zunächst Streit mit der Mutter/Ehegattin des Verstorbenen, der nach zwei Jahren per Erbvergleichsvertrag endet und verzögerten sich auch die Verhandlungen mit dem Heimatverein, so darf das Finanzamt dennoch nicht die Steuererleichterung mit der Begründung verweigern, es fehle die „Zeitnähe der begünstigten Nutzung zum Erbfall“. Es sei vom Zeitpunkt des Abschlusses des Erbvergleichsvertrages auszugehen. Als der geschlossen war, leitete die Erbin direkt Maßnahmen ein, um das Vorhaben für die „Volksbildung“ durchzusetzen. Damit sei die zeitliche Nähe gegeben. (FG Münster, 3 K 2935/20)
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06.10.2022
Steuerrecht: Bei Schweizer Stiftung kommt es auf die Rechtsfähigkeit an
Damit das Vermögen einer Familienstiftung nicht auf Dauer der Erbschaftsteuer entzogen wird, unterliegt es in Deutschland pauschal alle 30 Jahre der Ersatzerbschaftsteuer. Das Niedersächsische Finanzgericht musste über einen Fall entscheiden, in dem es um eine (bereits im Jahr 1959) in der Schweiz gegründete Stiftung ging - und zwar darüber, ob die Stiftung in der Bundesrepublik besteuert werden durfte. Denn die Geschäftsleitung wurde in Deutschland ausgeübt. Das Gericht kam zu dem Ergebnis, dass nach Schweizer Recht zu beurteilen sei, ob die Stiftung „rechtsfähig“ ist - sollte das der Fall sein, so unterliege sie wegen der deutschen Geschäftsleitung auch der Besteuerung in der Bundesrepublik. (Niedersächsisches FG, 3 K 87/21)
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04.10.2022
Steuerrecht: Kein Abzug von Prozesskosten für den erwachsenen Sohn
Nach § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG sind auch die Prozesskosten vom Abzug als außergewöhnliche Belastung ausgeschlossen, die für die Führung eines Rechtsstreits hier eines Strafverfahrens eines Dritten (hier eines volljährigen Kindes der Kläger) aufgewendet worden sind. Voraussetzung für die Abziehbarkeit der streitigen Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen ist zunächst, dass sie den Klägern als belastender zwangsläufiger Aufwand entstanden sind, weil sie sich ihnen aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen konnten. Insoweit hatten die Richter des BFH bereits Zweifel daran, ob die Kläger ihrem bereits volljährigen Sohn die Begleichung eines Vorschusses für die Kosten des Strafverfahrens tatsächlich als Unterhalt schuldeten. Zudem gründeten die geltend gemachten Rechtsanwaltskosten auf einer Honorarvereinbarung. Nach allgemeinen Maßstäben erwachsen Kosten für einen Strafverteidiger jedoch allenfalls insoweit zwangsläufig, als sie nicht (aufgrund einer Honorarvereinbarung) über den durch die Staatskasse erstattungsfähigen Kosten liegen. (BFH, Beschluss vom 10.8.2022, VI R 29/20)
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30.09.2022
Steuerrecht: Zum Werbungskostenabzug bei Zuzahlungen zum Dienstwagen
Nutzt ein Arbeitnehmer ein ihm von seinem Arbeitgeber auch zur außerdienstlichen Nutzung überlassenes Kfz für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung, so scheidet ein Werbungskostenabzug auch dann aus, wenn der Arbeitnehmer hierfür ein Nutzungsentgelt leisten muss oder individuelle Kfz-Kosten zu tragen hat. So entschieden vom BFH im Fall eines Arbeitnehmers, der auch für private Fahrten, für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte sowie für Familienheimfahrten im Rahmen der doppelten Haushaltsführung (außerdienstliche Fahrten) über ein Kfz seines Arbeitgebers verfügte, für das er pauschale (hier: 0,5 % der unverbindlichen Kaufpreisempfehlung) und kilometerabhängige Zuzahlungen an diesen zu leisten hatte. In diesem Zusammenhang stand dem Arbeitnehmer eine Tankkarte des Arbeitgebers zur Verfügung. Für die Nutzung der Tankkarte für außerdienstliche Fahrten zahlte der Arbeitnehmer 0,10 € (bis Mai 2016) bzw. 0,09 € (ab Juni 2016) pro gefahrenen Kilometer an seinen Arbeitgeber. (BFH, VI R 35/20 vom 4.8.2022)
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29.09.2022
Steuerrecht: Keine Amtsveranlagung zur Durchsetzung einer Lohnsteuernachforderung
Beim Beziehen von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit ist das Finanzamt nur unter den einschränkenden Voraussetzungen des § 46 Abs. 2 EStG zur Durchführung einer Veranlagung berechtigt. Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, darf das Finanzamt auch dann keinen Einkommensteuerbescheid erlassen, wenn der Lohnsteuerabzug fehlerhaft vorgenommen wurde. Die Aufforderung zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung in derartigen Fällen ist zwar möglich. Hieraus folgt aber nichts für die Frage, ob eine Veranlagung durchgeführt werden darf. Ein Einkommensteuerbescheid kann nicht in einen Lohnsteuernachforderungsbescheidet umgedeutet werden. (FG Niedersachsen, 7 K 208/19 - Urteil vom 05.05.2021)
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28.09.2022
Steuerrecht: Auch eine räumliche Trennung führt nicht zwingend zum «Teilbetrieb»
Betreibt ein Landwirt drei Photovoltaikanlagen auf dem Dach seines Mietwohngrundstücks und fünf auf dem Dach seines vier Kilometer entfernt liegenden Hofes, so kann er weder die Vergünstigungen bei der Ermittlung der Ertragssteuer noch bei der Gewerbesteuer in Anspruch nehmen, wenn er die Anlagen auf dem Mietgrundstück verkauft. Zwar sei das in bestimmten Grenzen grundsätzlich möglich für Unternehmer, die ihren Betrieb veräußern. In einem solchen Fall handele es sich aber um einen laufenden Gewinn aus einem zusammenhängenden Gewerbebetrieb. Allein die räumliche Trennung rechtfertige nicht die Einstufung als „Teilbetrieb“, wenn es weder eine separate Buchführung noch eine gesonderte Verwaltungsstruktur gegeben hatte. (BFH, X B 148/21) - vom 13.06.2022
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27.09.2022
Steuerrecht: Gegen einen akribischen Finanzamts-Mitarbeiter wird es schwierig
Behauptet der Steuerberater einer GmbH, einen Bescheid (hier über die Aufhebung des Vorbehalts einer Nachprüfung) nicht erhalten zu haben, so kann er damit nicht durchdringen, wenn die Steuerbehörde "beweisen" kann, dass der Bescheid - gemeinsam mit vier weiteren Bescheiden in einem Umschlag - versendet worden ist, und er den Erhalt der anderen vier Bescheide (für 4 andere Jahre) nicht bestritten hat. Kann ein Mitarbeiter des Rechenzentrums den Druck- und Kuvertierungsprozess akribisch belegen und ist sicher, dass sich fünf Blätter in dem Umschlag befanden, als der das Rechenzentrum verließ, so sei es unglaubwürdig, dass das fünfte Blatt ein gesondertes Anschreiben oder eine Sonderseite (wie zum Beispiel ein Flyer für die Nachwuchswerbung für die Finanzverwaltung) gewesen sein sollte. (Hier wurde eine Frist für einen Einspruch schließlich verpasst.) (FG Münster, 15 K 538/17) - vom 26.04.2022
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26.09.2022
Grunderwerbsteuer: Die Erschließungskosten fließen mit ein
Für die Berechnung der Grunderwerbsteuer beim Kauf eines Hauses wird grundsätzlich der Kaufpreis herangezogen. Sind in diesem Preis sowohl die Kosten für einen noch zu errichtenden Hauswasseranschluss als auch die Erschließungskosten enthalten, so werden diese auch mit bei der Berechnung der Grunderwerbsteuer berücksichtigt. Die Käufer des Hauses konnten hier nicht durchsetzen, dass diese Kosten hätten außen vor bleiben müssen (was zu einer geringeren Steuer geführt hätte), weil die Arbeiten noch nicht erledigt waren. Alle Leistungen, die vertraglich vereinbart worden sind und erbracht werden, sind grunderwerbsteuerpflichtig. (BFH, II R 9/21) - vom 23.02.2022
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23.09.2022
Steuerrecht: Ein «Verschmutzungszustand» kann Beweise «erschüttern»
Gehören zum Betriebsvermögen eines Gartenbaubetriebes (unter anderem) ein BMW X3, der einem Vorarbeiter zugeordnet worden ist und für den die private Nutzung per 1-Prozent-Regelung besteuert wird (1 Prozent des Bruttolisten-Neuwagenpreises wird als geldwerter Vorteil auf das steuerpflichtige Einkommen aufgeschlagen) und ein Ford Ranger, der allen Mitarbeitern als Zugmaschine "arbeitstäglich permanent zur Verfügung steht" (und für den eine private Nutzung bestritten wird), so darf das Finanzamt nicht auch für den Ford die 1-Prozent-Methode ansetzen. Zwar spreche der "Beweis des ersten Anscheins" dafür, dass betriebliche Fahrzeuge, die zur Verfügung stehen, auch privat genutzt würden. Allerdings kann dieser Beweis "erschüttert" werden, wenn glaubhaft gemacht wird, dass es wegen des "Verschmutzungszustands" des Fahrzeugs "lebensfremd" sei, dieses an Wochenenden für Familienfahrten zu nutzen. (FG Münster, 6 K 2688/19) - vom 16.08.2022
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22.09.2022
Häusliches Arbeitszimmer: Der Aufwand eines Gutachters kann voll abzugsfähig sein
Ein selbstständiger psychologischer Gutachter (der unter anderem auch von Gerichten beauftragt wird), kann die Aufwendungen für sein häusliches Arbeitszimmer unbegrenzt als Werbungskosten vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen, wenn er darlegen kann, dass das Zimmer den Mittelpunkt seiner beruflichen Tätigkeit darstellt. Das Finanzamt kann nicht argumentieren, der „qualitative Schwerpunkt“ seiner Arbeit liege in den für die Begutachtung unerlässlichen Explorationen der zu begutachtenden Personen. Kern der Gutachtertätigkeit sei es, „unter Ermittlung der erforderlichen Tatsachengrundlage eine Prognoseentscheidung zu treffen“. Alleiniger Schwerpunkt dieser Tätigkeit seien die im Arbeitszimmer ausgeübten Auswertungen der Akten. Die Explorationen selbst seien kein weiterer wesentlicher Teil der Tätigkeit. (FG Münster, 8 K 3186/21 E) - vom 18.08.2022
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21.09.2022
Steuerrecht: Auch Gelder aus der Deutschen Sporthilfe sind Einnahmen
Ein erfolgreicher Sportler, der an internationalen Meisterschaften und Olympischen Spiele teilnimmt, muss auch die Fördergelder als "Einnahmen aus Gewerbetrieb" versteuern, die ihm die Deutsche Sporthilfe zahlt. Denn auch die Leistungen der Sportförderung seien durch den Gewerbebetrieb als Sportler veranlasst worden. Die Zahlungen weisen den erforderlichen wirtschaftlichen Bezug zur betrieblichen Tätigkeit als Sportler auf. (BFH, X R 19/19) - vom 15.12.2021
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20.09.2022
Kindergeld: Auch bei längerfristigen Auslandsaufenthalten kann der Anspruch bleiben
Eltern haben Anspruch auf Kindergeld für ihre minderjährigen Kinder, solange diese ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Inland oder im EU-/EWR-Ausland (oder in der Schweiz) haben. Lebt eine arabische Familie in Deutschland, wo die Kinder den Kindergarten und die Grundschule besuchen, sollen die Kinder dann aber die Heimatsprache lernen und leben sie fortan bei den Großeltern im arabischen Ausland (wo sie auch zur Schule gehen), so muss das nicht zwingend dazu führen, dass das Kindergeld gestrichen wird. Die Kinder können den "Inlandswohnsitz" bei den Eltern (hier beim Vater, weil die Mutter mit ins Ausland gegangen ist) behalten (und die Eltern damit den Anspruch auf Kindergeld), wenn ihnen in dieser Wohnung "zum dauerhaften Wohnen geeignete Räume zur Verfügung stehen", die objektiv jederzeit nutzbar sind - und das auch "mit einer gewissen Regelmäßigkeit" geschieht. (Ob die Zeiten, die die Kinder hier in Deutschland bei ihrem Vater verbrachten, dafür ausreichten, muss die Vorinstanz klären.) (BFH, III R 12/20) - vom 28.04.2022
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19.09.2022
Steuerrecht: Mit "Prozessakten" sind alle Akten gemeint
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass der Begriff "Prozessakten" nicht nur die Gerichtsakte an sich beschreibt, sondern auch die dem Gericht vorgelegten Verwaltungsakten. Somit hat ein Prozessbeteiligter auch das Recht auf Akteneinsicht in Unterlagen, die beispielsweise das Finanzamt dem Gericht vorgelegt hat. Eine unterschiedliche Behandlung dieser Akten bei der Einsichtnahme sei nicht sachgerecht. (BFH, IV B 66/21) - vom 14.07.2022
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16.09.2022
Steuerrecht: Eine Leasingsonderzahlung ist nicht in einer Summe abziehbar
Es ist nicht zu beanstanden, dass ein Unternehmer, der einen Firmenwagen least und dafür eine Leasingsonderzahlung geleistet hat, diese Zahlung steuerlich auf drei Jahre verteilen muss ("Kostendeckelung"). Das gelte auch dann, wenn er seinen Gewinn im Rahmen einer Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelt. (BFH, VIII R 26/20) - vom 07.05.2022
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15.09.2022
Grunderwerbsteuer: Spätere Sonderwünsche bringen separaten Bescheid
Enthält der vor Baubeginn abgeschlossene Kauf- und Werkvertrag bezüglich einer noch zu errichtenden Eigentumswohnung eine eigene Klausel für die Abwicklung etwaiger nach der Bezahlung der Wohnung durchführbarer Sonderwünsche des Käufers, so ist darauf - wenn tatsächlich Änderungen in der Bauausführung vorgenommen werden - eine separate Grunderwerbsteuer zu bezahlen. Diese Leistungen stehen mit dem früheren Grundstückserwerb in einem rechtlichen Zusammenhang. (FG Bremen, 2 K 77/21) - vom 09.08.2021
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14.09.2022
Steuerrecht: Auf Schwarzeinkäufe wird der Vorsteuerabzug nicht zugelassen
Stellt die Steuerfahndung bei einem Lieferanten eines Kiosk-Betreibers fest, dass der Lieferant auch waren ohne Rechnung gegen Barzahlung abgab, so kann der Betreiber des Kiosks - schätzt das Finanzamt infolge einer später bei ihm durchgeführten Betriebsprüfung Einnahmen nach - keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Mangels ordnungsgemäßer Rechnungen müssen die Schwarzeinkäufe nicht zum Vorsteuerabzug zugelassen werden. (FG Münster, 5 K 2093/20 U) - vom 23.03.2022
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13.09.2022
Steuerrecht: Auch ein Preisgeld kann "Arbeitslohn" sein
Erhält ein Hochschulprofessor ein Forschungspreisgeld für bestimmte wissenschaftliche Leistungen in seinem Forschungsbereich, so muss er das Preisgeld als Arbeitslohn versteuern. Der Professor kann dem nicht mit dem Argument entgehen, Preisgelder seien nicht steuerbar. Denn es gibt einen engen wirtschaftlichen Zusammenhang zwischen dem erhaltenen Preisgeld und seiner Tätigkeit als Hochschulprofessor. Das gelte auch dann, wenn die zugrundeliegende Arbeit bereits vor Beginn des Dienstverhältnisses begonnen wurde. Zu den Einnahmen aus nichtselbstständiger Tätigkeit gehören alle Güter, „die in Geld oder Geldeswert bestehen und die dem Arbeitnehmer aus dem Dienstverhältnis zufließen“. Unbeachtlich sei, dass das Geld von dritter Seite zugeflossen ist. (FG Münster, 13 K 1398/20 E) - vom 16.03.2022
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12.09.2022
Steuerrecht: Auch Kleinstbetriebe müssen mit Anschlussprüfung rechnen
Finanzbehörden sind auch bei Mittel-, Klein- und Kleinstbetrieben nicht an einen bestimmten Prüfungsturnus gebunden. Auch solche Betriebe müssen Anschlussprüfungen hinnehmen. Das ist durch vorhandene Rechtsprechung geklärt. Auch die Argumentation, dass die Problematik für alle Kleinstbetriebe Bedeutung habe, reiche nicht als Begründung für eine erneute höchstrichterliche Befassung mit dieser Frage aus. (BFH, VIII B 105/21) - vom 07.06.2022
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09.09.2022
Erbschaftsteuer: Auch nach 18 Monaten kann das Familienheim steuerfrei bezogen werden
Erbt ein Mann das Haus der Eltern, so bleibt die Erbschaftsteuerfreiheit auch dann bestehen, wenn der Sohn das Familienheim wegen umfangreicher Räum- und Renovierungsarbeiten erst knapp 18 Monate nach dem Erbfall bezieht - und dann zehn Jahre lang bewohnt. Im Regelfall gilt die Steuerfreiheit nur dann, wenn das Familienheim "unverzüglich" - das bedeutet sechs Monate nach dem Erbfall - bezogen wird. Habe der Sohn die Verzögerung jedoch nicht zu verantworten (hier war er selbst erkrankt, musste lange auf Handwerker warten und es wurde außerdem nach Beginn der Renovierung ein gravierender Mangel festgestellt), so dürfe er die Steuerfreiheit trotz des langen Zeitraums zwischen Erbfall und Bezug nicht verlieren. (BFH, II R 6/21) - vom 16.03.2022
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07.09.2022
Steuerrecht: Auch wenn der Dachboden nicht erwähnt wird, "zählt" das Mietverhältnis
Vermietet ein Ehepaar eine Dachgeschosswohnung an die eigene Tochter und deren Ehemann, so ist das Mietverhältnis auch dann „wie zwischen Fremden“ steuerlich anzuerkennen, wenn der über der Wohnung liegende Spitzboden zwar genutzt, im Mietvertrag aber nicht erwähnt wird. Das Finanzamt darf die Anerkennung nicht mit der Begründung verweigern, „einem fremden Dritten wären sowohl der Mietzins als auch die Nebenkosten nach der gesamten Fläche berechnet worden". War der Spitzboden bei Abschluss des Mietvertrages noch nicht ausgebaut und stellt er wegen seiner niedrigen Raumhöhe von unter 2,30 Meter auch keinen Aufenthaltsraum dar, so sei der Vertrag anzuerkennen. Der Spitzboden sei als „Nutzfläche“ nicht zwingend zu erwähnen, weil für solche Flächen im Regelfall auch eine (vollwertige) Kaltmiete nicht berechnet werden könne. (FG Berlin-Brandenburg, 9 K 9197/20) - vom 10.03.2022
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06.09.2022
Kryptowährungen: DStV fordert realisierbare Nachweispflichten
Bitcoin, Ripple, Ether & Co.: Wer in die Welt der Kryptowährungen eintaucht, weiß um deren Vielfalt und Komplexität. Die Finanzverwaltung will dieser nun mit einigen neuen steuerrechtlichen Regelungen Herr werden. Der DStV fordert, bei den geplanten Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten vor allem die Umsetzbarkeit seitens der Steuerpflichtigen stärker in den Fokus zu nehmen. Für die Ermittlung der Besteuerungsgrundlagen im Zusammenhang mit virtuellen Währungen und sonstigen Token braucht es spezieller Software. Für diese sollen Steuerpflichtige laut BMF-Entwurf eine Verfahrensdokumentation erstellen. Der DStV weist darauf hin, dass Steuerpflichtige diese Forderung nicht erfüllen können. Sie haben als Anwender weder Informationen noch Zugang zu den erforderlichen Datenaggregationsschritten. Außerdem sollen die Steuerpflichtigen eine Festschreibung der Daten in den Vorsystemen sicherstellen. Das Problem: Aktuell bietet der Markt keine Software-Lösung an, die eine solche Unveränderbarkeit von Werten in den Vorsystemen umsetzt. Die Steuerpflichtigen als Nutzer können die Softwaregegebenheiten nicht beeinflussen. Es sollte daher außer Frage stehen, dass ihnen dieser Umstand nicht zum Nachteil gereichen darf. Hinzukommt, dass sämtliche Transaktionen bereits in der Blockchain festgeschrieben und entsprechend nachprüfbar sind. (DStV, Mitteilung vom 01.09.2022
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05.09.2022
Steuerrecht: Grenzüberschreitend tätiger Berufskraftfahrer - Besteuerungsrecht für Arbeitslohn
Das Besteuerungsrecht für den Arbeitslohn eines in Deutschland wohnenden, bei einem niederländischen Arbeitgeber beschäftigten Berufskraftfahrers steht nach Art. 10 Abs. 1 DBA-Niederlande 1959 den Niederlanden zu, wenn er mit seinem Fahrzeug in den Niederlanden unterwegs gewesen ist (Grundprinzip der Besteuerung im Tätigkeitsstaat). Für Tage, an denen der Berufskraftfahrer sowohl in den Niederlanden als auch in Deutschland oder in einem Drittstaat unterwegs gewesen ist, steht das Besteuerungsrecht den Niederlanden nicht vollständig, sondern zeitanteilig zu. (BFH, Beschluss I R 45/18 vom 01.06.2022)
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02.09.2022
Kindergeld: Eine Bulgarin mit gültigem Pass kann sofort Kindergeld beziehen
Zieht eine Bulgarin mit ihren drei Kindern nach Deutschland, so hat sie - hält sie sich rechtmäßig in der Bundesrepublik auf - sofort Anspruch auf Kindergeld. Sie muss die von der Familienkasse verhängte „Sperrfrist“ von drei Monaten nicht akzeptieren. Das gelte auch dann, wenn sie keinen Job hat. (Mit dieser 3-Monats-Regel wollte die Bundesregierung einen legitimen Schutz vor „Zustrom in das Sozialhilfesystem“ schaffen. Die Bulgarin habe die gleichen Ansprüche wie „inländische Staatsangehörige“. Eine unterschiedliche Behandlung von Deutschen und „Unionsbürger/innen“ sei nicht unionsrechtskonform. Jeder Unionsbürger mit einem gültigen Ausweis oder Pass habe das Recht, sich bis zu drei Monate rechtmäßig in einem anderen EU-Staat aufzuhalten - und zwar unabhängig davon, ob er wirtschaftlich aktiv sei oder nicht. Kindergeld ist keine Sozialhilfeleistung, da es in der Bundesrepublik unabhängig von der persönlichen Bedürftigkeit gewährt wird. (EuGH, C-411/20)
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01.09.2022
Steuerrecht: Bei VIP-Logen ohne Bewirtung muss genau hingeschaut werden
Mietet ein Unternehmen eine VIP-Loge (mit 12 Sitzplätzen) in einer Halle an, in der unter anderem Sportveranstaltungen und Konzerte stattfanden (hier für eine Jahresmiete in Höhe von 130.000 €), wobei die Bewirtung nicht inklusive ist, und darf das Unternehmen Werbe- und Sponsoringmaßnahmen nur innerhalb der Loge starten, so muss genau hingeschaut werden, wie hoch der Werbeanteil ist. Das ist für die Gäste des Unternehmens (überwiegend Geschäftspartner und Mitarbeiter) von Bedeutung, da sie dieses „Geschenk“ versteuern müssen. Das Unternehmen teilte die Aufwendungen für die Loge in Anlehnung an die VIP-Logenerlasse des Bundesfinanzministeriums (40 % Werbung, 30 % Bewirtung, 30 % Geschenke) in 57 Prozent für Werbung und 43 Prozent für Geschenke auf – und übernahm die Steuer pauschal. (Den 30 prozentigen Anteil für Bewirtung teilte es im Verhältnis 4:3 auf, da es keine Bewirtung gab.) Das Finanzamt jedoch schätzte den Anteil auf Geschenke auf 75 Prozent und auf lediglich 25 Prozent für Werbung - und forderte Lohnsteuer nach. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg berechnete einen Wert irgendwo in der Mitte. (Der Bundesfinanzhof wird endgültig entscheiden.) (FG Berlin Brandenburg, 8 K 8232/18) – vom 22.06.2021
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31.08.2022
Steuerrecht: Gibt es nur einen einzigen Auftraggeber, so ist der die «erste Tätigkeit»
Fahrten von der Wohnung zur so genannten ersten Tätigkeitsstätte dürfen grundsätzlich (nur) in Höhe der Entfernungspauschale (30 Cent pro Entfernungskilometer, ab Kilometer 21: 35 Cent) und nicht als Reisekosten in tatsächlicher Höhe steuerlich geltend gemacht werden. Ein Unternehmer, der einen Abbruch- und Reinigungsbetrieb an dem Ort führt, wo er wohnt, kann die Kosten für die Autofahrten zum Gelände seines einzigen Auftraggebers an einem anderen Ort nicht als Reisekosten in voller Höhe absetzen. Die „einzige Betriebsstätte“ hate sich auf dem Gelände des Auftraggebers befunden. Die Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte durften hier nur mit der Entfernungspauschale steuerlich abgesetzt werden. (BFH, X R 14/19) - vom 16.02.2022
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30.08.2022
Steuerrecht: Bei kürzerer Dauer darf die AfA höher sein - auch privat ermittelt
Vermieter können Immobilien schneller und mit höheren Beträgen von der Steuer abschreiben, wenn sie eine kürzere Nutzungsdauer nachweisen. Dafür reiche ein Online-Gutachten, so das Finanzgericht Köln. Eine modellhaft ermittelte wirtschaftliche Restnutzungsdauer von vermieteten Immobilien könne als Grundlage für die steuerliche Abschreibung (AfA-Satz) gelten. Grundsätzlich sei ein Gebäude zwar nach festen AfA-Sätzen (hier 2 % pro Jahr) abzuschreiben, bei einer tatsächlich kürzeren Nutzungsdauer (als 50 Jahre) könne aber von höheren Sätzen ausgegangen werden. (FG Köln, 6 K 923/20) – vom 22.03.2022
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29.08.2022
Steuerrecht: Niederländische Beiträge sind keine Sonderausgaben
Beiträge zur niederländischen Renten- und Pflegeversicherung können nicht als Sonderausgaben vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden. In dem konkreten Fall eines Ehepaares, das in den Niederlanden wohnte, wobei ein Ehegatte in den Niederlanden und der andere in Deutschland Arbeitseinkünfte erzielte, war es strittig, ob die Beiträge zur niederländischen Sozialversicherung abziehbar waren. Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass die Beiträge bei der deutschen Besteuerung keine Sonderausgaben sind, da nicht beide Ehegatten ohne Einschränkung als unbeschränkt steuerpflichtig zu behandeln seien. (FG Düsseldorf, 9 K 3063/21 E u. a.) - vom 20.05.2021
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26.08.2022
Steuerrecht: "Nicht gewöhnliches Geschäft" zählt nicht
Erbt der Bruder einer Verstorbenen ein Reihenmittelhaus zu 60 Prozent und ein Mann, der mit der Erblasserin befreundet war, zu 40 Prozent, und kauft dieser Bekannte im Rahmen einer so genannten Teilerbauseinandersetzung den auf den Bruder entfallenden Teil zu einem Preis in Höhe von 48.000 Euro, so ist dieser - vom Käufer selbst ermittelte - Verkehrswert nicht als Grundlage für die Erbschaftssteuer geeignet. (Der Mann gab an, dass er sich an einem ähnlichen, vermietungsfähigen Einfamilienhaus orientierte, welches in der Umgebung zum Verkauf angeboten worden wäre, und kam auf insgesamt 80.000 €.) Das Finanzamt ermittelte nämlich einen Grundbesitzwert in Höhe von fast 138.000 Euro. Es lag also kein Kaufpreis „im gewöhnlichen Geschäftsverkehr“ vor, da der auf den Bruder entfallende Grundstücksanteil nur einem begrenzten Personenkreis - eben lediglich dem Bekannten- angeboten worden war. (FG Düsseldorf, 11 K 2359/19 BG) - vom 03.09.2020
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25.08.2022
Steuerrecht: Veröffentlichte Pauschbeträge gelten für den "ganzen Laden"
Das Finanzamt darf im Rahmen einer Betriebsprüfung eines Einzelhändlers (der 2 Supermärkte betreibt) für die Entnahme von so genannten Non-Food-Artikel nicht weitere über die Pauschbeträge nach den amtlichen Richtsatzsammlungen hinausgehende Hinzuschätzungen vornehmen. Für Sachentnahmen von Lebensmitteln und Getränken (also für den Eigenverbrauch des Einzelhändlers) gibt es jahresbezogene Pauschbeträge, die das Finanzministerium veröffentlicht. Hier vertrat die Finanzbehörde die Auffassung, dass der Pauschbetrag nicht reichte - und schätzte weitere Sachentnahmen für Nicht-Lebensmittel (Non-Food) in Höhe von 140 Euro pro Monat - zu Unrecht. Die veröffentlichten Pauschbeträge für Sachentnahmen beziehungsweise unentgeltlichen Wertabgaben umfassen nicht nur lediglich Nahrungsmittel und Getränke. (Grundsätzlich durfte hier zwar geschätzt werden, weil der Einzelhändler seiner Aufzeichnungspflicht nicht nachgekommen war. Aber die Höhe wurde als rechtswidrig eingestuft.) (FG Münster, 10 K 1297/20) - vom 29.04.2022
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25.08.2022
Steuerrecht: Ohne schlüssiges Konzept für die Zukunft darf Liebhaberei unterstellt werden
Macht der Betreiber einer Reithalle bereits seit mehr als zehn Jahren jedes Jahr Verluste, so kann das Finanzamt zwar allein deswegen noch nicht automatisch die steuerliche Anerkennung dieser Verluste verweigern und dem Betrieb als „Hobby des Eigentümers“ (= „Liebhaberei“) die Gewinnerzielungsabsicht absprechen. Kann der Reithallenbetreiber aber keine schlüssige Berechnung für den „Totalgewinn“ vorlegen (der sich - vereinfacht ausgedrückt - aus den Verlusten der Vergangenheit und den zu erwartenden Gewinnen zusammensetzt), so muss das Finanzamt künftige Verluste nicht mehr anerkennen. Die Finanzbehörde darf „Liebhaberei“ unterstellen. (FG Münster, 13 K 3811/19) - vom 16.02.2022
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23.08.2022
Steuerrecht: Allein die "Unklarheit" des Bargelds macht es nicht zur "Gewinnausschüttung"
Verdeckte Bareinlagen führen nicht allein deshalb zu Hinzuschätzungen von Betriebseinnahmen bei einer Kapitalgesellschaft, weil die Herkunft des Geldes nicht aufklärbar ist. In dem konkreten Fall ging es um eine Großhandels-GmbH, die auch Barumsätze tätigte. Bei einer Betriebsprüfung wurden „Aufzeichnungsmängel“ in der Führung der offenen Ladenkasse festgestellt, und es stellte sich heraus, dass Bargeld in die Kasse geflossen war, von dem nicht geklärt werden konnte, woher es stammte. Das Finanzamt bewertete diese „Mehreinnahmen“ als verdeckte Gewinnausschüttungen - zu Unrecht. Es dürfen nicht nur mit Blick darauf, dass unklar geblieben ist, woher genau das Bargeld stammte, „nachteilige Schlüsse für die Kapitalgesellschaft“ gezogen werden. (FG Münster, 10 K 261/17) - vom 18.05.2022
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23.08.2022
Kindergeld: Zwei Ausbildungsabschnitte "killen" den Anspruch nicht
Eltern eines Kindes, das sein Medizinstudium erfolgreich mit der Ärztlichen Prüfung abgeschlossen hat, können dennoch weiterhin Anspruch auf Kindergeld haben, wenn es eine Qualifizierung zum Facharzt anstrebt und sich insofern in der Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befindet. Zwar habe der Sohn des Klägers mit dem Bestehen der Ärztlichen Prüfung ein „Erststudium“ abgeschlossen. Bis zur Aufnahme der Assistenzarzttätigkeit in Vollzeit habe er sich aber in einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungsabschnitten befunden, weil dessen Qualifizierung zum Facharzt als „integraler Bestandteil“ des angestrebten Berufsziels Neurochirurg anzusehen und somit die „erstmalige Berufsausbildung“ noch nicht abgeschlossen war. (Thüringer FG, 2 K 308/17) - vom 27.03.2018
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19.08.2022
Grunderwerbsteuer: Auf Weihnachtsbäume wird eine Zahlung nicht fällig
Hat sich jemand ein Grundstück gekauft, auf dem Weihnachtsbaumkulturen stehen, so darf das Finanzamt Grunderwerbsteuer nur auf den Teil des Kaufvertrages berechnen, der das Grundstück betrifft. Ist der Kaufpreis im Vertrag aufgeteilt, wobei ein Betrag für Grund und Boden ausgewiesen ist und ein zweiter für die darauf gewachsenen Weihnachtbäume, so darf nur auf den Betrag für das Grundstück Grunderwerbersteuer erhoben werden. Denn die Bäume zählen nicht zu den Bestandteilen des Grundstücks, weil sie „nur zu einem vorübergehenden Zweck mit dem Grund und Boden verbunden sind“. Es handelt sich dabei um sogenannte Scheinbestandteile. (BFH, II R 45/19) – vom 23.02.2022
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19.08.2022
Steuerrecht: Sind alle Daten beim Finanzamt gespeichert, kann nichts hinterzogen werden
Liegen einem Finanzamt alle für einen Steuerbescheid erforderlichen Informationen in Form von elektronischen Lohnsteuer-Bescheinigungen vor, so darf es dem Steuerzahler auch dann nicht vorwerfen, die Abgabe der Steuererklärung „pflichtwidrig unterlassen“ zu haben, wenn die Frist dafür abgelaufen ist. (Hier ging es um den Vorwurf der vorsätzlichen Steuerhinterziehung.) In dem konkreten Fall hatte ein zusammen veranlagtes Ehepaar einen Aktenvermerk, nachdem die Abgabe einer Steuererklärung als „Antragsveranlagung“ freiwillig geschehen könne. Später bemerkte das Finanzamt für Zeiträume, die fast zehn Jahre zurücklagen, dass doch die Voraussetzungen für eine Pflichtveranlagung vorgelegen hatten, und erließ Steuerbescheide auf Basis von Schätzungen - zu Unrecht. Dem Finanzamt seien aufgrund der vorliegenden elektronischen Lohnsteuer-Bescheinigungen, die unter der Steuernummer der Eheleute gespeichert waren, alle maßgeblichen Umstände zum Erlass von Steuerbescheiden bekannt gewesen. (FG Münster, 4 K 135/19) - vom 24.06.2022
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17.08.2022
Steuerrecht: „Erstattungsbescheide“ gibt‘s auch nach Insolvenzeröffnung
Ein Finanzamt darf auch nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens noch so genannte Erstattungsbescheide erlassen. Bei "Erstattungsbescheiden" handelt es sich um Steuerbescheide, mit denen eine „positive Steuer“ festgesetzt wird. Diese dürfen (ausnahmsweise) auch nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens wirksam ergehen, wenn sich „unter Berücksichtigung von Anrechnungsbeträgen insgesamt ein Erstattungsbetrag ergibt“. Ergibt sich aus einer Einkommensteuererklärung, die der Insolvenzverwalter abgegeben hatte, ein Erstattungsbetrag in Höhe von rund 2.500 Euro, so ist der entsprechende Steuerbescheid wirksam. Der Betrag kann die Höhe der zur Insolvenztabelle anzumeldenden Steuerforderungen beeinflussen. (BFH, IX R 27/18) – vom 05.04.2022
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16.08.2022
Werbungskosten: Auch kurz vor Weihnachten ist noch das alte, andere Jahr
Least ein angestellter Diplom-Ingenieur ein Auto für berufliche Fahrten noch im alten Jahr (am 20.12.), werden dafür eine Sonderzahlung in Höhe von 15.000 Euro sowie Kosten für Fahrzeugzubehör, Zusatzleistungen und Reifen fällig und fallen weitere Aufwendungen wie Leasingraten, Versicherung, Kfz-Steuer und Benzin erst im nächsten Jahr an, so kann er die Gesamtkosten (für beide Jahre kam er auf knapp 30.000 €) für die Ermittlung des Kilometersatzes im Rahmen eines "12-Monats-Zeitraumes" ansetzen. Ergibt die Rechnung - er teilte die Gesamtkosten durch die Fahrleistung in diesem Zeitraum (rund 32.000 km) - einen Kilometersatz in Höhe von 0,93 Euro, so darf er diesen im Rahmen der Werbungskosten steuerlich ansetzen. (Die Gesamtkosten eines Kfz dürfen grundsätzlich auf Grundlage eines 12-Monats-Zeitraums ermittelt werden, der nicht mit dem Kalenderjahr identisch sein muss. Das gelte auch für eine solche Konstellation. Der Bundesfinanzhof wird endgültig entscheiden.) (FG München, 2 K 667/21) – vom 12.10.2021
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16.08.2022
Kindergeld - Eine Bulgarin mit gültigem Pass kann sofort Kindergeld beziehen
Zieht eine Bulgarin mit ihren drei Kindern nach Deutschland, so hat sie - hält sie sich rechtmäßig in der Bundesrepublik auf - sofort Anspruch auf Kindergeld. Sie muss die von der Familienkasse verhängte „Sperrfrist“ von drei Monaten nicht akzeptieren. Das gelte auch dann, wenn sie keinen Job hat. (Mit dieser 3-Monats-Regel wollte die Bundesregierung einen legitimen Schutz vor „Zustrom in das Sozialhilfesystem“ schaffen. Die Bulgarin habe die gleichen Ansprüche wie „inländische Staatsangehörige“. Eine unterschiedliche Behandlung von Deutschen und Unionsbürgern sei nicht unionsrechtskonform. Jeder Unionsbürger mit einem gültigen Ausweis habe das Recht, sich bis zu drei Monate rechtmäßig in einem anderen EU-Staat aufzuhalten - und zwar unabhängig davon, ob er wirtschaftlich aktiv sei oder nicht. Kindergeld ist in Deutschland keine Sozialhilfeleistung, da es unabhängig von der persönlichen Bedürftigkeit gewährt wird. (EuGH, C-411/20) – vom 01.08.2022
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13.08.2022
Erbschaftsteuer: Auch eine schwere Depression kann die Steuerfreiheit erhalten
Erbt eine Frau von ihrem Mann das gemeinsam bewohnte Familienheim und wird sie Alleineigentümerin, so muss sie das Haus grundsätzlich zehn Jahre lang bewohnen, um in den Genuss der Erbschaftsteuerbefreiung zu kommen. Nur, wenn "zwingende Gründe" daran hindern, das Haus selbst zu nutzen, kann auch bei einer kürzeren Verweildauer die Steuerfreiheit erhalten bleiben. Das sah der Bundesfinanzhof (BFH) als gegeben an, in einem Fall, in dem die Frau nach dem Tod ihres Mannes an Depressionen erkrankte und zwei Jahre später das Haus verkaufte. "Zwingende Gründe" umfassten nicht nur den Fall der "Unmöglichkeit", so der BFH. Auch, wenn der Verbleib im Familienheim zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Gesundheit führe, dürfe ausgezogen werden, ohne die Steuerfreiheit zu verlieren. (Die Vorinstanz muss hier endgültig entscheiden - insbesondere wie schwer die Frau wirklich erkrankt ist.) (BFH, II R 1/21) – vom 01.12.2021
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11.08.2022
Petition: Vereinfachung der Besteuerung von Photovoltaikanlagen
Mit der Petition wird eine Vereinfachung der Besteuerung von Photovoltaikanlagen durch eine Pauschalbesteuerung bzw. Einführung einer Abgeltungssteuer auf Ebene des Betreiberunternehmens gefordert. Hintergrund: Die aktuelle Rechtsprechung sieht die Besteuerung durch den individuellen Einkommenssteuersatz vor. Wird eine Photovoltaikanlage (PV) nun bspw. durch eine Wohneigentumsgemeinschaft betrieben, muss zunächst eine gemeinsame Gesellschaft durch alle Eigentümer gegründet werden. Der anfallende Gewinn der Gesellschaft durch die Abführung des erzeugten Stroms muss dann auf alle Eigentümer umgelegt und individuell besteuert werden. Dies ist extrem komplex und verhindert die Umsetzung gerade in Städten, wo PV Anlagen am dringendsten gebraucht werden. Hinzu kommt, dass Vermieter keinen Anreiz haben, PV Anlagen zu errichten, da sie davon nicht profitieren und Stromkosten auf die Mieter umlegen. Die Mitzeichnungsfrist endet am 29.8.2022. (epetitionen.bundestag.de/)
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10.08.2022
Mindestlohnkontrollen: Serienanfrage der Fraktion Die Linke
Die Fraktion Die Linke hat eine Serie von 16 Kleinen Anfragen zu „Mindestlohnbetrug und Kontrollen zur Einhaltung des Mindestlohns“ bundesweit beziehungsweise in den einzelnen Bundesländern vorgelegt. Von der Bundesregierung will die Fraktion jeweils Auskunft über die Kontrolltätigkeiten der Finanzkontrolle Schwarzarbeit und über die Ergebnisse der Kontrollen in dem jeweiligen Bundesland beziehungsweise bundesweit seit 2019. (Bundestag, hib-Meldung 399/2022 vom 08.08.2022)
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09.08.2022
Steuerrecht: Der «IAB» kann auch per Zeugin erhalten bleiben
Will ein Selbstständiger (hier ein Rechtsanwalt) für die Inanspruchnahme des so genannten Investitionsabzugsbetrages "IAB" (bei den Sonderabschreibungen) gegenüber dem Finanzamt belegen, dass er ein Fahrzeug nahezu ausschließlich betrieblich genutzt hat (hier zu 90 %), so kann ihm das nicht nur mit einem Fahrtenbuch gelingen. Streicht ihm das Finanzamt den "IAB" wegen Fehlern im Fahrtenbuch, so kann er den Beweis auch anderweit führen. Legt er eine Auflistung vor, die er anhand der Eintragungen in seinem Terminkalender erstellen lässt und beantragt er zugleich, seine Rechtsanwaltsfachangestellte als Zeugin zu vernehmen, die den Kalender geführt und die Auflistung erstellt hat, so darf die Finanzbehörde das nicht ablehnen. Die angeführten Beweismittel sind weder "unerheblich noch unzulässig oder untauglich". Das Gericht muss die Aussage der Zeugin zu Kenntnis nehmen und würdigen. (BFH, VIII R 24/19) - vom 16.03.2022
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08.08.2022
Internationales Steuerrecht: Schweizerische Erbschaftsteuer wird mit deutscher Schenkungsteuer verrechnet
Hat eine Frau zwei Wohnsitze (einen in Deutschland und einen in der Schweiz) und erhält sie von einer Person, die in der Schweiz wohnhaft ist, eine Schenkung in Höhe von 500.000 Schweizer Franken, so ist es grundsätzlich korrekt, wenn die Beschenkte aufgrund ihres deutschen Wohnsitzes eine Schenkungssteuererklärung in der Bundesrepublik abgibt und das deutsche Finanzamt Schenkungsteuer festsetzt (hier: in Höhe von mehr als 130.000 €). Stirbt der Schenker kurz danach und setzt die Schweizer Behörde schweizerische Erbschaftssteuer fest, so ist diese auf die deutsche Schenkungsteuer anzurechnen. Das Finanzgericht Düsseldorf ist der Auffassung, dass die schweizerische Erbschaftssteuer der deutschen Schenkungsteuer entspricht. (FG Düsseldorf, 4 K 2501/21) - vom 04.05.2022
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05.08.2022
Zweitwohnungssteuer: Ohne eigenen Zugang zum Flur gibts keine Befreiung
Nutzt ein Steuerberater und Rechtsanwalt innerhalb seiner Mietwohnung (die er als Zweitwohnung angemietet hat) einige Zimmer als Kanzleiräume, und sind die auch räumlich von den Wohnräumen abgegrenzt (was eine Bedingung ist, um von der Zweitwohnungssteuer befreit zu werden), so muss er dennoch Zweitwohnungsteuer bezahlen, wenn die Kanzleiräume keinen eigenen Zugang zum Hausflur haben. Sie bilden dann - zumindest im Sinne des hier gültigen Zweitwohnungssteuergesetztes - eine Einheit mit den Wohnräumen. (BFH, VIII B 36/20) – vom
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04.08.2022
Kindergeld - Aufgepasst mit dem Zweitstudium
Hat die Tochter einer Frau, die Kindergeld bezieht, nach Abschluss einer Ausbildung zur Diplom-Finanzwirtin ein Dienstverhältnis in der Finanzverwaltung aufgenommen, und arbeitet sie weit mehr als 20 Stunden wöchentlich, so endet der Anspruch der Mutter auf Kindergeld auch dann, wenn die Tochter ein Jurastudium aufnimmt. Die Familienkasse muss kein Kindergeld gewähren, da die Erstausbildung mit dem Abschluss zur Diplom-Finanzwirtin abgeschlossen ist. Das Studium der Rechtswissenschaften ist eine Zweitausbildung, die wegen der zu umfangreichen Erwerbstätigkeit nicht berücksichtigt werden kann. (BFH, III R 22/21) - vom 07.04.2022
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03.08.2022
Steuerrecht: Bei zwei Zahlungen in zwei Jahren gibt es keine Fünftel-Regelung
Grundsätzlich sind Abfindungen für den Verlust des Arbeitsplatzes nach der so genannten Fünftel-Regelung zu besteuern (vereinfacht ausgedrückt werden 5 Jahre lang nur jeweils ein Fünftel der Summe versteuert). Dabei ist zu beachten, dass das nur dann gelten kann, wenn die Abfindung geballt in einem Jahr ausgezahlt wird. Wenn neben einer Abfindung eine so genannte Startprämie dafür geleistet wird, dass der Arbeitnehmer sein Beschäftigungs- und Qualifizierungsverhältnis bei einer Transfergesellschaft vorzeitig kündigt (weil er bei einem anderen Arbeitgeber ein neues Arbeitsverhältnis beginnt), und liegen die beiden Zahlung in unterschiedlichen Veranlagungszeiträumen, so kann die „Fünftel-Regelung“ nicht angewendet werden. (BFH, IX R 10/21) - vom 06.12.2021
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02.08.2022
Werbungskosten: Rein beruflich veranlasstes Verfahren kann Steuern sparen helfen
Wird ein Strafverfahren gegen einen angestellten Geschäftsführer einer GmbH geführt, weil der unter anderem Lohnsteuer hinterzogen und Arbeitsentgelte veruntreut hat, so kann er die ihm entstandenen Strafverteidigungskosten auch dann als Werbungskosten vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen, wenn er außerdem Bargeld aus der Firma für private Zwecke abgezweigt hat. Grundsätzlich ist es so, dass das Verfahren aus „rein beruflicher Veranlassung“ entstanden sein muss, um den steuerlichen Abzug zu begründen. Und bezieht sich das Strafverfahren auch nur auf die Hinterziehung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen, so kann er die Kosten für seine Verteidigung steuerlich geltend machen. (BFH, VI B 88/21) - vom 31.03.2022
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01.08.2022
Erbschaftsteuer: Für Urenkel bleibt es bei dem 100.000-Euro-Freibetrag
Auch wenn beide vorangegangenen Generationen bereits gestorben sind, haben Urenkel lediglich einen Anspruch auf den nach dem Erbschaftsteuerfreibetrag zustehenden Freibetrag in Höhe von „nur“ 100.000 Euro - anders als bei erbenden Enkeln, deren Freibetrag verdoppelt wird - (von 200.000 auf 400.000 €), wenn die Eltern bereits tot sind. Sie können nicht als „Kinder der Kinder“ beziehungsweise „Kinder verstorbener Kinder“ angesehen werden. Freibeträge beruhen auf dem typisierten Grundmodell, dass jede Generation jeweils zwei Kinder hat, was die Verdoppelung der Anzahl der Abkömmlinge in jeweils einer Generation zur Folge habe. Nach diesem Modell sind also vier Enkelkinder vorhanden, auf die - vereinfacht - acht Urenkelkinder folgen. Wegen dieser Verdoppelung bei der Anzahl der Abkömmlinge sei auf der anderen Seite die Halbierung der Freibeträge gerechtfertigt. (Niedersächsisches FG, 3 K 210/21) - vom 28.02.2022
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28.07.2022
Kindergeld - Eine Erbschaft wird auch durch eine Privatrente nicht zu Einkommen
Ist ein Mann wegen einer vor Vollendung seines 25. Lebensjahres eingetretenen seelischen Behinderung nicht imstande, für seinen eigenen Unterhalt zu sorgen, so wird Kindergeld gewährt. Es kommt darauf an, ob er seinen existenziellen Lebensbedarf mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln decken kann oder nicht. Erbt der Mann von seiner Mutter 400.000 Euro, mit der Auflage, den Betrag in eine private Rente einzuzahlen, so darf die Familienkasse die daraus gezahlten monatlichen Renten nicht als Einkommen des Mannes bewerten und das Kindergeld streichen. Lediglich „der steuerpflichtige Ertragsanteil aus der privaten Rente ist zu berücksichtigen“. Laufende oder einmalige Geldzuwendungen von Eltern seien „unschädliches“ Kindesvermögen. Es handele sich um eine „unbeachtliche Vermögensumschichtung“. (FG Baden-Württemberg, Urteil, 1 K 2137/21) - vom 14.04.2022
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27.07.2022
Steuerrecht: Frau und Kinder können die Steuerfreiheit für das Eigenheim nicht retten
Grundsätzlich ist es so, dass der Verkauf einer privat gehaltenen Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach der Anschaffung zu einem steuerpflichtigen Veräußerungsgeschäft führt. Wird das Haus oder die Wohnung selbst bewohnt, so entfällt die Steuerpflicht allerdings. Dabei ist eine Nutzung "ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken" von Bedeutung. Eine solche liege nicht vor, wenn ein Mann innerhalb dieser Zehn-Jahres-Frist auszieht, seine Ehefrau sowie die gemeinsamen Kinder in dem Haus wohnen bleiben (die 10 Jahre also praktisch "voll" machen) und danach das Haus verkauft wird. In einer solchen Konstellation ist ein Gewinn aus dem Verkauf des Hauses als Veräußerungsgeschäft steuerpflichtig. (FG Münster, 8 K 19/20) - vom 19.05.2022
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26.07.2022
Steuerrecht: Entlastung nicht nach dem Gießkannenprinzip
Als Beitrag gegen die hohe Inflation hat die Bundesregierung bereits umfangreiche Entlastungsmaßnahmen beschlossen und umgesetzt. Dies teilt sie in ihrer Antwort (20/2541) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/2315) mit. Die weitere Entwicklung werde beobachtet, um zu entscheiden, ob und in welchem Umfang weitere Maßnahmen initiiert werden sollen. Zu den einzelnen Maßnahmen teilt die Regierung mit, diese folgten dabei nicht dem Gießkannenprinzip, sondern hätten einen Schwerpunkt auf den unteren und mittleren Einkommensgruppen, denn es würden Sozialleistungen erhöht und die Energiepreispauschale mit höherem Einkommen abgeschmolzen. Auch die Abschaffung der EEG-Umlage entlaste einkommensschwächere Haushalte stärker. (Bundestag, hib-Meldung vom 14.07.2022)
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25.07.2022
Steuerrecht: Zinssatz für Steuernachzahlungen sinkt rückwirkend
Der Zinssatz für Steuernachzahlungen oder -erstattungen sinkt rückwirkend zum 1. Januar 2019 auf 0,15 Prozent pro Monat – also 1,8 Prozent pro Jahr. Die Angemessenheit des neuen Zinssatzes wird künftig evaluiert, erstmals zum 1. Januar 2026. Hintergrund sind Forderungen des Bundesverfassungsgerichts, den bisher geltenden festen Zinssatz von 6 Prozent ab 1. Januar 2019 rückwirkend verfassungskonform auszugestalten. Die Bundesregierung erwartet durch die Änderung in diesem Jahr Mindereinnahmen von 2,46 Milliarden Euro und im kommenden Jahr von 530 Millionen Euro. (Bundesrat, Mitteilung vom 08.07.2022)
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23.07.2022
Kindergeld: Verpasster Termin bei der Arbeitsagentur führt nicht zum Zahlungs-Stopp
Verpasst ein arbeitsuchend gemeldetes Kind einen Termin bei der Agentur für Arbeit, so darf die Familienkasse deswegen nicht die Zahlung des Kindergeldes an den Vater einstellen. In dem konkreten Fall ging es um eine junge Frau, die ohne Angabe von Gründen einen Termin verpasste. Die Arbeitsagentur meldete die Frau daraufhin aus der Vermittlung ab - ohne jedoch sie selbst oder die Eltern zu informieren. Deswegen liege keine Pflichtverletzung vor, die den Anspruch auf Kindergeld entfallen lassen könnte. Denn die Pflicht der Arbeitsagentur zur Vermittlung der Arbeitsuchenden bestehe grundsätzlich unbefristet. Die Tochter bezog keine Geld-Leistungen von der Agentur für Arbeit. Die Vermittlungsversuche durften jedenfalls nicht mit Blick darauf eingestellt werden, dass die junge Frau einmal ihrer allgemeinen Meldepflicht nicht nachgekommen war. (FG Rheinland-Pfalz, 2 K 2067/20) – vom 16.05.2022
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21.07.2022
Steuerrecht: Vor der Kapitalerhöhung fließen auch neue Aktien noch nicht zu
Gibt ein angestelltes Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft eine unverbindliche Zeichnungserklärung über neue Inhaberaktien seines Arbeitgebers ab (kurz, nachdem die AG beschlossen hatte, das Grundkapital durch die Ausgabe neuer Aktien zu erhöhen), so muss er den „Zufluss eines geldwerten Vorteils“ auch dann noch nicht in dem Jahr versteuern, wenn er sich im selben Jahr gegenüber einer anderen AG verpflichtet, ihr seine Aktien zu einem um 50 Cent pro Aktie höheren Preis zu liefern. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Erhöhung und die Ausgabe der neuen Aktien erst im darauffolgenden Kalenderjahr durchgeführt werden. Die Aktien waren in dem Jahr, in dem sich der Arbeitnehmer verpflichtet hatte, sie zu kaufen, noch nicht existent. Somit konnte auch noch kein „verbilligter Erwerb“ stattfinden. Den gab es erst im darauffolgenden Jahr mit der dann durchgeführten Kapitalerhöhung. (FG Bremen, 1 K 259/18) – vom 27.04.2022
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20.07.2022
Steuerecht: Auch eine Behörde muss den Postausgang kontrollieren
Hat ein Finanzamt Revision gegen eine Entscheidung eines Finanzgerichts eingelegt, und muss die Begründung dafür bis zum 28. April beim Bundesfinanzhof (BFH) sein, so kann die Behörde nicht „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“ verlangen (sprich: Fristverlängerung durchsetzen), wenn der Brief den BFH erst am 4. Mai erreicht - und damit außerhalb der „3-Tage-Fiktion“. Das Finanzamt durfte nicht davon ausgehen, dass werktags bei der Deutschen Post aufgegebene Briefe im Inland am folgenden Werktag ausgeliefert würden. Für die Behörde gelten „grundsätzlich dieselben Maßstäbe, wie sie die Rechtsprechung für das Verschulden von Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe entwickelt hat“. Auch das Finanzamt ist verpflichtet, den Postausgang wirksam zu kontrollieren. Das Datum eines von seiner Poststelle mittels Frankiermaschine aufgedruckten Poststempels belegt nicht, wann es an die Deutsche Post übergeben worden ist. (BFH, I R 8/21) – vom 08.02.2022
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19.07.2022
Steuerrecht: Eine Feier für ein bestimmtes «Karrierelevel» wird nicht pauschaliert
Die Kosten für eine betriebliche Weihnachtsfeier kann nicht pauschal mit 25 Prozent lohnversteuert werden, wenn die Feier nicht allen Mitarbeitern offenstand. Zwar könne eine solche Veranstaltung pauschal versteuert werden, wenn sie nur für einen separaten Betriebsteil organisiert wird, dann jedoch für sämtliche Mitarbeiter aus dem Betriebsteil. Eine Weihnachtsfeier, die nur für Vorstands- und Führungskräfte (also nur für Mitarbeiter eines bestimmten Karrierelevels) offensteht, dürfe nicht pauschal versteuert werden. (FG Köln, 6 K 2175/20) – vom 27.01.2022
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18.07.2022
Erbschaftsteuer: Erhebliche gesundheitliche Probleme können «zwingend» sein
Grundsätzlich muss ein Erbe ein auf ihn übertragenes Familienheim zehn Jahre lang bewohnen, um dafür in den Genuss der Erbschaftsteuerbefreiung zu kommen. Nur, wenn „zwingende Gründe“ daran hindern, das Haus selbst zu nutzen, kann auch bei einer kürzeren Verweildauer die Steuerfreiheit erhalten bleiben. Reine „Zweckmäßigkeitserwägungen“, wie etwa die Unwirtschaftlichkeit einer Sanierung, genügen nicht. Ist eine Erbin gesundheitlich nicht in der Lage, das geerbte Familienheim im Rahmen einer „selbstständigen Haushaltsführung“ zu bewohnen, so bleibt es bei der Steuerbefreiung auch dann, wenn sie nach sieben Jahren ausziehen muss und das Haus abgerissen wird. Sie hätte das Haus nur mit „erheblicher Unterstützung“ bewirtschaften können. Darin liege ein „zwingender Grund“, vorzeitig auszuziehen. (BFH, II R 18/20) – vom 01.12.2022
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15.07.2022
Steuerrecht: Bei mehreren vererbten Objekten darf Steuerfreiheit nicht gewählt werden
Wird eine selbstgenutzte Wohnimmobilie an die Kinder vererbt, so geschieht das erbschaftsteuerfrei, wenn der Erblasser das Familienheim vor dem Tod selbst bewohnt hatte und das Kind (oder die Kinder) die Immobilie nach dem Erbfall mindestens zehn Jahre lang „selbst zu Wohnzwecken nutzt“. Wenn mehr als eine Immobilie vererbt wird, können sich die Erben allerdings nicht aussuchen, für welche Immobilie sie die Steuerbefreiung geltend machen. Denn diese kann nur für ein einziges Objekt in Betracht kommen - und zwar für das, das „als zeitlich letztes vor dem Erbfall die Funktion als Familienheim des Erblassers erfüllt hat“. (FG München, 4 K 692/20) - vom 16.06.2021
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14.07.2022
Steuerrecht: Kleine Fehler führen nicht zur Schätzung
Stellt die Prüferin im Rahmen einer Steuerprüfung bei einem Selbstständigen fest, dass zwar ein Steuerberater die fiskalen Angelegenheiten des Unternehmers geführt hat (unter anderem hatte er die Einnahmenüberschussrechnungen erstellt), jedoch eine Software im Betrieb zum Schreiben der Rechnungen eingesetzt wurde, die Löschungen oder Änderungen einzelner Rechnungen ermöglicht, ohne dies zu dokumentieren, so rechtfertigt die noch keine Hinzuschätzung. (Konkret waren hier zu 2 Rechnungen keine Erlöse verbucht worden und weder die Rechnungen noch eine Protokollierung der Vorgänge lagen vor. Außerdem war eine Rechnungsnummer zweimal vergeben und per Hand geändert worden.) Die Prüferin meinte, damit sei eine „Unverlierbarkeit“ der Rechnungen beziehungsweise Daten nicht gewährleistet, und es liege ein „erheblicher formeller Mangel der Aufzeichnungen“ vor. Das Finanzgericht sah das anders und untersagte einen pauschalen Sicherheitszuschlag. Die Finanzbehörde dürfe die Besteuerungslage nur schätzen, soweit sie diese nicht ermitteln oder berechnen kann. (Niedersächsisches FG, 11 K 87/20) - vom 03.06.2021
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14.07.2022
Steuerrecht: Auch zusammen veranlagt bleiben Ehegatten "selbstständige Subjekte"
Auch, wenn ein Ehepaar steuerlich zusammen veranlagt wird, kann einer der Partner allein gegen abgewiesene Einsprüche gegen Einkommensteuerbescheide klagen. Es besteht sowohl Klagebefugnis als auch ein Rechtsschutzbedürfnis. In dem konkreten Fall hatte der Ehemann dagegen geklagt, dass das Finanzamt die Einsprüche gegen Bescheide aus vier Jahren zurückgewiesen hatte. Geht es in den beanstandeten Steuerfestsetzungen nur um seine Einkünfte (die Einkünfte seiner Frau aus einem Angestelltenverhältnis waren unstrittig, er jedoch sah eine unrechtmäßige Behandlung sowohl bei seinen Kapitaleinkünften als auch bei seinen Einnahmen aus Selbstständigkeit), so darf er „solo“ klagen. Ehepartner bleiben auch bei einer Zusammenveranlagung verfahrensrechtlich gesehen „selbstständige Rechtssubjekte“. (BFH, VIII R 16/20) - vom 14.12.2021
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12.07.2022
Steuerrecht: Der Alleinerziehenden-Freibetrag kann auch anteilig zustehen
Alleinerziehenden steht ein steuerlicher Entlastungsbetrag zu (aktuell: 4.008 €/Jahr). Das gilt jedenfalls dann, wenn mindestens ein Kind im Haushalt des/der Alleinerziehenden lebt. Für jedes weitere Kind erhöht sich der Betrag um 240 Euro. Dieser Freibetrag fällt jedoch weg, wenn in einem Teil des Jahres der Splittingtarif gewählt wurde, oder es auch nur möglich war, ihn zu wählen. Dem widerspricht der Bundesfinanzhof. Der Freibetrag müsse für die Monate anteilig gelten, in denen der Splittingtarif nicht angesetzt wurde. Dadurch werde eine Benachteiligung von alleinerziehenden Steuerpflichtigen verhindert. (BFH, III R 57/20 u. a.) - vom 28.10.2021
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11.07.2022
Umsatzsteuer: Eine unselbstständige Stiftung ist nicht pflichtig
Unselbstständige Stiftungen sind bezogen auf Verwaltungsleistungen, die ihr Träger für sie erbracht hat, nicht umsatzsteuerpflichtig sind. In dem konkreten Fall ging es um einen gemeinnützigen Verein, der Träger von etlichen (unselbstständigen und nicht nichtrechtsfähigen) Stiftungen ist, die er - teils aus eigenem Vermögen und teils durch Stiftungsgeschäften - gegründet hat. Die Stiftungen sind operativ im Rahmen ihrer gemeinnützigen Zwecke tätig, wobei das Personal bei dem Verein angestellt ist - mit dem Zusatz, in welcher jeweiligen Stiftung es eingesetzt wird. Das Finanzamt nahm mit Blick auf die Personalüberlassung an, dass die Stiftung umsatzsteuerpflichtig sei - zu Unrecht. Es fehle an einem „umsatzsteuerlichen Leistungsaustauschverhältnis“. Denn ein solches beruhe in der Regel auf einem zivilrechtlichen Vertrag und setze grundsätzlich (mindestens) zwei Personen voraus. Eine nichtselbstständige Stiftung sei kein „tauglicher Leistungsempfänger im umsatzsteuerlichen Leistungsaustauschverhältnis“. (FG Münster, 5 K 1753/20 U) - vom 05.05.2022
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08.07.2022
Steuerrecht: Schwarz kann auch ein Trauerredner privat gut tragen
Auch wenn das Tragen schwarzer Kleidung von Trauernden erwartet werde, können Trauerredner die Ausgaben dafür nicht als Betriebsausgaben vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Denn die Kleidung kann auch privat getragen werden. In dem konkreten Fall ging es um einen selbstständigen Trauerredner, der seine Ausgaben für schwarze Anzüge und Pullover steuerlich geltend machen wollte - vergeblich. Es handele sich letztlich um bürgerliche Kleidung. Deren Kosten könnten selbst dann nicht geltend gemacht werden, wenn sie nur bei der Berufsausübung getragen wird. (BFH, VIII R 33/18) – vom 16.03.2022
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06.07.2022
Steuerrecht: Turbo Bull-Zertifikate sind keine Termingeschäfte
Verluste aus Investitionen in so genannte Unlimited Turbo Bull-Zertifikate unterliegen nicht dem Ausgleichs- und Abzugsverbot für Termingeschäfte und sind somit steuerlich voll abzugsfähig. (Diese Zertifikate bieten Anlegern eine Möglichkeit, mit vergleichsweise geringem Kapitaleinsatz überproportional an der Kursentwicklung eines zugrunde liegenden Basiswerts teilzuhaben.) Es handele sich - laut Bundesfinanzhof - nicht um Termingeschäfte. Deswegen seine etwaige Verluste steuerlich voll abziehbar und fallen nicht unter das Ausgleichs- und Abzugsverbot für Termingeschäfte. (BFH, I R 24/19) – vom 08.12.2021
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05.07.2022
Gewerbesteuer: Messekosten sind nicht automatisch einzurechnen
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Messekosten nicht automatisch bei der Ermittlung der Gewerbesteuer für einen Betrieb hinzugerechnet werden dürfen. Ein Unternehmen, das seine Produkte (hier: Maschinen) durch ein stehendes Händlernetz vertreibt (kein Direktvertrieb), wehrte sich gegen die Hinzurechnung, die das Finanzamt vorgenommen hatte. Das Unternehmen mietete auf verschiedenen Messen Ausstellungsflächen und präsentierte dort seine Produkte. Damit lag kein fiktives Anlagevermögen vor. Denn das Unternehmen war (…) „auf die ständige Verfügbarkeit von Messestandflächen nicht angewiesen“. Die Messebesuche waren für den Verkauf der Produkte zwar förderlich, aber nicht betriebsnotwendig. (BFH, III R 14/21) – vom 23.03.2022
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04.07.2022
Steuerrecht: Kein Rechtsschutzbedürfnis bei geringem Streitwert
Strebt eine Aktiengesellschaft (AG) ein einstweiliges Rechtsschutzverfahren an, in dem es um die Verfassungswidrigkeit eines Säumniszuschlags in Höhe von 4,50 Euro gehen soll, so besteht dafür kein Rechtsschutzbedürfnis. In dem konkreten Fall wehrte sich die AG gegen einen vom Finanzamt erlassenen Abrechnungsbescheid, in dem es einen Säumniszuschlag zur Umsatzsteuer in Höhe von 4,50 Euro feststellte. "Ein Interesse, das nach allgemeiner Anschauung als so gering anzusehen ist, dass es nicht die Inanspruchnahme der starken Rechtsschutzeinrichtungen rechtfertige, ist nicht schutzwürdig", so das Finanzgericht Münster. Das gelte auch dann, wenn das Gesetz "eine allgemeine Bagatellgrenze für die Einlegung eines Rechtsbehelfs nicht vorsieht“. (FG Münster, 15 V 408/22) – vom 30.05.2021
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01.07.2022
Kindergeld: Eine Weiterbildung zum Facharzt zählt nicht
Das Niedersächsische Finanzgericht hat entschieden, das eine Weiterbildung zum Facharzt kein Teil einer einheitlichen erstmaligen Berufsausbildung ist. Bei einer im Anschluss an das Medizinstudium absolvierten Facharztweiterbildung handelt es sich lediglich um eine Zweitausbildung. Das ist wichtig für den Kindergeldanspruch der Eltern des Medizinstudenten. Die Erstausbildung des Kindes endet mit Abschluss des Medizinstudiums durch Ablegung der ärztlichen Prüfung. Damit endet auch der Anspruch auf die Kindergeldzahlung. Die Ausbildung im Rahmen der Facharztweiterbildung tritt hinter die Berufstätigkeit zurück, aus der hier bereits eine Vergütung für die Tätigkeit als Arzt erzielt wurde. (Niedersächsisches FG, 9 K 114/21) - vom 17.11.2021
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30.06.2022
Kinderbetreuungskosten: Nur derjenige, bei dem das Kind lebt, kann Steuern sparen
Grundsätzlich können Eltern für die Betreuung ihrer Kinder (vorausgesetzt, die sind nicht älter als 13 Jahre) zwei Drittel der Kosten dafür als Sonderausgaben vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Das ist möglich bis zu maximal 4.000 Euro pro Kind und Jahr. Allerdings ist Voraussetzung (neben einer "unbaren" Zahlung), dass das Kind in dem Haushalt lebt, in der auch die Person lebt, die den Steuervorteil geltend machen will. Lebt ein Kind getrennter Eltern ausschließlich bei der Mutter, so kann der Vater auch dann nicht den Sonderausgabenabzug vornehmen, wenn er den Barunterhalt allein trägt und die Mutter die Betreuung übernommen hat ("Residenzmodell"). (Thüringer FG, 3 K 210/21) - vom 28.02.2022
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29.06.2022
Steuerrecht: Zwischen Erbschaft und Prozess darf nicht zu viel Zeit liegen
Bei einer Erbschaft kann der Erwerber die Kosten, die ihm "im Zusammenhang mit der Abwicklung, Regelung oder Verteilung" des Nachlasses entstehen, als Nachlassverbindlichkeiten vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Dazu können grundsätzlich auch Kosten zählen, die ihm durch gerichtliche Maßnahmen entstanden sind, die er treffen musste, um zum Nachlass gehörende Ansprüche durchzusetzen. Allerdings müssen diese in einem "engen zeitlichen Zusammenhang mit dem Erwerb von Todes wegen" stehen und dürfen nicht erst durch spätere Verwaltung des Nachlasses anfallen. Liegen zwischen der Entlastung des Testamentsvollstreckers und der späteren Rechtsverfolgung fast sieben Jahre (in der der Mann keine "rechtlichen" Aktivitäten zeigte), so können die Kosten dafür nicht vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden. (FG Münster, 3 K 785/20) - vom 07.04.2022
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28.06.2022
Steuerrecht: Alle Prozessbeteiligten haben Anspruch auf rechtliches Gehör
In einem Steuerprozess haben alle Beteiligten ein Recht auf rechtliches Gehör. Demnach haben alle Anspruch darauf, sich vor Erlass einer Entscheidung zu äußern sowie in rechtlicher Hinsicht alles vorzutragen, was sie für wesentlich halten. Darauf dürfe nur verzichtet werden, so der Bundesfinanzhof, wenn "das Beweismittel für die zu treffende Entscheidung unerheblich ist, die in Frage stehende Tatsache zugunsten des Beweisführenden als wahr unterstellt werden kann oder das Beweismittel unerreichbar, unzulässig oder untauglich ist." Allein die Begründung, dass das Ergebnis der Beweiserhebung "die Überzeugung des Gerichts" nicht ändern werde, ist eine "gegen die Sachaufklärung verstoßende vorweggenommene Beweiswürdigung". (BFH, IX B 10/21) - vom 08.04.2022
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27.06.2022
Steuerrecht: Bei Gewerbeimmobilien muss genau hingeschaut werden
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass bei einer auf Dauer angelegten, auf Wohnimmobilien bezogenen Vermietungstätigkeit "typisierend von einer Einkünfteerzielungsabsicht auszugehen ist". Das gilt nicht unbedingt auch für Immobilien, die nicht Wohnzwecken dienen ("Gewerbeimmobilien"). Bei gewerblichen Immobilien muss der jeweilige Einzelfall mit der Frage geprüft werden. „Beabsichtigt der Vermieter es wirklich, auf die voraussichtliche Dauer der Nutzung einen Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten zu erzielen?" (BFH, IX B 18/21) - vom 29.03.2022
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24.06.2022
Steuerrecht: Stromsteuerentlastung ist eine unzulässige Beihilfe
Unternehmen, die in finanziellen Problemen stecken, können keine stromsteuerliche Entlastung erwarten. In dem konkreten Fall ging es um einen Betrieb, der in der Bilanz einen nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag auswies und deswegen beim Hauptzollamt Stromsteuerentlastung beantragte - vergeblich. Der Bundesfinanzhof bestätigte die Ablehnung mit der Begründung, die Steuerentlastungen seien „aufgrund ihrer selektiven Wirkung staatliche Beihilfen und unterlägen als solche einem Durchführungsverbot“. Auch komme es nicht auf eine „positive Fortführungsprognose“ an, weil eine solche Einschränkung nach der Verordnung nicht vorgesehen ist. (BFH, VII R 28/19) - vom 19.01.2022
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23.06.2022
Steuerrecht: Arbeitsteilung kann zu Gewerbebetrieb führen
Eine Gemeinschaftspraxis von Zahnärzten kann insgesamt als Gewerbebetrieb eingestuft werden, wenn einer der Ärzte für die Organisation, Verwaltung und Leitung der Praxis zuständig ist und nur noch in geringem Umfang eigene zahnärztliche Tätigkeiten für die Patienten leistet. In dem konkreten Fall ging es um eine Partnerschaftsgesellschaft, in der sich mehrere approbierte Zahnärzte zusammengeschlossen haben. Die Praxis erzielte in einem Jahr Umsatzerlöse in Höhe von knapp 3,5 Millionen Euro, wovon nur und 900 Euro auf einen der „Seniorpartner“ entfielen, der hauptsächlich organisierte und verwaltete. Bei einer Betriebsprüfung kam das Finanzamt zu der Überzeugung, dass die Einkünfte der Gemeinschaftspraxis nicht mehr als freiberuflich, sondern als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu qualifizieren seien. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz sah das auch so. (FG Rheinland-Pfalz, 4 K 1270/19) - vom 16.09.2021
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22.06.2022
Steuerrecht: Kauf mit anschließender Vermietung ist ein Gewerbe
Kauft ein Investor mehrere Container und schließt er mit dem Verkäufer dieser Container Verwaltungsverträge ab, nach denen sich der Verkäufer verpflichtet, die Container zu einem festen Mietzins über einen bestimmten Zeitraum (hier über 5 Jahre) zu vermieten (wobei die Erlöse dem Käufer zugutekommen), so darf das Handeln nicht als „private Vermögensverwaltung“ bewertet werden. Der Käufer der Container handelte gewerblich - mit der Folge, dass er Verluste, die er mit den Geschäften erleidet, als „Verluste aus gewerblicher Tätigkeit“ steuerlich berücksichtigen kann. Das gelte auch dann, wenn zu dem Gesamtpaket des Geschäfts ein geplanter „Rückverkauf“ der Container gehörte, der letztlich aber nicht durchgeführt werden konnte. (FG Düsseldorf, 13 K 2755/20 E) vom 21.12.2021
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21.06.2022
Umsatzsteuer: Wer kulturell unterwegs ist, der ist befreit
Die Leistungen eines staatlich anerkannten Gästeführers in einem staatlich anerkannten Museum könne unter bestimmten Voraussetzungen umsatzsteuerfrei sein. Das gelte jedenfalls dann, wenn sowohl dem Museum als auch dem Museumsführer behördlich bescheinigt wird, dass sie die gleichen kulturellen Aufgaben wie die staatlichen Museen erfüllen. Typische Museumsleistungen (wie die Führung der Gäste) seien steuerfrei. Dass der Museumsführer mit Gewinnerzielungsabsicht gehandelt hat, sei für die Umsatzsteuerbefreiung unerheblich. Das gilt nicht für andere selbstständige Subunternehmer, die nicht über eine behördliche Bescheinigung über die kulturellen Aufgaben verfügen (wie zum Beispiel Sicherheits- oder Reinigungsdienstleister. (BFH, XI R 30/21) - vom 15.02.2022
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20.06.2022
Umsatzsteuer: «Regelmäßige» Zahlung darf nicht «zu weit weg» sein
Regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben müssen - sollen sie steuerlich anerkannt werden - kurze Zeit vor Beginn beziehungsweise kurze Zeit nach Ende des Kalenderjahres ihrer wirtschaftlichen Zugehörigkeit nicht nur gezahlt, sondern auch fällig geworden sein. In dem konkreten Fall ging es um einen Mann, der seinen gewerblichen Gewinn per Einnahmen-Überschuss-Rechnung ermittelte und die zu zahlende Umsatzsteuer für die Monate Mai bis Juli 2017 verspätet erst am Anfang 2018 überwies. Er machte die Zahlung dennoch als Betriebsausgabe für das Jahr 2017 geltend - zu Unrecht. Der Bundesfinanzhof hat deutlich gemacht, dass es sich nicht um „regelmäßig wiederkehrende Ausgaben im Sinne des Einkommensteuergesetzes“ handeln könne, wenn die Umsatzsteuer nicht rund um die Jahreswende 2017/2018, sondern weitaus früher fällig geworden sei. (BFH, X R 2/21) – vom 16.02.2022
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17.06.2022
Verwaltungsrecht/Kirchgeld: Auch mit Einkommen kann die «Sonderzahlung» fällig werden
Das Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße hat entschieden, dass das „besondere Kirchgeld“ auch dann erhoben werden darf, wenn der kirchenangehörige Ehegatte über eigenes Einkommen verfügt. (Das „besondere Kirchgeld“ als Sonderform der Kirchensteuer wird üblicherweise dann erhoben, wenn glaubensverschiedene Ehegatten zusammenveranlagt werden, und einer kein oder ein im Vergleich zum Partner sehr geringes Einkommen hat.) In dem konkreten Fall gehörte die Frau der römisch-katholischen Kirche an und der Ehemann trat aus der Kirche aus. Die Ehegatten wurden gemeinsam steuerlich veranlagt und es wurde das besondere Kirchgeld erhoben - zu Recht. Es lasse sich aus der Rechtsprechung nicht ableiten, dass eine Beschränkung (…) vorzunehmen sei, auf solche Fälle, „in denen der kirchenangehörige Ehegatte einkommenslos sei“. Danach sei eine Besteuerung auch des über Einkommen verfügenden, kirchenangehörigen Ehegatten durch das besondere Kirchgeld aus Billigkeitsgründen verfassungsrechtlich geboten, um ihn an der Finanzierung der kirchlichen Gemeinschaftsaufgaben hinreichend zu beteiligen“. Es liege keine verfassungsrechtlich zu beanstandende doppelte Belastung vor. (VwG Neustadt an der Weinstraße, 3 K 952/21) – vom 28.03.2022
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15.06.2022
Grunderwerbsteuer: Auch untypische Verschmelzung kann steuerbefreit sein
Wird ein Einzelunternehmen in eine neu gegründete Kapitalgesellschaft ausgegliedert, so kann das eine Begünstigung nach dem Grunderwerbsteuergesetz nach sich ziehen. In dem konkreten Fall ging es um eine GmbH, die im Zuge einer Ausgliederung gegründet worden ist, und deren alleiniger Gesellschafter Alleineigentümer mehrerer Grundstücke war. Diese Grundstücke hielt der Mann im Betriebsvermögen seines Einzelunternehmens
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14.06.2022
Frist: Auch eine Behörde muss Ordnung halten
Für die Beurteilung, ob eine Behörde eine gesetzliche Frist schuldhaft versäumt hat, gelten grundsätzlich dieselben Maßstäbe, wie sie die Rechtsprechung für das Verschulden von Angehörigen der rechts- und steuerberatenden Berufe entwickelt hat. Danach ist auch eine Behörde zu einer wirksamen Postausgangskontrolle verpflichtet. Das hat der BFH entschieden und dabei klargestellt: Das Datum eines von der Poststelle der Behörde mittels einer Frankiermaschine aufgebrachten Poststempels sagt nichts über den Zeitpunkt aus, zu dem das Schriftstück dem Postdienstleister übergeben worden ist. (BFH, Beschluss vom 8.2.2022, I R 8/21)
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13.06.2022
Familie: Kosten für Besuche nur in Ausnahmefällen außergewöhnliche Belastung
In einer aktuell veröffentlichten Entscheidung erinnert der Bundesfinanzhof daran, dass es ist in der Rechtsprechung sowie im Schrifttum geklärt sei, dass Aufwendungen für Besuche zwischen nahen Angehörigen zwecks Kinderbetreuung in der Regel nicht als außergewöhnlich i.S. des § 33 EStG, sondern typisierend als durch allgemeine Freibeträge (Grundfreibetrag, kindbedingte Freibeträge) und andere steuerliche Ermäßigungen abgegolten anzusehen sind. Ausnahme: Die Fahrten werden ausschließlich zum Zwecke der Heilung oder Linderung einer Krankheit unternommen. (BFH, Beschluss vom 27.4.2022, IX B 21/21)
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11.06.2022
Mehrere Nacherbschaften: So werden die Freibeträge ermittelt
Haben mehrere Erblasser denselben Vorerben und nach dessen Tod denselben Nacherben eingesetzt, steht dem Nacherben auf Antrag für alle der Nacherbfolge unterliegenden Erbmassen insgesamt lediglich ein Freibetrag zu. Das hat der BFH entschieden. Der Nacherbe muss in seinem Antrag angeben, welches Verhältnis zu welchem ursprünglichen Erblasser der Versteuerung zugrunde gelegt werden soll. Danach richten sich der Freibetrag und die Steuerklasse für das der Nacherbfolge unterliegende Vermögen. (BFH-Urteil vom 30.11.2021, II R 1/20)
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09.06.2022
Fahrtenbuch: Manchmal geht es auch ohne
Ein Steuerpflichtiger kann die Anteile der betrieblichen und der außerbetrieblichen Nutzung eines PKW, für den er einen Investitionsabzugsbetrag und eine Sonderabschreibung nach § 7g EStG in Anspruch genommen hat, nicht nur durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch, sondern auch durch andere Beweismittel nachweisen. Das hat der BFH entschieden und damit seine bisherige Rechtsprechung bestätigt (BFH-Urteil vom 15.3.2022, VIII R 24/19).
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08.06.2022
Außergewöhnliche Belastung: Künstliche Befruchtung trifft auch Nichtverheiratete hart
Das Niedersächsische Finanzgericht hat entschieden, dass Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastung vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden könne, wenn die Befruchtung „mit dem Ziel erfolgt, die auf einer `Krankheit` der Frau oder des Mannes beruhende Kinderlosigkeit zu beheben“. Leidet der Mann an einer „chromosomale Translokation“, und ist es deswegen sehr wahrscheinlich, dass das Kind Behinderungen davontragen wird, so dürfen die Kosten auch dann vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden, wenn das Paar nicht verheiratet ist und demnach auch nicht gemeinsam steuerlich veranlagt wird. Die Zwangslage bestehe für beide Partner gleichermaßen. (Niedersächsisches FG, 6 K 20/21) - vom 14.12.2021
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07.06.2022
Kindergeld: Das Finanzamt und die Sozialversicherung sind zwei Paar Schuhe
Eltern können auch dann über das 18. Lebensjahr des Kindes hinaus weiterhin einen Anspruch auf Kindergeld haben, wenn es körperlich, geistig oder seelisch behindert ist und deswegen außerstande, selbst für den Unterhalt zu sorgen. Diese Fähigkeit des Kindes zum Selbstunterhalt, so der Bundesfinanzhof, sei anhand „eines Vergleichs des gesamten existenziellen Lebensbedarfs des Kindes einerseits und seiner finanziellen Mittel andererseits zu prüfen“. Allein die Tatsache, dass ein Sozialleistungsträger (hier ging es um den Träger der Eingliederungshilfe für das schwer behinderte Kind, das in einer stationären Einrichtung lebt) vom kindergeldberechtigten Elternteil Unterhalt fordere, zeige nicht, dass das Kind außerstande sei, sich selbst zu unterhalten. Bürgerlich-rechtliche Unterhaltspflichten basieren auf anderen Maßstäben als der steuerliche Familienlastenausgleich. (BFH, III R 19/19) - vom 27.10.2021
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03.06.2022
Außergewöhnliche Belastung: «Tropisches Klima» ist für einen Kurort zu unbestimmt
Auch wenn ein 70-jähriger Mann, der an einer so genannten Kälteallodynie leidet (bei der Kältereize als Schmerz empfunden werden), und ein amtsärztliches Attest vorlegt, das als Kurort ein "tropisches Klima" empfiehlt, so kann er die Kosten für eine Überwinterung in Thailand nicht als außergewöhnliche Belastung vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Gerade bei einer Klimakur sei es erforderlich, dass ein "bestimmter medizinisch angezeigter Kurort und die voraussichtliche Dauer" genau bescheinigt wird. Dafür sei die Angabe "tropischer Kurort" nicht hinreichend konkret. (FG Münster, 7 K 2261/20) - vom 23.02.2022
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02.06.2022
Werbungskosten: Renovierungen nach einer Vermietung dürfen nicht einem selbst gelten
Endet ein Mietverhältnis, so kann der Vermieter Kosten für Renovierungen, die er in der Zeit zwischen dem Ende des alten und dem Beginn eines neuen Mietverhältnisses vornimmt, als (vorweggenommene) Werbungskosten vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Dafür ist allerdings Bedingung, dass sich tatsächlich ein weiteres Mietverhältnis anschließt. Nutzt der Vermieter die Wohnung nach Abschluss der Arbeiten selbst, so kann er die Kosten nur dann steuerlich gelten machen, wenn er glaubhaft machen kann, dass er sich "ernsthaft und nachhaltig" um eine weitere Vermietung bemüht habe, die letztlich aber scheiterte. Zu einem solchen Nachweis gehören insbesondere das Schalten von Anzeigen sowie die Beauftragung eines Maklers für die Mietersuche. In dem konkreten Fall konnte der Vermieter nicht glaubhaft machen, dass der Vermieter die Wohnung nicht bereits von vornherein "für sich selbst" renoviert hatte. (FG Hamburg, 2 K 163/19) - vom 05.11.2021
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01.06.2022
Grunderwerbsteuer: Ein Immobilien-Tausch unter Geschwistern ist nicht befreit
Besitzen zwei Brüder Immobilien, die sie von ihren Eltern zu Lebzeiten geschenkt bekommen haben, jeweils zur Hälfte, und tauschen sie ihre Miteigentumsanteile, damit jeder Alleineigentümer einer Immobilie wird, so führt dieser Tausch dazu, dass Grunderwerbsteuer zu zahlen ist. Es handele sich dabei nicht um eine grunderwerbsteuerbefreite Schenkung. Auch sind Geschwister nicht in gerader Linie verwandt, sodass es von daher zu einer Steuerbefreiung kommen könne. Und auch ein fiktiver Sachverhalt könne nicht Gegenstand der Besteuerung sein. Es sei deshalb unbeachtlich, dass verschiedene andere Übertragungsvorgänge, die möglich gewesen wären, keine Grunderwerbsteuer ausgelöst hätten. (BFH, II B 87/20) - vom 25.05.2021
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31.05.2022
Steuerrecht: Auch Finanzbeamte dürfen «auf Zack» sein
Sendet eine (ansonsten zuverlässige) Mitarbeiterin eines Steuerberaters aufgrund von Arbeitsüberlastung und einer ungünstigen Krankheitsdiagnose ein Einspruchsschreiben für einen Mandanten am letzten Tag der Frist an ein "falsches" Finanzamt, so kann dennoch "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" gewährt werden, wenn das Schreiben am nächsten Tag auf dem Postweg an das zuständige Finanzamt weitergeleitet wird - und somit eigentlich nach Ablauf der Frist dort angekommen ist. Der "falsche" Adressat sei grundsätzlich verpflichtet, "leicht und einwandfrei fehlgeleitete fristwahrende Einspruchsschreiben ohne schuldhaftes Zögern an die zuständige Behörde weiterzuleiten". Außerdem bestehe die Pflicht, "unter Einsatz zeitgemäßer Kommunikationsmittel dafür Sorge zu tragen, dass eine möglicherweise noch laufende Frist eingehalten werden kann". (Der BFH wird endgültig entscheiden.) (FG Sachsen-Anhalt, 1 K 539/21) - vom 07.12.2021
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30.05.2022
Steuerrecht: Ist ein Führungszeugnis Pflicht, werden die Kosten dafür steuerfrei erstattet
Muss ein Mitarbeiter einer katholischen Diözese für seine Tätigkeit in der Kinder- und Jugendhilfe ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen, und erstattet die Kirche dem Mitarbeiter die Kosten dafür, so ist das ein steuerfreier Auslagenersatz. Das gelte jedenfalls dann, wenn es sich um Führungszeugnisse handelt, die aufgrund einer dem Arbeitgeber auferlegten, gesetzlichen Verpflichtung vorgelegt werden müssen. Denn im Regelfall haben Arbeitnehmer "kein bedeutsames Interesse an der Einholung eines Führungszeugnisses". (FG Münster, 7 K 2350/19) - 23.03.2022
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25.05.2022
Umsatzsteuer: Kein Privileg mehr für Sportvereine
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Sportvereine das „traditionelle“ Privileg bei der Umsatzsteuer nicht länger genießen können. Noch sind Angebote von Sportvereinen an ihre Mitglieder umsatzsteuerfrei. Nun kommt es „durch die nunmehr versagte Steuerbefreiung zu einer Umsatzsteuerpflicht". In dem konkreten Fall ging es um einen Golfclub, der - abgesehen von den Mitgliedsgebühren - noch viele andere Gebühren kassierte, unter anderem für die Nutzung des Platzes, für das Ausleihen von Golfbällen oder für das Training an einem Ballautomat. Diese „gesondert vergüteten Leistungen“ dürften nicht umsatzsteuer-frei sein. Denn es sei sehr fraglich, ob es sich dabei noch um das „traditionelle“ Vereinsleben handele - oder um Kommerz. Außerdem müssten zum Beispiel die Betreiber von Fitnessstudios oder Kletterhallen auch Umsatzsteuer abführen. (BFH, V R 48/20) - vom 21.04.2022
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25.05.2022
Verwaltungsrecht: Eine einfache Regentonne reicht nicht, um kommunale Gebühren zu kürzen
Sammelt ein Grundstücksbesitzer das Regenwasser von seinen Dachflächen (von April bis November) in zwei schlichten Regentonnen, um es nicht in die Kanalisation gelangen zu lassen, sondern den Garten zu wässern, so reicht das nicht aus, um eine Ermäßigung bei der kommunalen Abgabe für Regenwasser zu erhalten. Nur qualifizierte Regenwassernutzungsanlagen rechtfertigen es sachlich, einen Gebührenabschlag zu gewähren. (Dazu zählen zum Beispiel so genannte Mulden- oder Schachtversickerungs-Anlagen.) (OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, 9 E 932/21) - vom 10.01.2022
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24.05.2022
Grundsteuer: Mehr Zeit für Erklärungen
Die Frist zur Abgabe von Grundsteuererklärungen soll um fünf Monate und damit bis zum 31. März 2023 verlängert werden. In einem Antrag (20/1864) fordert die AfD-Fraktion darüber hinaus, die Informationen über das neue Grundsteuerrecht zu verbessern. Außerdem sollen die Finanzämter bei eventuellen Fristversäumnissen bis zu einem Zeitraum von drei Monaten großzügig sein. Die Fraktion erläutert in ihrem Antrag, dass für jedes der etwa 36 Millionen Grundstücke auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland das Grundsteuerwertverfahren, das Steuermessbetragsverfahren und abschließend das Steuerfestsetzungsverfahren durchgeführt werden müssten. Der Krieg in der Ukraine und die seit mehr als zwei Jahren andauernden Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie würden jedoch eine besondere Belastung für alle Einwohner des Landes, für die Wirtschaft sowie für die Verwaltungen darstellen. In dieser Situation habe der Gesetzgeber auch in anderen Bereichen Fristverlängerungen gewährt, zum Beispiel bei der Abgabe von Einkommensteuererklärungen. Daher sollte es auch im Grundsteuerverfahren zu Erleichterungen kommen. (Bundestag vom 19.05.2022)
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23.05.2022
Bewirtungskosten: Auch ein Katerfrühstück kann absetzbar sein
Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass auch ein so genanntes „Katerfrühstück“ als geschäftliche Bewirtung anerkannt werden kann. In dem konkreten Fall ging es um einen Geschäftsmann, der am Vorabend mit einem Kunden nach einem guten Geschäftsabschluss „versackt“ ist. Die Kosten für das „Katerfrühstück“ am nächsten Morgen setzte er als Bewirtungskosten an - zu Recht. Die Richter betonten, dass es - je nach Person des Geschäftsfreundes - auch möglich sei, „in eine Schankwirtschaft einzuladen mit Fokussierung auf alkoholische Getränke“. Bestehe vom Vortag noch ein Alkoholpegel, so könne auch das Katerfrühstück am nächsten Morgen eine Bewirtung sein. (FG Berlin-Brandenburg, 16 K 11381/18) – vom 08.11.2021
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20.05.2022
Doppelte Haushaltsführung: Die Zweitwohnungssteuer fällt nicht unter die Pauschale
Arbeitnehmer, die aus beruflichen Gründen eine Zweitwohnung unterhalten, können dafür bis zu 1.000 Euro als Werbungskosten vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Eine Zweitwohnungsteuer wird davon aber nicht umfasst. Diese Steuer kann als sonstige Aufwendungen im Rahmen der doppelten Haushaltsführung zusätzlich zu den Unterkunftskosten geltend gemacht werden. Und zwar in Höhe von bis zu maximal 12.000 Euro pro Jahr. Die 1.000-Euro-Pauchale umfasse alle für Unterkunft oder Wohnung entstehenden Aufwendungen (wie zum Beispiel Miete inklusive Betriebskosten oder Pachtgebühren für Kfz-Stellplätze), die vom Arbeitnehmer selbst getragen werden. Die Aufwendungen, die mittelbar oder gelegentlich im Zusammenhang mit der Anmietung einer Wohnung am Ort der ersten Tätigkeitsstätte entstehen - etwa durch melderechtliche Vorschriften wie der Anmeldung eines Nebenwohnsitzes und damit verbunden der Festsetzung einer Zweitwohnungssteuer - gehören nicht zu den direkten Wohnungskosten. (FG München, 8 K 2143/21) – vom 26.11.2021
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19.05.2022
Steuerrecht: Ein Bauleiter muss keinen festen Arbeitsplatz haben
Arbeitnehmer mit ständig wechselnden Einsatzstellen können sämtlich Fahrten mit dem eigenen Pkw „wie Dienstreisen“ steuerlich mit 30 Cent pro gefahrenen Kilometer abrechnen - und nicht nur mit der Kilometerpauschale. In einem konkreten Fall vor dem Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern ging es um einen Bauleiter eines international tätigen Unternehmens, der einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung an einem Ort zugeteilt war, der im Arbeitsvertrag als „Einstellungsort“ bezeichnet wurde. Der Bauleiter argumentierte, dass er keine erste Tätigkeitsstätte am Sitz seines Arbeitgebers habe - und deswegen nicht nur die Pauschale in Anspruch nehmen könne. Das Finanzamt war der Auffassung, dass err eine ersten Tätigkeitsstätte habe, weil im Vertrag ein Niederlassungsort als „regelmäßige Arbeitsstätte/Anlaufstelle“ bezeichnet hat. Das reichte dem Gericht nicht. Damit wird er nicht der ortsfesten betrieblichen Einrichtung - dem Niederlassungsgebäude - zugeordnet. Das gelte jedenfalls dann, wenn er den größeren Teil seiner Schreibtischarbeit außerhalb des Büros, insbesondere auf den Baustellen in dazu angemieteten Containern oder sonstigen angemieteten Räumen ausführt. (FG Mecklenburg-Vorpommern, 3 K 6/20) – vom 24.11.2021
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18.05.2022
Steuerrecht: Säumniszuschläge können nicht «teilverfassungswidrig» sein
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass die Höhe der Säumniszuschläge (normalerweise werden die in Höhe von 1 % fällig, wenn jemand eine festgesetzte Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet) verfassungswidrig sein kann. Dabei könne eine Festlegung von Zuschlägen nur „insgesamt verfassungsgemäß oder verfassungswidrig sein“ - und es könne keine „Teil-Verfassungswidrigkeit in Bezug auf einen bestimmten Zweck (...) geben“. (FG Münster, 8 V 2789/21) - vom 14.02.2022
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17.05.2022
Außergewöhnliche Belastung: Was in Deutschland verboten ist, kann auch keine Steuern sparen
Kosten für die künstliche Befruchtung einer Frau, die bereits vier Fehlgeburten hatte (wegen eines Gendefektes), können nicht voll als außergewöhnliche Belastung vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden, wenn die Schwangerschaft durch eine in der Bundesrepublik verbotene Reproduktionsmethode im Ausland erreicht worden ist. In dem konkreten Fall wurde die Frau durch eine Eizelle ihrer Schwester schwanger
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16.05.2022
Steuerrecht: Anhebung des Sparerpauschbetrags - 320 Millionen Euro Entlastung
Durch die im Koalitionsvertrag vorgesehene Anhebung des Sparerpauschbetrages von 801 Euro (beziehungsweise 1.602 Euro bei Zusammenveranlagung) auf 1.000 beziehungsweise 2.000 Euro werden rund 4,7 Millionen Steuerpflichtige mit Kapitaleinkünften entlastet. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/1482) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/1265) mit, die sich nach steuerpolitischen Maßnahmen während der Legislaturperiode erkundigt hatte. Das Entlastungsvolumen durch diese Maßnahme insgesamt wird mit 320 Millionen Euro angegeben. Außer dieser im Koalitionsvertrag vorgesehenen Erhöhung hinaus sei keine weitere Anhebung des Sparerpauschbetrages in den kommenden Jahren geplant. Im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien seien auch keine Steuererhöhungen vorgesehen, heißt es in der Antwort weiter. (Bundestag, hib-Meldung vom 12.05.2022)
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13.05.2022
Steuerentlastungsgesetz 2022: Bundestag stimmt zu
Der Bundestag hat für eine steuerliche Entlastung der Bevölkerung gestimmt. Der Beschluss des Bundesrates wird für den 20. Mai erwartet. Es ist vorgesehen, den Grundfreibetrag bei der Einkommensteuer von derzeit 9.984 Euro um 363 Euro auf 10.347 Euro anzuheben. Die Änderung soll rückwirkend zum 1. Januar 2022 in Kraft treten. Außerdem wird die bereits für die Jahre 2024 bis 2026 festgelegte Erhöhung der Entfernungspauschale ab dem 21. Entfernungskilometer um drei Cent auf 0,38 Euro je vollen Entfernungskilometer auf die Jahre 2022 und 2023 ausgedehnt. Ebenfalls rückwirkend zum 1. Januar 2022 erhöht wird der Arbeitnehmerpauschbetrag für Werbungskosten, der bisher 1.000 Euro betragen hat. Der zuletzt im Jahre 2011 erhöhte Pauschbetrag wird jetzt auf 1.200 Euro angehoben. (Bundestag, Meldung vom 12.5.2022)
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12.05.2022
Finanzamt: Zinssatz in Zukunft bei 1,8 Prozent im Jahr?
Der Zinssatz für Nachzahlungs- und Erstattungszinsen für Steuerzahler gemäß § 233a der Abgabenordnung soll in Zukunft 0,15 Prozent pro Monat betragen. Mit der Neuregelung werde den Forderungen des Bundesverfassungsgerichts Rechnung getragen, den Zinssatz für diese Zinsen ab 1. Januar 2019 rückwirkend verfassungskonform auszugestalten, heißt es in den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung der Abgabenordnung und des Einführungsgesetzes zur Abgabenordnung. Der Zinssatz betrug bisher sechs Prozent im Jahr. Wie es in dem Gesetzentwurf weiter heißt, soll die Angemessenheit des neuen Zinssatzes von 0,15 Prozent pro Monat beziehungsweise von 1,8 Prozent pro Jahr alle drei Jahre mit Wirkung für nachfolgende Verzinsungszeiträume evaluiert werden. Die erste Evaluierung soll zum 1. Januar 2026 erfolgen. Die Bundesregierung erwartet in diesem Jahr Mindereinnahmen von 2,46 Milliarden Euro und im kommenden Jahr von 530 Millionen Euro. (Bundestag, hib-Meldung vom 11.5.2022)
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11.05.2022
Steuerrecht: Ein Anwalt sollte nicht nur noch mit Fax arbeiten
Stellt der Anwalt eines Steuerzahlers einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (hier ging es um einen Verspätungszuschlag), so reicht es nicht, wenn dieser lediglich als Fax beim Finanzamt eingeht. Er sei unzulässig, weil er nicht als elektronisches Dokument übermittelt worden sei (was seit dem 1. Januar 2022 gesetzlich vorgeschrieben ist). Diesen Anforderungen genüge ein Telefax nicht - unabhängig davon, ob es über das Telefonnetz oder als Computerfax übersandt werde. Elektronische Dokumente müssen mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen sein und auf einem sicheren Übermittlungsweg eingereicht werden. Diese sicheren Wege seien im Gesetz „abschließend aufgezählt“. (FG Münster, 8 V 2/22) - vom 22.02.2022
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11.05.2022
Steuerrecht: Öffentlich bestellter Gutachter ist keine Partei
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass die Restnutzungsdauer eines Gebäudes auch durch ein Wertgutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen nachgewiesen werden kann. Es müsse nicht zwingend ein Bausubstanzgutachten vorgelegt werden. In dem konkreten Fall ging es um ein Haus, das im Jahr 1955 gebaut worden ist und zwangsversteigert wurde. Der Erwerber machte bei den Einkünften aus Vermietung einen AfA-Satz von 3,33 Prozent geltend, da die Umstände darauf hindeuteten, dass die Immobilie vor Ablauf der Abschreibungsfrist wirtschaftlich verbraucht sein würde, so dass von einer tatsächlichen Nutzungsdauer von 30 Jahren auszugehen sei. Das Finanzamt folgte dem Antrag nicht und setzte 2 Prozent an - zu Unrecht. Der Immobilienbesitzer legte zum Nachweis ein Wertgutachten vor, das im Auftrag des Amtsgerichts von einem öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für Grundstücksbewertung erstellt worden war, bevor das Haus den Besitzer wechselte. Das reichte aus. Das vorgelegte Wertgutachten stellt kein Parteigutachten dar. Die Einschätzungen des Gutachters wurden durch die tatsächlichen Sanierungsmaßnahmen bestätigt. (FG Münster, 1 K 1741/18 E) - vom 27.01.2022
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10.05.2022
Steuerrecht: Eine Vertiefung in einer Kfz-Werkstatt ist ein "Gebäudebestandteil"
Wird ein Grundstück vermietet, auf dem der Mieter eine Kfz-Werkstatt betreibt, so kann die „erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung“ auch dann in Anspruch genommen werden, wenn eine Bodenvertiefung für einen Bremsenprüfstand und Fundamente für eine Werbeanlage mitvermietet werden. Diese stellen keine Betriebsvorrichtungen dar. Das Finanzamt darf die - bis zum Zeitpunkt einer Betriebsprüfung gewährte - Steuervergünstigung nicht mit dem Argument aufheben, es handele sich um „Betriebsvorrichtungen“. Denn die Vertiefung sei als Gebäudebestandteil zu werten und die Fundamente seien „Außenanlagen“. Anders als bei Fundamenten für Maschinen werde die Werkstatt durch die Fundamente für die Werbeanlage nicht unmittelbar betrieben. (Außerdem wäre hier ein mobiler Bremsenprüfstand außerhalb des Gebäudes nur auf Kosten von 5 Parkplätzen möglich gewesen, was wirtschaftlich nicht sinnvoll sei.) (FG Münster, 14 K 2267/19) - vom 11.02.2022
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06.05.2022
Grundsteuer: Wer eine heruntergekommene Tennisanlage kauft, ist selbst schuld
Hat ein Mann ein Grundstück mit einer Tennisanlage erworben (im Rahmen einer Zwangsversteigerung), und ging aus dem Verkehrswertgutachten eindeutig hervor, dass erhebliche Investitionen erforderlich würden, um die heruntergekommene Tennisanlage wirtschaftlich wieder "auf die Beine zu bringen" (hier gab es außerdem erhebliche Bauschäden und -mängel), so kann er nicht verlangen, wegen der "Rohertragsminderung des Steuergegenstands" von der Grundsteuer befreit zu werden. Er habe die Ertragsminderung aufgrund "eigener Willensentschließung herbeigeführt und sehenden Auges in Kauf genommen". (VwG Koblenz, 5 K 932/21) - vom 05.04.2022
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05.05.2022
Steuerrecht: Leistungen für das betreute Wohnen sind umsatzsteuerfrei
Leistungen, die im Zusammenhang mit betreutem Wohnen erbracht werden, sind umsatzsteuerfrei. Betreibt eine Gesellschaft (GmbH) eine Seniorenresidenz, das aus einem Pflegeheim sowie sieben Wohnungen des betreuten Wohnens besteht, so muss für die diversen Leistungen, die die Bewohner der Wohnungen von Pflegepersonal erhalten, keine Umsatzsteuer abgeführt werden. Denn die Leistungen hängen eng mit der Pflege und Betreuung hilfsbedürftiger Personen zusammen. Auch Bewohner des betreuten Wohnens zählen zum Kreis der „hilfsbedürftigen Personen“, für die Umsatzsteuerfreiheit gilt, weil sie an altersbedingten Einschränkungen der Alltagskompetenzen leiden. (FG Münster, 15 K 3554/18) - vom 25.01.2022
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04.05.2022
Steuerrecht: Renovierungskosten nach dem Auszug des Mieters
Renovierungskosten, die nach dem tatsächlichen Auszug des Mieters getätigt werden, können grundsätzlich als (vorweggenommene) Werbungskosten abgezogen werden, wenn sie im Hinblick auf eine vom Steuerpflichtigen beabsichtigte Anschlussvermietung getätigt werden. Besteht die Vermietungsabsicht im Zeitpunkt der Renovierung nicht fort bzw. ist sie nicht vom Steuerpflichtigen hinreichend nachgewiesen, und nutzt er das Objekt künftig zu eigenen Wohnzwecken, kommt regelmäßig ein Abzug als nachträgliche Werbungskosten nicht in Betracht. Bei wertender Gesamtschau fehlt es regelmäßig an einem Veranlassungszusammenhang zur beendeten Vermietung. Die kausale Mitverursachung durch Abnutzung des Mietobjekts durch den vormaligen Mieter wird bei wertender Betrachtung vollständig von der Tatsache überlagert, dass der Renovierungsaufwand vornehmlich dazu dient, das Mietobjekt zukünftig selbst nutzen zu können. (FG Hamburg vom 5.11.2021 - 2 K 163/19, rkr)
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03.05.2022
Finanzen: 236 Bürger halfen dem Bund bei der Schuldentilgung
Im vergangenen Jahr haben 236 Einzahler insgesamt 63.988,54 Euro auf das Schuldentilgungskonto des Bundes eingezahlt. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/1429) auf eine Kleine Anfrage (20/1212) der CDU/CSU-Fraktion mit. In diesem Jahr waren es von Januar bis März 61 Einzahler, die 21.226,91Euro auf das Schuldentilgungskonto einzahlten. Nach Angaben der Regierung wurde das Schuldentilgungskonto „auf vielfachen Wunsch von engagierten Bürgerinnen und Bürgern“ durch das Bundesministerium der Finanzen eingerichtet und steht für freiwillige Einzahlungen zur Verfügung. Aus diesem Grund soll es auch in Zukunft in seiner derzeitigen Form fortgeführt werden. (Bundestag, hib-Meldung 200/2022 vom 28.04.2022)
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02.05.2022
Gewerbesteuer: Auch eine "umgelegte" Grundsteuer mindert den Gewinn nicht
Auch, wenn ein gewerblicher Vermieter die Grundsteuer auf die Mieter umgelegt hat, ist sie bei der Berechnung der vom Vermieter (hier einer GmbH) zu zahlenden Gewerbesteuer dem Gewinn zuzurechnen. Die Grundsteuer wird grundsätzlich vom Eigentümer beziehungsweise dem Vermieter geschuldet. In dem konkreten Fall hatten die Mietparteien vereinbart, dass der Mieter die Grundsteuer trägt - und dafür im Gegenzug eine geringere Miete zu zahlen hatte. Zivilrechtlich kann die Grundsteuer zwar auf den Mieter abgewälzt werden. Sie fließt dann aber mit in den Mietzins ein, der gewerbesteuerrechtlich (teilweise) dem Gewinn zuzurechnen ist. (BFH, III R 65/19) – vom 02.02.2022
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29.04.2022
Steuerrecht: Auch der Bonus bei Altersteilzeit-Aufstockung ist frei
Ein Aufstockungsbetrag nach dem Altersteilzeitgesetz ist steuerfrei, wenn der Arbeitnehmer das 55. Lebensjahr vollendet, seine wöchentliche Arbeitszeit auf die Hälfte reduziert und der Arbeitgeber auf Grund einer vertraglichen Verpflichtung das Arbeitsentgelt der Altersteilzeit um mindestens 20 Prozent aufgestockt hat. Ungeschriebene Voraussetzung der Steuerbefreiung sei laut dem Finanzgericht Köln, dass die persönlichen Voraussetzungen erfüllt seien, der Arbeitnehmer sich somit noch nicht im Ruhestand befinde. Die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung müssen nicht im Zeitpunkt des Zuflusses der Einnahmen vorliegen, sondern in dem Zeitraum, für den sie geleistet werden. (FG Köln, 6 K 1902/19) - vom 22.11.2021
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29.04.2022
Erbschaftsteuer: Auch ein «Zweitgrab» kann die Steuer mindern
Kosten, die einem Mann für die Errichtung eines „angemessenen Grabdenkmals“ für seinen verstorbenen Bruder entstanden sind, kann er als Erbe von der von ihm zu zahlenden Erbschaftsteuer abziehen. Das gelte auch dann, wenn es sich um ein „Zweitgrab“ (hier um ein Mausoleum) handele - vorausgesetzt, der Erblasser findet dort seine letzte Ruhe. Zwar seien grundsätzlich nur die Kosten für ein zeitlich zuerst errichtetes Grabdenkmal abzugsfähig. Es kann aber auch Fälle geben, in denen aus verschiedenen Gründen der Verstorbene zunächst nur provisorisch in einer ersten Grabstätte und dann im Anschluss dauerhaft in einem Zweitgrab bestattet wird. (Was dabei „angemessen“ ist, bestimmt der Einzelfall. Unter anderem kommt es darauf an, wie der Erblasser gelebt und wieviel er hinterlassen hat sowie ferner darauf, welche Bräuche und religiösen Vorgaben in seinen Kreisen für eine würdige Bestattung üblich sind.) (BFH, II R 8/20) – vom 01.09.2021
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28.04.2022
Kindergeld: Nach mehr als sechs Monaten entfällt der Anspruch - in der Regel
Die Eltern eines jungen Mannes, der eine Berufsausbildung absolviert, haben grundsätzlich Anspruch auf Kindergeld. Der entfällt, wenn „Ausbildungsmaßnahmen im Rahmen des fortbestehenden Ausbildungsverhältnisses wegen einer langfristigen Erkrankung des Kindes unterbleiben“. In einem Fall vor dem Bundesfinanzhof hatte der Azubi einen schweren Unfall mit Schädelbasisbruch und Schädel-Hirn-Trauma erlitten. Die letzte Reha-Maßnahme startete knapp anderthalb Jahre nach dem Unfall. Die Frage, wie lange Eltern in einem solchen Fall noch Kindergeld beziehen können, sei allerdings nicht pauschal zu beantworten. In einer Berufsausbildung befindet sich ein Kind nämlich dann, wenn „es sein Berufsziel noch nicht erreicht hat, sich aber ernsthaft und nachhaltig darauf vorbereitet“. Eine vorübergehende Unterbrechung der Ausbildung - zum Beispiel durch eine Erkrankung - ist zwar unschädlich. Wird der Ausfall aber „mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate andauern“, so entfällt in der Regel das Kindergeld. (Die Vorinstanz muss nun klären, ob die 6 Monate übersteigende Erkrankungsdauer bereits in den ersten Monaten nach dem Unfall „mit hoher Wahrscheinlichkeit“ erwartet wurde - und, ob unter Umständen ein behinderungsbedingter Kindergeld-Anspruch in Frage kommen konnte.) (BFH, III R 43/20) - vom 15.12.2021
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26.04.2022
Steuerrecht: Verzögerung durch Corona bringt keine Entschädigung
Ein Mann, der sich vor einem Finanzgericht gegen einen gegen ihn erlassenen Umsatzsteuerbescheid wehrt, kann einen Anspruch auf Zahlung einer Entschädigung nicht durchsetzen, wenn sich der Rechtsstreit wegen der Covid-19-Pandemie unüblich lange hinzieht. Zwar sei es grundsätzlich so, dass derjenige eine solche Zahlung durchsetzen könne, der „infolge unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens als Verfahrensbeteiligter einen Nachteil erleidet“. In dem konkreten Fall war über die Klage innerhalb von zwei Jahren immer noch nicht entschieden. Das ist der Zeitraum, nachdem grundsätzlich 100 Euro pro weiteren Monat Verzögerung fällig werden. Weil die „verfahrensverzögernden Umstände“ aber nicht „innerhalb des staatlichen (…) Einflussbereichs lagen“, wird eine Entschädigungszahlung nicht fällig. Die mehrmonatige Verzögerung beruhte auf Einschränkungen des finanzgerichtlichen Sitzungsbetriebs (ab März 2020), die Folge von Schutzmaßnahmen wegen der Corona-Pandemie gewesen waren. (BFH, X K 5/20) - vom 27.10.2021
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25.04.2022
Sachdarlehen: Keine Hinzurechnung von Stückzinsen
Erhält ein Unternehmen ein Sachdarlehen über festverzinsliche Anleihen, die es nach Empfang veräußert und später zwecks Rückgabe zurückerwirbt, so sind weder die beim Rückerwerb dem Veräußerer zu vergütenden Stückzinsen noch die im Zeitraum zwischen der Überlassung der Anleihen und deren Rückgabe an den Darlehensgeber aufgelaufenen Stückzinsen als Entgelte für Schulden hinzuzurechnen. Eine konkludente Abbedingung des § 101 BGB ‑‑die Zinsen der überlassenen Anleihen stehen der Verleiherin zu‑‑ begründet kein zusätzliches Entgelt für die Gewährung eines Wertpapierdarlehens. (BFH, III R 15/18 vom 07.10.2021)
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22.04.2022
Terminverlegungsantrag: Wann ist er «in letzter Minute» gestellt?
Ein am Morgen des Vortags der mündlichen Verhandlung wegen einer Erkrankung gestellter Antrag ist nur dann wie ein "in letzter Minute" gestellter Antrag zu behandeln, bei dem der Antragsteller einer Verpflichtung zur Glaubhaftmachung unterliegt, wenn besondere Umstände hinzutreten. Solche Umstände können darin liegen, dass der Antragsteller dem FG keine Kontaktdaten zur Verfügung stellt, die es dem FG ermöglichen, ihn nach der Antragstellung erreichen und zur Glaubhaftmachung auffordern zu können. Nicht ausreichend für eine fehlende Erreichbarkeit ist es, wenn der Kläger dem FG zwar nur seine Anschrift angibt und mit diesem nur per Fax kommuniziert, das FG aber anhand des Namens, der Anschrift und der Berufsbezeichnung des Klägers im Wege einer Internetrecherche eine Telefonnummer des Klägers ohne weiteres ermitteln kann. Unterlässt das FG eine solche Recherche, darf es den Verlegungsantrag nicht wie einen "in letzter Minute" gestellten Antrag behandeln. (BFH, VIII B 49/21 vom 22.3.2022)
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21.04.2022
Steuerdaten: Regierung bestätigt Austausch mit den USA
Deutschland hat im Jahr 2020 Daten über Finanzkonten nach dem FATCA-Abkommen für den Meldezeitraum 2019 mit den USA ausgetauscht. Außerdem seien Informationen über Finanzkonten im Rahmen des automatischen Austausches von Informationen über Finanzkonten nach dem gemeinsamen Meldestandard CRS für das Jahr 2019 ausgetauscht worden, heißt es in der Antwort der Regierung (20/1371) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/1198). Details seien bereits in der Antwort der Regierung auf Bundestagsdrucksache 19/32236 enthalten. (Bundestag, 13.04.2022)
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20.04.2022
Überwinterung in Thailand: Kosten stellen keine außergewöhnlichen Belastungen dar
Die Angabe „in tropischem Klima“ in einem amtsärztlichen Attest reicht zur Bestimmung des Kurorts nicht aus mit der Folge, dass Kosten für die Überwinterung eines an Kälteallodynie Leidenden in Thailand nicht als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig sind. Dies hat der 7. Senat des FG Münster entschieden. Die Richter haben ausgeführt, dass Aufwendungen für eine der Behandlung einer Krankheit dienende Reise nur dann als zwangsläufige außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen seien, wenn die Reise zur Heilung oder Linderung der Krankheit nachweislich notwendig und eine andere Behandlung nicht oder kaum erfolgversprechend sei. Die Zwangsläufigkeit einer Klimakur sei formalisiert durch ein vor Beginn der Heilmaßnahme ausgestelltes amtsärztliches Gutachten oder eine vorherige ärztliche Bescheinigung eines Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung nachzuweisen. Der vom Kläger eingereichte amtsärztliche Nachweis entspreche diesen Anforderungen nicht. (FG Münster, 7 K 2261/20 vom 23.02.2022)
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19.04.2022
Zweitwohnungssteuer: Bei der Gestaltung muss genau hingeschaut werden
Das Schleswig-Holsteinische Verwaltungsgericht hat entscheiden, dass die von der Stadt Fehmarn (hier für die Jahre 2019 und 2020) erhobene Zweitwohnungssteuer rechtswidrig war. Zwar sei eine solche Erhebung als örtliche Aufwandssteuer durch die Kommunen grundsätzlich zulässig. Jedoch habe die Stadt hier bei der Ausgestaltung der Steuer den reinen Bodenrichtwert zugrunde gelegt, ohne die Lage des Grundstücks im Ortsgebiet zu berücksichtigen. Das sei rechtsfehlerhaft. Für den Zeitraum 2019 bis 2021 hat das gleiche Gericht die Zweitwohnungssteuer, die die Stadt Tönning erhebt, dagegen als rechtmäßig angesehen. Die Stadt Tönning hat in ihrer Satzung bei dem Lagewert die Bodenrichtwerte ins Verhältnis gesetzt und dadurch einen Wertfaktor gebildet, der die Wertigkeit der Wirtschaftsgüter proportional zueinander abbildet. (Schleswig-Holsteinisches VwG, 4 A 154/21 u. a.) – vom 23.03.2022
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14.04.2022
Abgeltungssteuer: 25 Prozent können "verfassungswidrig niedrig" sein
Das Niedersächsische Finanzgericht ist der Auffassung, dass die sogenannte Abgeltungssteuer auf Kapitaleinkünfte verfassungswidrig ist. Das Gericht legte den Fall allerdings dem Bundesverfassungsgericht zur Prüfung vor. Die Abgeltungssteuer (auf zum Beispiel Zinsen oder Dividenden) wird direkt von den Banken einbehalten und an das Finanzamt abgeführt - pauschal in Höhe von lediglich 25 Prozent. In dem konkreten Fall hatte ein Versicherungsmakler Korrekturen bezüglich der Abgeltungssteuer verlangt, die das Gericht im Grunde für gerechtfertigt hält. Dennoch gewährte es ihm keine Steuererstattung. Denn auf der anderen Seite sei die Besteuerung der Kapitaleinkünfte des Maklers „verfassungswidrig zu niedrig“, schließlich könne der Steuersatz bei der Einkommensteuer bis zu 45 Prozent betragen. Das Bundesverfassungsgericht ist nun am Zuge. (Niedersächsisches FG, 7 K 120/21) – vom 18.03.2022
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13.04.2022
Steuerrecht: Eine Erstattung von Parkgebühren kann steuerpflichtiger Lohn sein
Erstattet ein Arbeitgeber seinen Beschäftigten Parkgebühren, so kann das "zu versteuernder Arbeitslohn“ sein, wenn die Kosten bereits mit der gesetzlichen Entfernungspauschale abgegolten sind. Auch wenn die Erstattung bei fehlenden kostenlosen Parkmöglichkeiten ein pünktliches Erscheinen der Beschäftigten am Arbeitsplatz (und damit einen reibungslosen Betriebsablauf) begünstigen, ist diese Zahlung dennoch nicht „im überwiegend eigenbetrieblichen Interesse“ des Arbeitgebers. Denn die Arbeitnehmer sparen diese Kosten. Sind von dem streitigen Sachverhalt jährlich mehrere hundert Beschäftigte des Arbeitgebers betroffen, die bei unterschiedlichen Wohnsitzfinanzämtern geführt werden, so hat die Finanzbehörde das Recht, anstelle der Arbeitnehmer (auch unter Berücksichtigung der Automatisierung von Besteuerungsverfahren) allein den Arbeitgeber in Anspruch zu nehmen. (Niedersächsisches FG, 14 K 239/18) – vom 27.10.2021
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12.04.2022
Steuerrecht: Bereitschaft "am Arbeitsplatz" ist "voll" zu bewerten
Muss ein Bereitschaftsdienst am Arbeitsplatz geleistet werden, so ist die gesamte Dauer des Dienstes einkommensteuerrechtlich als „tatsächlich geleistete Arbeit“ zu werten. Das gelte selbst dann, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgeber vertraglich vereinbart haben, diese Zeit „nicht vollumfänglich“ als Arbeitszeit zu bewerten. Der Grundlohn ist in einem solchen Fall nach dem regulären, vertraglich vereinbarten - auf eine Stunde umgerechneten - Arbeitslohn zu bemessen, und nicht nach dem geringeren Stundenlohn, der sich aus der Umrechnung des regulären Stundenlohns auf die tatsächlich als Arbeitszeit vergütete Bereitschaftsdienstzeit ergibt. (Niedersächsisches FG, 14 K 268/18) – vom 15.12.2021
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11.04.2022
Umsatzsteuer: Brücke und Parkplatz können zusammenhängen
Errichtet eine Gemeinde eine für Touristen attraktive Hängeseilbrücke, so kann sie die in den Baukosten für die Brücke sowie für das Besucherzentrum enthaltene Vorsteuer abziehen. Das Finanzamt kann nicht argumentieren, dass die Aufwendungen für die Brücke "nicht in einem unmittelbaren Zusammenhang" mit den Einnahmen aus den Parkplätzen stünden. Der Bundesfinanzhof hält das Konzept der Gemeinde für schlüssig. Ohne das beeindruckende Bauwerk hätte sich der gebührenpflichtige Parkplatz nicht gelohnt, weil die Gegend dort ansonsten (hier im Hunsrück) recht abgelegen ist und nicht viele touristische Anziehungspunkte habe. Die zu entrichtenden Parkgebühren seien in einem unmittelbaren Zusammenhang mit der Bereitstellung der Hängeseilbrücke zu sehen. (BFH, XI R 10/21) – vom 20.10.2021
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08.04.2022
Steuerrecht: Auch Bezüge der NATO sind in der Bundesrepublik zu versteuern
Ist ein ehemaliger Bundeswehrsoldat für die ISAF (Internationale Sicherungsunterstützungstruppe) in Afghanistan tätig und bezieht er dafür Lohn von der NATO, so sind diese Bezüge in Deutschland zu versteuern, wenn der Mann seinen Wohnsitz in der Bundesrepublik hat. Das Abkommen, das für bestimmte Gruppen von NATO-Beschäftigten etwas anderes vorsieht, greift nur dann, wenn diese ihren Dienstort auf dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik haben. Das war hier nicht der Fall. Und auch die Regelungen, die es für die Vereinten Nationen und deren Sonderorganisationen (wie zum Beispiel UNESCO oder WHO) gibt, sind nicht anwendbar. Die ISAF stelle keine derartige Sonderorganisation dar. (BFH, I R 43/19) - vom 13.10.2021
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08.04.2022
Steuerrecht: Entscheidend ist, ob eine Immobilie tatsächlich bewohnt werden kann
Verkauft ein Mann ein bebautes Kleingartengrundstück mit einem hohen Gewinn (hier erzielte der Grundstücksbesitzer 5 Jahre nach der Anschaffung ein Plus von mehr als 80.000 €), so muss er darauf keine Einkommensteuer bezahlen. Das gelte jedenfalls dann, wenn er das Gartenhaus "zu eigenen Wohnzwecken" genutzt hatte (was auch bei "normalen" Immobilien ein Kriterium für eine Steuerfreiheit ist). Der Bundesfinanzhof hat deutlich gemacht, dass das Kriterium "eigene Wohnzwecke" auch dann zu akzeptieren ist, wenn das Gebäude eigentlich baurechtlich nicht zum dauernden Aufenthalt von Personen zugelassen war. War die Immobilie jedoch tatsächlich zum Bewohnen "dauerhaft geeignet", so gilt die Steuerfreiheit. (BFH, IX R 5/21) - vom 26.10.2021
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06.04.2022
Steuerrecht: Ein 20-monatiges Praktikum ist keine «Erstausbildung»
Ist ein Mann nach einem 20-monatigen Praktikum bei einem Veranstaltungstechniker als DJ und Verleiher professioneller Licht- und Tontechnik gewerblich tätig, so gilt eine danach absolvierte Ausbildung zum Berufspiloten als Erstausbildung. Das hat zur Folge, dass er die Kosten für den Erwerb der Pilotenlizenzen nicht als vorweggenommene Werbungskosten steuerlich geltend machen kann. Das Finanzamt braucht lediglich den auf 6.000 Euro jährlich begrenzten Abzug als Sonderausgaben zu akzeptieren ("Berufsausbildungskosten"). Das Praktikum sei kein "geordneter Ausbildungsgang" gewesen. Denn es wird nicht auf Grundlage von Rechts- oder Verwaltungsvorschriften eines Bildungsträgers durchgeführt. (Niedersächsisches FG, 2 K 130/20) - vom 26.03.2021
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05.04.2022
Häusliches Arbeitszimmer: Es ist unerheblich, ob auch der Esszimmertisch ausreichen würde
Grundsätzlich ist es so, dass der Aufwand für ein häusliches Arbeitszimmer nicht als Werbungskosten vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden kann. Anderes gilt, wenn für betriebliche/berufliche Tätigkeiten kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Dann können bis zu 1.250 Euro jährlich als Werbungskosten abgezogen werden. (Bildet das Zimmer gar den Mittelpunkt der gesamten Tätigkeit, so gibt es keine Abzugsgrenze.) Eine Flugbegleiterin konnte sich vor dem Bundesfinanzhof mit der Forderung durchsetzen, die Aufwendungen für ihr "häusliches Arbeitszimmer" (in Höhe von 1.250 €) abzuziehen. Ihr könne nicht vorgehalten werden, dass der Anteil der Arbeiten daheim für eine Stewardess im Verhältnis zur Gesamtarbeitszeit sehr gering sei und sie diese Arbeiten auch am Küchen- oder Esszimmertisch erledigen könne. Allein entscheidend sei, dass ihr kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. (BFH, VI R 46/17) - vom 03.04.2019
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04.04.2022
Steuerrecht: Ermäßigung auch für zusammengeballte Bezahlung von Überstunden
Bezieht ein Mann eine Vergütung für geleistete Überstunden aus drei vergangenen Jahren im vierten Jahr (hier erhielt er die Summe im Rahmen eines Aufhebungsvertrages ausgezahlt), so kann er den ermäßigten Steuersatz für außerordentliche Einkünfte („Fünftel-Regelung“) ansetzen. In dem konkreten Fall ging es um knapp 330 Überstunden, für die er rund 6.000 Euro bezog. Diese wurden vom Finanzamt „normal“ mit dem Regelsteuersatz besteuert. Dagegen wehrte sich der Mann - mit Erfolg. Der Bundesfinanzhof wertete die Zahlung als „Vergütung für mehrjährige Tätigkeit“ und genehmigte die „Fünftel-Regelung“ (wonach - vereinfacht ausgedrückt - 5 Jahre lang nur jeweils ein Fünftel der Summe versteuert werden muss). Das dürfe nicht nur für Nachzahlungen von Festlohn gelten, sondern auch für variable Lohnbestandteile. (BFH, VI R 23/19) - vom 02.12.2021
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01.04.2022
Steuerrecht: Beiträge zur Sportinvaliditätsversicherung sind keine Werbungskosten
Beiträge, die ein Berufssportler für eine Sportinvaliditätsversicherung zahlt, um gegen Einnahmeausfälle abgesichert zu sein, kann der Sportler nicht als Werbungskosten vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Das gelte jedenfalls dann, wenn in der Versicherungspolice nicht unterschieden wird, ob die (krankheits- oder unfallbedingte) Unfähigkeit, den Sport weiterhin auszuüben, „auf ein mit der beruflichen Tätigkeit zusammenhängendes Ereignis zurückzuführen ist“. Sind auch beispielsweise Unfälle im privaten Bereich oder „Krankheiten des allgemeinen Lebensrisikos“ mitversichert, so kann es eine steuerliche Berücksichtigung nicht geben. (Niedersächsisches FG, 9 K 165/20) - vom 12.01.2022
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30.03.2022
Steuerrecht: Eine Liposuktion wird nicht automatisch anerkannt
Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz ist der Meinung, dass die Kosten, die einer Frau für eine Liposuktion (Fettabsaugung) bei einer Lipödemerkrankung entstanden sind, nicht als außergewöhnliche Belastung vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden dürfen. Nur, wenn vorab ein amtsärztliches Gutachten eingereicht werde, könne anderes gelten. Denn die so genannte Liposuktion sei keine "wissenschaftlich anerkannte Behandlungsmethode". (Der BFH wird endgültig entscheiden.) (FG Rheinland-Pfalz, 5 K 1321/20) - vom 17.08.2021
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29.03.2022
Steuerrecht: Keine Steuererstattung bei Cum-Ex-Geschäften für ausländische Anleger
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass ausländische Kapitalanleger bei - mittlerweile verbotenen - Cum-Ex-Aktiengeschäften keinen Anspruch auf Steuerrückzahlungen haben. In dem konkreten Fall ging es um einen amerikanischen Pensionsfonds, der sich als Teil eines Händler-Netzwerks an den umstrittenen Geschäften im Milliardenvolumen beteiligt hatte und sich vom Bundesamt für Steuern die fällige Kapitalertragssteuer rückerstatten lassen wollte. Der Fond sei bei den Transaktionen aber nie wirtschaftlicher Eigentümer der Aktien geworden - was die Voraussetzung für eine Steuererstattung wäre. Das Stimmrecht und das Recht auf eine Dividende lagen zum Stichtag weiterhin beim Verkäufer der Aktien. (BFH, I R 22/20) - vom 02.02.2022
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28.03.2022
Steuerrecht: Eine künstliche Befruchtung ist auch für Nichtverheiratete außergewöhnlich
Auch ein Paar, das nicht verheiratet ist und sich den Kinderwunsch wegen eines Gendefekts bei einem der beiden nicht auf natürliche Weise erfüllen kann, kann die Kosten für eine künstliche Befruchtung als außergewöhnliche Belastung vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Dabei darf das aber nur der- beziehungsweise diejenige, der/die an der Krankheit leidet, die die natürliche Schwangerschaft verhindert. Eine Berücksichtigung bei dem anderen Partner/bei der anderen Partnerin nach den Grundsätzen des abgekürzten Zahlungsweges sei nicht möglich. Es besteht kein Wahlrecht. (Niedersächsisches FG, 11 K 200/20) - vom 14.12.2021
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25.03.2022
Steuerrecht: Ein Darlehen und die Rückabwicklung nach Widerruf sind eine Einheit
Hat ein Mann ein Darlehen aufgenommen, um ein Haus zu finanzieren, und widerruft er den Vertrag wegen eines Formfehlers (hier fehlte die Widerrufsbelehrung), so darf die Bank den an den Kunden zu zahlenden „Nutzungsersatz“ nicht der Kapitalertragssteuer unterwerfen. Die Bank muss die Summe (hier ging es um rund 19.000 €) voll auszahlen. Der Nutzungsersatz sei bei wirtschaftlicher Betrachtung keine Vermögensvermehrung aufgrund einer Kapitalüberlassung. Das Darlehensverhältnis und die Rückabwicklung seien als eine Einheit zu betrachten. (Der BFH wird endgültig entscheiden, da es bei den Finanzgerichten zu dem Thema unterschiedliche Auffassungen gibt.) (FG Baden-Württemberg, 8 K 1516/18) – vom 08.12.2020
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24.03.2022
Steuertipp: „Normalos“ müssen den zumutbaren Eigenanteil schlucken
Ein Steuerzahler kann Aufwendungen für Maßnahmen, für die ein Beamter Beihilfe bekommen würde, als außergewöhnliche Belastung vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen - muss aber die zumutbare Belastung herunterrechnen. Im konkreten Fall ging es um Aufwendungen für ein Zahnimplantat und für eine Sehhilfe, für die Beamte Beihilfe bekommen. Der „normale“ Steuerzahler beantragte den Abzug (hier ging es um 1.337 €) als außergewöhnliche Belastung - ohne zumutbaren Eigenanteil. Dieser Betrag wäre einem Beamten als steuerfreie Beihilfe gewährt worden. Der Bundesfinanzhof kürzte die Aufwendungen aber um die zumutbare Belastung und begründete die unterschiedliche Behandlung dieser Krankheitskosten mit dem ganz eigenen Besoldungs- und Versorgungssystem der Beamten. (BFH, 10 K 1153/16) – vom 01.09.2021
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23.03.2022
Außergewöhnliche Belastung: Die Oma besucht die Enkel nicht «steuerlich gefördert»
Arbeitet ein Ehepaar in der Gastronomie, finden die beiden wegen der ungünstigen Arbeitszeiten (spät am Abend und am Wochenende) nur sehr schwer und zu hohen Preisen jeweils Babysitter für das minderjährige Kind, und reist deswegen die (Schwieger-)Mutter sehr oft an (weit mehr als 50 mal pro Jahr), um das Enkelkind zu beaufsichtigen, so kann die Oma die ihr entstandenen Reisekosten nicht als außergewöhnliche Belastung vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen. In dem konkreten Fall ging es um fast 6.000 Euro, die sie steuerlich geltend machen wollte - aber nicht durfte. Die Besuche bei den Enkelkindern seien nicht zwangsläufig und außergewöhnlich. Der Grad der Intensität der Kontaktpflege sei frei gewählt, da insbesondere kein medizinisch indizierter Umgang vorliege. Auch die „sittliche Verpflichtung“ gegenüber der Tochter könne nicht dazu führen, dass die Reisekosten (Kinderbetreuungskosten) als außergewöhnliche Belastungen abgezogen werden dürften. (FG Münster, 9 K 1651/18) – vom 01.03.2021
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22.03.2022
Steuerrecht: Ein Ausgleich für eine Wertminderung kostet keine Einkommensteuer
Trifft ein Grundstückseigentümer mit einer Projektgesellschaft eine „Nachbarschaftsvereinbarung“, nach der die Gesellschaft Gebäude auf der unmittelbar an das Grundstück angrenzenden Fläche abreißen und neu bauen darf, wobei die „fachmännische Durchführung von Unterfangungen im Düsenstrahlverfahren unter der grenzständigen Außenwand seines Grundstücks für die an der Grundstücksgrenze erforderlichen Abstütz- und Unterfangungsmaßnahmen“ gegen eine Entschädigungszahlung in Höhe von 150.000 Euro versichert wird, so ist diese Zahlung nicht einkommensteuerpflichtig. (Hier wurde außerdem gestattet, Verpressanker als Baubehelf in das Grundstück des Nachbarn einzuführen, die nach Abschluss der Arbeiten wirkungslos im Untergrund des Grundstücks verblieben.) Denn der Grundstückseigentümer habe keine Leistung erbracht
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21.03.2022
Steuertipp: Wird eine (Teil-)Fläche belastet, ist das steuerpflichtig
Eine Belastung einer zu einem landwirtschaftlichen Betrieb gehörenden Teilfläche mit einem Erbbaurecht führt auch dann zu einer Zwangsentnahme, wenn es tatsächlich nicht zur ursprünglich geplanten Bebauung kommt. In dem konkreten Fall vor dem Finanzgericht Münster hatte die Tochter eines Landwirts, die ein knapp 14 Hektar großes Grundstück (welches früher vom Papa landwirtschaftlich genutzt worden war) nach Aufgabe der Landwirtschaft parzellenweise an unterschiedliche Pächter verpachtet. Nach dem Tod des Vaters erklärte sie daraus Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft und sie bestellte zugunsten einer KG auf einer Teilfläche ein Erbbaurecht für die Dauer von 50 Jahren (mit einer zweimaligen Verlängerungsoption um jeweils 15 Jahre). Die KG verpflichtete sich, dort Gebäude für ihren Produktionsbetrieb zu errichten, was allerdings nicht umgesetzt wurde. Diese Bestellung des Erbbaurechts habe zu einer steuerpflichtigen Zwangsentnahme aus dem Betriebsvermögen geführt. (FG Münster, 13 K 2130/17) – vom 15.09.2021
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18.03.2022
Steuerrecht: Eine glutenfreie Ernährung hilft nicht beim Steuern sparen
Leidet ein Kind an einer Zöliakie, eine durch Glutenunverträglichkeit entstandene Krankheit, die eine lebenslange glutenfreie Ernährung erfordert, so können dessen Eltern die durch die notwendige Diätnahrung entstehenden Kosten generell nicht als außergewöhnliche Belastung vom steuerpflichtigen Einkommen absetzen. Das gilt auch dann, wenn eine ärztliche Verordnung dafür vorliegt. Dieses "Abzugsverbot" ist verfassungsgemäß, denn es handele sich um eine Diät, deren finanzieller Aufwand selbst getragen werden müsse, so der Bundesfinanzhof. (BFH, VI R 48/18) – vom 04.11.2021
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17.03.2022
Haushaltsnahe Dienstleistung: Ein Statiker ist kein Handwerker
Beabsichtigt ein Hausbesitzer, Holzpfosten auszutauschen, die das Dach stützen (hier sollten stattdessen Stahlpfosten eingesetzt werden) und hält das Unternehmen, das den Austausch vornehmen will, eine statische Berechnung vorab für zwingend erforderlich, so können die Kosten für ein solches statisches Gutachten nicht als Handwerkerleistung von der Steuerschuld abgezogen werden (20 % von höchstens 6.000 € jährlich sind möglich). Der Bundesfinanzhof erklärt, dass ein Statiker grundsätzlich "nicht handwerklich tätig" sei. Bei der Arbeit eines Statikers handele es sich ausschließlich um "Leistungen im Bereich der Planung und rechnerischen Überprüfung von Bauwerken". (BFH, VI R 29/19) – vom 04.11.2021
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16.03.2022
Sonderausgaben: Jede Versicherungssparte muss separat beurteilt werden
Bezieht ein Mann, der in der Bundesrepublik lebt, eine Rente aus Luxemburg, die dort besteuert wird, so kann er in der Steuererklärung (die er in Deutschland macht) die hier abgeführten Beiträge zur Pflegeversicherung als Sonderausgaben vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Das Finanzamt kann nicht erfolgreich argumentieren, die Beiträge stünden im Zusammenhang mit im Inland steuerfreien Einnahmen. Voraussetzung dafür sei allerdings, dass es für die jeweilige Versicherung im Ausland keine steuerliche Entlastung gibt. In dem konkreten Fall gab es diese zwar auch in Luxemburg für die Beiträge zur Renten- und Krankenversicherung, nicht aber jedoch für Pflegeversicherungsbeiträge. (BFH, X R 11/20) – vom 28.10.2021
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15.03.2022
Steuerrecht: Geht das Kindergeld an den Chef, kann das den Bruttolohn mindern
Hat ein Arbeitnehmer mit seinem Arbeitgeber eine so genannte Nettolohnvereinbarung getroffen (damit wird vereinbart, dass dem Mitarbeiter ein Nettolohn garantiert wird, der unabhängig von Abzügen feststeht), und wird das Kindergeld des Mitarbeiters wegen dieser Vereinbarung direkt an den Arbeitgeber ausgezahlt, so mindert diese Zahlung als "negative Einnahme" den steuerpflichtigen Bruttolohn für den Arbeitgeber. Die Auszahlung des Kindergeldes sei "mit einer Arbeitslohnrückzahlung wirtschaftlich vergleichbar", so das Finanzgericht Düsseldorf. (FG Düsseldorf, 14 K 2577/20) – vom 11.11.2021
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14.03.2022
Steuerrecht: Auch aufgezwungene «Ratenzahlung» kann Vorteile kosten
Erhält ein Arbeitnehmer eine Entschädigung, weil sein Dienstverhältnis aufgelöst wurde (Abfindung), so hat er das Recht, dieses Geld auf fünf Jahre verteilt zu versteuern. Durch diese "Fünftel-Regelung" aus dem Einkommensteuergesetz wird die Summe insgesamt ermäßigt besteuert. Allerdings ist Voraussetzung für diesen steuerlichen Vorteil, dass die Summe in einem Kalenderjahr zufließt und mit anderen Einkünften "kollidiert" - oder auf zwei Jahre verteilt wird und die Nebenleistung maximal zehn Prozent der Hauptleistung ausmacht. Bezieht eine Gesellschafterin einer GmbH in einem Jahr eine Kapitalauszahlung aus einer Pensionszusage (hier in Höhe von mehr als 470.000 €) und soll eine Restsumme (hier von 70.000 €) über zwei weitere Jahre verteilt werden, so handelt es sich dabei nicht mehr um eine geringfügige Nebenleistung. Das gelte auch dann, wenn der Gesellschafterin diese ratenweise Zahlung wegen der Liquiditätsprobleme der GmbH quasi aufgezwungen worden ist. (Thüringer FG, 1 K 478/20) – vom 28.07.2021
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10.03.2022
Steuerrecht: Auch ohne «Plus» führt eine «Nutzungsersatz-Zahlung» zu Kapitaleinkünften
Hat ein Ehepaar ein Wohnungsbaudarlehen aufgenommen, und bereits rund 110.000 Euro an Zins- und Tilgungsleistungen gezahlt, bevor es das wegen eines Formfehlers beim Abschluss des Vertrages widerruft, so muss das Paar den von der Bank gezahlten „Nutzungsersatz“ dem Kapitalertragssteuerabzug unterwerfen. Die Bank zahlte die Summe (rund 15.000 €) zurecht abzüglich der Kapitalertragsteuer aus. Das Ehepaar kann nicht argumentieren, es habe sich nicht um Kapitalerträge, sondern um die Rückzahlung von Zinsen und Tilgungen gehandelt. Die Entschädigungszahlung der Bank stelle einen Kapitalertrag dar. Der Verbraucher sei so zu stellen, als habe er eine verzinsliche Wertanlage getätigt. Und weil die wechselseitigen Ansprüche nicht gegeneinander aufgerechnet werden dürften, stehe der Besteuerung nicht entgegen, dass aus dem Widerruf unterm Strich kein Überschuss erwirtschaftet wurde. (FG Münster, 3 K 2991/19) - vom 13.01.2022
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08.03.2022
Strafrecht: Auch «bedingter Vorsatz» kann Steuerhinterziehung bedeuten
Gibt ein Arzt nicht alle Einnahmen über seinen Steuerberater an, so kann er wegen Steuerhinterziehung verurteilt werden. Das gelte jedenfalls dann, wenn das Finanzamt prüft und feststellt, dass die Gewinne deutlich zu niedrig angesetzt worden sind, was zunächst in einem Steuerverfahren und einem Urteil gegen den Mann endete. Und schließlich auch die Staatsanwaltschaft interessierte, die Anklage wegen Steuerhinterziehung erhob - und das zu Recht. (Hier hatte der – ehemalige - Steuerberater als Zeuge ausgesagt, dass der Arzt Unterlagen „nicht immer rechtzeitig und ordentlich“ übermittelte. Der Arzt habe gewusst, dass die von ihm an den Steuerberater übermittelten Unterlagen und damit die steuerlich relevanten Angaben unvollständig waren und er damit „bedingt vorsätzlich“ Steuern hinterzogen hat. Das genüge für eine Strafbarkeit. Insgesamt musste der Arzt mehr als 9.000 Euro Geldstrafe zahlen. (LG Osnabrück, 14 Ns 3/21) - vom 04.03.2021
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08.03.2022
Steuerrecht: Auch bei Betrugsverdacht muss es nicht zwingend eine Akteneinsicht geben
Auch wenn der Verdacht besteht, dass ein ehemaliger Geschäftsführer zum Nachteil eines Bankenkonsortiums betrogen hat, hat das Konsortium keinen Anspruch darauf, die Steuerakten des Mannes einzusehen. Hier hatten die Parteien einen Vergleich geschlossen, nachdem der Geschäftsführer eine Vermögensübersicht vorlegte und deren Richtigkeit und Vollständigkeit eidesstattlich versicherte. Später stellte der Mann Selbstanzeige beim Finanzamt, und das Konsortium verlangte „wegen Betrugs“ Akteneinsicht in das beim Finanzamt geführten steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren - zu Unrecht. Mit der Selbstanzeige habe er nicht zugleich eine allgemeine Straftat offenbart. Allein die Erkenntnis über (weitere) Einkünfte reiche für die Annahme eines Betrugs zulasten der Bank nicht aus. (FG Baden-Württemberg, 4 K 1065/19) - vom 17.03.2021
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04.03.2022
Kindergeld: Bei volljährigen Kindern muss genau hingeschaut werden
Für erwachsene Kinder gibt es kein Kindergeld wegen Berufsausbildung, wenn die Ausbildung wegen einer Erkrankung endet. Grundsätzlich können Kinder in Ausbildung bis zum 25. Lebensjahr berechtigt sein - in Ausnahmen auch länger. Ist die Krankheit aber „nur vorübergehend“ und ist das Kind weiterhin „ausbildungswillig“, so kann der Kindergeld-Anspruch bestehen bleiben. (In dem konkreten Fall einer Mutter, die um das Kindergeld für ihre Tochter kämpfte, muss die Vorinstanz darüber entscheiden, ob die Tochter wirklich als ausbildungsplatzsuchendes Kind berücksichtigt werden kann.) (BFH, III R 41/19) – vom 21.08.2021
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02.03.2022
Umsatzsteuer: Eine Fahrschule kann steuersparend auf Jugendtrikots werben
Der Betreiber einer Fahrschule, der Sportbekleidung kauft, mit "seinem" Werbeaufdruck versehen lässt und Jugendmannschaften in verschiedenen Vereinen in der Region rund um die Fahrschule kostenlos zur Verfügung stellt, kann die Aufwendungen dafür zum Vorsteuerabzug bringen. Das Finanzamt kann das nicht mit dem Argument untersagen, die Spiele der Mannschaften hätten kaum Publikum, so dass die Aufdrucke keine nennenswerten Werbewirkungen erzielen und das Sponsoring somit eher "ideell" sei. Weil die Sportdresses aber zumeist an Mannschaften verteilt wurden, zu denen Spielerinnen und Spieler zwischen 15 und 20 Jahren gehörten, sei das genau die Zielgruppe, die "die Möglichkeit zum Erwerb einer Fahrerlaubnis in Anspruch nehmen". Deshalb sei es als Dienstleistung der Vereine zu betrachten, wenn Mannschaften des Clubs die Trikots tragen - praktisch als Gegenleistung für das Sponsoring. (Niedersächsisches FG, 11 K 200/20) – vom 03.01.2022
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01.03.2022
Steuertipp: Auch ohne "Plus" führt eine "Nutzungsersatz-Zahlung" zu Kapitaleinkünften
Hat ein Ehepaar ein Wohnungsbaudarlehen aufgenommen, und bereits rund 110.000 Euro an Zins- und Tilgungsleistungen gezahlt, bevor sie es wegen eines Formfehlers beim Abschluss des Vertrages widerrufen, so muss das Paar den von der Bank gezahlten „Nutzungsersatz“ dem Kapitalertragssteuerabzug unterwerfen. Die Bank zahlte die Summe (rund 15.000 €) zurecht abzüglich der Kapitalertragsteuer aus. Das Ehepaar kann nicht argumentieren, es habe sich nicht um Kapitalerträge, sondern um die Rückzahlung von Zinsen und Tilgungen gehandelt. Die Entschädigungszahlung der Bank stellt einen Kapitalertrag dar. Der Verbraucher sei so zu stellen, als habe er eine verzinsliche Wertanlage getätigt. Und weil die wechselseitigen Ansprüche nicht gegeneinander aufgerechnet werden dürften, stehe der Besteuerung nicht entgegen, dass aus dem Widerruf unterm Strich kein Überschuss erwirtschaftet wurde. (FG Münster, 3 K 2991/19) – vom 13.01.2022
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01.03.2022
Werbungskosten: Eine Israel-Reise kann auch für eine Reli-Lehrerin privat sein
Reist eine Religionslehrerin einer privaten katholischen Schule nach Israel, und ist die Reise sowohl beruflich als auch privat geprägt, so kann sie die Aufwendungen für den Tripp nicht als Werbungskosten vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Das gelte jedenfalls dann, wenn sich die „Veranlassungsbeiträge nicht nach objektiven Kriterien trennen lassen“. Die Tatsache, dass der Schulträger die Fahrt (innerhalb eines Zeitraumes von einer Woche ging es unter anderem nach Jerusalem, Yad Vashem, Haifa, Nazareth, Kana, zum Toten Meer sowie zum See Genezareth und es fanden mehrere Gottesdienste statt) ausschließlich für Religionslehrer(innen) veranstaltet hatte, ändere nichts daran, dass sich die Tour nicht von einer allgemein-touristischen Reise unterschieden habe. Auf dem Programm standen fast nur Ziele von allgemein-touristisch-kulturellem Interesse, die typischerweise auch von privaten Israel-Touristen besucht würden. Die aufgesuchten Gottesdienste seien in erster Linie Ausdruck der höchstpersönlichen Religionsausübung. (FG Münster, 1 K 224/21) – vom 27.01.2022
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25.02.2022
Steuerrecht: Es ist unsicher, ob die «300-Wohnungen-Grenze» bleibt
Grundsätzlich kann das Vermögen einer Wohnungsvermietungsgesellschaft „erbschaftsteuerlich begünstigtes Vermögen“ sein. Dafür ist es allerdings nötig, dass ein „wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb“ vorliegt und „originär gewerbliche Einkünfte“ erzielt werden. Die Finanzverwaltung hält dafür an einer starren Grenze von 300 Wohnungen fest. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat dem entgegengesetzt, dass ein „wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb im Bereich der Immobilienverwaltung nur als gegeben angesehen wird, wenn zusätzliche qualifizierte Sonderleistungen erbracht werden, die das bei einer langfristigen Vermietung übliche Maß einer Vermietertätigkeit überschreiten.“ (Zu dem Thema gibt es einen „Nichtanwendungserlass“ des Finanzministeriums. Der BFH wird sich nochmal damit befassen.) (BFH, II R 44/15) – vom 24.10.2017
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24.02.2022
Steuertipp: Auch Zahlungen nach der Insolvenz können berücksichtigt werden
Gründet ein Mann (hier zusammen mit seinem Bruder) eine GmbH (an der er mit 50 % beteiligt ist), und sichert er durch selbstschuldnerische Gesellschafterbürgschaften mehrere Bankdarlehen für die GmbH ab, so stellen diese Bürgschaften keine „eigenkapitalersetzenden Finanzierungshilfen“ dar. Wird über die GmbH die Insolvenz eröffnet und gibt es mit den Gläubigern der Darlehen die Vereinbarung, dass sie gegen Bezahlung von Teilbeträgen auf die Restschuld verzichten, so kann der Gründer, der die Bürgschaften abgegeben hatte, die Zahlungen an die Bank als „nachträgliche Anschaffungskosten“ steuerlich geltend machen. Das Finanzamt kann nicht mit dem Argument durchdringen, dass die Bürgschaften bereits vor Eintritt der Krise gestellt worden und die späteren Zahlungen „infolge der Wertlosigkeit (…) nicht mehr in die Verlustberechnung einzustellen" seien. (Endgültig wird der BFH entscheiden.) (FG Düsseldorf, 14 K 2330/19) - vom 11.11.2021
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23.02.2022
Spekulationssteuer: Wenn das Kindergeld wegfällt, kann auch die Steuerfreiheit wegfallen
Grundsätzlich führt der Verkauf einer privat gehaltenen Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach der Anschaffung zu einer Steuerpflicht. Wird das Haus oder die Wohnung jedoch selbst bewohnt, so entfällt diese. Dabei ist es wichtig, dass die Immobilie "ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken" oder "im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken" genutzt wurde. Dieser "eigene Wohnzweck" kann auch vorliegen, wenn die Wohnung einem Kind überlassen wird, für das Anspruch auf Kindergeld oder auf einen steuerlichen Freibetrag besteht. Normalerweise endet ein solcher Anspruch mit dem 25. Lebensjahr des Kindes. Verkaufen Eltern die Wohnung zweieinhalb Jahre nach dem 25. Geburtstag eines Kindes und liegt der Kauf da noch keine sieben Jahre zurück, so darf das Finanzamt den Gewinn besteuern. (In dem konkreten Fall mussten rund 170.000 € von Eltern versteuert werden, die eine Wohnung in einer Universitätsstadt gekauft, ihren Zwillingen unentgeltlich überlassen - und "zu früh" wieder verkauft hatten.) (Niedersächsisches FG, 9 K 16/20) – vom 16.06.2021
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22.02.2022
Steuerrecht: Nur ein bisschen verfassungswidrig gibt es (eigentlich) nicht
Das Finanzgericht Münster hat - wie zuvor auch der Bundesfinanzhof in einem etwas anders gelagerten Fall - entschieden, dass die Höhe der Säumniszuschläge (normalerweise werden die in Höhe von 1 % fällig, wenn jemand eine festgesetzte Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet) verfassungswidrig sein kann. Dabei hat das Finanzgericht erklärt, dass eine Festlegung von Zuschlägen nur "insgesamt verfassungsgemäß oder verfassungswidrig sein kann, und es keine Teil-Verfassungswidrigkeit in Bezug auf einen bestimmten Zweck (...) geben kann". (FG Münster, 12 V 2684/21) – vom 16.12.2021
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21.02.2022
Steuertipp: Wer ein Telefonat ablehnt, der hat keinen echten Gesprächsbedarf
An einer Schlussbesprechung nach einer Betriebsprüfung müssen in Zeiten von Corona nicht alle Teilnehmer persönlich anwesend sein. Das Finanzamt darf eine telefonische Besprechung vorschlagen. Lehnt der geprüfte Unternehmer die Telefonschalte ab und besteht er auf persönliche Anwesenheit, so kann das Finanzamt in seinem endgültigen Betriebsprüfungsbericht eintragen, kein Interesse an einer Schlussbesprechung zu haben. Der Unternehmer kann eine solche dann seinerseits nicht per einstweiliger Anordnung durchsetzen. An einer solchen Schlussbesprechung müssen nicht alle Betroffenen persönlich teilnehmen - insbesondere, wenn zu dem Zeitpunkt ein Ende der Corona-Epidemie nicht absehbar war. Wird das Angebot einer Telefonkonferenz mehrfach abgelehnt, so ist davon auszugehen, dass der Geprüfte auf ein Schlussgespräch verzichte. (FG Düsseldorf, 3 V 1087/20) – vom 11.05.2020
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18.02.2022
Steuerrecht: Kapital- und Rentenwahlrecht sind gleichwertig zu behandeln
Kapitalauszahlungen aus privaten begünstigten Versicherungsverträgen, die vor dem 1. Januar 2005 abgeschlossen worden sind, sind steuerfrei - vorausgesetzt, das Kapitalwahlrecht kann nicht vor Ablauf von zwölf Jahren ausgeübt werden. Das ist gesetzlich vorgeschrieben. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass das im Grunde auch dann gelten muss, wenn sich der Versicherte (nach Ablauf der 12 Jahre) für eine lebenslange Rentenauszahlung entscheidet. Das müsse schon allein aus Gründen der Gleichbehandlung geschehen. Die Rentenzahlungen müssen so lange steuerfrei bleiben, bis sie den Wert einer möglichen Kapitalauszahlung erreicht haben. (BFH, Urteil VIII R 4/18) - vom 01.07.2021
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17.02.2022
Steuertipp: Auch "passive" Arbeit im Mannschaftsbus kann steuerfrei sein
Fährt eine Profisportmannschaft regelmäßig geschlossen mit dem Mannschaftsbus zu Auswärtsspielen, so ist diese Zeit für die angestellten Sportler Arbeitszeit. Das hat zur Folge, dass die dafür vom Verein gezahlten Sonntags-, Feiertags- oder Nachtzuschläge steuerfrei sind. Das Finanzamt kann nicht argumentieren, dass der Lohnzuschlag für das rein passive Verhalten der Sportler im Bus steuerpflichtig sei, weil die Beförderungszeiten nicht mit einer belastenden Tätigkeit der Arbeitnehmer verbunden seien. Es komme dafür nur darauf an, dass tatsächlich „gearbeitet“ werde. Ob das passiv geschehe (wie bei den Sportlern im Bus) sei unerheblich. Sie sind arbeitsvertraglich zur Busfahrt verpflichtet (sie dürfen beispielsweise nicht individuell anreisen). (BFH, VI R 28/19) - vom 16.12.2021
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15.02.2022
Steuertipp: Auch zu Unrecht gewährte Vergünstigung ist verbraucht, aber...
Die so genannte antragsgebundene Steuervergünstigung, die bei einer Betriebsaufgabe oder -veräußerung (nur einmal im Leben) beansprucht werden kann, ist auch dann "verbraucht", wenn das Finanzamt die Vergünstigung zu Unrecht gewährt hat. Etwas anderes könne nach den Grundsätzen von Treu und Glauben nur dann gelten, wenn die "rechtsirrige Gewährung der Vergünstigung in dem früheren Bescheid für den Steuerpflichtigen angesichts der geringen Höhe der Vergünstigung und wegen des Fehlens eines Hinweises des Finanzamts nicht erkennbar war". (BFH, VIII R 2/19) - vom 28.09.2021
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15.02.2022
Steuerrecht: Unter Umständen können Säumniszuschläge verfassungswidrig sein
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Höhe der Säumniszuschläge (grundsätzlich werden die in Höhe von 1 % fällig, wenn jemand eine festgesetzte Steuer nicht bis zum Ablauf des Fälligkeitstages entrichtet) verfassungswidrig sein kann. In dem konkreten Fall hatte ein Finanzamt gegen einen Unternehmer einen Abrechnungsbescheid erlassen, in dem Säumniszuschläge zur Umsatzsteuer für zwei Monate berechnet worden waren. Der Unternehmer wehrte sich mit der Begründung dagegen, der Zinsanteil sei zu hoch. Das sah das Gericht auch so - jedenfalls, insoweit der Zuschlag nicht die Funktion eines Druckmittels, sondern die einer Gegenleistung oder eines Ausgleichs für das Hinausschieben der Zahlung der fälligen Steuer (also eine zinsähnliche Funktion) habe. (BFH, VII B 13/21) - vom 26.05.2021
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11.02.2022
Steuerrecht: Rechtswidrig einbehaltene Gelder müssen verzinst werden
Hat das Bundeszentralamt für Steuern eine von einer österreichischen Gesellschaft beantragte Freistellung von der Kapitalertragssteuer in der Bundesrepublik zu Unrecht abgelehnt und deswegen Steuern erstatten müssen (nachdem die Gesellschaft erfolgreich geklagt hatte), so müssen diese Erstattungen verzinst ausgezahlt werden. 0,5 Prozent pro Monat (also 6 % pro Jahr) Zinsen seien auf die Erstattungen aufzuschlagen. Da es für einen solchen Fall keine „spezialgesetzliche Regelung“ gibt, sei auf die allgemeinen Verzinsungsgrundsätze der Abgabenordnung abzustellen. (FG Köln, 2 K 1544/20) – vom 17.11.2021
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10.02.2022
Steuertipp: Wer auszieht, kann das Haus nicht "zu eigenen Wohnzwecken" nutzen
Grundsätzlich ist es so, dass der Verkauf einer privat gehaltenen Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach der Anschaffung zu einem steuerpflichtigen Veräußerungsgeschäft führt. Wird das Haus oder die Wohnung selbst bewohnt, so entfällt die Steuerpflicht. Dabei ist es wichtig, dass die Immobilie "ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken" oder "im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren zu eigenen Wohnzwecken" genutzt wurde. Dann müssen noch keine zehn Jahre vergangen sein. Zieht nun ein Mann aus dem mit seiner Exfrau gemeinsam gekauften und bewohnten Haus nach sieben Jahren aus (das gemeinsame Kleinkind lebt dort auch), und verkauft er zwei weitere Jahre später seinen Anteil an die Frau (weil die mit einer Zwangsversteigerung gedroht hatte), so ist der Erlös steuerpflichtig. Der Mann kann sich den Zeitraum zwischen seinem Auszug, der nachfolgenden Scheidung und dem schließlich durchgeführten Verkauf an die Ex nicht als "Nutzung zu eigenen Wohnzwecken" zurechnen - auch, wenn der Zeitraum faktisch von der Frau und dem gemeinsamen Kind ausgefüllt wurde. (FG München, 11 K 2405/19) – vom 11.03.2021
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09.02.2022
Kommunalgebühren: Zu lange dürfen Eigentümer nicht im Unklaren bleiben
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Grundstückseigentümer nach der Fertigstellung einer Straße oder anderer Anlagen nur für begrenzte Zeit an den Baukosten beteiligt werden dürfen. Stellt eine Landesvorschrift das nicht sicher, so verstößt sie gegen das „Gebot der Belastungsklarheit und -vorhersehbarkeit“. In dem konkreten Fall ging es um Erschließungskosten in Höhe von insgesamt 70.000 Euro, die einem Eigentümer über einen Zeitraum von mehr als 20 Jahren angefallen sind, dessen Grundstücke in einem Gewerbegebiet liegen. Die Straßenanbindung wurde erst nach Ablauf dieser langen Zeit in voller Länge fertiggestellt und offiziell „gewidmet“. Die Vorschrift besagt, dass „die Frist zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen nicht an den Eintritt der tatsächlichen Vorteilslage anknüpft, sondern noch bis vier Jahre nach tatsächlicher Fertigstellung und Widmung erfolgen kann“. Dadurch werden die Eigentümer jedoch zu lange im Unklaren darüber gelassen, ob sie noch mit Belastungen rechnen müssen. Der Zeitpunkt, in dem der abzugeltende Vorteil entsteht, müsse „objektiv erkennbar“ sein. (BVfG, 1 BvL 1/19) vom 03.11.2021
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08.02.2022
Außergewöhnliche Belastung: Künstliche Befruchtung «mit zwei Frauen» zählt nicht
Die Kosten, die einem gleichgeschlechtlichen Paar für eine Leihmutter sowie für die Eispenderin in den USA entstanden sind, können nicht als außergewöhnliche Belastungen vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden. Das Finanzamt dürfe die Aufwendungen nicht anerkennen, weil die gewählte Form der Leihmutterschaft nach dem Embryonenschutzgesetz (ESchG) in Deutschland verboten ist. In dem konkreten Fall ging es um zwei verheiratete Männer, die eine Leihmutter in Kalifornien mit dem Austragen des Kindes „beauftragt“ und eine andere Frau als Eizellenspenderin gewonnen hatten. Die Eizelle wurde mit dem Samen einer der beiden Männer künstlich befruchtet und eingesetzt. Insgesamt kostete das Vorgehen knapp 13.000 Euro. Das Paar kann sich nicht auf eine „ungewollte Kinderlosigkeit“ berufen, die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als Krankheit anerkannt sei. Eine künstliche Befruchtung könne im Krankheitsfall zwar als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden. Aber nur, wenn deutsches Recht und die Richtlinien der Berufsordnung für Ärzte beachtet werden. Die künstliche Befruchtung mit der Eizelle einer anderen Frau und ein Leihmutterschaftsverhältnis zähle nicht dazu. (FG Münster, 10 K 3172/19) - vom 07.10.2021
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07.02.2022
Umsatzsteuer - Was für "Online-Kasinos" gilt, muss auch für "normale" Spielhallen gelten
Besteht für Online-Glücksspiele eine Befreiung von der Umsatzsteuer, so muss das grundsätzlich auch für Spielhallen gelten, in denen Geldspielautomaten aufgestellt sind. Virtuelle Automatenspiele fallen unter das Rennwett- und Lotteriegesetz - und sind deswegen umsatzsteuerbefreit. Es verstoße gegen den Neutralitätsgrundsatz, wenn "terrestrische" Geldspielautomaten dagegen umsatzsteuerpflichtig seien. Für den Durchschnittsverbraucher, dem es auf das Spielerlebnis und den Gewinn ankomme, spiele es keine Rolle, ob er virtuell oder in einer Spielhalle spiele. So wird im Internet dem Spieler durch Stimulierung des Kasinoerlebnisses das Gefühl vermittelt, er sei in einem „echten“ Kasino. (FG Münster, 5 V 2705/21) - vom 27.12.2021
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04.02.2022
Doppelbesteuerung: Wurde Quellensteuer in Kanada abgeführt, hat es damit sein Bewenden
Hat ein deutsches Unternehmen (hier ging es um eine Kapitalgesellschaft, die unter anderem mit Wertpapieren, Derivaten und anderen Finanzinstrumenten handelt) Anteile an einer Firma in Kanada, und hat die Gesellschaft auf Gewinne, die in Kanada erzielt worden sind, dort so genannte Quellensteuer abgeführt, so muss dafür nicht auch noch Gewerbesteuer in der Bundesrepublik gezahlt werden. Zwar gebe es im Gewerbesteuergesetz keine entsprechende Anrechnungsvorschrift. Das „Doppelbesteuerungsabkommen“ ordne jedoch als „Rechtsfolgenverweis“ eine solche Anrechnung an. (Hessisches FG, 8 K 1860/16) - vom 26.08.2020
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03.02.2022
Steuertipp: Gehen rund 30 Prozent Ackerfläche weg, ist der Betrieb zerschlagen
Teilt eine Frau ihre - wenn auch ruhenden - landwirtschaftlichen Flächen auf ihre zwei Töchter im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge auf (hier gingen von den insgesamt rund 40.000 qm knapp 29.000 qm an die eine, und ca. 11.000 qm an die andere Tochter), so liegt darin keine Verkleinerung des landwirtschaftlichen Betriebes, sondern eine Zerschlagung. Das hat zur Folge, dass die stillen Reserven aufgedeckt werden und der „Entnahmegewinn“ zu versteuern ist. Hier ermittelte das Finanzamt einen Gewinn in Höhe von fast 275.000 € und unterwarf ihn der Einkommensteuer. Die Frau konnte nicht mit dem Argument durchdringen, dass lediglich der kleinere Teil mit Steuern belegt werden dürfe, weil der Betrieb - nur eben verkleinert - fortgeführt werde. Der ruhende landwirtschaftliche Betrieb sei aufgegeben worden. Bei der Übertragung von rund 28 Prozent der Gesamtfläche an die eine Tochter handele es sich nicht lediglich um geringfügige Teilflächen. (FG Münster, 7 K 802/18 E) – vom 22.05.2019
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02.02.2022
Umsatzsteuer: Das «Persönliches Budget» ist «frei»
Ein ambulanter Dienst, der Hilfen als pädagogische Fachleistungen beziehungsweise Assistenzleistungen für Menschen mit psychischen Erkrankungen, Suchterkrankungen oder geistiger Behinderungen leistet, kann auch dann nicht von der Umsatzsteuer befreit werden, wenn seine Vergütung (indirekt) aus Mitteln der Sozialhilfe kommt. Erhält er das Geld nämlich von den „Klienten“ (also von den Sozialhilfeempfängern) aus deren Mitteln des „Persönlichen Budgets“, so greift hier nicht die Regel der Umsatzsteuerbefreiung, wonach solche Leistungen steuerfrei sind, „bei denen im vorangegangenen Kalenderjahr mindestens 25 Prozent der Kosten von Trägern der Sozialhilfe vergütet worden sind“. Die „besonderen Leistungen“ aus dem Persönlichen Budget nach dem Sozialgesetzbuch zählen nicht dazu. (Hessisches FG, 1 K 736/19) - vom 21.10.2021
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01.02.2022
Sonderausgaben: Zahlt der Chef einen Zuschuss, so darf nicht abgezogen werden
Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass die grundsätzlich als Sonderausgaben steuerlich zu berücksichtigenden Kinderbetreuungskosten gekürzt werden dürfen, wenn der Arbeitgeber eines Elternteils einen steuerfreien Arbeitgeberzuschuss gezahlt hat. (Kinderbetreuungskosten können in Höhe von bis zu zwei Dritteln der Aufwendungen - maximal in Höhe von 4.000 € je Kind - als Sonderausgaben abgezogen werden.) In dem konkreten Fall hatte ein Vater die Kosten für die Betreuung seines Kindes im Kindergarten steuerlich geltend gemacht. Das Finanzamt erkannte das nicht an, weil der Arbeitgeber des Papas diese „erstattet“ hatte. Der Mann konnte sich nicht erfolgreich mit dem Argument dagegen wehren, er sei durch die Kindergartenkosten wirtschaftlich belastet, weil er vom Arbeitgeber keinen Ersatz der Aufwendungen, sondern steuerfreien Arbeitslohn beziehe. Ein solcher zusätzlicher Sonderausgabenabzug würde zu einer verfassungsrechtlich unzulässigen Ungleichbehandlung mit Steuerpflichtigen, führen, deren Arbeitgeber - etwa durch die Unterhaltung eines Betriebskindergartens - die Kinderbetreuungsleistungen unmittelbar selbst erbringt. (FG Köln, 14 K 139/20) (Der Bundesfinanzhof wird dazu endgültig entscheiden.) - vom 14.08.2020
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31.01.2022
Steuertipp: Kommen Arbeitnehmer - wenn auch kurz - nach Hause, begrüßt sie der Fiskus
Hat eine in Deutschland ansässige Firma ausländische Betriebsstätten weltweit, so können diese einzelnen Betriebsstätten nicht als „Arbeitgeber“ angesehen werden. Denn sie sind nicht „rechtlich selbstständig“. Haben die in den Auslandsniederlassungen tätigen Arbeitnehmer ihre Wohnsitze jeweils dort, und kommen sie in unregelmäßigen Abständen für Schulungen oder Projektarbeiten zum Stammhaus nach Deutschland, so muss das deutsche Stammhaus Lohnsteuer in der Bundesrepublik auf die Arbeitslöhne zahlen, die die Arbeitnehmer der ausländischen Betriebsstätten während der Inlandstage erhalten haben. Das gelte auch dann, wenn die „Inlandsdienstreisen“ jeweils im Interesse der jeweiligen Auslandszweigniederlassung stattgefunden haben und diese auch die Vergütungen sowie die Reisekosten getragen haben. Das Besteuerungsrecht für den Arbeitslohn, „der auf die Inlandstage der ausländischen Arbeitnehmer entfällt, steht dem Tätigkeitsstaat Deutschland zu“. Das Stammhaus in Deutschland ist als Arbeitgeber anzusehen - und nicht die jeweilige Zweigniederlassung. (Niedersächsisches FG, 11 K 14196/20 u. a.) - vom 16.12.2021
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28.01.2022
Steuertipp: Ausführungszeitpunkt der Schenkung von Gesellschaftsanteilen
Ist ein Anteil an einer Personengesellschaft Gegenstand einer Schenkung, ist der Vollzugszeitpunkt der Zeitpunkt des zivilrechtlich wirksamen Übergangs des Mitgliedschaftsrechts. Ist der Vollzug einer Schenkung aufschiebend bedingt, ist die Zuwendung erst mit Bedingungseintritt ausgeführt. Eine gesonderte Wertfeststellung muss auf den Stichtag des Vollzugs der Schenkung erfolgen. (BFH, II R 8/19 vom 01.09.2021)
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27.01.2022
Schutzmasken: Sind die Kosten absetzbar?
Grundsätzlich sind Aufwendungen für den Erwerb von (Atem-)Schutzmasken und Antigen-Selbsttests typischerweise Kosten der privaten Lebensführung nach § 12 Nr. 1 Einkommensteuergesetz (EStG) und damit steuerlich nicht berücksichtigungsfähig. Sie sind weder als Sonderausgaben noch als außergewöhnliche Belastungen absetzbar. Ausnahme: Wenn die Schutzmasken für die berufliche Nutzung angeschafft wurden, z.B. aufgrund der Vorgaben des Arbeitgebers. Dann sind die Kosten als Werbungskosten abziehbar. Unschädlich ist, wenn die Schutzmasken auch auf dem Weg zur Arbeit getragen werden (Verfügung der OFD Frankfurt vom 23.6.2021).
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26.01.2022
Fernpendler: Mobilitätsprämie kann jetzt beantragt werden
Für Pendler gibt es in den Jahren 2021 bis 2026 ab dem 21. Kilometer eine höhere Entfernungspauschale. Weil davon aber nicht jeder profitiert, wurde zusätzlich die Mobilitätsprämie eingeführt, wenn die erste Tätigkeitsstätte mehr als 21 Kilometer von der Wohnung entfernt liegt. Bemessungsgrundlage für die Mobilitätsprämie sind grundsätzlich die erhöhten Entfernungspauschalen von 35 Cent bzw. 38 Cent ab dem 21. Entfernungskilometer. Die Mobilitätsprämie wird für die Jahre 2021 bis 2026 gewährt. Der Anspruch darauf entsteht mit Ablauf des Jahres. Somit wird die Prämie erstmals in 2022 für 2021 ausgezahlt. Beantragt wird die Mobilitätsprämie mit dem neuen Formular "Anlage Mobilitätsprämie".
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25.01.2022
Steuertipp: Wird Strom und Wärme geteilt, so gilt das auch für die Vorsteuer
Eine Wohnungs- und Teileigentümergemeinschaft, die aus einer GmbH, einer Behörde und einer Gemeinde besteht, und die dort (neben der Behörde und der Gemeindeeinrichtung) Wohnungen vermietet, kann für das auf dem Objekt betriebene Blockheizkraftwerk die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer für die Anschaffung nicht - jedenfalls nicht komplett - als Vorsteuer geltend machen. In dem konkreten Fall hat das Finanzamt den Abzug des Teils der Vorsteuer, der der Stromerzeugung zuzurechnen war, zugelassen. Die Eigentümergemeinschaft liefert den erzeugten Strom an ein Energieversorgungsunternehmen. Den Teil der Wärme nutzt es für das eigene Haus - dieser Teil wurde nicht zum Vorsteuerabzug zugelassen. Zu Recht. (EuGH, C-499/19) – vom 17.12.2020
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25.01.2022
Steuertipp: Game Over - Was wird aus der Umsatzsteuerpflicht für Spielautomatenumsätzen?
Das FG Münster hat wegen der bestehenden Umsatzsteuerfreiheit für Online-Glücksspiele im Hinblick auf den europarechtlichen Neutralitätsgrundsatz Zweifel an der Umsatzsteuerpflicht von sog. terrestrischen Geldspielautomatenumsätzen geäußert: Virtuelle Automatenspiele fielen unter das Rennwett- und Lotteriegesetz und seien daher nach § 4 Nr. 9 Buchst. b UStG steuerfrei, die demgegenüber bestehende Steuerpflicht der Umsätze der Antragstellerin mit terrestrischen Geldspielautomaten verstoße daher gegen den Neutralitätsgrundsatz. Die Antragstellerin, eine Betreiberin von Spielhallen, könne sich unmittelbar auf Art. 135 Abs. 1 Buchst. i MwStSystRL berufen. Nach dieser Regelung seien Glücksspiele und Glücksspielgeräte grundsätzlich von der Steuer zu befreien. Die Revision zum BFH wurde zugelassen (FG Münster, 5 V 2705/21 vom 27.12.2021)
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21.01.2022
Steuerrecht: Auch von einer GmbH auf eine «stille Gesellschaft» kann übertragen werden
Wird für eine GmbH ein „vortragsfähiger Gewerbeverlust“ festgestellt, so kann dieser Verlust auch auf eine „atypisch stille Gesellschaft“ übergehen, soweit die GmbH an ihr beteiligt ist. Das hat das FG Münster entschieden. Eine Bauunternehmen-GmbH, die als Handelsgewerbe mit zwei still beteiligten Gesellschaftern auf dem Markt war, konnte sich gegen das Finanzamt durchsetzen, das den Übertrag ablehnte. Die Einbringung des Betriebs einer Kapitalgesellschaft in eine „atypisch stille Gesellschaft" (also einer Personengesellschaft) stelle keinen Unternehmerwechsel dar. Die Finanzbehörde hatte vergeblich argumentiert, dass lediglich auf Ebene der GmbH ein solcher Verlust vorgetragen werden dürfe. (FG Münster, 4 K 2364/21) – vom 05.11.2021
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20.01.2022
Hundesteuer: Innerhalb eines Haushalts haften alle
Hat sich eine Frau einen Hund angeschafft, jedoch die fällige Hundesteuer nie beglichen (hier ging es um fast 550 € für 5 Jahre), so können auch die Mitglieder der häuslichen Gemeinschaft, in die der Hund aufgenommen worden ist, "gesamtschuldnerisch" für die Begleichung der Steuerschuld in Haftung genommen werden. In dem konkreten Fall bedeutete das für die (25-jährige) Tochter der Hundehalterin, dass sie zur Kasse gebeten werden durfte. Sie konnte nicht erfolgreich argumentieren, dass sie bei der Anschaffung des Haustieres nicht beteiligt war und die Mutter die Anschaffung und den Unterhalt allein finanziert hatte beziehungsweise noch finanziert. Bei einer gemeinsame Haushaltsführung werde aus einem Topf gewirtschaftet. Es sei unerheblich, wer genau was bezahlt. (OVG Mecklenburg-Vorpommern, 3 M 182/21) – vom 11.05.2021
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19.01.2022
Steuerrecht: Auch mit 60 kann eine Betriebsrente steuerlich wirksam starten
Auch wenn einem Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft „erst“ zu dem Zeitpunkt eine Pensionszusage gemacht wird, an dem er bereits 60 Jahre alt ist, so muss diese - durch eine monatliche Gehaltsumwandlung bei garantierter Verzinsung in Höhe von drei Prozent pro Jahr finanzierte - Betriebsrente steuerlich anerkannt werden. Das Finanzamt darf sie nicht als „versteckte Gewinnausschüttung“ behandeln. Das auch dann nicht, wenn der Mann bei Fälligkeit 71 Jahre alt ist und er die Pension „nicht mehr erdient“ habe. Enthält die Pensionszusage eindeutige Angaben zur Höhe der in Aussicht gestellten zukünftigen Leistungen, so sei sie nicht zu beanstanden. (FG Düsseldorf, 6 K 2196/17) – vom 16.11.2021
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19.01.2022
Steuerberaterrecht: Ein «Adviseur» muss die konkrete Tätigkeit belegen
Ein „Belastingadviseur“ aus den Niederlanden hat nicht das Recht, in das deutsche Berufsregister der Steuerberaterkammer eingetragen zu werden, wenn der Nachweis einer Berufsausübung in den Niederlanden fehlt. Der niederländische Steuerberater konnte zwar einen Registereintrag in der „Kamer van Koophandel“ vorlegen, nicht jedoch den Nachweis, in den vorhergehenden zehn Jahren mindestens ein Jahr lang Steuerberatungsleistungen in den Niederlanden erbracht zu haben. Das sei Voraussetzung für die Aufnahme in das deutsche Register. Auch der Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung reiche nicht aus. Und weil in den Niederlanden weder der Beruf noch die Ausbildung zum „Belastingadviseur“ reglementiert ist, sei es zwingend notwendig, die konkrete Beratertätigkeit darzulegen. (FG Düsseldorf, 2 K 886/21 u. a.) – vom 13.10.2021
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17.01.2022
Steuertipp: Bei Geschäften mit der Stadt muss städtischer Prüfer fernbleiben
Gemeindebedienstete sind nicht befugt, an einer Steuerprüfung teilzunehmen, wenn die Gemeinde und die geprüfte steuerpflichtige Gesellschaft in Vertragsbeziehungen zueinanderstehen. In dem konkreten Fall ging es unter anderem um Gewerbesteuer. Bereits in der Prüfungsanordnung wurde darauf hingewiesen, dass die Stadt, in der die Gesellschaft ihren Sitz hat, von ihrem Recht auf Teilnahme an der Außenprüfung durch einen Gemeindebediensteten Gebrauch machen werde. Die Gesellschaft wehrte sich erfolgreich dagegen, weil dadurch die Gefahr bestand, dass das Steuergeheimnis verletzt werden könne, weil die geprüfte Gesellschaft mit der Stadt und deren Tochtergesellschaften Vertragsbeziehungen unterhält. (FG Düsseldorf, 7 K 656/18) – vom 23.06.2021
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15.01.2022
Steuerrecht: Der Betriebshof eines Müllwerkers ist nicht unbedingt die Tätigkeitsstätte
Fahrten zur so genannten „ersten Tätigkeitstätte“ sind (nur) in Höhe der Entfernungspauschale abzugsfähig. Um die Ermittlung dieser „ersten Tätigkeitsstätte“ wird oft gestritten. So auch in dem Fall eines Müllwerkerker, der einem Betriebshof des Arbeitgebers zugeteilt war. Nach Weisung des Arbeitgebers musste er morgens stets zum Betriebshof kommen, um sich nach dem Umkleiden die Ansage der Einsatzleitung anzuhören, in den sogenannten Tourenraum zu gehen, sich das Tourenbuch sowie die Fahrzeugpapiere und die Fahrzeugschlüssel abzuholen, das Müllfahrzeug aufzusuchen und die Beleuchtung des Fahrzeuges kontrollieren. Das Finanzamt sah den Betriebshof des Arbeitgebers als erste Tätigkeitsstätte an - und versagte den Ansatz von Verpflegungsmehraufwendungen. Der Bundesfinanzhof widersprach dem. Allein vom Wortsinne könne eine Tätigkeitstätte nicht als solche bezeichnet werden, wenn der Arbeitnehmer dort gar nicht oder kaum „tätig“ ist. Das sei in dem Fall des Müllwerkers gegeben, weil er die meiste Zeit auf der Tour sei. (Dennoch muss die Vorinstanz hier nochmal genau die Abläufe der Arbeitstage unter die Lupe nehmen.) (BFH, VI R 25/19) - vom 02.09.2021
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13.01.2022
Steuertipp: Das Finanzamt darf nicht alternativlos auf Bausubstanzgutachten bestehen
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass nicht nur die technische Restnutzungsdauer, sondern auch die oftmals kürzere wirtschaftliche Restnutzungsdauer von Immobilien von den Finanzämtern anzuerkennen ist. Grundsätzlich darf der Gebäudeanteil vermieteter Immobilien nach dem Einkommenssteuergesetz über 50 Jahre (zu 2 % pro Jahr) abgeschrieben werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die Abschreibungsdauer verkürzt - und der steuerliche Vorteil ausgeweitet werden. Das Finanzamt darf bei der Ermittlung dieser Zeit nicht nur die (kostspieligen) detaillierten Bausubstanzgutachten fordern. Es dürfen sich zur Darlegung der verkürzten tatsächlichen Nutzungsdauer eines zur Einkünfteerzielung genutzten Gebäudes jeder Darlegungsmethode bedient werden, „die im Einzelfall zur Führung des erforderlichen Nachweises geeignet erscheint.“ (BFH, IX R 25/19) – vom 28.07.2021
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12.01.2022
Steuerrecht: Steht ein Container in der Schweiz, gilt das dortige Recht
Ist ein Unternehmer in Deutschland ansässig und betreibt er in der Schweiz ein Taxiunternehmen (er ist Mitglied einer Schweizer Taxi-Genossenschaft und hat dort in den Büroräumen der Genossenschaft seine „Taxizentrale“), so liegt seine Betriebsstätte als „feste Geschäftseinrichtung” in der Schweiz. Das gelte jedenfalls dann, wenn ihm dort dauerhaft zur gemeinsamen Nutzung mit anderen Taxiunternehmern ein mit einem PC, Bildschirmen und einem Telefon ausgestatteter Schreibtisch sowie zur alleinigen Nutzung ein ausschließlich ihm überlassener Standcontainer mit seinem Firmenschild zu Verfügung steht, in dem sich sämtliche betriebliche Unterlagen befinden. Der Unternehmer unterliegt den Steuerregeln der Schweiz. (FG Baden-Württemberg 3 K 589/19) - vom 14.10.2021
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11.01.2022
Steuerrecht: Bei einem Minus von 250 Euro muss nicht elektronisch erklärt werden
Macht eine GmbH in einem Jahr einen Verlust in Höhe von 256 Euro, so kann das Finanzamt den Geschäftsführer nicht verpflichten, die Steuererklärungen und Jahresabschlüsse elektronisch zu übersenden. Das gelte auch dann, wenn die Bilanz ein Bankguthaben in Höhe von rund 20.000 Euro ausweist. Eine elektronische Übermittlung sei wirtschaftlich unzumutbar (hier wurde die Anschaffung von entsprechender Hard- und Software auf 1.500 bis 2.000 € geschätzt), weil sie "in keinem wirtschaftlich sinnvollen Verhältnis zu den betrieblichen Verhältnissen" stünde. (FG Schleswig-Holstein, 1 K 12/21) - vom 08.07.2021
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10.01.2022
Steuerrecht: Ist nur ein Teil verfassungswidrig, darf das andere angewendet werden
Läuft ein Gesetzgebungsverfahren zur Änderung des Erbschaftsteuerrechts (hier im Jahr 2016, nachdem das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber aufgetragen hatte, das recht zu novellieren), und fällt eine Erbschaft in diese Zeit (hier erbte eine Frau ausschließlich privates Vermögen von einer Tante), so muss sie darauf (Erbschaft-)Steuer zahlen - nach „alter“ Vorgabe. Das gelte auch dann, wenn das Erbschaftsteuerrecht von den Verfassungshütern teilweise als verfassungswidrig eingestuft worden ist. Das bis dato geltende Recht sei bis zu einer Neuregelung weiter anwendbar gewesen. Außerdem habe der Gesetzgeber nur die Besteuerung des Erwerbs von Betriebsvermögen neu geregelt. Nicht geändert hätten sich die Regelungen zum Erwerb von Privatvermögen. (BFH, II R 1/19) - vom 06.05.2021
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07.01.2022
Steuerrecht: Abfindungszahlungen an Mieter sind keine Werbungskosten
Zahlt ein Vermieter (hier eine GbR) Mietern Abfindungen dafür, dass sie die Wohnungen vorzeitig räumen, damit geplante Renovierungsarbeiten zeitig angegangen werden können, so können diese Zahlungen nicht als sofort abzugsfähige Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. In dem konkreten Fall ging es um eine denkmalgeschützte Immobilie mit vier Wohnungen und einem Wert in Höhe von 1,2 Millionen Euro. Der Vermieter bewog die früheren Mieter zum vorzeitigen Auszug und zahlte ihnen Abfindungen in Höhe von insgesamt 35.000 Euro. Diese Summe könne lediglich als „anschaffungsnaher Herstellungsaufwand“ berücksichtigt werden. (FG Münster, 4 K 1941/20) - vom 12.11.2021
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05.01.2022
Steuerrecht: Auch, wer später Registrierkassen einführt, kann «auffliegen»
Ein Gastronom, der bereits seit Jahren mit einer Registrierkasse arbeitet, kann nicht mit dem Argument gegen die Besteuerung seiner Umsätze angehen, er werde im Vergleich zu anderen Gastronomen, die noch mit "offener Ladenkasse" arbeiten, in seinem Recht auf Gleichbehandlung verletzt. Die Prüfungsmöglichkeiten bei offenen Kassen blieben "weit hinter dem zurück, was bei Registrierkassen möglich ist". Das führe jedoch nicht zu einem strukturellen, dem Gesetzgeber zuzurechnenden Erhebungsmangel, der zur "Verfassungswidrigkeit der Besteuerung" führen könnte. Auch bei solchen Betrieben konnten und können geltende Steuergesetze durchgesetzt werden. Auch für sie besteht nach wie vor ein "Entdeckungsrisiko bei Manipulationen". (Noch gibt es in der Bundesrepublik keine Pflicht für Gastronomen, eine elektronische Kasse einzusetzen.) (BFH, IV R 34/18) - vom 16.09.2021
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04.01.2022
Kindergeld: Auch bei bestehender Berufstätigkeit kann die Ausbildung noch laufen
Hat ein Mann Kindergeld in der Zeit bezogen, in der sein Sohn eine Ausbildung zum Bankkaufmann absolviert und schließt der die Ausbildung ab, so endet nicht auch zwingend der Anspruch auf Kindergeld. Beginnt der Filius einen berufsbegleitenden Studiengang zum Bankfachwirt, so kann auch für diese Zeit Kindergeld zustehen. Das gelte jedenfalls dann, wenn sich herausstellt, dass mit der Ausbildung zum Bankkaufmann das angestrebte Berufsziel noch nicht erreicht worden war. Die Ausbildung zum Bankkaufmann und der folgende Studiengang seien aufeinander abgestimmt und stellten eine einheitliche Berufsausbildung dar. Der angesteuerte Abschluss überlagere die Vollzeiterwerbstätigkeit. (BFH, III R 50/20) - vom 14.04.2021
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03.01.2022
Erbschaftsteuer: Auch nach drei Jahren kann es noch «unverzüglich» sein
Erbt ein Mann die Doppelhaushälfte seines Vaters, der direkt neben ihm gelebt hatte (er selbst bewohnt die andere Hälfte), so ist er auch dann von der Erbschaftsteuer befreit (wie es eigentlich immer bei einer vererbten Immobilie von Vater zum Sohn gesetzlich vorgesehen ist, wenn diese "unverzüglich" - im Regelfall 6 Monate nach dem Erbfall - bezogen wird), obwohl er zunächst noch umfangreiche Renovierungs- und Umbauarbeiten durchführt, die beiden Haushälften zusammenführt und den neu geschaffenen Wohnraum letztlich erst knapp drei Jahre nach dem Tod des Papas bezieht. Kann der Sohn "glaubhaft darlegen", dass die Maßnahmen sich deswegen so lange hingezogen haben, weil er (wegen der angespannten Auftragslage) keine Handwerker bekommen hatte und zunächst auch noch eine Trockenlegung nötig geworden war, so könne das noch als "unverzüglich" gelten. (BFH, II R 46/19) - vom 06.05.2021
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23.12.2021
Steuertipp: Auch Kryptowährung ist ein Wirtschaftsgut
Gewinne aus Geschäften mit Kryptowährungen sind steuerpflichtig. Werden die Kryptowährungen innerhalb eines Jahres erworben und verkauft, so darf das Finanzamt Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften berücksichtigen. Der Händler kann sich nicht mit dem Argument dagegen wehren, dass die Kryptowährungen nicht zu den „anderen Wirtschaftsgütern“ zählen würden, die nach dem Einkommensteuergesetz mit Spekulationssteuer belegt werden dürfen. Kryptowährungen sind immaterielle Wirtschaftsgüter. Die Gewinne sind als Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften zu besteuern. (FG Baden-Württemberg, 5 K 1996/19) - vom 11.06.2021
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22.12.2021
Steuerrecht: Trotz der Corona-Pandemie geht auch das «Leben im Gericht» weiter
Werden bei der Entscheidung "für und gegen" die von einem Steuerberater gegenüber einem Gericht geforderte "Akteneinsicht per Übersendung in seine Kanzlei" alle Gründe hinreichend berücksichtigt und gegeneinander abgewogen, so kann die Forderung des Steuerberaters auch dann abgelehnt werden, wenn er sich auf die besondere Lage in der Corona-Pandemie bezieht. Zwar werde nicht "jedwede Akteneinsicht außerhalb von Diensträumen" ausgeschlossen. Aber die Übersendung von Akten in die Geschäftsräume des Prozessbevollmächtigten sei nur in "eng begrenzten Ausnahmefällen" möglich. Kanzleiräume des Steuerberaters seien jedenfalls keine „Diensträume“. Kann das Gericht "gerichtsinterne Vorkehrungen" vorweisen (wie zum Beispiel Kontaktreduzierungen durch das Ausfüllen von Fragebögen vorab, Akteneinsicht in einem separaten gelüfteten Raum sowie die Einhaltung aller vorgeschrieben Hygienemaßnahmen), so müssen die Unterlagen nicht in die Kanzlei geschickt werden. (BFH, IX B 38/21) - vom 22.10.2021
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21.12.2021
Verwaltungsrecht: Unklare Satzung lässt Friedhofsgebühren schwinden
Geht aus der Friedhofsgebührensatzung nicht eindeutig hervor, für welche einzelnen Unterhaltungskosten die Friedhofsgebühren erhoben werden und werden diese Gebühren auch nicht deutlich von den Grabnutzungsgebühren abgegrenzt, so muss der Grabnutzer den unklaren Teil der Gebühren nicht bezahlen. In dem konkreten Fall ging es um knapp 500 Euro. Hier hatte die Kommune als Friedhofsträger per Bescheid knapp 1.100 gefordert (für 24 Nutzungsjahre einer Doppelgrabstelle je 46 €). Der Nutzer widersprach mit dem Argument, dass lediglich die Hälfte zu zahlen wäre, da auf die Doppelgrabstelle wie auf eine Einzelgrabstelle nur 23 Euro pro Jahr entfallen dürften - mit Erfolg. Weil die Satzung nicht schlüssig beschreibt, welchen Unterhaltungskosten die Gebühren dienen sollen, sei sie ungültig. (VwG Cottbus, 6 K 808/16) - vom 17.01.2019
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20.12.2021
Steuertipp: Bei der Ermittlung der «ersten Tätigkeitsstätte» genau hinschauen
Fahrten von der Wohnung zur so genannten ersten Tätigkeitsstätte dürfen grundsätzlich (nur) in Höhe der Entfernungspauschale (30 Cent pro Entfernungskilometer, ab Kilometer 21: 35 Cent) und nicht als Reisekosten in tatsächlicher Höhe steuerlich geltend zu machen. Das gilt auch bei Fahrten zu einem Sammelpunkt, wenn dieser "typischerweise arbeitstäglich" und dauerhaft aufgesucht wird. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat klären müssen, wie der Gesetzeswortlaut "typischerweise arbeitstäglich" auszulegen ist. Der BFH hat entschieden, dass allein aus der Klausel im Arbeitsvertrag "Sitz des Betriebs sowie alle Baustellen" nicht eine "fehlende Zuordnung zu einer ersten Tätigkeitsstätte abgeleitet werden" könne. Es komme nicht allein auf eine etwaige Zuordnung im Arbeitsvertrag an. Es müsse ermittelt werden, ob es noch andere Hinweise auf einen "typischerweise arbeitstäglich" angesteuerten Sammelpunkt gibt. (Hier wurde das für einen Elektroinstallateur bejaht, der an 177 Tagen im Jahr mit dem privaten Auto zunächst zum Betrieb und von dort aus mit dem Firmenfahrzeug zur Baustelle gefahren ist, sowie an 25 Tagen mit seinem Pkw direkt zur Baustelle.) (BFH, VI R 14/19) - vom 02.09.2021
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17.12.2021
Steuertipp: Wegzugsbesteuerung ohne Stundung verletzt das Niederlassungsrecht
Zieht ein Gesellschafter-Geschäftsführer einer Schweizer Kapitalgesellschaft von Deutschland in die Schweiz, so unterliegen seine Wertzuwächse aus der Beteiligung nicht bereits bei Wegzug der inländischen Einkommensteuer. Das hat das Finanzgericht Baden-Württemberg entschieden. In dem konkreten Fall ging es um einen Deutschen, der zu 50 Prozent an einer Kapitalgesellschaft in der Schweiz beteiligt ist. Er ist auch der Geschäftsführer. Hat er eine Wohnung in der Schweiz gemietet, während seine Ehefrau in Deutschland wohnt, und beantragt er die Einzelveranlagung als Grenzgänger, der nicht in der Bundesrepublik besteuert werden darf, so kann er damit durchdringen. Das Finanzamt kann nicht durchsetzen, infolge seines Wegzugs in die Schweiz einen Veräußerungsgewinn zu versteuern („Wegzugsbesteuerung“). Der Mann werde ansonsten in seinem Recht auf Gleichbehandlung sowie in seinem Niederlassungsrecht verletzt. (FG Baden-Württemberg, 2 K 835/19) - vom 31.08.2020
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16.12.2021
Grunderwerbsteuer: Auch ein Tauschgeschäft kann Steuerpflicht nach sich ziehen
Werden Flurstücke zweier WEG-Gemeinschaften aufgelöst und in eine neue einheitliche Wohnungseigentümergemeinschaft überführt, so kann für diesen "Tauschvertrag" Grunderwerbsteuer fällig werden. Das könne selbst dann gelten, wenn es wirtschaftlich betrachtet zu keiner Änderung kommt und die jeweiligen Wohnungseigentumseinheiten im Eigentum der bisherigen Eigentümer verbleiben, sich jedoch herausstellt, dass es "keine unmittelbare gleichartige Zurechnung entsprechend den Aufteilungen im Wohneigentum" gegeben hatte. (FG Köln, 5 K 2704/18) - vom 30.06.2021
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15.12.2021
Kryptowährungen - Gewinne bei Verkauf innerhalb eines Jahres steuerpflichtig
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass die Gewinne aus der Veräußerung von Kryptowährungen steuerpflichtig sind. Im Fall eines Vaters übernahm sein Sohn den Handel mit Kryptowährungen treuhänderisch für ihn, wobei der Vater sich mit einer Geldzahlung am Portfolio des Sohnes beteiligte. Der Sohn handelte ebenfalls treuhänderisch für seine Mutter, aber auch in seinem eigenen Namen. Über die jeweiligen Beteiligungsquoten an dem Gesamtdepot waren sich Eltern und Sohn einig. Zunächst wurde mit US Dollar die Kryptowährung Bitcoin gekauft. Mit Teilen der Bitcoin-Bestände handelte der Sohn direkt, andere nutzte er zum Erwerb weiterer Kryptowährungen. Er erwarb und veräußerte Kryptowährungen innerhalb eines Jahres. Die Gewinne berücksichtigte das Finanzamt als Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften, wogegen der Vater mit der Begründung, dass Kryptowährungen kein Wirtschaftsgut seien und somit kein Veräußerungsgeschäft vorliege, Einspruch einlegte. Das Finanzgericht lehnte die Klage mit der Begründung ab, dass Kryptowährungen immaterielle Wirtschaftsgüter seien. Der steuerrechtliche Begriff des Wirtschaftsguts sei weit zu fassen und auf der Grundlage einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise auszulegen. Er umfasse „sämtliche vermögenswerte Vorteile, deren Erlangung sich der Steuerpflichtige etwas kosten lässt“, „die einer selbständigen Bewertung zugänglich sind“ und der „Erwerber des gesamten Betriebs in dem Vorteil einen greifbaren Wert sehen würde“. (FG Baden-Württemberg, 5 K 1996/19) vom 11.6.2021
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15.12.2021
Steuerrecht/Corona: Auch ein Vorerkrankter kann nicht einfach so Termine verschieben
Auch wenn ein älterer Herr vorerkrankt ist, kann er nicht ohne Weiteres verlangen, dass ein für ihn anstehender Termin vor dem Finanzgericht verlegt wird, weil er Sorge hat, sich im Gerichtssaal oder auf dem Weg zum Gericht mit dem Coronavirus anzustecken. Wurde der Termin bereits (zu einem früheren Zeitpunkt der Pandemie) schon einmal verschoben, und sind inzwischen genug Vorkehrungen im Gerichtsaal getroffen worden (Luftfilter, Desinfizierung, Plexiglasabtrennungen), so muss der Mann teilnehmen - oder es wird ohne ihn verhandelt und entschieden. Auch die Tatsache, dass er ausreichend Zeit gehabt hatte, einen Prozessbevollmächtigten zu bestimmen (was er nicht getan hat), falle zu seinen Lasten aus. (BFH, IX B 15/21) - vom 22.10.2021
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13.12.2021
Steuertipp: Eine weit überwiegende Eigennutzung kostet keine Spekulationssteuer
Grundsätzlich gilt für Eigentümer von Immobilien, dass sie Spekulationssteuer bezahlen müssen, wenn zwischen Kauf und Verkauf nicht mindestens zehn Jahre Abstand liegen. Es gibt zwei Ausnahmen: 1. Im Zeitraum zwischen Anschaffung/Fertigstellung und Verkauf wird der Raum "ausschließlich" zu eigenen Wohnzwecken genutzt (also nicht vermietet). Die 2. Ausnahme: Die Wohnung wurde im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangen Jahren selbst bewohnt. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass der Ausnahmefall auch dann gelte, wenn zwei Zimmer in einem ansonsten selbst genutzten Haus im Jahr an mehreren (hier zwischen 12 und 25) Tagen an Messebesucher vermietet wurden, bevor das Haus nach sechs Jahren verkauft wurde. Die zeitweise vermieteten Räume im Dachgeschoss seien keine selbstständigen Wirtschaftsgüter, weil sie nicht unabhängig von den anderen Gebäudeteilen veräußert werden können. Zudem sei das Wort "ausschließlich" nicht räumlich, sondern zeitlich zu verstehen. Die Vermietung machte nicht mehr als 10 Prozent aus - es überwog also die Eigennutzung. (Niedersächsisches FG, 10 K 198/20) - vom 27.05.2021
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11.12.2021
Grundsteuer: Für die Vermietung von Gewerbeimmobilien ist der Eigentümer zuständig
Die Eigentümerin einer Gewerbeimmobilie, die baurechtlich (bis auf die Hausmeisterwohnung) nur als Bürogebäude genutzt werden darf, kann keinen Erlass bei der Grundsteuer durchsetzen, wenn sie von acht Einheiten nur eine vermietet (Kaltmiete: 600 €). Zwar sei es grundsätzlich möglich, dass Vermieter solcher Objekte bei erheblichem Leerstand die Grundsteuer teilweise erlassen bekommen. Das aber nur dann, wenn der Vermieter die Mindereinnahmen nicht zu vertreten hat. Hier stellte sich heraus, dass die Vermieterin sich nicht nachhaltig um eine Belegung bemüht hatte. Sie hatte es unter anderem unterlassen, das Gebäude, das eine "deutliche Prägung" als reines Wohnhaus aufwies, so umzubauen, dass es zur Büronutzung geeignet ist. Sie habe die Ursache für den Leerstand selbst zu verantworten. (VwG Koblenz, 5 K 256/21) - vom 16.11.2021
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10.12.2021
Steuertipp: Handel mit Domains und Markennamen ist eine Gewerbe
Ein Mann, der Internetdomains und Markenrechte verwertet, ist gewerblich tätig und kann die dadurch erzielten Verluste einkommensteuerlich berücksichtigen. Hier ließ der Gewerbetreibende Markenrechte auf Vorrat gegen Zahlung einer Gebühr auf seinen Namen eintragen, die potentielle Interessenten kaufen sollten. Er entwickelte auch neue Markennamen, ließ diese schützen und erwarb in einigen Fällen auch die dazu passende Internetdomain. Auch diese Rechte bot er zum Verkauf an. Da Markenrechte - im Allgemeinen - nach zehn Jahren erlöschen, wenn sie nicht kostenpflichtig verlängert werden, entschloss er sich, sie auslaufen zu lassen. Er gab in der Einkommensteuererklärung Verluste aus seiner Tätigkeit an. Diese wollte das Finanzamt nicht anerkennen - musste es aber. Sie seien zu berücksichtigen, „da es sich bei der Tätigkeit um eine gewerbliche Tätigkeit (…) nach dem Einkommensteuergesetz gehandelt hatte". Denn der Mann hatte seine Tätigkeit selbstständig und nachhaltig ausgeübt, sich am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr beteiligt und mit Gewinnerzielungsabsicht gehandelt. (FG Münster, 13 K 3818/18) - vom 15.09.2021
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07.12.2021
Steuerrecht: Greift die Bank ein, darf abgeschrieben werden
Eine Teilwertzuschreibung wegen voraussichtlich dauernder Werterhöhung von Verbindlichkeiten aus Fremdwährungsdarlehen ist zulässig, wenn der Euro-Wert gegenüber der Fremdwährung aufgrund einer fundamentalen Änderung der wirtschaftlichen oder währungspolitischen Daten der beteiligten Währungsräume gesunken ist. Dies gilt für alle Fremdwährungsdarlehen, also unabhängig davon, ob es sich um ein Darlehen mit unbestimmter oder mit bestimmter Restlaufzeit handelt. In dem konkreten Fall ging es um eine GmbH, die ein Fremdwährungsdarlehen (Schweizer Franken) zu einem Wechselkurs von 1,555 CHF/€ passivierte. In der Folgezeit stieg der Wechselkurs stark an und die Schweizerische Notenbank gab bekannt, dass kein Kurs unter 1,20 CHF/ € toleriert wird, was durch Stützkäufe durch die Notenbank erreicht wurde. Daraufhin nahm die GmbH in ihrer Bilanz eine Werterhöhung der Fremdwährungsverbindlichkeit vor - zu Recht. Die geltend gemachte Teilwertzuschreibung sei anzuerkennen. Es sprechen mehr Gründe für ein Andauern der Werterhöhung des Darlehens als dagegen. Denn der von der Notenbank bejahte Eingriff durch unbegrenzte Stützungskäufe indiziere die Nachhaltigkeit der Kursveränderung. (BFH, XI R 29/18) - vom 02.07.2021
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06.12.2021
Kinderfreibetrag: Die Übertragung kann nicht einseitig stattfinden
Verheiratete aber dauernd getrenntlebende Elternteile können den Kinderfreibetrag und den Freibetrag für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf von einem auf dem anderen Elternteil nicht allein per Antrag nur eines Elternteils übertragen. Die Übertragung scheidet auch aus, wenn der Elternteil, dessen Freibetrag übertragen werden soll, seiner Unterhaltspflicht im Wesentlichen nachgekommen ist, das Kind bereits volljährig ist oder bei dem Elternteil gemeldet ist, dessen Freibetrag übertragen werden soll. (BFH, III R 34/19) - vom 14.04.2021
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03.12.2021
Erbschaftsteuer: Auch Immobilien in Kanada müssen nicht zu «100 Prozent» besteuert werden
Ein Erbe, der vermietete Immobilien in Kanada „vermacht bekommen hat“, muss es nicht hinnehmen, dass das Finanzamt bei der Ermittlung der Erbschaftsteuer den vollen Wert „ansetzt“. Das gelte auch dann, so das Finanzgericht Köln, wenn nach dem Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz nur Mietwohngrundstücke mit 90 Prozent des „gemeinen Wertes“ besteuert werden, wenn sie in Deutschland, in der EU oder im Europäischen Wirtschaftsraum liegen. In dieser Ungleichbehandlung sei ein Verstoß gegen die „Kapitalverkehrsfreiheit“ zu sehen. (Der Europäische Gerichtshof wird endgültig entscheiden.) (FG Köln, 7 K 1333/19) - vom 02.09.2021
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02.12.2021
Prozesskosten: Das Finanzgericht wählt die Schätzungsmethode - nicht der Steuerzahler
Hat ein Restaurantbetreiber erfolgreich gegen eine Schätzung der Einnahmen durch das Finanzamt vor dem Finanzgericht geklagt, so hat er auch Anspruch darauf, dass ihm die Kosten erstattet werden, die ihm im Einspruchsverfahren entstanden sind. Allerdings kann er nicht die Aufwendungen geltend machen, die ihm durch ein Privatgutachten entstanden sind, welches er im Vorfeld des Gerichtsverfahrens von einem Steuerberater hat anfertigen lassen und in dem es um die Wahl der anzuwendenden Schätzmethode geht. Weil das Gutachten nicht dazu diente, ein Gutachten des Finanzamts zu widerlegen und die Wahl der Schätzungsmethode dem Gericht obliege, können die Kosten dafür nicht erstattet werden. (FG Münster, 8 Ko 326/21) - vom 04.10.2021
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01.12.2021
Kindergeld: Auch «zu Unrecht» angefallene Kosten werden nicht erstattet
Hat eine Frau zu Unrecht Kindergeld bezogen, das sie erstatten muss, wehrt sie sich aber erfolgreich gegen einen Hinterziehungszinsen-Bescheid des Finanzamts, so kann sie nicht verlangen, dass ihr die im Einspruchsverfahren, das sie gegen die Festsetzung der Hinterziehungszinsen geführt hatte, entstandenen Kosten erstattet werden. Zwar werden Kosten erstattet, die für einen Einspruch "gegen die Kindergeldfestsetzung" anfallen. Das gelte aber nicht für Kosten, die für einen - wenn auch erfolgreichen - Einspruch gegen die Festsetzung von Hinterziehungszinsen anfallen. (BFH, III R 18/21) - vom 01.09.2021
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01.12.2021
Steuerrecht: Auch bei Betriebsaufgabe ist der IAB nicht zwingend futsch
Erfüllt ein Unternehmen die Voraussetzungen für den Investitionsabzugsbetrag (IAB), so darf es für geplante Investitionen 40 Prozent der voraussichtlichen Investitionskosten bereits im Jahr der Planung als Betriebsausgaben abziehen. Wird der Betrieb im Jahr nach der Investition aufgegeben, so ist der Abzugsbetrag im Grundsatz rückwirkend „zu kippen“. Das gelte allerdings nicht, so der Bundesfinanzhof, wenn der Unternehmer den Gegenstand im Jahr des Kaufs und im „Rumpfwirtschaftsjahr“ der Betriebsaufgabe nachweislich zu mindestens 90 Prozent betrieblich nutzt. (Thüringer FG, 4 K 442/17) - vom 28. Juli 2021
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29.11.2021
Handwerkerkosten: Höchstgrenzen ausreizen und Geld sparen
Wer im Jahr 2021 einen Handwerker mit Arbeiten im Privathaushalt beauftragt, kann dafür in der Steuererklärung 2021 eine Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen beantragen. Steuerlich absetzbar sind Nettokosten bis maximal 6.000,– €, und zwar für die Arbeitsleistung ohne Materialkosten. Die Steueranrechnung beträgt 20 % der in Rechnung gestellten Leistung, also maximal 1.200,– € pro Jahr. Betragen die Kosten der Handwerkerleistungen mehr als 6.000,– €, würde ein Teil der Steueranrechnung verpuffen. Deshalb kann es sinnvoll sein, mit dem Handwerksbetrieb Ratenzahlungen in den Jahren 2021 und 2022 zu vereinbaren.
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26.11.2021
Leiharbeitnehmer: Was ist die erste Tätigkeitsstätte?
Bei einem Leiharbeitnehmer, der unbefristet bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt ist, schließt die bloße Möglichkeit der jederzeitigen Versetzung an einen anderen Arbeitsort eine "erste Tätigkeitsstätte" am Arbeitsort der Entleiherfirma nicht aus. Der Leiharbeitnehmer ist der Entleiherfirma dauerhaft zugeordnet, wenn sich aus der Zuordnungsentscheidung der Zeitarbeitsfirma oder aus den Gesamtumständen keine zeitliche Begrenzung des Einsatzes ergibt. So entschieden vom FG Niedersachsen, vor dem darum gestritten wurde, ob Fahrtkosten, die im Rahmen eines Leiharbeitsverhältnisses entstanden sind, mit 0,30 € pro Entfernungskilometer (Entfernungspauschale) oder mit 0,30 € pro gefahrenen Kilometer (Auswärtstätigkeit) als Werbungskosten berücksichtigt werden können. (Niedersächsisches FG vom 13.07.2021, 13 K 63/20)
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23.11.2021
Steuerrecht: Auch nach einer Liquidation muss eine Forderung nicht zwingend ausgebucht werden
Eine GmbH muss eine Verbindlichkeit gegenüber ihrer Alleingesellschafterin nicht allein deshalb gewinnerhöhend ausbuchen, weil sie ihren aktiven Geschäftsbetrieb eingestellt hat und in die Liquidationsphase eingetreten ist. In dem konkreten Fall ging es um eine Gesellschaft, die eine Gaststätte und einen Partyservice betrieb. Das Betriebsgrundstück wurde von der Alleingesellschafterin im Rahmen einer Betriebsaufspaltung zur Nutzung überlassen. Nachdem der aktive Geschäftsbetrieb eingestellt und das Inventar verkauft worden ist, zeigte die GmbH ihre Liquidation beim Finanzamt an. Es bestand noch eine Verbindlichkeit der GmbH gegenüber ihrer Gesellschafterin, von der das Finanzamt annahm, dass sie nicht mehr erfüllt werde und buchte die Verbindlichkeit gewinnerhöhend aus - zu Unrecht. Die GmbH müsse die Verbindlichkeit weiterhin passivieren, da kein ausdrücklicher Forderungsverzicht erklärt worden sei. Auch aufgrund der Liquidation sei nicht konkludent anzunehmen, dass hier ein Forderungsverzicht vorliege. Die Einstellung des Geschäftsbetriebs, die Veräußerung des Inventars und die Forderungsabschreibung der Alleingesellschafterin allein reichen nicht. (FG Münster, 10 K 2222/19) - vom 23.07.2020
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19.11.2021
Haushaltsnahe Dienstleistung: Kosten für ein «Hausnotruf-System» können abgezogen werden
Eine betreuungsbedürftige Seniorin, die allein im eigenen Haushalt lebt und sich ein Hausnotrufsystem hat installieren lassen (per Knopfdruck kann damit im Notfall eine 24-Stunden-Service-Zentrale angefunkt werden), kann die Kosten dafür als Haushaltsnahe Dienstleistung von der Steuerschuld abziehen. (Das ist bis zu 20 % der Kosten für das Notrufsystem möglich.) Da üblicherweise im Haushalt lebende Familienangehörige Hilfe im Notfall holen und das als "haushaltsnahe Tätigkeit" anzusehen ist, muss das Notrufsystem als Ersatz dafür anerkannt werden. Es sei unerheblich, dass die Notrufzentrale nicht im räumlichen Bereich des Haushalts liegt. (FG Baden-Württemberg, 5 K 2380/19) - vom 11.06.2021
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18.11.2021
Steuertipp: Ärzte können Motorsport-Sponsoring absetzen
Unterstützen Ärzte einen Motorsportler finanziell, wofür dieser ein Logo von ihnen auf seiner Rennkleidung zu platzieren hat, in dem auf die Praxisgemeinschaft hingewiesen wird, so kann der Aufwand als Betriebsausgabe vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden. Das gelte jedenfalls dann, wenn die Sponsoringmaßnahme dazu bestimmt ist, "das Image der Ärzte im angesprochenen Adressatenkreis zu fördern und dadurch das Vertrauen in die Personen und in deren Leistungen zu stärken". In dem konkreten Fall vor dem Bundesfinanzhof wurde das bejaht, weil der Sponsoringempfänger öffentlichkeitswirksam auf die sportmedizinische Qualität der Ärzte hingewiesen hatte und für Außenstehende eine konkrete Verbindung zu dem Sponsor und seine Leistungen erkennbar wurde. (BFH, VIII R 28/17) - vom 14.07.2021
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17.11.2021
Zinsen aus Wandelanleihen: Beschränkte Steuerpflicht
Zinsen aus Wandelanleihen führen gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a EStG zu beschränkt steuerpflichtigen inländischen Einkünften. Dies gilt auch dann, wenn sie in Form von Teilschuldverschreibungen ausgegeben worden sind. Die tatbestandlichen Ausnahmen des § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. c Doppelbuchst. aa Satz 2 EStG finden auf Wandelanleihen keine Anwendung. Da die Klägerin als Inhaberin der Wandelanleihen nicht in Deutschland ansässig sei, setze die Verpflichtung zum Einbehalt und zur Abführung der Kapitalertragsteuer zusätzlich voraus, dass die Zinsen zu den beschränkt steuerpflichtigen Einkünften i.S. des § 49 EStG gehören. Die hierfür maßgeblichen Kriterien seien bei Zinsen aus Wandelanleihen stark umstritten, vom erstinstanzlich entscheidenden FG Düsseldorf aber zu Recht unter ausschließlicher Anwendung des § 49 Abs. 1 Nr. 5 Buchst. a EStG bejaht worden. (BFH, Beschluss vom 13.7.2021, I R 6/18)
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16.11.2021
Kfz-Steuer: Eintragung in der Zulassungsbescheinigung ist bindend
Die Feststellung der Fahrzeugklasse durch die Zulassungsbehörde ist für die Kraftfahrzeugsteuerfestsetzung im Hinblick auf Steuerbefreiungen bindend. Eine Änderung dieser Eintragung entfaltet keine Rückwirkung. Die Zulassungsbescheinigung stelle einen Grundlagenbescheid dar, an den das Hauptzollamt bei der Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer gebunden sei. Fahrzeugklasse und Aufbauart seien entsprechend dem „Verzeichnis zur Systematisierung von Kraftfahrzeugen und ihren Anhängern“ des Kraftfahrtbundesamtes durch die Zulassungsbehörden festzustellen. Die Steuerfestsetzung könne erst ab dem Zeitpunkt geändert werden, ab dem die Zulassungsbehörde eine entsprechende Eintragung vornehme. Dies sei zwar gegebenenfalls auch rückwirkend möglich, von dieser Möglichkeit machte die Zulassungsbehörde im Streitfall aber keinen Gebrauch. (FG Münster, 10 K 3692/19 vom 23.09.2021)
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15.11.2021
Steuertipp: 5,5 Prozent Zinsen sind auch in "Nullzinsphasen" nicht rechtswidrig
Ein Abzinsungssatz in Höhe von 5,5 Prozent für unverzinsliche Darlehensverbindlichkeiten ist verfassungsgemäß. Das findet das Finanzgericht Münster, das keine verfassungsrechtlichen Bedenken hat. In dem Fall ging es um einen Autohändler, bei dem das Finanzamt bei einer Betriebsprüfung zu dem Schluss kam, dass es sich bei dem Bilanzausweis zweier Darlehensverbindlichkeiten um unverzinsliche Darlehen mit unbestimmter Laufzeit handele, die abzuzinsen seien. Der Autohändler wehrte sich dagegen und begründete das damit, dass der Rechnungszinssatz von 5,5 Prozent verfassungswidrig sei, weil schließlich seit Jahren eine Nullzinsphase herrsche. Das Gericht sah das anders. weil der Satz nicht den Nutzungsvorteil für die Überlassung von Kapital abschöpfen solle, sondern eine interne Rechengröße für die Bewertung einer unverzinslichen Verbindlichkeit darstelle. (FG Münster, 10 K 1707/20) – vom 22.07.2021
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15.11.2021
Häusliches Arbeitszimmer: Wird Privatraum nur durchschritten, darf voll abgezogen werden
Grundsätzlich dürfen Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich vollständig geltend gemacht werden, wenn es sich um einen "betriebsstättenähnlichen Raum" handelt, in dem ein Freiberufler oder Gewerbetreibender tätig ist. Bei anderen "häuslichen Arbeitszimmern" werden die Aufwendungen nur bis maximal 1.250 Euro anerkannt. Für einen vollen Abzug muss der als Betriebsstätte genutzte Raum einen "eigenen und leicht erreichbaren Zugang" haben. Das Finanzamt darf den vollen Abzug jedoch nicht verweigern, wenn ein mit Geräten zu Pilatesübungen ausgestattetes Zimmer erreichbar ist, indem "ein dem privaten Raum des Pilateslehrers zuzuordnenden Durchgangszimmers" durchschritten werden muss. Das gelte jedenfalls dann, wenn die Verbindung zu dem privat genutzten Raum "gering geprägt" ist und angesichts der Ausstattung "nicht entscheidend ins Gewicht fällt". (FG München, 10 K 1251/18) – vom 02.03.2021
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12.11.2021
Steuerrecht: Nach einem Irrtum dürfen steuerliche Folgerungen gezogen werden
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass ein Steuerbescheid nachträglich geändert werden kann, wenn ein Hinzuschätzungsbetrag zeitlich falsch zugeordnet wird. In dem konkreten Fall wurde ein solcher Betrag zunächst auf drei Jahre verteilt, obwohl er nur in einem Jahr hätte erfasst werden dürfen. Es ging um einen Kraftfahrzeughandel, der als Gesellschaft bürgerlichen Rechts gewerbliche Einkünfte erzielte. Bei einer Betriebsprüfung fielen ungeklärte Bareinzahlungen auf das betriebliche Konto auf. Der Prüfer und der Kfz-Händler einigten sich auf einen hinzuzuschätzenden Betrag in Höhe von 150.000 Euro. Diesen verteilte das Finanzamt auf drei Jahre, obwohl er nur für ein Jahr festgestellt war. Nach einem Antrag des Geprüften änderte die Finanzverwaltung den Bescheid, wogegen der Kfz-Händler aber ebenfalls anging. Diesmal mit dem Argument, der Bescheid dürfe nicht geändert werden. Ist ein Steuerbescheid jedoch aufgrund irriger Beurteilung eines bestimmten Sachverhalts ergangen, so dürfen durch „Erlass oder Änderung eines Steuerbescheids die richtigen steuerlichen Folgerungen gezogen werden.“ (FG Münster, 2 K 1155/19) – vom 14.09.2021
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11.11.2021
Steuertipp: Ein Verein mit "schräger" Meinung darf keine Spendenquittungen ausstellen
Einem eingetragenen Verein, der im Zusammenhang mit den Coronamaßnahmen auf das im Grundgesetz verankerte Widerstandsrecht verweist und Politikern eine Abhängigkeit „von anderen Mächten“ unterstellt, ist die Gemeinnützigkeit abzuerkennen. Das gelte auch dann, wenn sich der Verein in der Satzung, „die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens“ sowie „die Förderung des allgemeinen demokratischen Staatswesens“ auf die Fahnen geschrieben hat. Gleichzeitig stellte der Verein auf seiner Internetseite die Wirksamkeit von Masken infrage und forderte einen Stopp sämtlicher Coronamaßnahmen sowie die Einsetzung eines Corona-Untersuchungsausschusses. Das Finanzamt durfte dem Verein die Gemeinnützigkeit entziehen und ihm untersagen, Spendenbescheinigungen auszustellen. Zwar dürfe ein Verein politische Meinungen äußern, die auch den Entscheidungen der Parlamente und Regierungen von Bund und Ländern widersprechen. Die Behauptungen hier jedoch gingen über das hinaus, „was zur gemeinnützigen Förderung dieses Zwecks zwangsläufig mit einer gewissen politischen Zielsetzung verbunden ist“. (BFH, V B 25/21) – vom 18.08.2021
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10.11.2021
Steuerrecht: Rechtsanwälte müssen dem Prüfer Daten nicht «blanko» überlassen
Ermittelt eine Rechtsanwalts-Partnerschaftsgesellschaft den Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung, und meldet sich die Steuerprüfung an, so reicht es nicht aus, wenn in der Prüfungsanordnung um "die Überlassung eines Datenträgers nach GDPdU" (Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen) gebeten wird. Der Verweis auf die "GDPdU" reiche "für die Bestimmtheit und Verhältnismäßigkeit hinsichtlich Verwertung und Speicherung von Daten (zeitlicher und örtlich) nicht aus". Das gelte hier insbesondere auch deswegen, weil die Rechtsanwälte "Berufsgeheimnisträger" sind und das "Überlassen" der Datenträger zu hohen Kosten für die Anonymisierung geführt hätte. (BFH, VIII R 24/18) – vom 07.06.2021
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09.11.2021
Steuererklärung: Jetzt noch freiwillig für 2017 abgeben!
Oft erhalten genau diejenigen Steuerzahler, die nicht zur Abgabe verpflichtet sind, eine Steuererstattung. Die Abgabe der Steuererklärung lohnt sich besonders dann, wenn während eines Jahres zum Beispiel hohe Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen angefallen sind oder geheiratet wurde. Dann ist eigentlich immer eine Steuererstattung drin. Wer freiwillig eine Steuererklärung abgibt, hat vier Jahre Zeit dafür. Gerechnet wird immer ab dem Ende des Steuerjahres. Die freiwillige Steuererklärung für 2021 muss also am 31.12.2025 beim Finanzamt sein – und die freiwillige Steuererklärung für 2017 am 31.12.2021!
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08.11.2021
Steuertipp: Für die Vorbereitung einer Verhandlung muss ausreichend Zeit gegeben werden
Legt ein Steuerzahler Widerspruch gegen den Bescheid des Finanzamtes ein, und gibt es eine so genannte Klageerwiderung seitens der Finanzbehörde (in der sie Stellung zur Klage nimmt), so muss diese Klageerwiderung dem Steuerzahler rechtzeitig vor der anschließend anstehenden mündlichen Verhandlung zugeschickt werden, damit der sich gründlich darauf vorbereiten kann. Erhält er nicht ausreichend Zeit zur Vorbereitung auf die Verhandlung, so muss der Termin verlegt werden. Keinesfalls reicht eine Übergabe der Klageerwiderung am Termin selbst. Soll sie erst dann übergeben werden, so muss der Steuerzahler gar nicht erscheinen - und kann im Vorfeld eine Terminverlegung beantragen. (BFH, IX B 56/20) - vom 29.07.2021
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06.11.2021
Steuerrecht: Eine Ablöse für ein Wohnrecht ist eine nachträgliche Anschaffung
Erbt ein Steuerpflichtiger eine mit einem Wohnrecht belastete Immobilie und beabsichtigt er, nach entgeltlicher Ablösung des Wohnrechts, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung zu erzielen, so stellt sich die Frage nach der steuerlichen Qualifizierung der an den Wohnrechtsberechtigten geleisteten Zahlung. Das Niedersächsische Finanzgericht ist der Auffassung, dass eine solche Zahlung zu (nachträglichen) Anschaffungskosten des Grundstücks und nicht zu sofort abzugsfähigen Werbungskosten führt. In dem konkreten Fall ging es um eine Frau, der als Lebensgefährtin eines jung durch einen Arbeitsunfall ums Leben gekommenen Hauseigentümers, per Testament ein Wohnrecht bis zu ihrem Tod eingeräumt wurde, wobei das Eigentum an die Tochter des Mannes überging. Die Frau zog jedoch weg, die Tochter vermietete das Haus und zahlte 50.000 Euro dafür, dass die Frau das Wohnrecht aufgegeben hatte. Die Tochter durfte diese Summe steuerlich lediglich als „nachträgliche Anschaffungskosten“ in Höhe von zwei Prozent pro Jahr geltend machen. (Niedersächsisches FG, 2 K 228/19) - vom 02.07.2020
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04.11.2021
Steuertipp: Auch für einen "konkreten Hund" kann steuerwirksam gespendet werden
Auch wenn eine Spende einer konkreten Zweckbindung dient, kann sie steuerwirksam für den Spender sein. In einem Fall vor dem Bundesfinanzhof ging es um eine Spende, die einem Tierschutzverein als Träger einer Tierpension für die Förderung eines bestimmten Hundes überreicht worden ist (hier ging es um 5.000 €). Entscheidend sei, dass sich diese konkrete Bestimmung, wofür das Geld eingesetzt werden soll, noch im Rahmen der vom Tierschutzverein verfolgten Ziele bewege. Das war hier der Fall. (BFH, X R 37/19) - vom 16.03.2021
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03.11.2021
Steuerrecht: Bei der Vorsteuer muss genau hingeschaut werden
Lässt sich ein Unternehmer eine Photovoltaik-Anlage auf das Dach installieren, und verkauft er den erzeugten Strom zu 100 Prozent, und stellt sich später heraus, dass dabei das Dach beschädigt worden ist und durch eindringende Feuchtigkeit weitere Schäden am Haus entstanden sind (die er von einem Handwerker reparieren ließ), so muss genau hingeschaut werden, welche Teile er von der Umsatzsteuer aus der Handwerkerrechnung als Vorsteuer abziehen darf. Liegt der unternehmerische Verwendungsanteil durch Stromerzeugung unter der für den Vorsteuerabzug erforderlichen Mindestnutzung von zehn Prozent, so darf keine Vorsteuer abgezogen werden. Und zur Ermittlung dieser zehn Prozent hat das Finanzgericht Nürnberg folgendes ausgeführt: „Es kommt auf die Verwendung des gesamten Gebäudes unter Einschluss aller Flächen unter dem Dach und der gesamten Dachfläche an. Einzubeziehen in die Verhältnisrechnung zur Feststellung der unternehmerischen Mindestnutzung sind daher neben den Innenräumen die Dachflächen, die nicht unternehmerisch genutzt würden.“ (FG Nürnberg, 2 K 826/20) - vom 23.02.2021
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02.11.2021
Umsatzsteuer: Werden Zuschüsse «ohne Bedingungen» gezahlt, bleiben sie frei
Werden einem selbstständigen Vermögensberater Büro- und Organisationszuschüsse gezahlt (hier von dem Allfinanzvertrieb, für den er ausschließlich tätig ist und dessen Produkte er vertreibt), so sind diese Zahlungen - ebenso wie Courtagen und Provisionen - von der Umsatzsteuer befreit. Das Finanzamt sah in den Zuschüssen Entgelte für den Aufbau eines Strukturbetriebes und unterwarf sie der Umsatzsteuerpflicht - zu Unrecht. Die Zuschüsse stellten lediglich eine Aufstockung der umsatzsteuerfreien Grundprovisionen dar, weil „ein spezifischer und wesentlicher Bezug“ zu den einzelnen Vermittlungsgeschäften bestehe. Anhaltspunkte dafür, dass die Leistungen für die Anwerbung neuer Mitarbeiter oder den Aufbau eines Strukturvertriebes verwendet worden seien, gab es nicht. (Niedersächsisches FG, 11 K 190/19) - vom 19.08.2021
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30.10.2021
Steuerrecht: Leistungen einer Hygienefachkraft unterliegen nicht der Umsatzsteuer
Leistungen, die eine selbstständige Hygienefachkraft gegenüber Alten- und Pflegeeinrichtungen bringt, sind umsatzsteuerfrei. Das hat das Finanzgericht Münster entschieden. In dem konkreten Fall ging es um einen Fachkrankenpfleger für Krankenhaushygiene, der auch als selbstständige Hygienefachkraft tätig ist. Er war unter anderem für Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheimen tätig. Das Finanzamt sah die Leistungen gegenüber den Krankenhäusern zwar als steuerfrei an - nicht jedoch die Leistungen gegenüber Altenheimen und Pflegezentren. Das musste die Behörde aber. Das Gericht verwies darauf, dass die Umsatzsteuerbefreiung nicht aufgrund einer nationalen Befreiungsvorschrift des Umsatzsteuergesetzes zu gewähren ist. Jedoch könne sich der Pfleger auf die europäische Mehrwertsteuersystemrichtline berufen, nach der „eng mit der Betreuung oder Pflege hilfsbedürftiger Personen verbundene Leistungen steuerfrei sind“.
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28.10.2021
Steuertipp: Eine "echte" Abfindung unterliegt der Lohnsteuer
Eine Abfindung, die einem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber für den Verlust des Arbeitsplatzes gezahlt worden ist, unterliegt der Lohnsteuer und kann nicht zur Aufstockung eines Wertguthabenkontos (Zeitwertkonto) genutzt werden. Es liege kein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt vor. Die den an dem „Freiwilligenprogramm“ teilnehmenden Arbeitnehmern eingeräumte Möglichkeit, die Abfindung in das Langzeitkonto einzubringen (später sollte es auf die Deutsche Rentenversicherung Bund übertragen werden), wurde vom Finanzgericht Berlin-Brandenburg „einkassiert“. Denn Abfindungen aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses seien lohnsteuerrechtlicher Arbeitslohn. Eine „echte“ Abfindung sei nicht wertguthabenfähig. (FG Berlin-Brandenburg, 4 K 4206/18) – vom 16.06.2021
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25.10.2021
Steuerrecht: Die 5-prozentige Sportwettensteuer ist nicht erdrosselnd
Bieten ausländische Unternehmen Sportwetten (auch) in Deutschland lebenden Kunden über das Internet an, so liegt weder ein Verstoß gegen Verfassungs- noch gegen Europarecht vor, wenn auf die Wetteinsätze fünf Prozent Sportwettensteuer an das Finanzamt abzuführen sind. Es liegt auch kein Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitsgrundsatz vor, weil inländische und ausländische Anbieter in gleicher Weise und zu gleichen Bedingungen besteuert werden. (BFH, IX R 20/18) – vom 17.05.2021
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22.10.2021
Bewirtungskosten: Kostenlose Getränke und Snacks dürfen nicht voll abgezogen werden
Stellt der Betreiber von Spielhallen den Besuchern kostenlose Getränke und Snacks zur Verfügung, so liegt darin eine Bewirtung aus geschäftlichem Anlass, deren Kosten nur zu 70 Prozent den Gewinn mindern dürfen. In dem konkreten Fall vor dem Finanzgericht Köln ging es um rund 30.000 Euro, die dem Betreiber jährlich für Getränke, Pizzaecken, Kuchen und Baguette anfallen. Die Speisen und Getränke gibt er in seinen Spielhallen aus, damit sich die Gäste wohlfühlen und länger bleiben. Diese Kosten darf er nicht vollständig vom Gewinn abziehen. Das Finanzamt darf die Gewinne erhöhen (hier um 30 %). Es handele sich nicht lediglich um Aufmerksamkeiten wie zum Beispiel ein Besprechungskaffee, sondern um echte Bewirtungskosten, die zu einem eingeschränkten Betriebsausgabenabzug führen. Es komme nicht darauf an, ob die Beköstigung im Vordergrund stehe. (FG Köln, 10 K 2648/20) - vom 29.04.2021
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21.10.2021
Schenkungssteuer: Zahlungen, um "Ruhe zu haben", mindern die Abgabe
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Zahlungen eines Beschenkten, die der leistet, um etwaige Herausgabeansprüche eines anderen abzuwenden, die Schenkungsteuer mindern können. In dem konkreten Fall hatten Eltern ihre Söhne als Nacherben nach dem letztversterbenden Elternteil eingesetzt. Nach dem Tod des Vaters schenkte die Mutter einem der Söhne ein Grundstück aus dem Nachlassvermögen. Der Bruder des Beschenkten machte nach dem Tod der Mutter zivilrechtliche Herausgabeansprüche gegen ihn geltend, die dieser - im Rahmen eines Vergleichs - mit einer Zahlung „befriedigte“. Diese Zahlung wirke sich rückwirkend auf den bereits ergangenen Schenkungssteuerbescheid aus. Diese Kosten dienten dazu, das Geschenkte zu sichern. (BFH, II R 24/19) - vom 06.05.2021
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19.10.2021
Steuerrecht: Eine Rückstellung darf nicht für eine Prüfung in der Zukunft gebildet werden
Für die Nachforderung nicht hinterzogener Steuern kann im Steuerentstehungsjahr noch keine Rückstellung gebildet werden. Auch für Steuerberatungskosten im Zusammenhang mit einer Betriebsprüfung bei einem Klein- beziehungsweise Kleinstbetrieb ist es unzulässig, eine Rückstellung zu bilden. In dem konkreten Fall ging es um einen Taxiunternehmer, der als GmbH von den Finanzbehörden als Kleinstbetrieb und später als Kleinbetrieb eingestuft wurde. Bei einer Lohnsteueraußenprüfung Jahre später ging es unter anderem um Feststellungen zu nicht vollständig erfassen Umsätzen - mit der Folge, dass höhere Umsätze und Gewinne sowie zusätzliche Arbeitslöhne ermittelt wurden. Die Steuerbescheide wurden geändert - und ein Lohnsteuerhaftungsbescheid erlassen. Der Taxiunternehmer beabsichtigte, für die geprüften Jahre Rückstellung „zu bilden“. Das lehnte das Finanzamt ab - zu Recht: Denn das „auslösende Ereignis“ für die Aufwendungen fand erst Jahre später (durch die Prüfung) statt. Dafür konnte keine Rückstellungen gebildet werden. (FG Münster, 10 K 2084/18) - vom 24.06.2021
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18.10.2021
Sonderausgaben: Die Erstattung von Kirchensteuern an den Chef ist nicht abziehbar
Hat ein GmbH-Geschäftsführer eine Sachzuwendung erhalten, und wurde diese nicht der Lohn- und Kirchensteuer unterworfen (was bei einer Betriebsprüfung festgestellt und nachgeholt wurde), so kann der Geschäftsführer die Summe, die er der GmbH für die abzuführende Kirchensteuer ersetzt, nicht als Sonderausgaben vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Als Kirchensteuer sind nur solche Leistungen abzugsfähig, die von öffentlich-rechtlich anerkannten Religionsgemeinschaften erhoben werden. Eine zivilrechtliche "Entschädigungszahlung" an den Arbeitgeber falle nicht darunter. Bei dieser "Lohnsteuer-Entrichtungsschuld" handele es sich um eine fremde Steuerschuld - und nicht um eine persönliche Kirchensteuerschuld des Arbeitnehmers. (FG Münster, 12 K 3738/19) - vom 23.06.2020
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13.10.2021
Kaffeesteuer: Gesetzentwurf zur Steuerbefreiung von Kaffeespenden
Jährlich entstehen nach Schätzungen des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft in Deutschland rund 12 Millionen Tonnen Lebensmittelabfälle. Dies betrifft unter anderem auch noch zum Verzehr geeigneten Kaffee in sogenannten Steuerlagern. Das aktuelle Kaffeesteuergesetz bietet einen Anreiz, diesen Kaffee zu vernichten statt ihn zu spenden. Schleswig-Holstein hat deshalb eine Initiative zur Steuerbefreiung von Kaffeespenden in den Bundesrat eingebracht. Das Gesetz wurde zur Beratung in die Ausschüsse des Bundesrats überwiesen. (FinMin Schleswig-Holstein, Pressemitteilung vom 11.10.2021)
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12.10.2021
Steuerrecht: Mit einem Mobilheim wird nicht spekuliert
Wird ein auf einem Campingplatz aufgestelltes Mobilheim mit Gewinn verkauft (hier ging es um ein Holzhaus mit einer Wohnfläche von 60 qm), so darf der Verkauf nicht als privates Veräußerungsgeschäft mit Spekulationssteuer belegt werden. (Grunderwerbsteuer wurde ganz normal fällig.) Das Niedersächsische Finanzgericht urteilte, dass die isolierte Veräußerung eines Mobilheims selbst dann kein privates Veräußerungsgeschäft darstelle, wenn es sich „bewertungsrechtlich um ein Gebäude (auf fremden Grund und Boden) handelt, dessen Erwerb und Veräußerung der Grunderwerbsteuer unterliegt, und bei dem der Zeitraum zwischen Erwerb und Veräußerung weniger als zehn Jahre beträgt“. (Niedersächsisches FG, 9 K 234/17) - vom 28.07.2021
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11.10.2021
Gewerbesteuer: Ein DJ kann auch ein Künstler sein
Spielt ein Discjockey Musik bei Hochzeiten, Geburtstagsfeiern sowie Firmenveranstaltungen und tritt er (gelegentlich) in Clubs auf, so darf das Finanzamt seinen Gewinn nicht als gewerblich einstufen und Gewerbesteuer berechnen. Das gelte jedenfalls dann, wenn der DJ belegt, dass seine Tätigkeit „unter Würdigung der Gesamtumstände“ künstlerisch ist. Spielt er die Musik nicht lediglich ab, sondern gibt er den Liedern durch Plattenteller, Mischpult, CD-Player und Computer als „Instrumente“ andere Beats und Effekte, so verleihe er den Songs durch diese „Vermischung und Bearbeitung“ einen neuen Charakter - und er führe sie in einem eigenen Stil auf. Damit liefere er eine eigenschöpferische Leistung. (FG Düsseldorf, 11 K 2430/18) - vom 12.08.2021
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08.10.2021
Steuertipp: Schadenersatzzahlung ist für einen Kommanditisten steuerpflichtig
Hat ein Kommanditist vor Gericht eine Schadenersatzzahlung gegen den Ersteller des Beteiligungsprospekts für einen gewerblich tätigen Filmfonds erstritten, weil Angaben über seine Fondsbeteiligung fehlerhaft waren, so muss er auf diese Zahlung Steuern abführen. Zu den gewerblichen Einkünften des Gesellschafters gehören "alle Einnahmen und Ausgaben, die ihre Veranlassung in der Beteiligung an der Gesellschaft haben". Und dazu zählen auch solche Ansprüche aus zivilrechtlicher Prospekthaftung, die dem Mitunternehmer zustehen, weil unzureichende Informationen über die Beteiligung erteilt wurden. (BFH, IV R 20/18) - vom 17.03.2021
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07.10.2021
Fahrtenbuch: Kleine Ungenauigkeiten machen nicht die ganze Aufzeichnung zunichte
Ein Finanzamt darf bei einer Prüfung des Fahrtenbuchs eines Gesellschaftergeschäftsführers die Aufzeichnungen nicht als „nicht ordnungsgemäß“ abtun, wenn als Reiseziele nur Ortsnamen oder Abkürzungen von Orten eingetragen, jedoch keine konkreten Angaben gemacht worden sind. Das sollte hier zur Folge haben, dass zurückliegende Einkommensteuerbescheide geändert wurden und der Arbeitslohn um den Pkw-Sachbezug fünfstellig erhöht wurde. Das Niedersächsische Finanzgericht widersprach der Finanzbehörde. Die Anforderungen an das ordnungsgemäße Führen eines Fahrtenbuches dürfen nicht überspannt werden, damit aus der widerlegbaren Typisierung der Ein-Prozent-Regelung in der Praxis nicht eine unwiderlegbare Typisierung wird. Kleine Mängel oder Ungenauigkeiten (wie zum Beispiel Abkürzungen für Kunden und Ortsangaben oder fehlende Aufzeichnungen von Tankstopps) führen nicht zur Verwerfung des Fahrtenbuchs - und damit auch nicht dazu, dass die Ein-Prozent-Regelung angewendet werden müsse (wobei 1 % des Bruttolisten-Neuwagenpreises als geldwerter Vorteil auf das steuerpflichtige Einkommen aufgeschlagen wird). Das gelte jedenfalls dann, wenn die Angaben „insgesamt plausibel sind“. (Niedersächsisches FG, 9 K 276/19) - vom 16.06.2021
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06.10.2021
Steuerrecht: Nur wirklich entstandene Beerdigungskosten müssen anerkannt werden
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass Beerdigungskosten nicht als Erbfallkosten steuerlich berücksichtigt werden können, soweit sie durch eine von der Erblasserin abgeschlossene Sterbegeldversicherung geleistet werden. In dem konkreten Fall hatte ein Geschwisterpaar eine Tante beerbt, die den Versicherungsanspruch aus der Sterbegeldversicherung an ein Bestattungsunternehmen abgetreten hatte. Die Versicherung übernahm knapp 6.800 Euro - die Kosten der Bestattung machten insgesamt rund 15.000 Euro aus. Diesen Betrag wollten die Erben bei der Ermittlung der Erbschaftsteuer abziehen, das Finanzamt erkannte jedoch nur den Pauschbetrag in Höhe von 10.300 Euro an. Zwar seien den Erben Kosten für die Beerdigung der Tante entstanden, da die Sterbegeldversicherung nicht sämtliche Beerdigungskosten abgedeckt habe. Allerdings überstiegen die tatsächlichen Kosten den Pauschbetrag nicht. Und abzugsfähig seien nur solche Kosten, die dem Erben auch tatsächlich entstanden sind. (FG Münster, 3 K 1551/20 u. a.) - vom 19.08.2021
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05.10.2021
Kindergeld: Der Anspruch endet erst, wenn die Prüfungsergebnisse schriftlich vorliegen
Grundsätzlich kann es auch für volljährige Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Kindergeld geben, wenn sie noch studieren. In einem Fall vor dem Bundesfinanzhof ging es darum, wann genau der Beginns und Ende eines Hochschulstudiums liegen. Denn diese zeitliche Abgrenzung ist wichtig für die Frage, für welche Monate den Eltern Kindergeld zusteht. In dem konkreten Fall ging es um das Ende des Studiums - und damit um das Ende der Kindergeldzahlung. Beendet ist das Studium grundsätzlich dann, wenn das Kind die letzte „nach der einschlägigen Prüfungsordnung erforderliche Prüfungsleistung erfolgreich erbracht hat und dem Kind sämtliche Prüfungsergebnisse in schriftlicher Form zugänglich gemacht wurden“. Hier hatte die Familienkasse bereits den Anspruch in dem Monat gestrichen, in dem Prüfungsergebnisse mündlich mitgeteilt wurden - zu Unrecht. (BFH, III R 40/19) - vom 07.07.2021
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04.10.2021
Kfz-Steuer: Auch die Erben können eine Befreiung wegen Schwerbehinderung fordern
Stirbt ein schwerbehinderter Mann und stellen die Erben fest, dass er es zu Lebzeiten verpasste hatte, die - ihm zustehende - Befreiung von der Kfz-Steuer zu beantragen, so können die Erben die rückwirkende Befreiung nachholen. Das Antragsrecht geht in einem solchen Fall auf den Rechtsnachfolger über. Das Finanzamt kann nicht argumentieren, dass eine Steuerbefreiung ein höchstpersönliches Recht sei und nicht „vererbbar“. Der Bundesfinanzhof widerspricht dem. Grundsätzlich werde die Steuerbefreiung ab dem Tag der Antragstellung gewährt. Die Erben seien auch zur Antragstellung befugt. (BFH, IV R 38/19) - vom 10.02.2021
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02.10.2021
Steuertipp: Auch ohne "erste Tätigkeitsstätte" wird die Verpflegungspauschale gekürzt
Grundsätzlich können Arbeitnehmer bei Dienstreisen Mehraufwendungen für Verpflegung abziehen oder vom Arbeitgeber steuerfrei erstatten lassen. Dafür gibt es Pauschalen. Werden die Arbeitnehmer auf Veranlassung des Arbeitgebers beköstigt, so wird der Verpflegungspauschbetrag entsprechend gekürzt. Das Gesetz regelt dazu ausdrücklich, dass gekürzt werden muss, wenn die „Mahlzeiten anlässlich oder während einer Tätigkeit außerhalb der ersten Tätigkeitsstätte“ gewährt werden. Hat ein Arbeitnehmer eine solche „erste Tätigkeitsstätte“ nicht, so muss dennoch gekürzt werden. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. Zwar fehle im Gesetz eine Anwendung der Kürzungsvorschrift bei Mahlzeitengewährung durch den Arbeitgeber. Doch aus dem Zweck des Gesetzes ergibt sich, dass auch bei Arbeitnehmern ohne erste Tätigkeitsstätte eine Kürzung der Verpflegungspauschbeträge vorzunehmen ist. (Hier ging es konkret um einen Offizier auf See, der an Bord Mahlzeiten unentgeltlich erhielt. Es gab aber auch „Hafentage", an denen die Bordküche kalt blieb und er sich selbst versorgen musste. Für diese Tage dürfe kein Sachbezug versteuert werden.) (BFH, VI R 27/19) - vom 12.07.2021
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30.09.2021
Steuerrecht: Auch wer nur eingeschränkt tätig ist, der muss Fristen im Blick haben
Erkrankt ein Rechtsanwalt einer Kanzlei plötzlich und so schwer, dass er sich einer Notoperation unterziehen muss, und ist er innerhalb der Kanzlei allein für finanzgerichtliche Verfahren zuständig, so kann er keine „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“ verlangen („Fristverlängerung“), wenn er eine Frist in einem Verfahren zu einer Phase versäumt, in der er zwar nicht mehr akut gesundheitlich ausfällt, aber dennoch nur eingeschränkt tätig sein kann. Er hätte sich „um die Fristwahrung kümmern können“ und sich außerhalb der Kanzlei um einen Vertreter bemühen müssen, der die fristgebundenen Angelegenheiten hätte übernehmen können. (BFH, X B 126/20) – vom 21.07.2021
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29.09.2021
Steuerrecht: Eintragungen im Fristenkontrollbuch sind unverzichtbar
Will ein Steuerberater glaubhaft machen, dass er einen Brief (hier ging es um ein Einspruchsschreiben) an einem bestimmten Tag zu einer bestimmten Uhrzeit selbst in einen bestimmten Briefkasten geworfen hat, so reicht dafür eine eidesstattliche Versicherung nicht aus. Es müssen objektive Beweismittel vorliegen. Der Bundesfinanzhof hält dabei vor allen Dingen die Eintragung der Frist im Fristenkontrollbuch und deren Löschung "aufgrund der Eintragung im Postausgangsbuch" für unerlässlich. In dem konkreten Fall behauptete der Steuerberater, dass der Brief auf dem Postweg verlorengegangen war und dadurch eine Frist versäumt worden ist. Um „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“ zu erreichen, müssen die Eintragungen in den Kontrollbüchern vorliegen. (BFH, VIII B 121/20) – vom 04.05.2021
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27.09.2021
Umsatzsteuer: Bei "Eigenverbrauch" wird keine Steuer fällig
Bei in einem Blockheizkraftwerk erzeugtem und selbst (dezentral) verbrauchtem Strom liegt keine umsatzsteuerliche Lieferung vor. Das hat das Finanzgericht Köln entschieden. Es ging um eine Anstalt öffentlichen Rechts, die ein Blockheizkraftwerk auf demselben Gelände betreibt - und sich praktisch selbst an das Stromnetz angeschlossen hat. Außerdem ist es an das allgemeine Stromversorgungsnetz eines Netzbetreibers angeschlossen. Es wurde kein Strom in das Netz des Stromnetzbetreibers eingespeist, weil auch bei geringster Grundlast der Strombedarf des auf dem Gelände gelegen Stromverbrauchers fast doppelt so hoch war, wie die vom Kraftwerk erzeugte Menge. Das Gericht hat entschieden, dass auf die in Rechnung gestellten Summen Umsatzsteuer nicht anfalle. Der Blockheizkraftwerkbetreiber „erbringt gegenüber dem Netzbetreiber keine „umsatzsteuerlich relevanten Leistungen“. (FG Köln, 9 K 2943/16) – vom 26.04.2021
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24.09.2021
Spekulationssteuer: Kein Gestaltungsmissbrauch bei "Schenkungs-Umweg"
Grundsätzlich ist der Erlös aus einem Verkauf einer vermieteten Immobilie zu versteuern, wenn sie innerhalb von zehn Jahren nach der Anschaffung oder Fertigstellung veräußert wird. Verschenkt der Eigentümer die Wohnung an seine zwei Kinder, und schließen diese noch am selben Tag einen Kaufvertrag mit einem Interessenten über die Immobilie ab, so gilt zwar auch - mit Blick auf die 10-Jahre-Frist - Steuerpflicht. Allerdings fällt dann nicht der (hier wesentlich höhere) individuelle Steuersatz des Vaters an (hier 45 %) - sondern der niedrigere seiner Kinder (von jeweils 20 %). Das Finanzamt kann nicht argumentieren, es handele sich um einen „Gestaltungsmissbrauch“ - und den Gewinn beim Vater erfassen. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass auch in einem solchen Fall der Grundsatz gelte, „dass das Bestreben, Steuern zu sparen, für sich allein eine Gestaltung noch nicht unangemessen macht“. (BFH, IX R 8/20) – vom 23.04.2021
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24.09.2021
Entfernungspauschale: Mit «typischerweise» ist eher «in der Regel» gemeint
Grundsätzlich sind Fahrten von der Wohnung zur so genannten ersten Tätigkeitsstätte (nur) in Höhe der Entfernungspauschale (30 Cent pro Entfernungskilometer, ab Kilometer 21: 35 Cent) und nicht als Reisekosten in tatsächlicher Höhe steuerlich geltend zu machen. Das gilt auch bei Fahrten zu einem Sammelpunkt, wenn dieser "typischerweise arbeitstäglich" und dauerhaft aufgesucht wird. Der Bundesfinanzhof hat nun deutlich gemacht, dass es nicht "typischerweise arbeitstäglich" sei, wenn ein Arbeitnehmer einen Sammelpunkt zwar nicht jeden Arbeitstag, aber bei jeder vorgenommenen Fahrt zur Arbeit aufsucht. In einem solchen Fall dürfe nicht nur die Pauschale anerkannt werden. Es sei nicht maßgebend, dass der Arbeitnehmer den vom Arbeitgeber bestimmten Ort "ausnahmslos beziehungsweise ständig" aufsuche. Denn "typischerweise" bedeute eher "in der Regel". (BFH, VI R 6/19) – vom 19.04.2021
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22.09.2021
Umsatzsteuer: Ganz ohne Verordnung gibt es keine Befreiung
Eine Physiotherapeutin, die Patienten auch ohne ärztliche Verordnung als Selbstzahler behandelt, kann auch derartige Erlöse als umsatzsteuerfreie Heilbehandlungen in der Steuererklärung angeben. Das gilt allerdings nur für die Patienten, bei denen der Therapiezweck dadurch nachgewiesen wird, dass vor der Anschlussbehandlung eine ärztliche Verordnung vorgelegen habe und spätestens nach Ablauf eines Jahres wegen der derselben chronischen Erkrankung eine erneute ärztliche Verordnung zur Physiotherapie vorgelegt werde. Andere Leistungen seien nicht unerlässlicher Bestandteil der Physiotherapie und des Rehasports. Die Umsätze daraus seien mit dem regulären Steuersatz zu besteuern. (FG Düsseldorf, 1 K 2249/17 U) – vom 16.04.2021
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21.09.2021
Steuerrecht: Werden Rürup-Beiträge erstattet, geht der Sonderausgabenabzug flöten
Wird ein Basisrentenvertrag (eine so genannte Rürup-Rente) zwischen der Versicherungsgesellschaft und einer Versicherten rückwirkend aufgelöst und werden die gezahlten Beiträge aus vier Jahren erstattet, so darf das Finanzamt die Einkommensteuerbescheide der entsprechenden Jahre rückwirkend mit Blick auf den Sonderausgabenanzug (der durch die gezahlten Beiträge an die Versicherung erwirkt wurde) ändern. Die Kundin kann sich nicht darauf berufen, es habe sich um eine Schadenersatzzahlung wegen einer fehlerhaften Beratung des Vermittlers gehandelt. Das Finanzgericht Düsseldorf hat deutlich gemacht, dass mit der (Rück-)Zahlung die Einkommensteuerfestsetzungen rechtswidrig geworden sind. Der für den Sonderausgabenabzug relevante Sachverhalt habe sich rückwirkend verändert. Die Frau wurde im Nachhinein durch die Beitragszahlungen nicht „endgültig wirtschaftlich belastet“ und habe wegen der Zahlung keine Aufwendungen mehr gehabt. (FG Düsseldorf, 1 K 292/19 E) – vom 11.06.2021
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20.09.2021
Steuerrecht: Auf Rendering-Leistungen fällt keine Gewerbesteuer an
Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass auf so genannte Rendering-Leistungen eines Architekten keine Gewerbesteuer anfällt, wenn der Architekt ausschließlich diese Tätigkeit ausübt. Dabei geht es um Visualisierungs-Dienstleistungen für fremde Architektenentwürfe, wobei Entwurfs-Planungen mithilfe einer Grafik-Software dreidimensional veranschaulicht werden, damit der Betrachter einen Eindruck von der Wirkung eines Bauwerks bekommt. Dieses Veranschaulichen sei eine freiberufliche Leistung - und nicht mit Gewerbesteuer zu belegen, so das Gericht, da die Anwendung technischer Fertigkeiten und die Beherrschung der entsprechenden Grafik-Software im Vordergrund stehen. (FG Köln, 9 K 2291/17) – vom 21.04.2021
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17.09.2021
Steuerrecht: Bei einer Stimmen-Gleichberechtigung gibt es keine Betriebsaufspaltung
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass eine Betriebsaufspaltung nicht vorliegt, wenn der „beherrschende“ Gesellschafter nur über exakt 50 Prozent der Stimmen verfügt. Das gelte auch dann, wenn ihm eigentlich die Stimme seines ebenfalls beteiligten minderjährigen Kindes zustünde, für das jedoch - in Bezug auf die Gesellschafterstellung - eine Ergänzungspflegschaft besteht. In dem konkreten Fall ging es um eine Witwe und um ihre beiden Kinder, die mit dem Tod des Ehemanns und Vaters Gesellschafter(innen) der GmbH geworden sind, die seit Jahren ein betrieblich genutztes Grundstück verpachtet. Nachdem die Frau zur Geschäftsführerin bestellt worden war, erkannte das Finanzamt eine Betriebsaufspaltung (was zur Folge gehabt hätte, dass sie aus der Grundstücksverpachtung gewerbliche Einkünfte erzielte, die hätten versteuert werden müssen). Das Gericht sah das anders. Die Frau könne trotz ihrer elterlichen Vermögenssorge nicht „beherrschen“ - und es liege eine personelle Verflechtung nicht vor. Denn die Anteile des minderjährigen Kindes seien ihr wegen der bestehenden Ergänzungspflegschaft nicht zuzurechnen. (BFH, X R 5/19) – vom 14.04.2021
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16.09.2021
Werbungskosten: Kann ein Botschafter die Bleibe nicht frei wählen, darf er voll abziehen
Muss ein vom Auswärtigen Amt nach Asien abgeordneter Botschafter jeweils Wohnungen in der Botschaft im jeweiligen Land beziehen, so darf das Finanzamt später nicht die Werbungskosten für die doppelte Haushaltsführung mit der Begründung kürzen, die Wohnungen seien „unangemessen groß“ gewesen. Der Botschafter bezog in verschiedenen Länder Asiens Wohnungen, die zwischen 186 Quadratmeter und 249 Quadratmeter groß waren. Seine Ehefrau wohnte in der gemeinsamen Wohnung in Deutschland. Das Gehalt des Botschafters wurde um eine „Dienstwohnungsvergütung“ gekürzt. Die Werbungskosten für die doppelte Haushaltsführung durften jedoch nicht vom Finanzamt gekappt werden. Denn aufgrund der Anweisung des Dienstherren seien die Aufwendungen unvermeidbar gewesen. (FG Rheinland-Pfalz, 3 K 1255/20)
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15.09.2021
Steuerrecht: Beamten-Sterbegeld ist für die Erben nicht steuerfrei
Steht den Erben einer gestorbenen Ruhestandsbeamtin ein "beamtenrechtliches Ruhegeld" zu, so ist das für sie (hier ging es um zwei Schwestern) nicht steuerfrei. Es sei nicht wie eine Zahlung zu bewerten, die wegen Hilfsbedürftigkeit fließe. Solche Zahlungen können steuerfrei sein. Das Sterbegeld habe aber nur den Zweck, "den Hinterbliebenen die Bestreitung der mit dem Tod des Beamten zusammenhängenden besonderen Aufwendungen zu erleichtern". Dieses pauschale Sterbegeld wird unabhängig von einer etwaigen Bedürftigkeit der Erben gezahlt. Auch spiele es keine Rolle, ob tatsächlich Kosten anlässlich des Todes entstanden sind. (BFH, VI R 8/19) – vom 19.04.2021
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14.09.2021
Steuerrecht: Besteuerung von virtuellen Währungen und Token
Ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums zu Einzelfragen der ertragsteuerrechtlichen Behandlung von virtuellen Währungen und von Token steht kurz vor der Veröffentlichung. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/32192) auf eine Kleine Anfrage der FDP-Fraktion (19/31924) mit. Sie weist darauf hin, dass das geltende Steuerrecht auch für Gewinne aus Geschäften mit solchen, auch als Kryptowährungen und Kryptoassets bekannten Werten gilt. Das vor der Veröffentlichung stehende amtliche Schreiben setze kein Recht, sondern lege es aus. Über den ebenfalls erfragten Umfang der Steuereinnahmen im Zusammenhang mit Kryptowerten kann die Regierung nach eigener Aussage keine Angaben machen, da Einkünfte in der Einkommensteuer in der Regel keinen einzelnen Wirtschaftsgütern zugeordnet würden. (Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 09.09.2021)
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13.09.2021
Steuerrecht: Sterbegeld nach Beamtenrecht ist steuerpflichtig
Die Zahlung eines beamtenrechtlichen Sterbegeldes, das pauschal nach den Dienstbezügen bzw. dem Ruhegehalt des Verstorbenen bemessen wird, ist nicht steuerfrei. Der BFH: Die Steuerbefreiung nach § 3 Nr. 11 EStG komme nur für Bezüge in Betracht, die wegen Hilfsbedürftigkeit bewilligt worden seien. Dies war aber bei dem hier ausgezahlten Sterbegeld nicht der Fall. Dieses hatte nur den Zweck, den Hinterbliebenen die Bezahlung der mit dem Tod der Mutter zusammenhängenden besonderen Aufwendungen zu erleichtern, d.h. z.B. die Kosten für die letzte Krankheit und die Bestattung. Das pauschale Sterbegeld orientiere sich daher nicht 2an einer typisierend vermuteten Hilfsbedürftigkeit des Empfängers". (BFH-Urteil vom 19.04.2021, Az. VI R 8/19).
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10.09.2021
Steuerrecht: Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen können haushaltsnah sein
Grundsätzlich gehören Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen noch zu den Herstellungskosten eines Gebäudes, wenn sie innerhalb von drei Jahren nach der Anschaffung des Gebäudes durchgeführt werden und sie (ohne Umsatzsteuer) 15 Prozent der Anschaffungskosten des Gebäudes übersteigen. Das sind die so genannten anschaffungsnahen Herstellungskosten. Entnimmt nun ein Landwirt von seiner Hofstelle einen Teil und lässt es zu Wohnungen umbauen, so darf das Finanzamt die Kosten für diesen Umbau (der in zeitlich engem Zusammenhang komplett saniert und modernisiert wurde) als anschaffungsnahe Herstellungskosten bewerten. Der Landwirt sah das anders und argumentierte, es fehle an einem entgeltlichen Anschaffungsvorgang - woran auch die Entnahme der Wohnung aus dem land- und forstwirtschaftlichen Betriebsvermögen nichts ändere. Das sah das Finanzgericht Köln anders. Weil eine „stille Reserve“ aufgedeckt wurde, sei das als anschaffungsähnlicher Vorgang anzusehen. (FG Köln, 11 K 2686/18) – vom 25.02.2021
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09.09.2021
Verfassungsrecht/Steuerrecht: Starre 6 Prozent waren und sind realitätsfern
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die von Finanzämtern in Deutschland erhobenen Steuerzinsen in Höhe von 6 Prozent im Jahr verfassungswidrig sind. Das gelte sowohl für Zinsen auf Steuernachzahlungen als auch auf Steuererstattungen. Der starre Zinssatz ist mit Blick auf die anhaltende Niedrigzinsphase „evident realitätsfern“. Das Gericht gab dem Gesetzgeber auf, dies bis zum 31. Juli 2022 anzupassen. (Teilweise können Steuerzahler nun noch rückwirkend Zinsen erstattet bekommen. Allerdings wird es auch vorkommen, dass diejenigen, die eine Steuererstattung inklusive Zinsen erhalten haben, einen Teil zurückzahlen müssen.) (BVfG, 1 BvR 2237/14 u. a.) – vom 08.07.2021
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08.09.2021
Häusliches Arbeitszimmer: Auch eine Erzieherin kann zu Hause arbeiten
Gibt eine Erzieherin an, dass sie in ihrem "Häuslichen Arbeitszimmer" Arbeiten für ihre Tätigkeit erledigt, die sie nicht in der Einrichtung machen kann (Vorbereitung von Bastelarbeiten, Elterngespräche oder das Erstellen von Entwicklungsberichten für die Kinder), weil nur ein Computer im Dienstzimmer der Leiterin steht, so muss das Finanzamt das häusliche Arbeitszimmer anerkennen. Es sei entscheidend, dass der Raum zumindest nahezu ausschließlich zur Erzielung von Einkünften genutzt wird. Das war hier der Fall. Damit die Erzieherin ihrer beruflichen Tätigkeit "umfassend nachkommen kann", sei sie auf das häusliche Arbeitszimmer angewiesen. (Sächsisches FG, 3 K 1276/18) – vom 19.07.2021
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07.09.2021
Umsatzsteuer: Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünfte sind steuerfrei
Betreibt eine GmbH für Länder und Kommunen mehrere Flüchtlings- und Obdachlosenunterkünfte, wobei die Gesellschaft insbesondere die Ausstattung, die Reinigung und die personelle Besetzung verantwortet sowie die soziale Betreuung organisiert, so sind die Umsätze umsatzsteuerfrei. Die GmbH sei als "Einrichtung mit im Wesentlichen sozialem Charakter anerkannt". Es sei unerheblich, dass die GmbH ihre Leistungen nicht unmittelbar gegenüber den Geflohenen oder den Obdachlosen erbringt, sondern gegenüber der Kommune oder für das Land. Da die Untergebrachten unstrittig "bedürftig" sind, handelt es sich um "eng mit der Sozialfürsorge oder der sozialen Sicherheit verbundenen Dienstleistungen". (BFH, V R 1/19) – vom 24.03.2021
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06.09.2021
Steuerrecht: Pokergewinne können steuerbares Einkommen werden
Entwickelt sich ein Mann im Laufe der Zeit zum Profi-Pokerspieler und verdient er schließlich damit seinen Lebensunterhalt, so ist diese Entwicklung auch für das Finanzamt von Bedeutung. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass es sich zwar zu dem Zeitpunkt (noch) nicht um gewerbliche Einnahmen gehandelt hatte, als sich der Mann von seiner Arbeit unbezahlt freistellen ließ und nur spärlich an Pokerturnieren teilnahm. Von dem Zeitpunkt an jedoch, an dem er nicht mehr nur durch "Anfängerglück" Gewinne erzielte, sondern durch Erfahrung, umfangreiche Kenntnisse und geschulte Fähigkeiten (er verließ den Pokertisch regelmäßig als Sieger), musste er diese Gewinne auch versteuern. Hier sprachen auch für eine "Haupteinnahmequelle", dass er eine Wohnung in der Nähe des Casinos bezog und ihm bei den Gebühren für die Teilnahme an den Turnieren Rabatte vom Veranstalter gewährt worden sind. (BFH, III R 67/18) - vom 25.02.2021
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03.09.2021
Steuerrecht: Auch mit nur kleinen Gewinnen kann eine Steuersoftware bezahlt werden
Erzielt eine kleine Unternehmergesellschaft (UG) Gewinne beziehungsweise Verluste im unteren bis mittleren vierstelligen Bereich, so ist es nicht unzumutbar für die UG, die Bilanz sowie die Gewinn- und Verlustrechnung digital an das Finanzamt zu übermitteln. Es gibt kommerzielle Software, die lediglich zwischen 10 und 40 Euro kostet. Die Höhe des Gewinns dürfe keine Rolle spielen, da ansonsten sogar Großunternehmen in Verlustjahren nicht zur digitalen Übermittlung verpflichtet wären. (BFH, XI R 29/20) – vom 21.04.2021
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02.09.2021
Steuerrecht: Wenn an der Weihnachtsfeier auf einmal zwei Kollegen nicht teilnehmen können...
Hat ein Arbeitgeber 27 Kolleginnen und Kollegen zu einem Kochkurs eingeladen, der im Rahmen einer Weihnachtsfeier stattgefunden hat, sagen aber kurzfristig zwei Mitarbeiter ihre Teilnahme ab, so darf das Finanzamt den finanziellen Aufwand für die Veranstaltung auf 25 Personen aufteilen (wodurch sich ein höherer steuerpflichtiger Anteil für den Arbeitgeber ergibt). Es müsse auf den tatsächlichen Teilnehmerkreis abgestellt werden. (BFH, VI R 31/18) – vom 29.04.2021
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01.09.2021
Steuerrecht: Auch mit Homeoffice bleibt «Selbstgenutztes» steuerfrei
Verkauft eine Lehrerin eine selbstgenutzte Eigentumswohnung weniger als zehn Jahren nach der Anschaffung (= "Spekulationsfrist") mit einem Gewinn in Höhe von knapp 100.000 Euro, so wird auch dann keine Spekulationssteuer fällig, wenn sie einen Raum als "häusliches Arbeitszimmer" steuerlich abgesetzt hat. Ein anteiliges, privates Veräußerungsgeschäft in Bezug auf das "Homeoffice" liege nicht vor, so der Bundesfinanzhof. Hier sollten wegen des Flächenanteils des Arbeitszimmers in Höhe von zehn Prozent auch knapp 10.000 Euro versteuert werden - mussten aber nicht: „Auch bei einer nahezu ausschließlichen Nutzung des in die häusliche Sphäre eingebundenen Arbeitszimmers für betriebliche/berufliche Tätigkeiten kann daher unterstellt werden, dass es im Übrigen - also weniger als 10 Prozent - zu eigenen Wohnzwecken genutzt wird“. (BFH, IX R 27/19) – vom 01.03.2021
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31.08.2021
Erbschaftsteuer: Nachlassverwaltungskosten mindern die Zahlung nicht
Grundsätzlich ist es so, dass für die Ermittlung der Erbschaftsteuer nicht nur der Nachlass, die Erbquote, die Steuerklasse und die persönlichen und sachlichen Freibeträge maßgeblich sind, sondern dass auch bestimmte Verbindlichkeiten oder Kosten die Steuer mindern können. Das gilt - laut Bundesfinanzhof - allerdings nicht für so genannte Nachlassverwaltungskosten. In dem konkreten Fall ging es um Vorfälligkeitsentschädigungen für Darlehen, die der Verstorbene zu Lebzeiten für Immobilien aufgenommen hatte und die vom Nachlasspfleger (es gab zunächst keine Erben) zurückgezahlt wurden. Diese Kosten können nicht als Nachlassverbindlichkeit gelten, die die Erbschaftsteuer mindern. Die in der Vorfälligkeitsentschädigung enthaltenen Zinsen seien bereits bei den Darlehen an sich steuermindernd berücksichtigt worden. Kosten für die Verwaltung des Nachlasses seien nicht abzugsfähig. (BFH, II R 17/18) – vom 02.12.2020
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30.08.2021
Gewerbesteuer: Hängen Miet- und Dienstleistungsverträge zusammen, gibt es keine Befreiung
Grundsätzlich kann sich eine GmbH, die Wohnungen in einer Seniorenresidenz vermietet, durch die so genannte erweiterte gewerbesteuerliche Kürzung faktisch von der Zahlung der Gewerbesteuer befreien lassen, wenn sie ausschließlich eigenen Grundbesitz vermietet. Allerdings gilt das nicht, wenn die Bewohner verpflichtet sind, mit einer weiteren GmbH & Co. KG (die aus denselben Gesellschaftern besteht) Dienstleistungsverträge über die Reinigung der Wohnungen, Wäscheservice, Hausmeisterdienst und Verpflegung abzuschließen. Die Vermietung diene dem Gewerbebetrieb der beteiligungsidentischen KG. Die Mietverträge und die Dienstleistungsverträge wurden den Bewohnern gleichzeitig vorgelegt und mit ihnen abgeschlossen. Auch eine Kündigung sei nur einheitlich möglich. (FG Münster, 9 K 2274/19 G) – vom 11.05.2021
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28.08.2021
Kindergeld: Auch wer im Ausland lebt, kann Anspruch haben
Erzielt eine Mutter Einkünfte aus der Verpachtung eines Hotels in Deutschland, so hat sie auch dann weiterhin Anspruch auf Kindergeld für ihre minderjährige Tochter, wenn sie ihren Wohnsitz ins Ausland verlegt. Sie hat Anspruch für alle Monate, in denen das Pachtverhältnis besteht. Es ist nicht notwendig, dass sie in diesen Monaten aktiv tätig sein (wie zum Beispiel mit Instandsetzungsmaßnahmen) oder Zahlungseingänge vorweisen muss. (BFH, III R 11/20) - vom 23.03.2021
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26.08.2021
Steuertipp: Kindergeld - Die Krankheit kann auch rückwirkend bescheinigt werden
Das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht hat entschieden, dass Eltern auch dann Anspruch auf Kindergeld haben, wenn das Kind krankheitsbedingt die begonnene Ausbildung abbricht, sich wegen der Erkrankung nicht um einen neuen Ausbildungsplatz bemühen kann, jedoch "ausbildungswillig" ist. Diese "Absichtserklärung" ist auch dann anzuerkennen, wenn ein Arzt das dafür unter anderem benötigte Attest rückwirkend ausstellt, in dem dem Kind die Krankheit bescheinigt wird - und auch ein Datum angegeben ist, zu dem es voraussichtlich wieder gesund sein wird. (Schleswig-Holsteinisches FG, 2 K 91/19)
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25.08.2021
Steuerrecht: Ein Tausch kann wie ein Verkauf gewertet werden
Entstehen Anlegern durch den Tausch von Genussrechten gegen Genossenschaftsanteile und Schuldverschreibungen Verluste, so sind diese bei den Einkünften aus Kapitalvermögen berücksichtigungsfähig. In dem konkreten Fall ging es um Inhaber von Genussrechten an einer GmbH, die im Rahmen eines Insolvenzverfahrens in eine Genossenschaft umgewandelt wurde. Verluste, die dabei entstehen, muss das Finanzamt anerkennen. Es kann nicht argumentieren, es handele sich um einen steuerlich unbeachtlichen Vorgang auf der privaten Vermögensebene. Das Finanzgericht Münster machte deutlich, dass die „Hingabe der Genussrechte gegen Erhalt der Genossenschaftsanteile und der Schuldverschreibungen ein Tauschgeschäft“ sei, das einer Veräußerung gleichstehe. (FG Münster, 13 K 207/18) - vom 09.06.2021
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24.08.2021
Steuerrecht: Nicht alle Zuwendungen müssen versteuert werden
Ein Kreditinstitut muss keine pauschale Einkommensteuer an das Finanzamt abführen, wenn es Privatkunden Sachleistungen zu Werbezwecken zuwendet. In dem konkreten Fall ging es um ein Kreditinstitut, das Privatkunden zu einer Weinprobe und einem Golfturnier eingeladen hatte, wobei sie in den Einladungen weder auf eine bestimmte Geldanlage noch auf mögliche Beratungsgespräche hingewiesen hat. Auch darauf, dass die pauschale Einkommensteuer übernommen werde, wurde nicht hingewiesen. Im Rahmen einer Lohnsteuerprüfung machte das Geldhaus schließlich geltend, dass für „reine Werbemaßnahmen ohne konkrete Produktwerbung“ keine Steuer abzuführen sei. Das Finanzamt sah das anders. Das Finanzgericht Baden-Württemberg gab dem Kreditinstitut Recht. Die Pauschalierung der Einkommensteuer erfasse nicht alle Zuwendungen. Sie beschränke sich auf Zuwendungen, die bei den Empfängern einkommensteuerpflichtige Einkünfte seien (was hier nicht der Fall gewesen ist). (Der Bundesfinanzhof wird endgültig entscheiden.) (FG Baden-Württemberg, 10 K 577/21) - vom 19.04.2021
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23.08.2021
Steuertipp: Pfiffige Ideen können beim Steuern sparen helfen...
Grundsätzlich ist die private Nutzung „betrieblicher Telekommunikationsgeräte“ durch den Arbeitnehmer lohnsteuerfrei. Das müsse - laut Finanzgericht München - auch dann gelten, wenn der Arbeitnehmer sein Handy an seinen Arbeitgeber zu einem Kaufpreis von 1 Euro verkauft, der Arbeitgeber ihm das Handy anschließend im Rahmen eines Vertrags auch zur privaten Nutzung wieder zur Verfügung stellt und die Kosten für den privaten Mobilfunkvertrag übernimmt. Das Finanzamt kann nicht argumentieren, die mögliche Steuerbefreiung nach dem Einkommensteuergesetz könne nicht in Betracht kommen, weil das Handy kein „betriebliches Gerät“ sei. (Hier ging es um eine GmbH, die dieses Modell - angeblich - wählte, um das Risiko der Reparaturbedürftigkeit des Handys auf den Arbeitgeber zu übertragen - nicht um eine Steuerbefreiung missbräuchlich zu „ergattern“. Der Bundesfinanzhof wird endgültig entscheiden.) (FG München, 8 K 2654/19) – vom 20.11.2020
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18.08.2021
Steuertipp: Kaffee darf nicht unversteuert gespendet werden
Die Bundesregierung ist nicht der Ansicht, dass Kaffee, der etwa wegen Erreichens des Mindesthaltbarkeitsdatums an gemeinnützige Organisationen gespendet wird, von der Kaffeesteuer befreit werden soll. Sie widerspricht damit in ihrer Antwort einem in einer Kleinen Anfrage enthaltenen Vorschlag der FDP-Fraktion. Die Regierung verweist dabei unter anderem darauf, dass es sich bei Kaffee nicht um ein Lebensmittel, sondern um ein Genussmittel handele (Deutscher Bundestag, hib-Mitteilung vom 02.08.2021).
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18.08.2021
Steuertipp: Spenden nach Hochwasser werden erleichtert anerkannt
Für Spenden anlässlich des Hochwassers in Bayern, NRW und Rheinland-Pfalz wurden die sogenannten Katastrophen-Erlasse in Kraft gesetzt. Darin sind unter anderem Erleichterungen für den Nachweis von Spenden geregelt. So reicht für alle Spenden, die bis zum 31. Oktober 2021 zur Hilfe in Katastrophenfällen auf ein für den Katastrophenfall eingerichtetes Sonderkonto eingezahlt werden, der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung (z. B. der Kontoauszug, Lastschrifteinzugsbeleg oder der PC-Ausdruck bei Online-Banking) eines Kreditinstitutes als Spendenquittung aus. Das gilt auch für Spender, die nicht in einem vom Hochwasser betroffenen Land wohnen.
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16.08.2021
Steuerrecht: Ein Erlass bei der Darlehensrückzahlung muss keine Einnahme sein
Grundsätzlich können Leistungen, die Aufwendungen mit Werbungskostencharakter ersetzen, als steuerpflichtige Einnahmen gelten. Und zwar bei der Einkunftsart, bei der die Aufwendungen zuvor als Werbungskosten abgezogen worden sind. Das Niedersächsische Finanzgericht musste in einem Fall entscheiden, ob ein Erlass bei der Rückzahlung eines Darlehens eine Einnahme sein kann. In dem konkreten Fall ging es um eine Arbeitnehmerin, die an einer Aufstiegsfortbildung zur geprüften Industriemeisterin teilnahm und während der Dauer der Fortbildung weiterhin Arbeitslohn bezog. Sie hatte dafür Urlaub sowie Zeiten aus ihrem Arbeitszeitkonto eingesetzt - und zur Finanzierung der (Werbungs-)Kosten von der Kreditanstalt für Wiederaufbau ein Darlehen nach dem Gesetz zur Förderung der beruflichen Aufstiegsfortbildung erhalten, bei dem 25 Prozent bei Bestehen der Prüfung erlassen werden. Diesen Erlass darf das Finanzamt später nicht als „Einnahme aus nichtselbstständiger Tätigkeit“ bei der Steuer ansetzen. Der Darlehenserlass stehe nicht in Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis. Er stelle sich nicht „als Frucht ihrer Arbeit für den Arbeitgeber dar“. Der Erlass sei kein Bezug oder Vorteil, den sie für die Beschäftigung erhalte. (Niedersächsisches FG, 14 K 47/20) – vom 31.03.2021
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13.08.2021
Steuerrecht: Hochwertige Alkoholika sind keine Betriebsausgaben
Ein Sachverständiger, der unter dem Punkt "Bewirtung Büro" seine Aufwendungen für hochwertige alkoholische Getränke als Betriebsausgabe verbucht, muss es hinnehmen, wenn diese Kosten von der Finanzverwaltung gekürzt werden. Das Finanzgericht München hat dazu entschieden: "Beim Ausschank von Alkohol im Rahmen von Besprechungen oder Vertragsabschlüssen handelt es sich (...) nicht um geringfügige Aufmerksamkeiten, sondern um Bewirtungskosten". (FG München, 6 K 2915/17) - vom 09.03.2021
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12.08.2021
Kindergeld: Unterschiedliche Fristen sind nicht automatisch ungerecht
Die inzwischen bei Kindergeldanträgen geltende Sechsmonats-Frist (Kindergeld wird nur für die letzten 6 Monate vor Beginn des Monats gezahlt, in dem der Antrag auf Kindergeld eingegangen ist) ist nicht bereits deswegen unzulässig, weil es an dieser Stelle unterschiedliche Fristen gibt (die 6-Monats-Frist wurde 2018 erstmals eingeführt und im Jahr 2019 - nachdem mehrere Urteile des Bundesfinanzhofs diese Neuregelung beanstandeten - schließlich "wirksam"). Es liege kein Verstoß gegen das Gleichheitsgesetz vor. (Der Bundesfinanzhof wird auch hier wieder entschieden müssen.) (FG Münster, 4 K 3164/20) – vom 21.05.2021
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11.08.2021
Grundsteuer: Bei einem Vorkaufsrecht geht das wirtschaftliche Eigentum später über
Grundsätzlich ist es so, dass bei einem Grundstücksverkauf der Käufer erst mit Beginn des Jahres zur Grundsteuer herangezogen werden kann, das auf das Jahr folgt, in dem der Kaufvertrag geschlossen worden ist. Für das laufende Jahr bleibt der Verkäufer zahlungspflichtig. Wurde ein Vorkaufsrecht vereinbart, so ist derjenige, dem diese Recht eingeräumt worden ist, erst dann zur Zahlung der Grundsteuer verpflichtet, wenn ihm das "wirtschaftliche Eigentum" tatsächlich zuzurechnen ist. Der Käufer "erlangt wirtschaftliches Eigentum regelmäßig erst ab dem Zeitpunkt, ab dem er (...) über das Grundstück verfügen kann“. (BFH, II R 44/17) – vom 23.02.2021
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10.08.2021
Steuerrecht: Auch wenn «gesprintet» wird, wird ermäßigt besteuert
Hat eine Arbeitnehmerin mit ihrem Arbeitgeber eine so genannte Sprinterklausel vereinbart, nach der sie - gegen Zahlung einer (weiteren) Abfindung - den Arbeitgeber bereits vor dem Termin verlässt, zu dem das Arbeitsverhältnis eigentlich bereits vorzeitig aufgelöst wird, so ist diese Zahlung ebenso ermäßigt zu versteuern, wie die eigentliche Abfindung. Denn die vorgezogene Kündigung durch die Arbeitnehmerin kann nicht separat durchgeführt werden
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09.08.2021
Grunderwerbsteuer: Auch noch nicht «fertiges» fließt in die Berechnung ein
Für die Berechnung der Grunderwerbsteuer beim Kauf eines Hauses wird grundsätzlich der Kaufpreis herangezogen. Sind in diesem Preis sowohl die Kosten für einen noch zu errichtenden Hauswasseranschluss als auch die Erschließungskosten enthalten, so werden diese auch mit bei der Berechnung der Grunderwerbsteuer berücksichtigt. Die Käufer des Hauses konnten hier nicht durchsetzen, dass diese Kosten hätten außen vor bleiben müssen (was zu einer geringeren Steuer geführt hätte), weil die Arbeiten noch nicht erledigt waren. Alle Leistungen, die vertraglich vereinbart worden sind und erbracht werden, sind grunderwerbsteuerpflichtig. (FG Münster, 8 K 1438/19) – vom 18.03.2021
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06.08.2021
Verwaltungsrecht: Airbnb muss dem Finanzamt «Meldung machen»
Nach dem Bayerischen Verwaltungsgericht hat auch das Verwaltungsgericht Berlin entschieden, dass der Privatwohnungen-Vermittler "Airbnb" (einer weltweit tätigen Online-Plattform zur Vermittlung von privaten Unterkünften) dazu verpflichtet werden darf, Daten zu Gastgebern von vermittelten Wohnungen an die Behörden herauszugeben. Dazu zählt unter anderem das Finanzamt. Das gelte jedenfalls bei einem "Anfangsverdacht für eine Zweckentfremdung". (VwG Berlin, 6 K 90/20) – vom 23.06.2021
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06.08.2021
Umsatzsteuer: Online-Klavierunterricht ist keine Publikumsunterhaltung
Auch wenn der Online-Klavierunterricht eines Musiklehrers zu einem großen Teil mit eigenkomponierten Stücken des Musikers stattfindet, hat er nicht das Recht, den ermäßigten Satz für die Umsatzsteuer durchzusetzen. Er liefere keine "Darbietungen", wie das bei Theatervorführungen oder Konzerten der Fall sei, die ermäßigt besteuert werden. Weil bei den Kursen nicht die Unterhaltung eines Publikums im Vordergrund stehe, sondern der unterrichtende Charakter, müsse der Umsatz voll (also mit 19 statt mit 7 %) besteuert werden. (FG Münster, 5 K 3185/19 U) – vom 17.06.2021
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04.08.2021
Steuerrecht: Zuzahlung zum Firmenwagen mindert das Einkommen regelmäßig
Ist ein ehemaliger GmbH-Geschäftsführer als Rentner weiterhin für das Unternehmen „in geringem Umfang“ tätig (hier für einen Barlohn in Höhe von 75 €), und darf er einen fast 60.000 Euro teuren „Firmenwagen“ auch für private Zwecke nutzen, so resultiert daraus ein gelwerter Vorteil, den er grundsätzlich versteuern muss (hier ging es um nicht ganz 600 € = monatlich 1 % vom Bruttolistenpreis des Fahrzeugs). Hat der Rentner jedoch eine Zuzahlung zum Auto in Höhe von 20.000 Euro geleistet, die für einen Zeitraum von 96 Monaten vorgesehen ist, so wird dadurch der monatliche Verdienst des Rentners um 208,33 Euro (20.000 € geteilt durch 96 Monate) gemindert. (BFH, VI R 19/18) – vom 16.12.2020
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03.08.2021
Steuerrecht: Die Übergabe an die interne Poststelle belegt den Ausgang nicht
Grundsätzlich gilt, dass die einmonatige Frist für die Erhebung einer Klage gegen eine Einspruchsentscheidung des Finanzamtes "mit der Bekanntgabe" beginnt. "Bekanntgegeben" gilt die Entscheidung (im Inland) am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post. Hat das Finanzamt einen solchen Brief also am 3. eines Monats aufgegeben, so gilt er am 6. des Monats als bekanntgegeben (die Feier- oder Sonntagsregelungen mal außen vor gelassen). Damit ist bis zum 6. des folgenden Monats Zeit für die Klage. Behauptet der Empfänger (hier ein Steuerberater), dass der Brief erst am 10. bei ihm eingegangen sei (was er per Eingangsstempel, Eintragung ins Fristenbuch und Screenshot von dem Dokument belegt), so muss das Finanzamt beweisen, dass der Brief tatsächlich am 3. die Behörde verlassen hat. Dazu reicht es nicht aus, dass die "Übergabe an die interne Poststelle" für diesen Tag nachgewiesen wird. (BFH, X B 108/20) – vom 26.02.2021
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02.08.2021
Steuerrecht: Soll ein «fremdes» Finanzamt prüfen, so muss das gut begründet sein
Soll ein anderes als das örtlich zuständige Finanzamt eine Prüfung bei einem Steuerberater durchführen, so muss das „Entschließungs- und Auswahlermessen“ dazu ordnungsgemäß ausgeübt und dem zu prüfenden gegenüber begründet werden. Das gelte jedenfalls dann, wenn das Finanzamt, das eigentlich zuständig ist, die Übertragung auf ein anderes damit begründet, dass es während der Prüfung aufgrund eines gegen den Steuerberater eingeleiteten Steuerstrafverfahrens zu Spannungen kommen könne. Stellt sich heraus, dass der Steuerberater in dem Bezirk, für den das Finanzamt zuständig ist, das die Prüfung durchführen soll, mehr Mandate hat als im Bezirk des örtlich zuständigen Finanzamtes (und auch mehr als in umliegenden Finanzämtern), so ist die Prüfungsanordnung aufzuheben. Das gelte jedenfalls dann, wenn „Erwägungen dazu fehlen“, warum gerade dieses Finanzamt auserwählt worden ist. (FG Münster, 1 K 3391/20) - vom 28.06.2021
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29.07.2021
Steuerrecht: Auch die Kirche muss Grunderwerbsteuer zahlen
Werden mehrere (katholische) Kirchengemeinden zusammengelegt, die jeweils Anteile einer grundbesitzenden GmbH halten, so führt das zu einer Anteilsvereinigung, die Grunderwerbsteuer auslöst. In dem konkreten Fall vor dem Finanzgericht Münster wehrte sich eine Gemeinde mit dem Argument gegen die Besteuerung, eine Zusammenlegung von Kirchengemeinden sei ein grundrechtlich geschützter Bereich des Selbstbestimmungsrechts von Religionsgemeinschaften und könne kein „grunderwerbsteuerbares Rechtsgeschäft darstellen“. Durch die Zusammenlegung wurden mindestens 95 Prozent der GmbH-Anteile in der Hand einer Gesellschafterin vereinigt. Dass der Vorgang auf einem bischöflichen Dekret beruhe, sei unerheblich, da es sich um einen zivilrechtlich wirksamen Rechtsübergang handele - unabhängig von Gemeinnützigkeit oder einer „Gemeinwohlorientierung“. (FG Münster, 8 K 364/21) vom 17.06. 2021
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27.07.2021
Sonderausgaben: Arbeitgeberzuschüsse zum Kindergartenbeitrag kürzen den Abzug
Grundsätzlich können Eltern Aufwendungen für die Betreuung eines Kindes „unter 14“ als Sonderausgabe vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen, wenn es sich nicht um Unterrichtstunden oder Kurse handelt, die „besondere Fähigkeiten vermitteln“ (wie etwa Musikunterricht oder sportliche Betätigungen). Der Bundesfinanzhof ist der Auffassung, dass diese Aufwendungen um den Betrag gekürzt werden dürfen, den Arbeitgebern ihren Mitarbeitern zur Unterbringung und Betreuung steuerfrei zahlen dürfen. Sonderausgaben dürften nur dann abgezogen werden, wenn der Steuerpflichtige tatsächlich und endgültig wirtschaftlich belastet sei. Sonderausgaben, die der Steuerpflichtige aufwende und hierfür einen nicht zu versteuernden Ersatz erhalte, würden ihn wirtschaftlich nicht belasten und seien daher nicht abziehbar. (BFH, III R 30/20) - vom 14.04.2021
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26.07.2021
Körperschaftssteuer: Ein englisches College kann einer deutschen Stiftung entsprechen
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass ein englisches Universitäts-College einer Stiftung nach deutschem Recht entsprechen und wegen Gemeinnützigkeit von der Körperschaftsteuer befreit sein kann. Im konkreten Fall ging es um ein College, das im 16. Jahrhundert mit königlicher Erlaubnis als „immerwährendes Kollegium des Studiums der Wissenschaften, der heiligen Theologie und der Philosophie wie der guten Künste“ errichtet wurde und das inzwischen als Eigentümerin eines Wohn- und Geschäftsgrundstücks in der Bundesrepublik Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielt. Das Finanzamt setzte Körperschaftsteuer an - zu Unrecht. Das College ist rechtlich und wirtschaftlich mit einer deutschen Stiftung vergleichbar und dient gemeinnützigen Zwecken, nämlich der Förderung der Wissenschaft, der Forschung und der Religion. Außerdem sei die englische Aufsichtsbehörde in ihren wesentlichen Zügen mit der deutschen Stiftungsaufsicht vergleichbar. (BFH, V R 35/18) - vom 24.03.2021
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23.07.2021
Steuerrecht: Eine Parkplatzvermietung kann zur «einheitlichen Leistung» werden
Hat ein Bauunternehmer ein zweiflügliges Gebäude errichtet und dazwischen einen Garagenkomplex mit eigenständigem Zugang gebaut, so kann die Vermietung der Stellplätze dort nur dann steuerfrei sein, wenn sie "im Rahmen eines einheitlichen wirtschaftlichen Vorgangs" mit der Vermietung der Wohnung eng verbunden ist. Die Mietflächen seien "Teil eines Gebäudekomplexes" und "von ein und demselben Vermieter an ein denselben Mieter vermietet". Es sei unerheblich, dass es auch externe Mieter von Stellplätzen geben, die nicht dort wohnen. (BFH, V R 41/19) – vom 10.12.2020
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22.07.2021
Steuerrecht: Auch kurzeitige Überlassung kann die Steuerfreiheit kosten
Ein Gebäude wird auch dann zu eigenen Wohnzwecken genutzt, wenn es der Steuerpflichtige nur zeitweilig bewohnt, sofern es ihm in der übrigen Zeit als Wohnung zur Verfügung steht. Verkauft ein Hausbesitzer seine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach der Anschaffung wieder, so bleibt der Verkaufsgewinn auch dann steuerfrei, wenn der Eigentümer zwischendurch ausgezogen ist und unter einer anderen Adresse gemeldet ist. Überlässt der Eigentümer hingegen einem Angehörigen die Wohnung (hier nutzte eine Angehörige die Wohnung - wenn auch wenige Nächte im Jahr - als Zufluchtsmöglichkeit, um einer wegen der Alkoholerkrankung des Ehepartners in der gemeinsamen Wohnung unerträglich gewordenen Situation zu entfliehen), so liegt eine „Nutzung zu eigenen Wohnzwecken“ nicht mehr vor. (BFH, IX R 6/18) – vom 21.05.2019
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20.07.2021
Kindergeld: In Australien geht der Anspruch irgendwann flöten
Ist ein Kind volljährig, hat das 25 Lebensjahr aber noch nicht vollendet, so können die Eltern Anspruch auf Kindergeld haben, wenn es noch in der Ausbildung ist. Dabei gilt, dass das Kind den Wohnsitz oder zumindest den „gewöhnlichen Aufenthalt“ in einem EU- oder EWR-Staat haben muss. Das Niedersächsische Finanzgericht (FG) musste über einen Fall entscheiden, in dem eine Tochter einen einjährigen Studienaufenthalt in Australien plante, um das Studium danach im Inland fortzusetzen. Der Auslandsaufenthalt wurde dann um zwei weitere Jahre verlängert, woraufhin die Familienkasse das Kindergeld rückwirkend zurückverlangte. Die Tochter habe seit Beginn des Auslandsaufenthalts ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland aufgegeben. Das FG sah das etwas anders. Die Tochter habe ihren Wohnsitz im ersten Jahr bei der Mutter beibehalten, weil der Aufenthalt in Australien zunächst nur für ein Jahr geplant war. Die Bindung an den Wohnsitz im Haushalt der Eltern gehe dadurch nicht verloren. Für die Zeit danach hingegen kann kein Kindergeld mehr gewährt werden, weil die „Besuchszeiten in der Wohnung der Eltern“ nach Grundsätzen des Bundesfinanzhofs nicht mehr ausreichten. Die junge Frau war während der Studienzeit in Australien nur einmal in der Bundesrepublik - um sich operieren zu lassen. (Niedersächsisches FG, 5 K 168/17) – vom 07.01.2020
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19.07.2021
Steuerrecht: Die Befreiung kann auch später noch übertragen werden
Für Erben von Wohnimmobilien gilt eine vollständige Steuerbefreiung, wenn die Wohnung „unverzüglich nach dem Erbfall zu eigenen Wohnzwecken“ genutzt wird.“ Ob die Immobile „unverzüglich“ bezogen worden ist, ist oft umstritten. In einem Fall vor dem Finanzgericht Düsseldorf ging es um zwei Brüder, die von ihren Eltern je zur Hälfte bedacht worden sind. Es ging unter anderem um einen Unternehmensanteil sowie um eine von einem der beiden bezogene Wohnung, für die das Finanzamt die steuerliche Vergünstigung gewährte. Im Zuge einer Erbauseinandersetzung wurde dem anderen - 36 Monate später - die gesamte Wohnung übertragen. Der verlangte dann die Vergünstigung, was das Finanzamt ablehnte, weil zwischen dem Erbfall und dieser Übertragung bereits drei Jahre vergangen seien. Das Gericht sah das anders. Das Erbschaftsteuerrecht sehe keine Frist vor, innerhalb derer die Erbauseinandersetzung vorgenommen werden müsse. Das Finanzamt müsse die Steuer neu berechnen und die Steuerbefreiung in vollem Umfang berücksichtigen. Dass der Bruder die persönlichen Voraussetzungen für die Steuerbefreiung des Familienheims selbst nicht erfüllt habe, weil er es nicht bewohnte, sei unerheblich. (FG Düsseldorf, 4 K 1154/20) – vom 21.04.2021
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16.07.2021
Steuerrecht: Auf Veräußerungsgewinn werden nur 25 Prozent Steuern fällig
Kapitalgesellschaften können ihren (leitenden) Angestellten das Angebot machen, sich am Unternehmen oder anderen Firmen innerhalb eines Konzerns zu beteiligen. Hat ein Mitarbeiter das angenommen und verkauft er später diese Anteile wieder, so stellt sich die Frage, wie dieser Verkauf steuerlich zu behandeln ist: als ein Gewinn zu den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit oder als Kapitalvermögen gehört. Der Bundesfinanzhof hat dazu entschieden, dass der „aus einer Managementbeteiligung an einer Kapitalgesellschaft erzielte Veräußerungserlös keine Vergütung für die gegenüber einer Tochtergesellschaft erbrachte nichtselbständige Tätigkeit darstelle, wenn die Beteiligung als eine eigenständige Erwerbsgrundlage zur Erzielung von Einkünften anzusehen ist.“ Ein solcher Gewinn muss also nicht mit dem (im Regelfall recht hohen) individuellen Einkommensteuersatz versteuert werden, sondern per 25-prozentiger Abgeltungsteuer. (BFH, VIII R 40/18) – vom 01.12.2020
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15.07.2021
Steuerrecht: 250.000 Euro-Darlehen von der 93-jährigen Mutter ist nicht gewöhnlich
Ein Darlehensvertrag zwischen einem Mann und seiner (93-jährigen) Mutter kann steuerlich nicht anerkannt werden, wenn während der ersten 15 Jahre der Vertragslaufzeit keine Tilgung stattfindet. Das gelte auch dann, wenn die vertraglich fixierten Zinsen von drei Prozent von Vertragsbeginn an geleistet wurden. In einer solchen Konstellation sei - unter Anwendung der Fremdvergleichsgrundsätze - eine verschleierte Schenkung zu sehen. Aufgrund des hohen Alters und der statistischen Lebenserwartung der Mutter sei von vornherein davon ausgegangen worden, dass die Rückzahlung nicht mehr stattfinden wird. (Hier ging es um ein Darlehen in Höhe von 250.000 € für den Kauf einer vermieteten Immobilie.) (FG Rheinland-Pfalz, 1 K 1883/16) – vom 14.09.2021
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14.07.2021
Steuerrecht: Für Kabinen- und Cockpit-Personal sind kostenlose Mahlzeiten steuerfrei
Erhält das Kabinen- und Cockpitpersonal einer Fluggesellschaft kostenlose Mahlzeiten, so handelt es sich dabei nicht um Arbeitslohn, der versteuert werden müsste. Das Finanzgericht Düsseldorf stufte die Mahlzeiten nicht als Arbeitslohn ein und verneinte eine pauschalierte Besteuerung. (FG Düsseldorf, 14 K 2158/16) – vom 13.08.2020
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13.07.2021
Steuerrecht: Energielieferungen über den Vermieter können eine eigenständige Leistung sein
Energielieferungen, die über den Vermieter an die Mieter gehen, gelten nicht als Nebenleistungen zur steuerfreien Wohnungsvermietung, sondern als steuerpflichtige Hauptleistungen. In dem konkreten Fall ging es um ein vermietetes Grundstück, auf dem sich Mietwohnungen befanden, wofür die Mieter monatliche Vorauszahlungen für Heizung und Warmwasser leisteten, die jährlich abgerechnet wurden. Der Vermieter installierte eine neue Heizungsanlage im Haupthaus sowie zur Erfassung der Wärmemengen Einzelzähler. Außerdem konnten die Mieter die Heizungs- und Wassertemperaturen individuell regulieren und bei Beschwerden den Anlagenhersteller kontaktieren. Der Vermieter gab Umsatzsteuervoranmeldungen ab, mit denen er auf die Kleinunternehmerregelung verzichtete, „steuerpflichtige Umsätze aus den Energielieferungen an die Mieter“ angab und die Vorsteuern aus der Rechnung über die Installation der Heizungsanlage sowie den Gaslieferungen geltend machte. Das brachte eine Erstattung, die das Finanzamt nicht akzeptierte. Die Behörde sah die Energielieferungen an die Mieter als unselbstständige Nebenleistungen - zu Unrecht. Die Lieferungen seien kein Teil der steuerfreien Vermietungsumsätze, sondern eine eigenständige steuerpflichtige Leistung.
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12.07.2021
Umsatzsteuer: Gutachter-Tätigkeit für den MdK ist nicht befreit
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass die Gutachter-Tätigkeit einer Krankenschwester (die sowohl über eine medizinische Grundausbildung als auch über eine akademische Ausbildung im Bereich der Pflege verfügt) für den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) nicht von der Umsatzsteuer befreit ist. In dem konkreten Fall ging es um eine Frau, die Gutachten zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit im Auftrag des MDK erstellt und dafür Honorar erhielt. Zwar handele es sich bei den im Rahmen der Gutachtertätigkeit erbrachten Leistungen um „eng mit der Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit in Verbindung stehenden Leistungen“, die grundsätzlich umsatzsteuerfrei sein können. Allerdings sei die Frau selbst nicht von der Bundesrepublik Deutschland als "Einrichtung mit sozialem Charakter" anerkannt, so dass die Befreiung hier nicht greifen könne. (BFH, XI R 30/20) – vom 24.02.2021
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09.07.2021
Steuerrecht: Bei Rücknahme des Einspruchs muss auf den Tag geguckt werden
Auch wenn der Steuerbescheid eines mit dem Finanzamt im Streit liegenden Klienten dessen Steuerberater bereits "vorliegt", kann der Einspruch, der überhaupt erst zu dieser neuen "verbösernden" Einspruchsentscheidung geführt hat, noch zurückgezogen werden. Das gelte jedenfalls dann, wenn die Rücknahme am selben Tag beim Finanzamt (hier per Fax um 18.57 Uhr) ankommt, an dem die - für den Mandanten negative - Einspruchsentscheidung im Büro des Steuerberaters angekommen ist. Soweit ist das nicht neu. Allerdings ging es hier darum, dass der Einspruch erst am Tag nach Ablauf der "Drei-Tage-Fiktion" gefaxt worden war. Diese "Drei-Tages-Frist" besagt, dass ein "schriftlicher Verwaltungsakt", der durch die Post übermittelt wird (im Inland), am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post als bekannt gegeben gilt. Der Steuerberater konnte belegen, dass die Entscheidung des Finanzamtes erst nach Ablauf der Drei-Tages-Frist "tatsächlich" in seinem Büro eingegangen sei. (Auf die exakten Uhrzeiten, wann welches Schriftstück an dem Tag ein- oder rausgegangen ist, komme es nicht an.) (Niedersächsisches FG, 9 K 168/20) - vom 03.05.2021
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08.07.2021
Gewerbemiete/Umsatzsteuer: Nur was offen ausgewiesen ist, darf auch abgezogen werden
Ist der Mieter einer gewerblichen Immobilie als Unternehmer vorsteuerabzugsberechtigt, so optieren Vermieter meist zur Umsatzsteuerpflicht. Für den Mieter hat das den Vorteil, dass er die Umsatzsteuer als Vorsteuer abziehen kann. Dafür ist allerdings Voraussetzung, dass eine "ordnungsgemäße Rechnung vorliegt, in der die zu zahlende Umsatzsteuer offen ausgewiesen ist". In dem konkreten Fall überwies der Mieter die Miete regelmäßig auf Grundlage des Mietvertrages in einer Summe, ohne dass der konkrete Umsatzsteuerbetrag an irgendeiner Stelle im Vertrag oder bei der Überweisung separat ausgewiesen wurde. Das Finanzamt musste den Vorsteuerabzug des Mieters nicht akzeptieren. Das gelte auch dann, wenn der Vermieter später eine "korrekte Dauerrechnung" mit allen erforderlichen Angaben erstellt und darin der Vermerk "rückwirkend ab Vertragsbeginn" zu finden ist. (FG Münster, 15 K 2680/18) - vom 29.09.2020
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07.07.2021
Werbungskosten: Gestreckte Erhaltungsaufwendungen sind bei Tod direkt abziehbar
Üblicherweise sind Erhaltungsaufwendungen für ein Gebäude in dem Jahr als Werbungskosten abzugsfähig, in dem sie bezahlt worden sind. Das gilt nicht für Gebäude, die nicht zu einem Betriebsvermögen gehören und überwiegend Wohnzwecken dienen. Dann können die Aufwendungen auf bis zu fünf Jahre gleichmäßig bei der Einkommensteuerveranlagung verteilt werden. Stirbt der Steuerzahler jedoch innerhalb des Verteilungszeitraums, so ist der noch nicht berücksichtigte Teil der Erhaltungsaufwendungen im Todesjahr als Werbungskosten absetzbar. Das Finanzamt darf nicht lediglich anteilig anerkennen. (BFH, IX R 31/19) – vom 10.11.2020
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07.07.2021
Steuerrecht: Auch wenn das Altenheim-Café schließt, kann die Vorsteuer bleiben
Entfällt bei einem Gebäude, das „gemischt genutzt“ wurde (hier ging es um ein Alten- und Pflegeheim, in dem auch eine Cafeteria betrieben wurde) die Verwendung für steuerpflichtige Umsätze (weil die Cafeteria geschlossen wurde), so kann die Vorsteuerberichtigung dennoch erhalten bleiben. Die Gesellschaft, die das Gebäude betreibt, muss diesbezüglich keine Änderung der Verhältnisse hinnehmen. Hier ging das Finanzamt zunächst davon aus, dass eine steuerfreie Nutzung von 10 Prozent vorlag - zum Beispiel für Versammlungen der Heimbewohner. Nach der Schließung änderte das Finanzamt das auf eine 100-prozentige Nutzung durch die Heimbewohner und berichtigte den Vorsteuerabzug. Dagegen wehrte sich die GmbH erfolgreich. Bei einem bloßen Leerstand tätigt der Unternehmer keine Umsätze. Eine Vorsteuer-Berichtigung kommt nicht in Betracht. (BFH, V R 20/20) – vom 27.10.2020
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05.07.2021
Steuerrecht: Alleinerziehenden-Entlastung und Ehegattensplitting vertragen sich nicht
Heiraten Eltern im Dezember eines Jahres und haben sie bis zum Zeitpunkt der Eheschließung in getrennten Haushalten gelebt, so können sie nicht jeweils für die Monate Januar bis November den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende anteilig geltend machen, wenn sie die Zusammenveranlagung wählen. Die gilt für das gesamte Jahr der Eheschließung. Die Entlastung für Alleinerziehende und das Ehegattensplitting können nicht parallel im selben Jahr in Anspruch genommen werden. (FG München, 9 K 3275/18) – vom 27.11.2019
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02.07.2021
Steuerrecht: Wird ein Büro vorgegeben, so ist das die erste Tätigkeitsstätte
Kosten für beruflich veranlasste Fahrten sind üblicherweise als Werbungskosten steuerlich voll abzugsfähig. Das gilt nicht für Fahrten von der Wohnung zur so genannten ersten Tätigkeitsstätte
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01.07.2021
Steuerrecht: Sechs Photovoltaik-Anlagen auf sechs Dächern können eine Einheit bilden
Hat eine Gemeinde auf sechs städtischen Gebäuden jeweils eine Photovoltaik-Anlage installiert und reicht sie für jede Anlage separat eine Steuererklärung ein (um die möglichen Freibeträge bei der Gewerbe- und der Körperschaftsteuer jeweils für jede Anlage ansetzen zu können), so muss das Finanzamt das nicht akzeptieren. Die Anlagen sind als eine "funktionelle Einheit" zu sehen. Dafür sei es nicht notwendig, dass die Anlagen miteinander verknüpft sein müssen. Werden die Photovoltaik-Anlagen zentral von einem Mitarbeiter der Gemeinde verwaltet, so können sie als "einheitlicher Betrieb" gewertet werden und sind steuerlich zusammenzuführen. Damit sind die entsprechenden Freibeträge nur einmal abziehbar. (FG Münster, 13 K 3663/18) – vom 21.04.2021
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30.06.2021
Steuerrecht: Der Bundeswehrstützpunkt eines (Zeit-)Soldaten ist erste Tätigkeitsstätte
Auch wenn ein Zeitsoldat für eine "voraussichtliche Verwendungsdauer" von 37 Monaten an und von seinem Stützpunkt aus tätig sein wird, ist dieser steuerrechtlich als "erste Tätigkeitstätte" anzusehen. Das bedeutet, er kann lediglich die Pendlerpauschale für die Fahrten zwischen seiner Wohnung und dem Stützpunkt geltend machen und nicht einen höhere Werbungskostenabzug nach Reisekostengrundsätzen vornehmen - also die 30 Cent-Entfernungspauschale pro Entfernungskilometer und nicht 30 Cent pro gefahrenen Kilometer. Die "Verwendungsdauer" bei Zeitsoldaten sei nicht einer Befristung gleichzusetzen, sondern es handele sich dabei lediglich um eine "Versetzungsbefugnis der Bundeswehr". Der Mann war grundsätzlich dem Stützpunkt dauerhaft zugeordnet. (Hessisches FG, 4 K 1788/19) – vom 25.03.2021
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28.06.2021
Erbschaftsteuer: 18 Monate zwischen Erbfall und Einzug sind zu lang
Nur, wenn ein Kind ein geerbtes Haus „unverzüglich“ selbst „zu Wohnzwecken“ nutzt, kann die Übertragung erbschaftsteuerfrei sein. Das Finanzgericht Düsseldorf hatte einen Fall zu entscheiden, in dem eine Frau die von ihrer Mutter vermachte Wohnung knapp anderthalb Jahre nach dem Tod der Mama bezog. Für das Finanzamt war der Einzug nicht „unverzüglich“ und es lehnte die Steuerbefreiung ab. Sechs Monate seien für eine Steuerbefreiung maximal akzeptabel - es sei denn, die Frau könne beweisen, dass ihr ein früherer Einzug „aus zwingenden, von ihr nicht zu vertretenden Gründen nicht möglich gewesen“ sei. Das Finanzgericht sah das auch so
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25.06.2021
Kindergeld: Verrechnung mit Sozialleistungen nur bei «Konkretisierung»
Beantragt eine Mutter mit vier minderjährigen Kindern Kindergeld bei der Familienkasse und hat das Jobcenter, das der Frau Sozialhilfe zahlt, einen "Erstattungsanspruch", so kann die Familienkasse später keine Rückzahlungen von Kindergeld verlangen, wenn sie es versehentlich in voller Höhe an die Mutter ausgezahlt hat, ohne die Ansprüche des Jobcenters zu berücksichtigen. Die Verrechnung des Kindergeldes mit Sozialhilfeleistungen sei nur zulässig, wenn der vom Jobcenter geltend gemachte Erstattungsanspruch konkretisiert sei, so das Finanzgericht Köln. Hier konnte die Familienkasse aber wegen der fehlenden Konkretisierung nicht wissen, auf welche Höhe und auf welchen Zeitraum sich der Erstattungsanspruch bezog. (FG Köln, 10 K 308/19) – vom 17.09.2020
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23.06.2021
Steuerrecht: Theoretische Zahlungsmöglichkeit reicht dem Fiskus
Bei einer Eigentumsübergang auch im Rahmen einer Zwangsversteigerung liegt ein Veräußerungsgeschäft vor. Das gelte auch dann, wenn (hier 2) Grundstücke zwangsversteigert wurden - und zwar innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb. Das Finanzamt stufte die Einkünfte als privates Veräußerungsgeschäft ein und besteuerte sie entsprechend. Das Argument des Grundstücksbesitzers, sein Eigentumsverlust per Zwangsversteigerung sei keine Veräußerung, weil das nicht - wie bei einer Enteignung - auf einem „willentlichen Entschluss“ basierte, zog nicht. Denn auch bei einer Zwangsversteigerung beruhe „der Eigentumsverlust auf einem Willensentschluss“. Denn theoretisch bestehe die Möglichkeit, die Gläubiger zu bedienen. Ob er dazu wirtschaftlich tatsächlich in der Lage ist, sei für die steuerliche Behandlung nicht entscheidend. (FG Düsseldorf, 2 K 2220/20 E) - vom 28.04.2021
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22.06.2021
Steuerrecht: Verzögerungsgeld wegen Wiederholungsgefahr?
Setzt ein Finanzamt ein "Verzögerungsgeld" gegen einen Rechtsanwalt und Notar an, weil der Prüfungsanordnungen und die damit verbundenen Einzelmaßnahmen jeweils abwehrte und der Prüfer trotz mehrmaliger Versuche, Termine für eine Außenprüfung zu erhalten, nicht mit dem "Prüfungsunwilligen" zusammenkam, so muss dieser Bescheid wieder zurückgenommen werden, wenn er insbesondere mit "Wiederholungsgefahr" begründet wird. Darin liege eine "sachfremde Erwägung", die "mit dem Zweck des Verzögerungsgeldes nicht vereinbar" sei. (FG Münster, 4 K 590/17 AO) - vom 08.02.2019
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22.06.2021
Kfz-Steuer: Wird ein Rollstuhlfahrer zur Arbeit gebracht, gibt es keine Befreiung
Der Betreiber eines Krankentransportunternehmens kann nicht verlangen, dass für seine Transporter - so wie das bei "echten Krankenwagen" der Fall ist - keine Kfz-Steuer erhoben wird. Zwar seien die beförderten Personen behandlungsbedürftig (das ist eine Voraussetzung für eine Steuerbefreiung), weil sie im Regelfall zu ambulanten oder teilstationären Behandlungen (wie zum Beispiel zur Dialyse oder zur Chemotherapie) gefahren werden. Werden mit den Transportern jedoch auch Rollstuhlfahrer zur Arbeit gefahren, so ist das für die Befreiung von der Steuer "schädlich". Eine solche "auf Dauer angelegte Mischverwendung" lasse eine Befreiung nicht zu. (FG Münster, 6 K 574/19) - vom 13.05.2020
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19.06.2021
Steuerrecht: Für Mitgliedsbeiträge an einen Musikverein kann es Spendenquittungen geben
Ein gemeinnütziger Musikverein, der neben dem Orchesterbetrieb eine Bläserklasse an einer Schule unterrichtet und ein Nachwuchsorchester unterhält, kann für gezahlte Mitgliedsbeiträge Spendenbescheinigungen ausstellen. Das Finanzamt darf das nicht mit dem Argument unterbinden, die Tätigkeit des Vereins diene "auch der Freizeitgestaltung". Das, so das Finanzgericht Köln, sei zwar korrekt. Das schließe jedoch den Spendenabzug für die Beiträge nicht aus. Das Gericht stellte fest, dass die musikalische Ausbildung in dem Verein nicht lediglich von "untergeordneter Bedeutung" ist. Außerdem sei diese Ausbildung und musikalische Anleitung junger Menschen in der heutigen Zeit "überragend wichtig und förderungswürdig". (FG Köln, 10 K 1622/18) – vom 25.02.2021
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17.06.2021
Rentenbesteuerung: Je höher der Beitrag, desto näher kommt es an die Verfassungswidrigkeit
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat Klagen gegen die aktuell geltende Rentenbesteuerung abgewiesen. Es liege keine verfassungswidrige Doppelbesteuerung der Renten vor. Der BFH warnte allerdings davor, dass sich das durch die (seit 2005) schrittweise Umstellung der Rentenbesteuerung bis 2040 ändern könnte. In den beiden konkreten Fällen ging es um einen ehemaligen Zahnarzt, der 2009 Rentner wurde, und um einen ehemaligen Steuerberater, der 2007 in Rente gegangen war. Eine doppelte Besteuerung liege nur vor, wenn die steuerfreie Rente später geringer ausfällt als die Summe der Beiträge, die während des Berufslebens gezahlt worden sind, was hier nicht der Fall war. (Das Gericht hat aber deutlich gemacht, dass Änderungen vorgenommen werden müssen und festgehalten, dass in Zukunft mehr Rentner von einer Doppelbesteuerung betroffen sein werden.) (BFH, X R 33/19) – vom 19.05.2021
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16.06.2021
Steuerrecht: Wer mithilfe von Software online pokert, der betreibt kein Glücksspiel
Gewinne aus Online-Pokerspielen können unter bestimmten Voraussetzungen der Einkommens- und Gewerbesteuer unterliegen. Das hat das Finanzgericht Münster in einem Fall entschieden, in dem ein junger Mann in einem Jahr rund 450 Stunden online gespielt - und dabei mithilfe einer Software mehr als 80.000 Euro gewonnen hatte. Das Finanzamt und später auch das Finanzgericht stuften das als gewerbliche Einkünfte aus einem Geschicklichkeitsspiel ein - und nicht als Glücksspiel, bei dem die Gewinne steuerfrei sind. Denn der Mann habe mit „Gewinnerzielungsabsicht gehandelt“. (FG Münster, 11 K 3030/15) – vom 10.03.2021
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15.06.2021
Umsatzsteuer: Ein Fotostudio muss komplett «voll» bezahlen
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass die Umsätze eines Fotostudios dem Regelsteuersatz in Höhe von 19 Prozent unterliegen. Betreiber solcher Studios können nicht durchsetzen, für „Businessfotografien“ den ermäßigten Satz in Höhe von 7 Prozent „für die Einräumung und Übertragung von Urheberrechten“ ansetzen zu können. In dem konkreten Fall ging es um eine Betreiberin mehrerer Fotostudio, zu deren Kunden sowohl Privatpersonen als auch Unternehmen zählten. Für die Umsätze mit den kommerziellen Kunden beabsichtigte sie, den ermäßigten Satz ansetzen zu dürfen. Als Begründung führte sie an, dass bei diesen Kunden die Übertragung der Urheberrechte prägend sei. Das Finanzgericht Münster sah das anders und entschied, dass der Übertragung der Nutzungsrechte im Vergleich zur Erstellung und Aushändigung der Fotos nur eine untergeordnete Bedeutung zu komme. (FG Münster, 5 K 268/20) – vom 25.02.2021
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14.06.2021
Schenkungsteuer: Beschenkte mit kleiner Geldbörse kann Stundung durchsetzen
Die aus der Übertragung eines Grundstücks unter Zurückbehaltung eines Nießbrauchsrechts resultierende Schenkungsteuer ist für zehn Jahre zu stunden, wenn die Beschenkte keine Möglichkeit hat, die Steuer aus eigenen Mitteln zu begleichen. Das hat das Finanzgericht Münster entschieden. In dem konkreten Fall bekam eine Frau ein Mietwohngrundstück von ihrer Tante geschenkt, wobei diese ein lebenslanges Nießbrauchsrecht behielt. Die beschenkte Nichte besitzt selbst ein Grundstück mit Gebäude, in dem sie lebt und ein Blumengeschäft betreibt sowie einen halben Miteigentumsanteil an einer Ferienwohnung, wobei beide Grundstücke mit Grundschulden belastet sind. Die für die Schenkung an Schenkungsteuer fällig gewordenen 7.000 Euro konnte die Nichte nicht bezahlen, weil sie mit der neuen Wohnung keine Einkünfte erzielen konnte, selbst nur geringe Einkünfte, und im Gegenzug jedoch hohe Darlehensbelastungen auf ihre Immobilien hatte. Das Finanzgericht gab dem Antrag auf Stundung statt (hier spielte auch eine Rolle, dass der Blumenladen zwischendurch coronabedingt geschlossen werden musste). (FG Münster, 3 K 3054/19) – vom 11.03.2021
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11.06.2021
Steuerrecht: Fehlerhafter Eintrag des Steuerzahlers geht zu seinen Lasten
Füllt ein Mann seine Steuererklärung ohne die Hilfe eines Steuerberaters aus und unterläuft ihm dabei ein fehlerhafter Eintrag bei den Feldern "Werbungskosten" und "Summe abzugsfähige Werbungskosten", so kann er nach Ablauf der Einspruchsfrist nicht mehr "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“ durchsetzen. Das gelte auch dann, wenn er argumentiert, dass die Abweichung beim Ansatz der Werbungskosten für ihn aus dem Bescheid nicht zu erkennen gewesen war. Das Finanzgericht Münster machte deutlich, dass es ausreiche, wenn das Finanzamt die anerkannte Summe ausweise und nicht dazu verpflichtet ist, die "Nichtanerkennung" der eigentlich berücksichtigungsfähigen, aber eben falsch eingetragenen, Summe zu erläutern. (FG Münster, 6 K 1900/19 E) – vom 09.03.2021
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10.06.2021
Steuerrecht: Vor dem Kauf von GbR-Anteilen ist man noch nicht Teil der GbR
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass eine beabsichtigte Anschaffung eines GbR-Anteils kein Investitionsabzugsbetrag für bereits im Gesellschaftsvermögen befindliche Wirtschaftsgüter darstellen kann. In dem konkreten Fall ging es um Eheleute, die zusammenveranlagt werden. Die Frau war an einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) beteiligt, die zwei Photovoltaikanlagen betrieb. Sie veräußerte ihren Anteil an ihren Ehemann. Der wollte die Ausgaben dafür als „Investitionsabzugsbetrag“ steuerlich für die GbR anerkannt haben - allerdings vergeblich. Das Finanzgericht lehnte das ab, weil der Mann zum Zeitpunkt des Kaufs noch nicht an der GbR beteiligt war. (FG Münster, 4 K 1018/19) – vom 26.03.2021
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09.06.2021
Steuerrecht: Hintergangener «Schneeball-Anleger» muss nicht nachzahlen
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass ein Anleger, der einem Schneeballsystem aufgesessen ist, nicht zur Steuer(nach)-Zahlung verpflichtet ist, wenn der betrügerische Betreiber des Schneeballsystems (das später zusammengebrochen ist) dem Anleger die Kapitalertragssteuer zwar abgezogen, jedoch nicht an das Finanzamt abgeführt hat. Das hat zur Folge, dass die Kapitaleinkünfte aus dem betrügerischen Schneeballsystem grundsätzlich nicht mehr der Einkommensteuerfestsetzung zugrunde zu legen sind. Es sei auf die subjektive Sicht des Anlegers abzustellen. Konnte der davon ausgehen, dass „die Scheinrenditen dem Steuerabzug unterlegen haben“, so ist die Steuer „abgegolten“. (BFH, VIII R 17/17) – vom 29.09.2020
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08.06.2021
Werbungskosten: Auch bei vergünstigter Vermietung darf der Mietspiegel genommen werden
Wird eine Wohnung an einen Angehörigen vermietet, so kann der Vermieter die Werbungskosten für die Wohnung auch dann zu 100 Prozent geltend machen, wenn er "nur" mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete (Kaltmiete plus Betriebskosten, die umgelegt werden dürfen) nimmt. Für die Ermittlung der Miete wird meist der örtliche Mietspiegel hinzugezogen. Das dürfe auch dann gelten, wenn ein Mann eine Wohnung vergünstigt an seine Tochter und eine zweite an einen "Fremden" vermietet. In dem konkreten Fall vor dem Bundesfinanzhof ging es um zwei 57 Quadratmeter große Wohnungen eines Eigentümers. Eine Wohnung vermietet er für 300 Euro (+ 70 € Nebenkostenpauschale) an seine Tochter
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07.06.2021
Kfz-Steuer: Bei Krankentransporten muss kein Fachpersonal an Bord sein
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass es nicht zwingend notwendig sein muss, fachgerechte Betreuung in einem Krankentransporter gewährleisten zu müssen, um für diese Fahrzeug von der Kraftfahrzeugsteuer befreit zu werden. Die gilt auch dann, wenn die Fahrzeuge ausschließlich zur Beförderung verwendet werden und mit Auffahrrampe, Verankerungspunkten für Rollstühle sowie einem Liegeplatz ausgestatteten sind. Für die meistens zu Arztbesuchen, für Fahrten zu Behandlungen (wie zum Beispiel Chemo- und Bestrahlungstherapien oder Dialyse) oder zu Rehabilitationseinrichtungen eingesetzten Fahrzeuge gilt, dass kein medizinisches Personal an Bord sein muss, um von der Kfz-Steuer befreit werden zu können. (BFH, IV R 41/19) – vom 17.12.2020
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02.06.2021
Steuerrecht: Auch «außergewöhnliche» Entgeltumwandlung kann unter Eheleuten stattfinden
Wandelt ein Metzgermeister einen Teil des Gehalts der bei ihm als Verkaufsleiterin angestellten Ehefrau über eine Unterstützungskasse für die betriebliche Altersvorsorge um, so muss das Finanzamt die steuerlichen Vorteile für diese Zahlungen auch dann einräumen, wenn der Betrag sehr hoch ist (hier gingen 1.830 € vom Monatsgehalt in Höhe von 4.000 € an die Versorgungskasse). Es stehe grundsätzlich im Ermessen des Arbeitnehmers/der Arbeitnehmerin, so der Bundesfinanzhof, in welchem Umfang Bruttogehalt durch Entgeltumwandlung für eine künftige Altersrente zurückgelegt werden soll. Eine unangemessene Umgestaltung käme zum Beispiel nur bei sprunghaften Gehaltsanhebungen im Vorfeld der Entgeltumwandlung in Betracht. (BFH, X R 32/18) - vom 28.10.2020
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01.06.2021
Umsatzsteuer: Brücke und Parkplätze können zusammenhängen
Errichtet eine Gemeinde eine für Touristen sehr attraktive Hängeseilbrücke, so kann sie die in den Baukosten für die Brücke sowie für das Besucherzentrum enthaltene Umsatzsteuer von der Umsatzsteuer abziehen, die sie aus dem dafür errichteten Parkplatz an das Finanzamt abführt. Das kann nicht argumentieren, dass die Aufwendungen für die Brücke "nicht in einem unmittelbaren Zusammenhang" mit den Einnahmen aus den Parkplätzen stünden. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz hielt das Konzept der Gemeinde jedoch für schlüssig. Ohne das beeindruckende Bauwerk hätte sich der gebührenpflichtige Parkplatz nicht gelohnt, weil die Gegend dort ansonsten (hier im Hunsrück) recht abgelegen ist und nicht viele touristische Anziehungspunkte habe. (FG Rheinland-Pfalz, 3 K 1311/19) – vom 23.02.2021
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01.06.2021
Steuerrecht: Werden Kaufpreise separat ausgewiesen, so dürfen sie von einem Konto gehen
Kauft ein privater Vermieter ein Haus mit vier Wohn- beziehungsweise Gewerbeeinheiten, von denen er drei Einheiten vermietet und eine selbst nutzt, so muss das Finanzamt auch dann die vollen Schuldzinsen aus den vermieteten Einheiten als Werbungskosten anerkennen, wenn der Mann sowohl die Überweisungen für den Kauf als auch die später folgenden Darlehenszahlungen an die finanzierenden Bank über sein Girokonto abwickelt. Wurden im Kaufvertrag der Immobilie für jede Einheit ein separater Kaufpreis ausgewiesen, hat der Mann zur Finanzierung für jede vermietete Einheit ein separates Darlehen abgeschlossen (den selbstgenutzten Teil finanzierte er komplett durch Eigenmittel) und hat er jeweils per Einzelüberweisung an die Hausverkäuferin die einzelnen Einheiten bezahlt, so darf die Finanzbehörde die Schuldzinsen nicht nur anteilig in Höhe des vermieteten Flächenanteils des Gebäudes mit der Begründung anerkennen, die einzelnen Einheiten seien „gemischt“ mit Eigen- und Fremdmitteln finanziert worden. Grundsätzlich müsse die Kaufpreisaufteilung im Kaufvertrag der Besteuerung zugrunde gelegt werden. (FG Baden-Württemberg, 10 K 782/17) - vom 29.10.2018
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28.05.2021
Steuerrecht: Ein Hausboot ist kein Hotel
Wird ein - festverankertes - Hausboot an Feriengäste vermietet, das beheizt und ganzjährig genutzt werden kann, so kann der Vermieter nicht durchsetzen, steuerlich wie ein „professioneller Beherbergungsbetrieb“ behandelt zu werden und beispielsweise bei der Gewinnermittlung Sonderabschreibungen für gewerbliche Einkünfte in Anspruch nehmen zu dürfen - bei einer „betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer von 15 Jahren“. Das Finanzgericht Düsseldorf entschied, dass die Einkünfte als Vermietungseinkünfte zu bewerten und Sonderabschreibungen abzulehnen seien. Es liege keine hotelähnliche Beherbergung vor. Die Vermietung des Hausboots verlasse nicht den Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung. (Die Richter entschieden außerdem, dass die betriebliche Nutzungsdauer des Hausboots 30 Jahre beträgt.) (FG Düsseldorf, 11 K 3321/17) - vom 25.03.2021
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27.05.2021
Rechtsschutz: In Pandemiezeiten müssen Richter nicht auch immer physisch zusammenkommen
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass gerichtliche Entscheidungen auch aufgrund einer Beratung der Richter im Rahmen einer "gesicherten Videokonferenz" getroffen werden dürfen. Soll so ein Beitrag zur Bekämpfung der Corona-Pandemie geleistet werden, so sei das nicht zu beanstanden. Sind sämtliche an der Entscheidung beteiligten Richterinnen und Richter bei der Konferenz dabei und kann jede Person mit jeder anderen zeitgleich per Ton und Bild kommunizieren, so kann auf diese Weise in Verfahren, die keine mündliche Verhandlung erfordern, auch in Pandemiezeiten ein effektiver Rechtsschutz in angemessener Zeit gewährleistet sein. (BFH, IV R 35/19) – vom 10.02.2021
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26.05.2021
Steuerrecht: Arbeitgeber mit Sitz im EU-Ausland müssen Prüfungen durch den Zoll dulden
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Arbeitgeber, die ihren Sitz in einem anderen EU-Land haben, es dulden müssen, wenn das deutsche Hauptzollamt Unterlagen der Arbeitnehmer prüft (unter anderem Arbeitsverträge, Lohnabrechnungen und Arbeitszeitaufzeichnungen), die in Deutschland tätig sind und nach dem deutschen Mindestlohngesetz behandelt werden. In dem konkreten Fall ging es um ausländische Transportunternehmen, bei denen nicht ganz deutlich wurde, ob nur die Entladung in Deutschland stattfand oder nur die Beladung - oder vielleicht sogar nur eine Durchfahrt des deutschen Gebietes. Um das aufzuklären, erließ der Zoll Prüfungsverfügungen, gegen die sich die zu prüfenden Transportunternehmer wehrten - allerdings vergeblich. Es liege kein Verstoß gegen die bundesstaatliche Kompetenzordnung vor. Das Grundgesetz erlaubt es, der Zollverwaltung derartige Befugnisse "zur Überprüfung der Einhaltung der Pflichten der Arbeitgeber zu übertragen". (BFH, VII R 34/18 u. a.) – vom 18.08.2020
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25.05.2021
Kindergeld: Besteht grundsätzlich Anspruch, so wird auch bei Nichtzahlung angerechnet
Lebt ein Ehepaar mit seinen zwei Kindern in der Bundesrepublik Deutschland und besteht für beide Kinder Anspruch auf Kindergeld (was die Familienkasse auch zahlt), so kann der Anspruch rückwirkend gekürzt werden, wenn sich herausstellt, dass der Mann eine Erwerbstätigkeit in den Niederlanden aufgenommen hat und von dem Zeitpunkt an dort vorrangig Familienleistungen hätte beantragen müssen. Das gelte jedenfalls dann, wenn - wie hier - die Frau nicht arbeitet. Es sei unerheblich, dass der Mann die Familienleistung in den Niederlanden nicht in Anspruch genommen hat. Die deutsche Familienkasse darf das deutsche Kindergeld um die Höhe der eigentlich zustehenden niederländischen Zahlung mindern - und das auch rückwirkend. (BFH, III R 73/18) – vom 09.12.2020
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21.05.2021
Steuerrecht: Zurückfließende Rentenbeiträge kosten keine Steuern
Werden einer Rentnerin/einem Rentner Rentenversicherungsbeiträge erstattet, die in der Vergangenheit mal auf das Rentenkonto geflossen sind (das ist möglich, wenn die Rentnerin/der Rentner keinen Anspruch auf eine Rentenzahlung aus der gesetzlichen Rentenversicherung hat, weil die Mindestversicherungszeit von fünf Beitragsjahren nicht erfüllt worden ist), so muss auf diese Erstattung keine Einkommensteuer gezahlt werden. Auch darf die Zahlung nicht als "negative Sonderausgabe" die Altersvorsorgeaufwendungen im Erstattungsjahr mindern. (BFH, X R 35/18) – vom 07.07.2020
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20.05.2021
Steuerrecht: Auch eine Bestechung ohne Erfolg hilft nicht beim Steuern sparen
Bestechungsgelder, die einem Mitarbeiter von einem Dritten gezahlt werden, sind normalerweise als Einnahmen aus sonstigen Leistungen zu versteuern. Die Unternehmen, die Bestechungsgelder zahlen, können diese üblicherweise nicht als Betriebsausgaben geltend machen. Das Niedersächsische Finanzgericht hat entschieden, dass das Abzugsverbot von Bestechungsgeldern unabhängig davon gelte, „ob gegen den Steuerpflichtigen wegen der Tat ermittelt wird und welchen Ausgang ein solches Verfahren nimmt“. Selbst für den Fall, dass das Verfahren eingestellt werde, dürfen die Zahlungen steuerlich nicht berücksichtigt werden. Und auch die Frage, ob die Bestechung erfolgreich war, sei unerheblich. (Hier hatte ein Unternehmen vergeblich geltend gemacht, dass die Bestechung nicht nachweisbar durch ein Gericht festgestellt worden ist.) (Niedersächsisches FG, 6 K 279/17) – vom 21.07.2020
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19.05.2021
Kindergeld: Säumniszuschläge auf die Gesamtsumme sind nicht akzeptabel
Hat eine Frau Kindergeldzahlungen zu Unrecht erhalten und muss sie diese zurückzahlen, lässt sie die Rückzahlungsfrist verstreichen und erhält sie deswegen von der Familienkasse einen Abrechnungsbescheid, in dem auch ein Säumniszuschlag erhoben wird, so muss sie diesen Zuschlag nicht zahlen, wenn er auf die addierten Monatsbeiträge berechnet worden ist. Sieht die Abgabenordnung vor, dass "für jeden angefangenen Monat der Säumnis ein Säumniszuschlag von 1 Prozent des abgerundeten rückständigen Betrages zu entrichten ist", so muss jeder einzelne Kindergeldmonat ausgewiesen und berechnet sein. Hat die Kasse jedoch den Zuschlag auf die abgerundete Gesamtsumme berechnet, so ist der Bescheid zu unbestimmt. Zwar dürfe ein Sammelbescheid erlassen werden, aber auch in einem solchen müssen die einzelnen Monatsrechnungen zu erkennen sein. (FG Köln, 3 K 3048/17) - vom 23.09.2020
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18.05.2021
Steuerrecht: Steuerfreiheit kann es nur per Gesetz geben - nicht per Erlass
Entstehen Eheleuten, die jeweils zu 50 Prozent an einer Kommanditgesellschaft beteiligt sind, durch einen Forderungsverzicht einer Gläubigerbank der KG Gewinne, so sind diese nach geltenden gesetzlichen Regelungen zu versteuern. Sind die Eheleute der Auffassung, dass die auf den Forderungsverzicht entfallende Einkommensteuer (zu der die beiden gemeinsam veranlagt werden) nach einem so genannten Sanierungserlass aus dem Bundesfinanzministerium (der Jahre zuvor erlassen wurde) entfallen müsse, so können sie nicht dennoch von der Zahlung der Einkommensteuer befreit werden. Der Erlass habe gegen den "verfassungsrechtlichen Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung" verstoßen - was der Bundesfinanzhof (BFH) bestätigte. Auch der später gegen das BFH-Urteil ergangene "Nichtanwendungserlass" habe gegen das Gesetz verstoßen. Der Finanzverwaltung stehe es nicht zu, „die bisherige Verwaltungspraxis unter Berufung auf Vertrauensschutzgesichtspunkte im Billigkeitsweg fortzusetzen". Es ist unzulässig „generelle Unzulänglichkeiten des Gesetzgebers“ (konkret fehlte für den Fall hier eine Übergangsregelung) per Verwaltungsanweisung auszugleichen. (FG Rheinland-Pfalz, 5 K 1689/20) - vom 30.03.2021
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11.05.2021
Geldwerter Vorteil: In begrenztem Maße darf auch beim Fahrtenbuch geschätzt werden
Überlässt eine GmbH Mitarbeitern Dienstwagen und führen diese „akkurate Fahrtenbücher“, um die private Nutzung des Autos genau zu ermitteln und die Versteuerung nach der 1-Prozent-Methode abzuwenden (dabei wird 1 Prozent des Bruttolisten-Neuwagenpreises als geldwerter Vorteil auf das steuerpflichtige Einkommen aufgeschlagen), so müssen auch alle Kosten für das Fahrzeug „durch Belege“ nachgewiesen werden. Können die Kraftstoffkosten hier aber nur geschätzt werden, weil die Autos an firmeneigenen Zapfsäulen getankt werden, so muss das Finanzamt eine Schätzung in diesem Kostenpunkt akzeptieren und darf nicht die „1-Prozent-Methode“ ansetzen. Ermittelt die GmbH die Kraftstoffkosten durch einen Durchschnittspreis aller Einkaufsrechnungen und orientiert sie sich beim Verbrauch am höchsten vom Hersteller angegebenen (pro km im innerstädtischen Verkehr), so darf diese Schätzung nicht moniert werden. Das Fahrtenbuch dürfe nicht verworfen werden. (FG München, 8 K 611/19) - vom 16.10.2020
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10.05.2021
Steuerrecht: Ein Kleingarten kann ein Spekulationsobjekt sein
Verkauft ein Mann ein bebautes Kleingartengrundstück mit einem hohen Gewinn (hier erzielte der Grundstücksbesitzer 5 Jahre nach der Anschaffung ein Plus von mehr als 80.000 €), so muss er darauf Einkommensteuer bezahlen. Er könne sich nicht mit dem Argument gegen die Steuerzahlung wehren, so das Finanzgericht München, er habe das bebaute Grundstück nicht vermietet, sondern "ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt". Es handele sich nämlich um ein unbebautes Grundstück, wobei das Gebäude baurechtlich nicht zum dauernden Aufenthalt von Personen genutzt werden dürfe. „Der Zweck eines Kleingartens ist im Wesentlichen die private gärtnerische Nutzung. Das dauernde Wohnen in dort errichteten Gartenhäusern dient weder der Zweckerfüllung noch ist sie erlaubt.“ (FG München, 2 K 1316/19) – vom 15.09.2020
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07.05.2021
Sozialplan: Ein Zuschlag darf nicht nur am Steuerfreibetrag hängen
Regelt ein Sozialplan, dass Arbeitnehmer/innen, die ihren Arbeitsplatz verlieren, pro Kind eine um 5.000 Euro höhere Abfindung erhalten, wenn die Kinder "auf der Lohnsteuerkarte eingetragen" sind, so werden dadurch Frauen indirekt benachteiligt. Denn bei Personen, die die Lohnsteuerklasse V gewählt haben, kann ein Kinderfreibetrag nicht als Lohnsteuerabzugsmerkmal berücksichtigt werden. Und weil diese Steuerklasse (immer noch) von Frauen gewählt wird, deren Ehemann einen höheren Arbeitsverdienst hat, wirke sie indirekt benachteiligend bei der Zahlung einer Abfindung. In dem konkreten Fall wehrte sich eine Arbeitnehmerin erfolgreich gegen diese Benachteiligung, die die Lohnsteuerklasse V gewählt hatte und Mutter von zwei unterhaltsberechtigten Kindern ist. (Hessisches LAG, 18 Sa 22/20)
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06.05.2021
Steuerrecht: Eine österreichische Stiftung kann deutschem Recht unterliegen
Das Niedersächsische Finanzgericht hat entschieden, dass es allein auf deutsche Prüfungsmaßstäbe ankomme, ob eine ausländische Stiftung als gemeinnützig anerkannt werden kann oder nicht. In dem konkreten Fall ging es um eine rechtsfähige Stiftung nach österreichischem Recht, die unter Anwendung des so genannten Typenvergleichs nach ihrer wirtschaftlichen und rechtlichen Struktur einem deutschen Körperschaftsteuersubjekt entspricht. Diese Stiftung verfügte über Vermögen im Inland sowie in Österreich und war nach österreichischem Recht als gemeinnützig anerkannt. (Es ging um die Förderung von Kunst und Kultur.). Das Gericht urteilte, dass die Stiftung die Voraussetzungen nach Maßstäben des deutschen Rechts erfülle - unabhängig davon, dass die betreffende Körperschaft im Ausland ansässig ist. Die Bundesrepublik Deutschland sei nicht verpflichtet, den Gemeinnützigkeitsstatus ausländischen Rechts anzuerkennen. Ein deutsches Finanzamt muss für diese Stiftung einen Feststellungsbescheid erlassen. (Niedersächsisches FG, 6 K 53/18) - vom 04.05.2021
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04.05.2021
Steuerrecht: Erben dürfen Räumungs- und Steuerberatungskosten abziehen
Ist eine Frau Alleinerbin ihres Vaters und stellt sie fest, dass der Papa ein Kapital-Konto in der Schweiz führte, für das er die Erträge beim Finanzamt nicht angegeben hatte, und holt sie das über einen Steuerberater für einen Zeitraum von zehn Jahren nach, so kann sie die Steuerberaterkosten dafür (hier ging es um knapp 10.000 €) als "Nachlassregelungskosten" vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Es handele sich dabei genauso um Sonderausgaben wie bei den Kosten für die Haushaltsauflösung und Räumung der Wohnung des Vaters. Der Begriff "Kosten der Regelung des Nachlasses" müsse weit ausgelegt werden. Es müsse sich um Kosten handeln, die in einem engen zeitlichen und sachlichen Zusammenhang mit dem Erbe stehen. Und das sah das Gericht hier als gegeben an. (BFH, II R 30/19) - vom 14.10.2020
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03.05.2021
Steuerrecht: Kleine Abweichungen führen nicht zur Neuschätzung
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass geringfügige Mängel in der Kassenführung eines Imbissbetriebes (hier ging es um ein griechisches Schnellrestaurant) nicht dazu führen dürfen, dass der Prüfer eine Hinzuschätzung veranlasst, die eine Verdreifachung des Gewinns ausweisen würde. Ergibt die Kontrolle der Unterlagen der Einnahmenüberschussrechnung des Imbissbetreibers nur geringfügige Unterdeckungen (es fehlten in Summe knapp 100 € bei einem ermittelten Gewinn von 30.000 € und in dem 3-jährigen Prüfungszeitraum wurden an insgesamt 5 Tagen einzelne Barumsätze nicht und 9-mal um einen bis wenige Tage verspätet in der Kasse erfasst), so ist dem Betreiber eine „nicht ordnungsgemäße Aufzeichnungen“ nicht zu unterstellen. Diese Kassenführungsmängel führen nicht zu einer Verwerfung der Aufzeichnungen. (FG Münster, 1 K 3085/17) – vom 09.03.2021
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01.05.2021
Werbungskosten: Auch ein DB-Lokführer hat eine «erste Tätigkeitsstätte»
Ebenso wie der Bundesfinanzhof für Lokführer von Werksbahnen auf einem firmeneigenen Schienennetzt entschieden hat, dass er eine - wenn auch großräumige - "erste Tätigkeitsstätte" besitzt, hat das Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt das auch für Lokführer der Deutschen Bahn so gesehen. Wo bei Arbeitnehmern diese erste Tätigkeitsstätte liegt, ist für die Ermittlung des Werbungskostenabzugs von Bedeutung. Das Finanzgericht sah in der dauerhaften Tätigkeit an einem bestimmten Bahnhof eine "dienstrechtliche Festlegung des Arbeitgebers". Außerdem werde ein Lokführer "auf dem Betriebsgelände auch in dem erforderlichen Umfang tätig, um diese betriebliche Einrichtung als erste Tätigkeitsstätte einzuordnen". (FG des Landes Sachsen-Anhalt, 1 K 629/19) – vom 26.02.2020
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29.04.2021
Steuerrecht: Für den «IAB» muss nicht zwingend ein Fahrtenbuch vorliegen
Will ein Selbstständiger für die Inanspruchnahme des so genannten Investitionsabzugsbetrages "IAB" (bei den Sonderabschreibungen) gegenüber dem Finanzamt belegen, dass er ein Fahrzeug nahezu ausschließlich betrieblich genutzt hat (hier zu 90 %), so kann ihm das nicht nur mit einem Fahrtenbuch gelingen. Stelle sich bei einer Betriebsprüfung heraus, dass das Fahrtenbuch fehlerhaft war, so ist damit nicht auch zwangsläufig die Anerkennung des betrieblichen Pkw als "Investition für den Betrieb" hinfällig. Ein solcher Nachweis könne auch durch andere Beweismittel geführt werden. So könnten "zeitnah geführte Aufzeichnungen" anerkannt werden, wie sie bei der Abgrenzung von Privatvermögen zu Betriebsvermögen oder bei der Nutzung von Betriebsfahrzeugen zu betriebsfremden Zwecken ausreichen sind. (BFH, III R 62/19) – vom 15.07.2020
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28.04.2021
Steuerrecht: Wird eine Aktie aufgeteilt, so ist das kein Ausschüttung
Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass Ebay-Aktionäre, die bei der Unternehmensausgliederung des Ebay-Bezahlsystems Pay-Pal jeweils eine PayPal-Aktie zugeteilt bekommen haben, dafür keine Einkommensteuern zahlen müssen. Es handele sich nicht um eine Sachdividende. Für jede PayPal-Aktie wurden dem Aktionär 36 Euro im Depot gutgeschrieben. Das Finanzamt behandelte die Gutschrift als steuerpflichtige Sachausschüttung - zu Unrecht. Durch die Ausgliederung von PayPal habe der Aktionär keinen nennenswerten Vermögenszuwachs erfahren. Der bisherige Unternehmenswert sei lediglich auf zwei Aktien aufgeteilt worden. Die Ermittlung des wirtschaftlichen Werts der Zuteilung sei nicht möglich, weil der Aktionär keine Gegenleistung zu erbringen hatte. (FG Köln, 9 K 596/18) – vom 11.03.2021
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27.04.2021
Werbungskosten: Welche Daten dürfen für eine «ortsübliche« Vermietungszeit hinzugezogen werden?
Das Niedersächsische Finanzgericht hat - angelehnt an die Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - entscheiden, dass für die Ermittlung der Werbungskosten bei vermieteten Ferienwohnungen die „ortsübliche Vermietungszeit“ anhand der von den Statistikämtern erhobenen Bettenauslastung ermittelt werden darf. Die Statistikämter erheben monatlich Daten zu den angereisten Gästen und deren Übernachtungen sowie zu der Anzahl der angebotenen Betten der Beherbergungsbetriebe mit mindestens zehn Betten. Für kleinere Ferienobjekte besteht grundsätzlich keine gesetzliche Meldepflicht. Die Vermieter eines solchen kleinen Objektes hatte die statistische Auswertung vom Statistikamt jeweils individuell erstellen lassen. Für ein paar Jahre jedoch nicht. Das Gericht stellte fest, dass für diese Zeiträume die hier gültige Zweitwohnungssteuersatzung keine hinreichende Grundlage biete, um die durchschnittlichen Vermietungstage in Bezug auf Ferienwohnungen und Ferienhäuser in der Gemeinde feststellen zu können. (Niedersächsisches FG, 1 K 158/19) – vom 19.10.2020
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26.04.2021
Steuerrecht: Nur ein Teil der Haftpflicht-Prämie ist Arbeitslohn für den Anwalt
Werden angestellte Anwälte einer Sozietät in die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung einbezogen, so ist nur der Teil der Prämie als Arbeitslohn zu versteuern (den die Sozietät zahlt), der auf die vorgeschriebene Mindestbemessungsgrundlage entfällt. Der Bundesfinanzhof: Haften die angestellten Anwälte im Außenverhältnis nicht für eine anwaltliche Pflichtverletzung, so ist ihre Einbeziehung in den über die Mindestversicherungssumme hinausgehenden Versicherungsschutz der Sozietät allein dieser aus versicherungsrechtlichen Gründen geschuldet. Der hierauf entfallende Prämienanteil führt daher nicht zu Arbeitslohn. (BFH, IV R 12/18) – vom 01.10.2020
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23.04.2021
Steuerrecht: Eine Kaserne ohne Wärme und Wasser ist «unbebaut»
Bei Grundstücken kommt es bei der Wertermittlung (die insbesondere für die zu zahlenden Steuern gilt) meist auf die Einheitswerte an, die sich aus dem Bewertungsgesetz ergeben, in dem insbesondere zwischen "bebauten" und "unbebauten" Grundstücken unterschieden wird. Diese Einordnung hat Einfluss auf die Höhe der zu leistenden Abgabe. In einem Fall vor dem Finanzgericht Münster ging es konkret um eine alte Kaserne, die von einem Mann zunächst ge- und kurze Zeit später wieder verkauft wurde. Der Investor ging für die Berechnung der Grund- und Gewerbesteuer davon aus, dass es sich um ein "unbebautes" Grundstück gehandelt hatte, weil Wasser- und Wärmeversorgung seit Stilllegung der Kaserne gekappt waren (was günstiger für ihn war). Das Finanzgericht gab ihm Recht. Zwar biete die Kaserne "unstrittig durch ihre räumliche Umschließung Schutz gegen äußere Einflüsse und gestatte den Aufenthalt von Menschen". Auch sei sie "fest mit dem Boden verbunden und standfest". Aber sie war wegen der fehlenden Wasser- und Wärmeversorgung nicht "bestimmungsgemäß nutzbar". (FG Münster, 3 K 1765/18) – vom 04.02.2021
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22.04.2021
Werbungskosten: Wird missbrauchte Vollmacht widerrufen, ist auch der Steuervorteil weg
Widerruft eine Seniorin die ihrem Sohn ausgestellte Generalvollmacht, weil der - nach einem Immobilienverkauf seiner Mutter - diese Vorsorgevollmacht ausnutzte und sich heimlich an den Erlösen (per Darlehensvertrag für den Bau von Mietwohnungen) bediente (was der Mutter gar nicht passte), so kann er auch die in diesem eigenartigen Darlehensvertrag festgeschrieben Schuldzinsen nicht steuerlich geltend machen. Der Mann hatte einen Vertrag aufgesetzt, bei dem er auf der einen Seite seine (90 Jahre alte) Mutter vertrat und auf der anderen Seite sich selbst. Der Vertrag wurde als sittenwidrig erklärt und daher für nichtig befunden (unter anderem sollte die erste Tilgungsrate erst dann an die "Darlehensgeberin" fließen, wenn diese bereits 108 Jahre alt sein werde). Der Sohn durfte die Schuldzinsen nicht als Werbungskosten bei den Mieteinnahmen vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen. (FG Köln, 14 K 1414/19) – vom 14.10.2020
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21.04.2021
Steuerrecht: Ein kleiner Unternehmer muss nicht elektronisch übermitteln
Eine Dienstleistungs-GmbH, die in verschiedenen Bereichen tätig ist, und die ihre Steuererklärungen beziehungsweise die Bilanzen nicht von einem Steuerberater erstellen lässt, kann nicht dazu "gezwungen" werden, diese steuerlichen Unterlagen elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Ist das für den Betrieb wirtschaftlich unzumutbar, so müsse das Finanzamt weiterhin die Papierform akzeptieren. (Hier hätte die Erstellung der Bilanz über einen Steuerberater knapp 2.000 € gekostet, die Einrichtung und Pflege einer eigenen Steuersoftware auf dem Firmen-PC knapp 270 € plus rund 60 Arbeitsstunden im Jahr. Bei einem ausgewiesenen Gewinn von 300 € war das nicht zumutbar.) (FG Münster, 5 K 436/20) – vom 28.01.2021
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20.04.2021
Steuerrecht: Auch «Spar-Gestaltungen» können bei Aktiengeschäften anerkannt werden
Der Bundesfinanzhof hat eine Entscheidung des Finanzgerichts München bestätigt, nach der ein Verlust aus Aktiengeschäften auch dann mit Gewinnen aus dem Verkauf anderer Aktien zu verrechnen ist, wenn der Steuerpflichtige die wertlos gewordenen Aktien auf einen fremden Dritten (gegen Übereignung anderer, ebenfalls wertloser Aktien) überträgt. Obwohl zu erkennen sei, dass diese Gestaltung allein der Steuerersparnis dient, liege darin kein Missbrauch im Sinne der Abgabenordnung, weil diese Gestaltung keinen erkennbaren wirtschaftlichen Zweck habe. (Hier hatte ein Mann Aktien einer AG, die insolvent und nicht mehr an der Börse gelistet war, an eine fremde Dritte verkauft und als Gegenleistung andere, ebenfalls wertlose Aktien erhalten. Das Finanzamt erkannte den Verlust in Höhe der Anschaffungskosten der Aktien nicht an - zu Unrecht.) (BFH VIII R 9/17) – vom 29.09.2020
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19.04.2021
Steuerrecht: «Einsicht» bedeutet nicht «Komplettversendung»
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass Einsicht in Papierakten grundsätzlich nur in den Räumen eines Gerichts oder einer Behörde unter Aufsicht eines im öffentlichen Dienst stehenden Bediensteten möglich sind. In dem konkreten Fall forderte der Rechtsanwalt eines in einen Steuerprozess Beteiligten Akteneinsicht durch Übersendung der vollständigen Akten im Original oder in Kopie in seine Kanzleiräume. Er müsse umfangreich recherchieren, was am Gericht weder möglich noch zumutbar sei. Das Gericht widersprach: „Form und Ort der Akteneinsicht werde gesetzlich ausdrücklich geregelt. Danach werde „(…) Einsicht in die in Papierform geführten Gerichtsakten und die dem Gericht vorgelegten Akten in Diensträumen gewährt“. Kanzleiräume eines Rechtsanwalts seien keine Diensträume. (FG Baden-Württemberg, 2 K 770/17) – vom 17.12.2019
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16.04.2021
Steuerrecht: Der Wertverlust von Aktien nach Insolvenz wird anerkannt
Der Bundesfinanzhof hat mit Blick auf die steuerliche Anerkennung von Veräußerungsgeschäften eines Aktionärs entschieden, dass eine Vermögenslosigkeit der Aktiengesellschaft oder eine „entschädigungslose Ausbuchung“ der Aktien aus dem Depot einen Verlust darstellen können. Der Aktionär kann den Verlust in einem solchen Fall bei den Einkünften aus Kapitalvermögen steuerlich geltend machen. Werden solche schon vor der Löschung der AG im Register durch die depotführende Bank aus dem Depot des Aktionärs ausgebucht, so entsteht er bereits im Zeitpunkt der Ausbuchung. (BFH, VIII R 20/18) – vom 11.03.2021
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15.04.2021
Steuerrecht: Auch im Ausland kann ein Wirtschafsgut «anerkannt verbleiben»
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass eine Firma auch dann die „Verbleibensvoraussetzungen für die Inanspruchnahme von Investitionsabzugsbeträgen“ erfüllt, wenn das Wirtschaftsgut gar nicht in der (deutschen) Betriebstätte der Firma steht, sondern in einem anderen Unternehmen in Italien (hier ging es um eine spezielle Spritzgussform). In dem konkreten Fall hatte das Unternehmen diese Spritzgussform in Italien herstellen und dort zum Einsatz kommen lassen. Es war vertraglich festgehalten worden, dass die Form nicht anderweit benutzt werden durfte - nur die Herstellung von Kunststoffteilen für die deutsche Firma war erlaubt. Aus diesem Grund durfte der deutsche Unternehmer einen Teil des Aufwands für die Anschaffung/Herstellung der Form steuerlich abziehen. Der nötige „Verblieb“ sei nicht nur örtlich zu sehen, sondern auch funktional. (BFH, IV R 16/18) – vom 03.12.2020
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15.04.2021
Strafrecht: Bei falscher und unvollständiger Buchführung darf geschätzt werden
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zur Schätzung von Besteuerungsgrundlagen in einem Steuerstrafverfahren entschieden. Insbesondere ging es bei dem Urteil um die Frage, wie mit einem Betrieb verfahren werden darf, bei dem die Berechnung der Besteuerungsgrundlage wegen einer unvollständigen und falschen Buchführung unmöglich ist. In einem solchen Fall sei die Schätzung der Grundlagen unter der Voraussetzung zulässig, so der BGH, dass der Steuerpflichtige einen Besteuerungstatbestand erfüllt hat. Deswegen ist es dem zuständigen Gericht erlaubt, die Besteuerungsgrundlagen mit den Richtwerten der Richtsatzsammlung des Bundesministeriums für Finanzen pauschal zu schätzen. (BGH, 1 StR 265/18)
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13.04.2021
Steuerrecht: Auch Arbeitnehmer dürfen Angehörige steuerlich wirksam beschäftigen
Will jemand einen Arbeitsvertrag mit dem Ehepartner oder der Ehepartnerin abschließen, so muss der „Arbeitgeber“ nicht zwingend Freiberufler oder Gewerbetreibender sein. Diese Möglichkeit steht auch Arbeitnehmer/innen im Rahmen eines so genannten Unterarbeitsverhältnisses offen. Für die steuerliche Anerkennung hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass die Anforderungen für einen „Fremdvergleich“ nicht überzogen sein dürfen. So sei es „unschädlich, wenn bei einer nicht vollzeitigen Beschäftigung Angehöriger Unklarheiten bei der Wochenarbeitszeit bestehen, weil die konkrete Arbeitszeit eines Angehörigen von den beruflichen Erfordernissen des Arbeitgebers abhängt". Das liege an der „Eigenart des Arbeitsverhältnisses“ und nicht an einer unüblichen Gestaltung. Aufzeichnungen darüber, wie zum Beispiel Stundenzettel, dienten "lediglich Beweiszwecken". Für die steuerliche Anerkennung eines Arbeitsverhältnisses seien sie nicht „zwingend erforderlich.“ Es zähle die Gesamtbetrachtung. (BFH, VI R 28/18) – vom 18.11.2020
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12.04.2021
Häusliches Arbeitszimmer: Auch eine «Teil-Beschäftigung» am Wochenende kann zählen
Für ein häusliches Arbeitszimmer können - je nach Nutzung - entweder sämtliche Kosten oder beschränkt (maximal 1.250 €) abgezogen werden. Das Finanzamt schaut genau auf die Umstände des Einzelfalls. In einem Fall vor dem Finanzgericht Berlin-Brandenburg ging es um eine Amtsanwältin, die im Regelfall zwischen 9.00 Uhr und 15.00 Uhr in den Büroräumen des Arbeitgebers Dienst hatte. An Wochenenden gab es Bereitschaftsdienste, wofür sie in ihrer Wohnung ein häusliches Arbeitszimmer „ausschließlich für ihre berufliche Tätigkeit“ eingerichtet hatte. Sie setzte die 1.250 Euro an - das Finanzamt verweigerte die Anerkennung. Denn sie verfüge bei ihrem Arbeitgeber über einen „anderen Arbeitsplatz“. Allerdings konnte sie diesen an den Wochenenden nicht nutzen. Das Gericht stellte auf diese Bereitschaft am Wochenende ab. Für diese (Teil-)Tätigkeit steht das Büro im Amt nicht zur Verfügung. Das gelte auch dann, wenn die Bereitschaftsdienste nur einen kleinen Teil der jährlich zu leistenden Arbeitszeit umfassen (hier waren das weniger als 5 %). (FG Berlin-Brandenburg, 7 K 7097/18) – vom 07.12.2020
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09.04.2021
Steuerrecht: Auch «kleine» Rententeile können voll besteuert werden
Hat ein Mann einen „kleinen“ Riesterrenten-Vertrag abgeschlossen, und ist in den Vertragsbedingungen geregelt, dass das Kapital zu Beginn der Auszahlungsphase „förderunschädlich an den Sparer ausgezahlt werden kann“, wenn bei gleichmäßiger Verrentung des Kapitals eine monatliche Rente herauskomme, „die 1 % der monatlichen Bezugsgröße nicht übersteigt“ (was hier in dem Jahr der Auszahlung bedeutete, dass die Rente weniger als 22,75 € ausgemacht hatte), so kann das Finanzamt den Teil voll besteuern, der auf geförderte Eigenleistungen des Mannes sowie auf Zinsen beruht. Der Sparer kann nicht argumentieren, der Betrag sei ermäßigt zu besteuern, da die Kapitalabfindung weder vertragsgemäß noch typisch gewesen sei. Eine solche Kapitalisierung sei sehr wohl typisch gewesen. (FG Berlin-Brandenburg, 7 K 7032/16) – vom 26.10.2021
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08.04.2021
Werbungskosten: Ein Schulhund kann Steuern sparen helfen
Wird eine Lehrerin für den Einsatz eines Therapiehundes an einer Realschule zusätzlich ausgebildet und ein solches Tier auch eingesetzt, so kann sie die Aufwendungen für den Hund (darunter fallen beispielsweise Kosten wie für die Tierhalterhaftpflichtversicherung, für Futter und Pflege oder auch für die Hundeschule) grundsätzlich als Werbungskosten vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Die Aufwendungen für einen Therapiehund seien beruflich veranlasst, wenn das Tier "der Erledigung dienstlicher Aufgaben" diene (die hier auch die Arbeit mit behinderten Kindern bedeutete) und der Einsatz von der Schulkonferenz offiziell beschlossen worden ist. Allerdings müsse die Lehrerin den Teil der Aufwendungen für den bei ihr zu Hause lebenden Hund abziehen, der auf die private Zeit entfällt (hier wurden dafür 50 % angenommen). Könne gar belegt werden, dass "eine private Mitveranlassung nicht ersichtlich war", so können die Kosten in voller Höhe abgezogen werden. (BFH, VI R 15/19 u. a.) – vom 14.01.2021
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07.04.2021
Erbschaftsteuer: Der tatsächliche Kaufpreis muss angesetzt werden
Auch wenn ein Nachlasspfleger für die Feststellung des Wertes eines Grundbesitzes, das 30.000 Euro verkauft worden ist, einen niedrigeren Verkehrswert durch ein Gutachten ermitteln lässt (hier: 12.000 €), so darf das Finanzamt 30.000 Euro für die Bemessung der Erbschaftsteuer ansetzen. Das gelte jedenfalls dann, wenn das Grundstück tatsächlich zu diesem Preis verkauft worden ist. Denn bei einer Veräußerung an einen fremden Dritten sei der dabei erzielte Kaufpreis der sicherste Anhaltspunkt für den gemeinen Wert des Grundstücks. Es sei „nicht sachgerecht“, ein Sachverständigengutachten zum Nachweis eines niedrigeren gemeinen Wertes „stets vorrangig gegenüber einer stichtagsnahen Veräußerung zu berücksichtigen“. (FG Berlin-Brandenburg, 3 K 3232/07) – vom 15.09.2010
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06.04.2021
Steuerrecht: Verluste wegen Insolvenz dürfen Aktionäre geltend machen
Werden einem Aktionär Aktien einer insolventen Gesellschaft „entschädigungslos entzogen“ (hier wurde das Grundkapital der AG mittels Insolvenzplan auf null herabgesetzt und das Bezugsrecht des Aktionärs für eine anschließende Kapitalerhöhung ausgeschlossen), so kann dieser Verlust steuerlich geltend gemacht werden. Das Minus (das hier mehr als 35.000 € ausmachte) müsse wie ein Aktienveräußerungsverlust vom Finanzamt anerkannt werden. Es würde dem Gleichheitssatz widersprechen, wenn ein solcher Verlust steuerlich nicht anerkannt würde, während zum Beispiel Verluste aus einer Einziehung von Aktien durch die AG selbst anerkannt werden. (BFH, VIII R 34/19) – vom 03.12.2019
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01.04.2021
Steuerrecht: Liegt das Geld vorübergehend auf dem Konto, ist es nicht «durchlaufend»
Bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (hier ging es um einen Rechtsanwalt) werden durchlaufende Posten nicht berücksichtigt. Weder als Betriebseinnahme noch als Betriebsausgabe. Erstreitet der Anwalt einen Geldbetrag für eine Mandantin (hier in Höhe von 290.000 €), den er aber nicht komplett direkt weiterleitet, sondern nur 240.000 Euro (50.000 € behielt er für angeblich offene Honorarforderungen gegen die Klientin zurück), so können diese 50.000 Euro später auch dann nicht als "durchlaufend" deklariert werden, wenn die Mandantin gegen den Anwalt gerichtlich durchsetzt, auch diese Summe ausgezahlt zu bekommen. Das bedeutet, dass der Anwalt das Geld in dem Jahr des Zuflusses zunächst als Einnahme verteuern muss. Später - bei der Auszahlung - liegt dann entsprechend eine Betriebsausgabe vor. (BFH, VIII R 14/17) – vom 29.09.2020
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31.03.2021
Grunderwerbsteuer: Die Instandhaltungsrücklage darf nicht (mehr) ausgesondert werden
Beim Kauf von Wohnungseigentum darf der "mitgekaufte" Anteil an der Instandhaltungsrücklage (also an dem Verwaltungsvermögen für Instandhaltungen und -setzungen, das von der Eigentümergemeinschaft "zusammengetragen" worden ist) bei der Bemessung der zu zahlenden Grunderwerbsteuer nicht (mehr) außen vor bleiben. Denn bei einem Eigentümerwechsel bleibt das Verwaltungsvermögen bei der Wohnungseigentümergemeinschaft, während die Eigentümer selbst über "ihren" Anteil nicht frei verfügen können. Das gelte auch bei Zwangsversteigerungen. Dadurch steigt im Regelfall die Grunderwerbsteuer. (BFH, II R 49/17) – vom 16.09.2020
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31.03.2021
Außergewöhnliche Belastungen: Kosten der Unterbringung in einer Pflege-WG
Ist ein Mann, der knapp über 50 Jahre alt ist, aufgrund eines Motorradunfalls schwerbehindert - neben einem Grad von 100 weist der Schwerbehindertenausweis außerdem die Merkzeichen G (für erheblich gehbehindert), B (für Begleitung bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel) und H (für hilflos) aus, so können die Kosten, die für die Unterbringung in einer Pflege-WG anfallen, als außergewöhnliche Belastung vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden. Das gelte für alle Miet- und Verpflegungskosten. Das Finanzamt kann das nicht mit dem Argument verweigern, es handele sich bei der WG nicht um ein Heim. Das Finanzgericht Köln machte deutlich, dass eine "Unterbringung eines Menschen im arbeitsfähigen Alter in einer Pflege-WG außergewöhnlich ist" und dass es steuerrechtlich keinen Unterschied mache, ob ein Heim oder eine Pflege-WG bewohnt wird. (FG Köln, 3 K 1858/18) – vom 29.03.2017
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26.03.2021
Umsatzsteuer: Eine gemeinnützige, christliche GmbH kann befreit sein
Tätigkeiten einer gemeinnützigen GmbH (gGmbH) zugunsten ihrer Mitglieder können unter bestimmten Voraussetzungen von der Umsatzsteuer befreit sein. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem Fall entschieden, in dem eine Kirche und ein kirchennaher Verein eine gemeinnützige GmbH gegründet hatten, die mit journalistischen Mitteln den Verkündigungsauftrag erfüllen sollte. Diese gGmbH belieferte wie eine Nachrichtenagentur Tageszeitungen mit Meldungen, die christliche Wertvorstellungen und ethische Positionen verbreiten sollten - gegen eine geringe „Schutzgebühr“. Das Finanzamt war der Meinung, dass umsatzsteuerpflichtige „sonstige Leistungen“ erbracht wurden, für die Entgelt bezogen worden ist. Der BFH entschied, dass die Wahrnehmung der allgemeinen Interessen der Gesellschafter durch eine gGmbH nicht umsatzsteuerpflichtig sei, wenn „die Tätigkeit der gGmbH einer bestimmten Personengruppe (hier: allen christlichen Kirchen) zugutekomme und sich der Vorteil für den einzelnen Gesellschafter nur mittelbar aus diesen allgemeinen Vorteilen für alle Kirchen ableite. (BFH, XI R 35/18) – vom 23.09.2020
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25.03.2021
Steuerrecht: Leasing-Sonderzahlung von Freiberuflern ist anerkannt, aber...
Fährt ein Freiberufler einen geleasten Pkw als Firmenwagen, und macht er dafür die tatsächlichen Kosten geltend, so gehört eine bei Leasingbeginn gezahlte Sonderzahlung zu den sofort abziehbaren Betriebsausgaben beziehungsweise Werbungskosten. Und zwar (nur) in Höhe der anteiligen unternehmerischen Nutzung des Pkw. Bei der Ermittlung des Umfangs dieser unternehmerischen Nutzung kommt es auf die Laufzeit des Leasing-Vertrages an. (Schleswig-Holsteinisches FG, 3 K 1/20) – vom 23.11.2020
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23.03.2021
Werbungskosten: Verzicht der Bank bei Schrottimmobilien ist kein «Rückfluss»
Erklärt eine Bank, die einem Eigentümer eine so genannte Schrottimmobilie finanziert hat, auf die Rückzahlung eines Teils des ausstehenden Darlehens zu verzichten, so liegt darin keine Erstattung von Schuldzinsen - und somit kein Rückfluss von Werbungskosten vor. Voraussetzung: Mit dem „Verzicht“ dürfen keine Schadenersatzansprüche des Eigentümers im Wege der Aufrechnung abgegolten werden. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. Auch führe ein derartiger „Verzicht“ im Rahmen eines Vergleichs zur einvernehmlichen Beendigung eines Zivilrechtsstreits nicht zu "sonstigen Einkünften". (BFH, IX R 32/19) – vom 10.11.2020
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22.03.2021
Steuerrecht: Bei der Ferienwohnung darf - auch ungenau - umgerechnet werden
Finanzämter prüfen, ob die Auslastung einer vermieteten Ferienwohnung ausreichend ist, um die erzielten Verluste anzuerkennen oder ob eine so genannte Liebhaberei vorliegt. Dabei wird die individuelle Vermietungszeit mit der ortsüblichen verglichen. Zu dieser Rechnung hat das Niedersächsische Finanzgericht entschieden, dass es "nicht zu beanstanden" sei, wenn der sich aus der Beherbergungsstatistik ergebende Prozentsatz der Bettenauslastung mit den Gesamttagen eines Kalenderjahres multipliziert und "das Produkt hieraus als durchschnittliche Vermietungszeit am Ferienort betrachtet wird". (Beispiel: 40 % Bettenauslastung x 365 Tage = 146 durchschnittliche Vermietungstage.) Die mit dieser Umrechnung "verbundenen" - teils erheblichen - Ungenauigkeiten seien in Kauf zu nehmen. (BFH, IX R 33/19) – vom 19.10.2020
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19.03.2021
Scheidung: Steuerschulden müssen anteilig beglichen werden
Zwar haftet ein Ehepaar grundsätzlich „gesamtschuldnerisch“ für Steuerschulden beim Finanzamt. Allerdings muss das nicht zu gleichen Teilen geschehen, sondern nach dem Verhältnis der Steuerbeträge, die bei Einzelveranlagung angefallen wären, so das Brandenburgische Oberlandesgericht. In dem konkreten Fall ging es um ein geschiedenes Paar. Die Frau verlangte nach der Trennung eine anteilige Erstattung von Steuerzahlungen, die sie für zwei in der Vergangenheit liegende Steuerjahre leisten musste. Es ging um insgesamt 87.000 Euro. Da die Frau in den fraglichen Jahren lediglich über ein durchschnittliches Einkommen in Höhe von monatlich knapp 1.700 Euro verfügte, ihr Mann aber über mehr als 7.000 Euro im Monat, sei anzunehmen, dass der Ex-Gatte in der Vergangenheit auch die Steuern bezahlt habe. Deswegen erscheine es von daher schon außergewöhnlich, dass die Frau nun die Einkommensteuer-Schulden allein zahlen solle. (Brandenburgisches OLG, 15 UF 176/18) – vom 30.01.2020
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18.03.2021
Steuerrecht: Ein Wertguthaben-Sondermodell für die Gattin muss nicht anerkannt werden
Ein Finanzamt muss Rückstellungen für Wertguthaben, die eine Frau im Rahmen ihres Arbeitsverhältnisses als Bürokraft bei ihrem Mann ansammelt - steuerlich nicht berücksichtigen, wenn ein Großteil des verdienten Arbeitslohns in diese Rückstellung eingestellt wird und weniger als ein Drittel an die Arbeitnehmerin ausgezahlt wird (von 1.410 € Monatsbrutto wurden 1.000 € auf das Wertguthabenkonto eingezahlt). Das halte einem so genannten Fremdvergleich nicht stand. Zumal anderen Beschäftigten im Betrieb des Mannes die Möglichkeit eines Zeitwertguthabens nicht eingeräumt worden ist. (Ob ein solches Modell anerkannt wird, ist deswegen von Bedeutung, weil die auf das Wertguthabenkonto abgezweigten Lohnbestandteile - zunächst - nicht der Lohnsteuer unterliegen.) (BFH, X R 1/19) – vom 28.10.2020
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17.03.2021
Kindergeld: Bei nicht absehbarem Ausbildungsende gibt es keinen Anspruch
Der Vater eines drogenabhängigen Jungen, der die Schule abgebrochen hat und eine Entzugs-Therapie absolviert, hat keinen Anspruch auf Kindergeld für seinen Sohn, wenn er den Antrag zu einem Zeitpunkt stellt, an dem die Ärzte davon ausgehen, dass das "Ende der Erkrankung noch nicht absehbar ist". Der Junge kann dann nicht als "Ausbildungsplatz suchend" gelten, was grundsätzlich eine Kindergeldzahlung rechtfertigen würde. Der Bundesfinanzhof stellte klar, dass bei einem kranken Kind eine Berücksichtigung nur dann in Betracht kommen könne, wenn das Ende der Erkrankung absehbar sei. (Hier muss die Vorinstanz allerdings noch prüfen, ob der junge Mann gegebenenfalls als "behindertes Kind" berücksichtigt werden kann.) (BFH, III R 49/18) – vom 12.11.2020
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16.03.2021
Verwaltungsrecht: Sportwettensteuer darf «lenken»
Eine Stadt (hier ging es um Koblenz) hat das Recht, eine zusätzliche Wettbürosteuer einzuführen, um zu verhindern, dass noch mehr Wettbüros in der Stadt eingerichtet werden. In dem konkreten Fall ging es um drei Prozent des Wetteinsatzes, wenn Kunden die (meist Sport-)Ereignisse an Bildschirmen mitverfolgen können. Der Betreiber kann nicht dagegen argumentieren, er zahle bereits „Sportwettensteuer“ (eine Form von Umsatzsteuer) und deswegen dürfe die Kommune laut Grundgesetz nicht noch zusätzlich eine „kommunale Aufwandsteuer“ erheben. Das Verwaltungsgericht Koblenz verneinte jedoch eine Gleichartigkeit beider Steuerarten. Die Wettbürosteuer falle nur an, wenn dort die „Wettereignisse“ mitverfolgt werden können, so dass sie eine Form der Vergnügungssteuer mit „Lenkungszwecken“ darstelle. (VwG Koblenz, 5 K 374/20) – vom 26.01.2021
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15.03.2021
Steuerrecht: Gibt es vergleichbare Wohnungen, so sind die heranzuziehen
Wird eine Wohnung an einen Angehörigen verbilligt vermietet, so ist für die steuerliche Behandlung eine "ortsübliche Vergleichsmiete" zu ermitteln. Das Finanzgericht Köln hat erklärt, dass es sich bei der Bestimmung der ortsüblichen Marktmiete in diesen Fällen um eine Schätzung handelt. Insoweit sei es "Aufgabe des Finanzgerichts als Tatsacheninstanz im Einzelfall festzulegen, auf welchem Weg und anhand welcher Beweisanzeichen die ortsübliche Marktmiete realitätsnah ermittelt werden kann". In dem konkreten Fall ging es um ein Objekt, in dem mehrere vermietete Appartements vorhanden waren - eines davon wurde an einen Angehörigen vermietet. Darin, diese miteinander zu vergleichen, bestehe eine sachgerechte Methode zur Ermittlung der ortsüblichen Marktmiete. (FG Köln, 13 K 196/18) – vom 28.05.2020
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12.03.2021
Steuerrecht: Wird ein Nachteil per Zahlung ausgeglichen, so ist das kein Kapitalvermögen
Kauft ein Mann eine Eigentumswohnung, die von einer Aktiengesellschaft (AG) vermittelt und finanziert worden ist, und stellt sich Jahre später heraus, dass der Käufer von der AG im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Finanzierung falsch beraten worden ist, so muss er eine - über den zivilrechtlichen Weg erstrittene - Zahlung (hier ging es um 33.000 € durch entgangene Erträge aus der Verzinsung eines Bausparguthabens und der Sondertilgungen) nicht als Kapitalvermögen versteuern. Denn es handele sich nicht um Erträge, die aufgrund der Rückzahlung oder für die Überlassung von Kapitalvermögen zugesagt oder geleistet worden sind. Weil es dem Mann nicht um die Fortsetzung des Bausparvertrags gegangen sei, sondern um den Ausgleich des Nachteils, der dadurch entstanden sei, dass er die zur Tilgung aufgewendeten Gelder nicht gewinnbringend habe anlegen können, handele es sich nicht um steuerpflichtige Kapitalerträge. (FG Münster, 2 K 2866/18) – vom 15.12.2020
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11.03.2021
Steuerrecht: Ein Jobticket wegen akuter Parkplatznot darf keine Lohnsteuer kosten
Handelt ein Arbeitgeber mit einem Verkehrsverbund einen günstigen Preis für ein so genanntes Jobticket aus, mit dem die Mitarbeiter in öffentlichen Verkehrsmitteln die Wege zur Arbeit und zurück nach Hause absolvieren können, so darf das Finanzamt den Wert des Tickets nicht als Sachbezug und geldwerten Vorteil der Lohnsteuer unterziehen. In dem konkreten Fall hatte der Arbeitgeber den günstigen Preis vollständig an die Beschäftigten weitergegeben, die wegen des Mangels an Firmen-Parkplätzen auf Bus und Bahn umgestiegen sind. Er zog den Wert direkt vom Lohn ab - und der Fiskus unterwarf den Preisvorteil der Lohnsteuer. Das jedoch zu Unrecht. Es habe sich bei den Tickets nicht um eine Prämie oder eine Belohnung für eine Arbeitsleistung gehandelt, sondern sie sollten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter motivieren, mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren. (Hessisches FG, 12 K 2283/17) – vom 25.11.2020
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10.03.2021
Steuerrecht: Werden Grundstücke lange Zeit falsch besteuert, so muss das nicht so bleiben
Auch wenn ein Finanzamt landwirtschaftliche Grundstücke fehlerhaft als Privatvermögen behandelt (und dementsprechend bei einem Verkauf versteuert), kann der Eigentümer der Grundstücke, als so genannter „schlafender Landwirt" keinen Vertrauensschutz in Anspruch nehmen. In dem konkreten Fall ging es um mehrere vererbte Grundstücke, die ursprünglich dem Schwiegervater gehörten, der diese land- und forstwirtschaftlich bewirtschaftete und sie später dann jedoch an verschiedene Pächter verpachtete. Das Finanzamt behandelte dies als Betriebsaufgabe „in verjährter Zeit“ und veranlasste diesbezüglich nichts weiter. Der Grundstückseigentümer erklärte jedes Jahr Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung aus den Grundstücken
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10.03.2021
Auszahlung gestoppt: Verdacht auf Betrugsversuche bei Coronahilfen
Sicherheit und Transparenz sind uns besonders wichtig. Bei den Coronahilfen besteht in einigen Fällen der Verdacht, dass unrechtmäßig staatliche Hilfsgelder erschlichen wurden. Die zuständigen Stellen haben bereits Ermittlungen aufgenommen. Schade, dass hier versucht wird, die Not unserer Unternehmen in der Coronakrise auszunutzen und sich die von vielen dringend benötigte staatliche Hilfe zu ergaunern. (BMWI, Mitteilung vom 5.3.2021)
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08.03.2021
Umsatzsteuer: Bei gemischt genutzten Gebäuden muss der Umsatz im Blick sein
Bestehen bei gemischt genutzten Gebäuden (hier ging es um einen Komplex, in dem ein Supermarkt neben einer Seniorenwohnanlage untergebracht war) erhebliche Unterschiede in der Ausstattung der verschiedenen Zwecken dienenden Räume, so sind Vorsteuerbeträge nach einem objektbezogenen Umsatzschlüssel aufzuteilen. Das gelte auch dann, wenn der Eigentümer zunächst die Aufteilung nach verpachteten Flächen für die Ermittlung der Umsatzsteuer akzeptiert (was dazu führte, dass lediglich ein knappes Drittel der Vorsteuer abziehbar war). Nach der Umstellung auf den objektbezogenen Umsatzschlüssel würde etwa die Hälfte der Vorsteuer abziehbar. Weil der Flächenschlüssel objektiv "nicht sachgerecht" war, musste sich der Eigentümer nicht daran festhalten lassen. Und das war hier der Fall, wenn ein Teil (der Supermarkt) umsatzsteuerpflichtig und der andere (die Senioren-Wohnanlage) umsatzsteuerfrei ist. (BFH, XI R 7/20) – vom 11.11.2020
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05.03.2021
Steuerrecht: Wer Dinge aus Haushaltsauflösungen bei eBay vertickt, tut das betrieblich
Der Bundesfinanzhof hat dem Grunde nach ein Urteil des Hessischen Finanzgerichts bestätigt, das entschieden hatte, das ein Finanzamt die Betriebskosten eines auf der Internetplattform eBay tätigen Mannes schätzen dürfe, der Gewinne durch unzählige Versteigerungen erzielt hat. Die Schätzung wurde notwendig, weil der eBay-Händler in der Regel bei Entrümpelungen und Haushaltsauflösungen von den Privatleuten keine Quittungen über bezahlte Rechnungen bekommen hatte. Das Finanzamt schätzte die Betriebsausgabe mit 30 Prozent der erzielten Nettoerlöse. Das Hessische Finanzgericht war großzügiger und verpflichtete das Finanzamt dazu, 60 Prozent des Nettoerlöses als Betriebsausgaben anzuerkennen. Diese 60 Prozent-Marke stellt der BFH allerdings in Frage, da die Vorinstanz sie nicht ausreichend begründet habe. Sie muss nochmal darüber entscheiden. (BFH, X R 26/18) – vom 17.06.2020
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04.03.2021
Steuerrecht: Wer Steuerberatern gleichgestellt werden will, muss das gut begründen können
Der Geschäftsführer einer GmbH kann nicht durchsetzen, beim Finanzamt eine Frist für die Abgabe der Steuererklärungen sowie für die Bilanz zu erhalten, wie sie Steuerberatern zusteht (also bis zum 28.02. beziehungsweise 29.02. des übernächsten Jahres). Der steuerlich nicht vertretenen GmbH wurde lediglich die übliche Frist bis zum 31.07. des auf das Steuerjahr folgende Jahr gewährt. Das Finanzamt lehnte den Antrag ab - ebenso die Finanzgerichte. Der Geschäftsführer habe die geltend gemachten Zulassungsgründe nicht hinreichend dargelegt. Wenn er geltend mache, dass die steuerberatenden Berufe verfassungswidrig bevorzugt würden, dann müsse er sich „detailliert und substantiiert“ mit den Begründungen der Gesetze, mit der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs sowie mit vorhandener Literatur zu dem Thema auseinandersetzen. Darauf sei er nicht ausreichend eingegangen . (BFH, XI B 17/20) – vom 08.09.2020
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03.03.2021
Steuerrecht: Auch mit laufendem Internetshop können Verkäufe privat ablaufen
Löst ein Mann seine jahrzehntelang aufgebaute Modelleisenbahn-Sammlung auf und geschieht das parallel zu dem von ihm geführten Internetshop für Modelbahnen und Zubehör sowie einem Reparaturservice für die kleinen Loks, so kann das "auch dann der letzte Akt der privaten Vermögensverwaltung sein, wenn die Veräußerung über einen langen Zeitraum und in zahlreichen Einzelakten ausgeführt wird." Allein die Verwendung einer auch von gewerblichen Händlern genutzten Internetplattform führt zu keinem anderen Ergebnis. Dennoch muss die Vorinstanz in diesem Fall nochmal ran. Der Bundesfinanzhof hat folgende Fragen gestellt: Stammen die verkauften Gegenstände aus einer privaten Sammlung oder wurden sie von vornherein für den Gewerbetrieb angeschafft? Erfolgte trotz der zunächst privaten Anschaffung später eine Einlage ins Betriebsvermögen? Sind die Verkäufe aufgrund ihres Umfangs auch ohne jegliche Zuordnung zum Betriebsvermögen für sich betrachtet als gewerblich einzustufen? (BFH, X R 18/19) – vom 17.06.2020
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02.03.2021
Steuerstrafrecht: Bei falscher und unvollständiger Buchführung darf geschätzt werden
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat zur Schätzung von Besteuerungsgrundlagen in einem Steuerstrafverfahren entschieden. Insbesondere ging es bei dem Urteil um die Frage, wie mit einem Betrieb verfahren werden darf, bei dem die Berechnung der Besteuerungsgrundlage wegen einer unvollständigen und falschen Buchführung unmöglich ist. In einem solchen Fall sei die Schätzung der Grundlagen unter der Voraussetzung zulässig, so der BGH, dass der Steuerpflichtige einen Besteuerungstatbestand erfüllt hat. Deswegen ist es dem zuständigen Gericht erlaubt, die Besteuerungsgrundlagen mit den Richtwerten der Richtsatzsammlung des Bundesministeriums für Finanzen pauschal zu schätzen. (BGH, 1 StR 265/18) – vom 10.07.2019
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26.02.2021
Umsatzsteuer: Eine Vergütung für die Aufsichtsratstätigkeit ist nicht pflichtig
Ein Aufsichtsratsmitglied eines Sportvereins, das dafür eine Vergütung erhält, muss diese nicht zur Umsatzsteuer anmelden. Das Finanzamt darf das jährliche Budget, das dem Mann für den Bezug von Dauer- und Tageskarten, für die Erstattung von Reisekosten und für den Erwerb von Fanartikeln zur Verfügung steht, nicht als Entgelt mit Umsatzsteuer belegen. Er sei nicht selbstständig tätig und damit kein Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts. Das könne nur dann der Fall sein, wenn die Tätigkeit im eigenen Namen und auf eigene Rechnung ausgeübt werde, so dass der Aufsichtsrat auch das mit der Tätigkeit verbundene wirtschaftliche Risiko trage. Das war hier aber nicht der Fall. (FG Köln, 8 K 2333/18) – vom 26.11.2020
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25.02.2021
Steuerrecht: Nur «echte» Zuschläge sind steuerfrei - Pauschalen nicht
Zahlt die Betreiberin eines Kinos ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und/oder Nachtarbeit, so kann sie diese Zuschläge in den Lohnabrechnungen nicht als "steuerfrei" ausweisen, wenn sie als Pauschalen gezahlt werden. Voraussetzung für eine Steuerbefreiung ist, dass sie nur für die tatsächlich geleistete Arbeit gezahlt werden, und eben nicht pauschal. Die Kinobetreiberin kann auch nicht damit erfolgreich argumentieren, die Pauschalen seien so (niedrig) bemessen, dass sie innerhalb der gezogenen Grenzen nach dem Einkommensteuergesetz geblieben sind. Es hätte eine Einzelabrechnung der tatsächlich geleisteten Stunden erstellt werden müssen. Eine bloße Kontrollrechnung (hier wurden unter anderem "nicht ausgeschöpfte Zuschläge" ausgewiesen), genügen den Anforderungen nicht. (FG Düsseldorf, 10 K 410/17) – vom 27.11.2020
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25.02.2021
Werbungskosten: Beiträge zur Sportunfähigkeitsversicherung zählen nicht
Hat ein Profifußballer eine Sportunfähigkeitsversicherung abgeschlossen, die für den Fall leistet, wenn der Fußballer "aufgrund eines Unfalls oder einer Krankheit vorübergehend oder dauerhaft seinen Sport nicht ausüben kann", so kann er die von ihm bezahlten Beiträge dafür nicht als Werbungskosten vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Sein Argument, es bestünde wegen seiner Tätigkeit als Fußballer ein erhöhtes Risiko für seine Gesundheit, zog nicht. Das Finanzgericht Düsseldorf machte deutlich, dass er bei jeder Art von Erkrankung oder Verletzung seinen Beruf nicht mehr in gewohnter Weise ausführen könne. Der Mann habe nicht nur berufstypische Risiken abgesichert, sondern auch solche, die durch Unfälle oder Erkrankungen im privaten Bereich bestünden. (FG Düsseldorf, 10 K 2192/17) – vom 12.01.2021
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23.02.2021
Umsatzsteuer: Ob das Original oder die Kopie eingescannt wird, ist einerlei
Das Finanzgericht Köln ist der Auffassung, dass durch das Scannen einer Papierrechnung de facto eine elektronische Kopie erstellt wird. Das Finanzamt sah das anders, weil es ein Unterschied sei, ob der Scan von einer Rechnungskopie oder von der Originalrechnung erstellt wird. In dem konkreten Fall ging es darum, ob es ausreicht, wenn eine Firma eingescannte Rechnungskopien für die Berücksichtigung der Vor- beziehungsweise Umsatzsteuer einschickt. Eine in Belgien ansässige Firma stellte einen Antrag auf Vorsteuervergütung - beigefügt waren drei eingescannte Rechnungen, die den Aufdruck „Kopie“ trugen. Das Finanzamt lehnte den Vorsteuervergütungsantrag mit der Begründung ab, dass es sich bei den Belegen nicht um eingescannte Originalrechnungen handele. Das Gericht sah das anders. Zwar sei erforderlich, dass die Rechnungen als eingescannte Originale beizufügen sind. Diese Anforderung nach deutschem Recht entspreche jedoch nicht den unionsrechtlichen Vorgaben. Diese fordere lediglich, dass zusammen mit dem Erstattungsantrag auf elektronischem Weg eine Kopie der Rechnung eingereicht wird. Daher macht es keinen Unterschied, ob das Original zum Scan verwendet wird oder eine Kopie. (FG Köln, 2 K 2298/17) – vom 16.06.2020
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22.02.2021
Kindergeld: Holt sich der Papa «ein Kind zurück», so zählt nicht nur ein Monat
Muss ein geschiedener Ehemann und dreifacher Vater für die Kindergeldfestsetzung einen Einspruch bei der Familienkasse erheben, der erfolgreich ist (hier hatte die Ex-Frau der Familienkasse fälschlicherweise gemeldet, dass alle drei Kinder zu ihr gezogen seien und sie somit für alle das Kindergeld beziehen müsse - tatsächlich ist jedoch ein Kind beim Vater geblieben), so hat der Mann Anspruch auf Erstattung seiner Rechtsanwaltskosten. Dabei darf die Familienkasse als Gegenstandswert nicht lediglich einen Monatszahlbetrag Kindergeld festsetzen (wonach dann die Anwaltskosten ermittelt werden). Es müsse ein Jahresbetrag als Bemessungsgrundlage zugrunde gelegt werden. (Ferner wurde hier festgestellt, dass zusätzlich auch dann eine Pauschale für Post und Telekommunikation angesetzt werden darf - in Höhe von 20 Euro -, wenn der Anwalt über eine Flatrate verfügt.) (FG Köln, 1 K 1443/17) – vom 17.07.2018
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19.02.2021
Grundstücksbewertung: Bei der Auswahl des Gutachters gibt es keine freie Hand
Soll der Wert einer Immobilie bestimmt werden (zum Beispiel bei einer Schenkung oder Erbschaft), so kann das nach dem Vergleichswert-, dem Ertragswert- oder dem Sachwertverfahren geschehen. Allerdings gibt es auch die Möglichkeit, einen Gutachter zu bestellen, der die Immobilie bewertet. Dabei ist der Bundesfinanzhof der Auffassung, dass das Gutachten "entweder durch den örtlich zuständigen Gutachterausschuss oder einen öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für die Bewertung von Grundstücken erstellt sein" müsse. (BFH, II R 9/18) – vom 05.12.2019
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18.02.2021
Doppelte Haushaltsführung: Das Kinderzimmer im Elternhaus zählt nicht
Mietet sich eine junge Frau nach Abschluss ihrer Ausbildung eine Zwei-Zimmer-Wohnung am Arbeitsort und meldet sie ihren rechtlichen Hauptwohnsitz aber im Haus ihrer Eltern am Heimatort an, wo sie nach wie vor ihren Lebensmittelpunkt sieht, so kann sie die Kosten für den doppelten Haushalt (hier ging es um knapp 10.000 € für Fahrtkosten, Mietzahlungen und Verpflegungsmehraufwand) nicht vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen, wenn sie in der Wohnung der Eltern lediglich ihr ehemaliges, 14 Quadratmeter großes, Kinderzimmer an Wochenenden, freien Tagen und zur Urlaubszeit bewohnt. Das gelte auch dann, wenn sie angibt, ihren Eltern monatlich 200 Euro als Kostenbeteiligung für den „echten Mehrgenerationenhaushalt“ zu überweisen sowie unter anderem auch gelegentlich Haus- und Gartenarbeiten zu übernehmen. Das Finanzgericht Münster bewertete das nicht als eigenen Hausstand. Die Tochter sei lediglich in die Haushaltsführung der Eltern eingegliedert
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17.02.2021
Liebhaberei: Mit einer Photovoltaik-Anlage soll im Prinzip immer Gewinn erzielt werden
Betreibt ein Mann eine Photovoltaik-Anlage auf seinem Eigenheim (hier mit einem Leistungsvermögen von 4,5 Kilowatt), so darf das Finanzamt die aus der Anlage (zunächst) erzielten Verluste (in dem Streitjahr ging es um rund 260 €) nicht als "Liebhaberei" einstufen. Das Finanzamt ließ den Verlust unberücksichtigt - wurde vom Thüringer Finanzgericht jedoch eines Besseren belehrt. Es liege ein "mit Gewinnerzielungsabsicht betriebenes Gewerbe vor". Bei Photovoltaik-Anlagen spreche bereits der "Beweis des ersten Anscheins" dafür
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16.02.2021
AfA: Hat sich die Abschreibung bis zum Verkauf nicht ausgewirkt, so bleibt es dabei
Auch für Immobilien im Ausland gilt grundsätzlich: Wer sie innerhalb von zehn Jahren nach Herstellung oder Anschaffung wieder verkauft, der realisiert damit ein privates Veräußerungsgeschäft (was nicht gilt, wenn die Immobilie selbst bewohnt wird). Als Gewinn oder Verlust aus einem Verkauf wird die Differenz zwischen dem Veräußerungspreis und den Herstellungs- beziehungsweise Anschaffungskosten sowie den Werbungskosten zugrunde gelegt, wobei die Abschreibungen für Abnutzung (AfA) diese Kosten mindern, soweit sie bei der Ermittlung der Einkünfte abgezogen wurden. Gibt es jedoch mit dem Land, in dem die Immobilie steht, ein Doppelbesteuerungsabkommen (hier war das mit Großbritannien der Fall), so dass sich die Afa nicht auf die (inländische) Steuerbemessungsgrundlage ausgewirkt hat, so darf sie dann auch bei einem Verkauf nicht einfließen. (BFH, VIII R 37/16) – vom 14.07.2020
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15.02.2021
Haushaltsnahe Dienstleistungen: Belege sind für das Finanzamt unentbehrlich
Hat ein Mieter oder Eigentümer über Haushaltsnahe Dienstleistungen oder Handwerkerleistungen, die im Rahmen der Wohnungseigentümergemeinschaft über den Verwalter organisiert und mit der Jahresabschlussrechnung bezahlt wurden, keine separaten Rechnungen, so können diese Leistungen steuerlich nicht berücksichtigt werden. Es müssen für die einzelnen Parteien die einzelnen Leistungen gesondert aufgeführt werden und es müsse nachgewiesen sein, dass die Beträge auch tatsächlich unbar beglichen worden sind. Auch die Aufteilung in Arbeitslohn und Materialkosten ist unentbehrlich. (Niedersächsisches FG, 4 K 120/18) – vom 08.05.2019
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12.02.2021
Steuerrecht: Politische Willensbildung ist nicht als gemeinnützig anzuerkennen
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass eine Einflussnahme auf politische Willensbildung und öffentliche Meinung kein eigenständiger gemeinnütziger Zweck ist. Das gelte jedenfalls für eine steuerrechtliche Berücksichtigung. Kampagnen oder Aktionen, die solche Ziele verfolgen, können demnach steuerlich nicht begünstigt werden. Zwar könne eine solche politische Willensbildung verfassungsrechtlich durchaus als gemeinnützig anerkannt sein. Eine Erweiterung des Begriffs der politischen Bildung in der Weise, dass sich hieraus die eigenständige steuerrechtliche Förderung ergebe, sieht das Gericht jedoch nicht. (BFH, V R 14/20) – vom 10.12.2020
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10.02.2021
Steuerrecht: Bei Aktien-Abspaltung wird eine Ausschüttung nicht steuerpflichtig
Hat ein Mann Aktien einer Company, die sich umstrukturiert, indem sie sich in zwei Gesellschaften aufspaltet, so muss der Aktionär eine Ausschüttung nicht versteuern, die sich daraus ergibt, dass er für jede "alte" Aktie je eine neue von jeder Gesellschaft erhält. Das Finanzamt durfte in einem solchen Fall (die Umstrukturierung fand im Jahr 2015 statt) Kapitalertragssteuer nicht einbehalten. (Niedersächsisches FG, 13 K 223/17) – vom 29.09.2020
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10.02.2021
Grunderwerbsteuer: Nach vier Jahren ist der Zug abgefahren
Wird für den Kauf eines „umfangreichen Grundvermögens“ (hier ging es um eine Immobilie, die rund 50 Millionen Euro kostete) noch im selben Jahr ein Grundsteuerbescheid festgesetzt, so kann dieser auch nicht rückwirkend geändert werden, wenn es einen Vergleich mit dem Verkäufer gab, nach dem ein Teil des Kaufpreises zurückgezahlt werden musste (der Kaufpreis damit also rückwirkend gemindert wurde). Das gelte jedenfalls dann, wenn der Änderungsantrag erst mehr als vier Jahre nach dem Vergleich gestellt worden ist. Und das auch dann, wenn der Preis aufgrund des Vergleichs innerhalb von nur zwei Jahren nach dem Kaufvertrag herabgesetzt worden ist. Die vierjährige Festsetzungsfrist war abgelaufen. (BFH, II R 15/18) – vom 22.07.2020
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06.02.2021
Steuerrecht: Bei den Sachzuwendungen gelten alle Kosten einer Party
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass alle Aufwendungen für eine Party einer Firma, zu der sowohl eigene Arbeitnehmer als auch ausgewählte Arbeitnehmer verbundener Unternehmen eingeladen waren, in die Bemessungsgrundlage für die Steuer-Pauschalierung der Sachzuwendungen einzubeziehen sind. Dazu zählen auch Kosten für den äußeren Rahmen wie die Anmietung der Veranstaltungshalle, Ausstattung, Dekoration, Technik, Garderobe, Bustransfer, Toilettencontainer. (Lediglich die Aufwendungen für die Werbemittel durften nicht miteinfließen.) Im Rahmen der - vom Unternehmen selbst gewählten - Pauschalierung muss nicht zwischen „Aufwandsarten“ differenziert werden. Ansonsten werde der Gesetzeszweck der Arbeitserleichterung und der Steuervereinfachung verfehlt. (BFH, VI R 4/19) - vom 07.07.2020
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04.02.2021
Bauabzugssteuer: Auch Zahlungen an «inaktive Gesellschaften» zählen
Grundsätzlich können Empfänger von Bauleistungen auch bei fehlender Benennung der Zahlungsempfänger den vollen Betriebsausgabenabzug vornehmen, wenn er von der Gegenleistung einen Steuerabzug in Höhe von 15 Prozent für Rechnung des Leistenden vornimmt (= „Bauabzugssteuer“), diesen Steuerabzugsbetrag anmeldet und an das zuständige Finanzamt abführt. Das Niedersächsische Finanzgericht hat nun entschieden, dass dieses Vorgehen auch dann rechtens sein kann, wenn eine inländische Entwicklungs- und Bauträgergesellschaft britische Subunternehmer für diverse Großprojekte in Anspruch nimmt, bei denen es sich um „wirtschaftlich inaktive Domizilgesellschaften“ handelte. Eine einschränkende Auslegung gegen den klaren Wortlaut - zumal zum Nachteil des Steuerpflichtigen - komme nicht in Betracht, da die teilweise in der steuerrechtlichen Literatur vorgebrachten Bedenken sich weder in den Gesetzesmaterialien widerspiegeln, noch Eingang in den Gesetztext gefunden haben. Insbesondere fehle ein gesetzlich verankerter Aktivitätsvorbehalt. (Niedersächsisches FG, 9 K 95/13) - vom 05.02.2022
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04.02.2021
Umsatzsteuer: Miete und Nebenkosten sind gleichermaßen zu behandeln
Zahlen die gewerblichen Mieter eines Gewerbeimmobilienvermieters die Mieten zuzüglich Umsatzsteuer, so ist davon auszugehen, dass auch die umlagefähigen Nebenkosten zuzüglich Umsatzsteuer zu leisten sind. Die Nebenkosten seien nicht nur durchlaufende Kosten, sondern sie seien "eigener Aufwand des Vermieters und deren Umlage Teil der Gesamtmiete". Die Gebrauchsüberlassung und die Nebenleistungen des Vermieter sind als eine - auch umsatzsteuerrechtlich - einheitliche Leistung an den Mieter anzusehen. (BGH, XII ZR 6/20) - vom 30.09.2020
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02.02.2021
Steuerrecht: Eine Steuerberatungsgesellschaft mbh ist «berufsfremd»
Haben sich mehrere Steuerberater zu einer Steuerberatungsgesellschaft als GmbH & Co KG zusammengeschlossen, so sind die Einkünfte daraus als Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu versteuern. Die Gesellschafter können nicht durchsetzen, dass die Einnahmen als Einkünfte aus freiberuflicher Tätigkeit zu behandeln wären. Das Finanzgericht Düsseldorf stellte fest, dass nicht alle Gesellschafter der GmbH freiberufliche Einkünfte erzielt hätten. Denn ein Mitglied der Steuerberatungsgesellschaft war bereits als mbH hinzugekommen und erzielte „kraft Gesetzes“ gewerbliche Einkünfte. Die mitunternehmerische Beteiligung der Steuerberatungsgesellschaft mbH sei so zu behandeln wie die Beteiligung eines Berufsfremden. (FG Düsseldorf, 9 K 2236/18 F) – vom 26.11.2020
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01.02.2021
Werbungskosten: Eine Ausbildung zum Rettungshelfer ist steuerrechtlich keine Ausbildung
Absolviert ein Mann im Rahmen seines Zivildienstes eine Ausbildung zum Rettungshelfer (die knapp 7 Wochen dauerte und insgesamt 320 Stunden Theorie und Praxis umfasste), so stellt diese Ausbildung keine „erstmalige Berufsausbildung“ dar. Das war in einem Fall vor dem Finanzgericht Düsseldorf von Bedeutung, weil dadurch, dass die Rettungshelfer-Ausbildung nicht anerkannt wurde, der Mann die Aufwendungen für die darauffolgende Piloten-Ausbildung nicht als vorweggenommene Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit abziehen konnte. Das Finanzamt versagte den Werbungskostenabzug und berücksichtigte die Ausbildungskosten nur im Rahmen der geltenden Höchstbeträge als Sonderausgaben. Das Finanzgericht bestätigte das. Die Pilotenausbildung sei hier - zumindest steuerrechtlich - als Erstausbildung zu sehen. Die Ausbildung zum Rettungshelfer erfülle nicht die Anforderungen an eine Berufsausbildung. Eine nur wenige Wochen dauernde Unterrichtung könne keine (Erst-)Ausbildung sein. (FG Düsseldorf, 14 K 3796/13) – vom 24.09.2020
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29.01.2021
Zwangsversteigerung: Auch wer bankrott ist, hat - theoretisch - noch einen «Willen»
Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass bei einem Eigentumsübergang auch im Rahmen einer Zwangsversteigerung ein Veräußerungsgeschäft vorliegt. In dem konkreten Fall ging es um zwei Grundstücke, die zwangsversteigert wurden - und zwar innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb. Das Finanzamt stufte die Einkünfte als privates Veräußerungsgeschäft ein und besteuerte sie entsprechend. Das Argument des Grundstücksbesitzers, sein Eigentumsverlust per Zwangsversteigerung sei keine Veräußerung, weil das nicht - wie bei einer Enteignung - auf einem „willentlichen Entschluss“ basierte, zog nicht. Denn auch bei einer Zwangsversteigerung beruhe „der Eigentumsverlust auf einem Willensentschluss“. Denn er habe ja die Möglichkeit, die Gläubiger zu bedienen. Ob er dazu wirtschaftlich in der Lage ist, sei für die steuerliche Behandlung nicht entscheidend. (FG Düsseldorf, 2 V 2664/20 A) – vom 26.11.2020
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28.01.2021
Kinderbetreuungskosten: Arbeitgeber-Zuschuss killt den Sonderausgabenabzug
Grundsätzlich können Kosten, die Eltern für die Betreuung ihres Kindes in einer Kindertagesstätte entstehen, als Sonderausgaben vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden. Das ist möglich in Höhe von bis zu zwei Dritteln der Aufwendungen. Zahlt jedoch der Arbeitgeber des Vaters einen steuerfreien Zuschuss zu den Kindergartenkosten, so dürfen die Aufwendungen nicht abgezogen werden. Ein solcher zusätzlicher Sonderausgabenabzug würde zu einer verfassungsrechtlichen Ungleichbehandlung mit Steuerpflichtigen führen, deren Arbeitgeber - etwa durch die Unterhaltung eines Betriebskindergartens - die Kinderbetreuungskosten unmittelbar selbst erbringt. Das Argument des Vaters, er erhalte keinen "Ersatz der Aufwendungen", sondern steuerfreien Lohn, zog nicht. Das Finanzgericht Köln erklärte, dass durch den Zuschuss eine echte wirtschaftliche Belastung für die Eltern nicht eingetreten sei. (FG Köln, 14 K 139/20) – vom 14.08.2020
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26.01.2021
Umsatzsteuer: Zauberei wird ermäßigt, der Nikolaus voll besteuert
Ein Mann, der als selbstständiger Zauberkünstler Umsätze erzielt, muss diese nicht mit dem Regelsteuersatz (der normalerweise 19 % beträgt) der Umsatzsteuer unterwerfen. Für ihn gilt der ermäßigte Steuersatz (in Höhe von üblicherweise 7 %). Tritt er allerdings auch als Nikolaus auf, so gilt für die Umsätze aus dieser Tätigkeit der volle Satz. Das Finanzamt könne bei den Einnahmen aus der Zauberei nicht argumentieren, es handele sich dabei nicht um theaterähnliche Leistungen. Das Finanzgericht Münster stufte die Zauberei als „theaterähnlich“ ein. Der Mann biete klassische Bühnenzauberei, die mit einer Theatervorführung vergleichbar sei. Die Einnahmen aus den Auftritten als Nikolaus hingegen seien mit dem vollen Umsatzsteuersatz zu belegen. (FG Münster, 5 K 2414/19 U) – vom 26.11.2020
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25.01.2021
Steuerrecht: Die Bankenabgabe darf steuerlich nicht berücksichtigt werden
Musste ein Kreditinstitut einen - durch das „Restrukturierungsfondsgesetz“ gerechtfertigten - Betrag in Höhe von mehr als einer Millionen Euro an die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung zahlen, so kann das Geldhaus diese Summe nicht als Betriebsausgabe in die Bilanz einfließen lassen. War die Abgabe gerechtfertigt, weil das Geldinstitut „risikobehaftete Geschäfte“ getätigt hatte, die der Gesetzgeber - als Folge der Finanzmarktkrise im Jahre 2009 - sanktionieren will, so ist die Sanktion „netto“ zu zahlen und darf nicht zu einer Steuervergünstigung führen. Die Einschränkung, so der Bundesfinanzhof, sei sachlich hinreichend gerechtfertigt und sie verstoße auch nicht gegen den Gleichheitssatz. Denn die Abgabe sei von der erkennbaren gesetzgeberischen Entscheidung getragen, "eine steuerliche Zusatzbelastung für risikobehaftete Geschäftsmodelle der Banken zu schaffen". (BFH, XI R 20/18) – vom 01.07.2020
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22.01.2021
Steuerrecht: Linke Tasche, rechte Tasche bei der Kinderbetreuung?
Eltern können grundsätzlich Aufwendungen für die Betreuung eines Kindes „unter 14“ als Sonderausgabe vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen, wenn es sich nicht um Unterrichtstunden oder Kurse handelt, die „besondere Fähigkeiten vermitteln“ (wie etwa Musikunterricht oder sportliche Betätigungen). Das Finanzgericht Baden-Württemberg ist der Meinung, dass diese Aufwendungen um den Betrag gekürzt werden dürfen, den Arbeitgebern ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zur Unterbringung und Betreuung steuerfrei zahlen dürfen. Sonderausgaben dürften nur dann abgezogen werden, wenn der Steuerpflichtige tatsächlich und endgültig wirtschaftlich belastet sei. Sonderausgaben, die der Steuerpflichtige aufwende und hierfür einen nicht zu versteuernden Ersatz erhalte, würden ihn wirtschaftlich nicht belasten und seien daher nicht abziehbar. (Der Bundesfinanzhof wird endgültig entscheiden.) (FG Baden-Württemberg, 1 K 3359/17) – vom 06.05.2020
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21.01.2021
Kfz-Steuer: Eilige Bluttransporte gehören zum Rettungsdienst
Kraftfahrzeuge, die ausschließlich im Rettungsdienst eingesetzt werden, können von der Kfz-Steuer befreit werden, wenn bestimmte Merkmale erfüllt sind. Dazu zählen insbesondere Fahrzeuge, die in solchen Einsätzen eingesetzt werden, durch die "akuten Notständen begegnet werden soll" - Situationen also, in denen unmittelbar Gefahr für Leib oder Leben besteht. Kommen die Bluttransporte nur bei Unfällen und ähnlichen Akutsituationen zum Einsatz und verfügen sie über Blaulicht, Martinshorn und Funkgerät, so sind sie von der Kfz-Steuer zu befreien. (FG Baden-Württemberg, 3 K 2327/17) – vom 15.11.2019
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20.01.2021
Steuerrecht: Stipendien sind grundsätzlich zu versteuern, aber...
Der Bundesfinanzhof hat Stipendien, die an Schüler/innen oder Studentinnen/Studenten vergeben werden, grundsätzlich als "Einkunftsart" einsortiert. Denn sie seien "wiederkehrende Bezüge", die mit einem Zuwachs an Leistungsfähigkeit verbunden sind. Eine Ausnahme könne nur gelten, wenn ein solches Stipendium freiwillig beziehungsweise "aufgrund einer freiwillig begründeten Rechtspflicht" gewährt wird. Stünde dem Stipendium keine Gegenleistung gegenüber, so muss es nicht versteuert werden. (BFH, X R 6/19) – vom 08.07.2020
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19.01.2021
Werbungskosten: Nicht jeder Übertrag mit Nießbrauch ist auch wirtschaftlich gemeint
Überträgt ein kinderloses Ehepaar eine Mietwohnimmobilie auf die sechs Nichten und Neffen, und behält sich das Paar den Nießbrauch an der Immobilie vor, so kann es dennoch nicht die übernommenen Kosten anlässlich der Übertragung (hier ging es insbesondere um die Grunderwerbsteuer und um Notarkosten) als Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Zwar bestehe auch "ein wirtschaftlicher Zusammenhang der gezahlten Grunderwerbsteuer mit künftigen Vermietungseinkünften des Übergebers", so das Finanzgericht Baden-Württemberg. Die Aufwendungen seien aber als privat zu werten, weil sie "nicht durch die Absicht verursacht wurden, steuerpflichtige Einnahmen zu erzielen". (FG Baden-Württemberg, 11 K 322/18) . vom 15.11.2019
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18.01.2021
Außergewöhnliche Belastung: Wildtierschäden gehen den Fiskus nichts an
Entstehen dem Eigentümer eines Einfamilienhauses (unter anderem an der Terrasse) erhebliche Schäden durch einen Biber, der sich in einem Gewässer angesiedelt hat, das an den Garten des Hauses grenzt, so kann er die Kosten für die Beseitigung nicht als außergewöhnliche Belastung vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen (hier ging es um rund 4.000 €). Wildtierschäden seien nicht "unüblich", so der Bundesfinanzhof. Es sei nicht Aufgabe des Steuerrechts, "für einen Ausgleich von durch Wildtieren verursachter Schäden" zu sorgen. (BFH, VI R 42/18) – vom 01.10.2020
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15.01.2021
Steuerrecht: Auch Einjahres-Verträge können monatlich abgerechnet werden
Ermöglicht es ein Arbeitgeber seinen Angestellten im Rahmen eines Firmenfitness-Programms in verschiedenen Fitness-Studios zu trainieren, indem er einjährige Lizenzen kauft, für die er jeweils 42,25 Euro monatlich zu zahlen hatte, so bleibt dieser geldwerte Vorteil steuerfrei für die Beschäftigten. Das Finanzamt kann nicht argumentieren, die Möglichkeit, ein Jahr lang zu trainieren, sei den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern "quasi in einer Summe" zugeflossen, so dass die 44 Euro-Freigrenze überschritten sei. Der Bundesfinanzhof sah das anders, weil die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer unabhängig von der (1-jährigen) Vertragsbindung des Arbeitgebers mit den Studios die Möglichkeit haben, monatlich fortlaufend zu trainieren, dürfe auch monatlich "gerechnet" werden. (BFH, VI R 14/18) – vom 07.07.2020
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14.01.2021
Steuerrecht: Gehen Beteiligungen zurück, fallen nicht immer Steuern an
Erwirbt ein Angestellter als Führungskraft einer GmbH eine Beteiligung an der Gesellschaft (das war ihm im Rahmen eines Beteiligungsprogramms möglich, an dem nur ausgewählte Mitarbeiter und Mitglieder des Aufsichtsrats teilnehmen konnten), so kann vereinbart sein, dass diese wieder an die Gesellschaft zurückfallen, wenn das Arbeitsverhältnis beendet wird. Allerdings darf das Finanzamt den Gewinn aus der Rückübertragung nicht als „Einkunft aus nichtselbstständiger Arbeit“ besteuern, wenn das Arbeitsverhältnis per Aufhebungsvertrag aufgelöst wird. Es liegen keine steuerbaren Einkünfte vor. (FG Düsseldorf, 14 K 2209/17) – vom 22.10.2020
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13.01.2021
Steuerrecht: Wer Geldspielautomaten aufstellt, ist kein «Schausteller»
Wer Umsätze aus dem Betrieb von Gelspielautomaten erzielt, der ist steuerrechtlich nicht wie ein Schausteller zu behandeln, wenn die Automaten "ortsfest" und daraus ausgerichtet sind, dass sie keinem ständigen Austausch unterliegen. Schausteller werden bei der Umsatzsteuer ermäßigt besteuert, wenn sie als Reisegewerbe unterwegs sind und dadurch einen höheren Verschleiß der Anlagen durch Beförderung, Abbau und Aufbau hinzunehmen haben. Diese Unterscheidung sei gerechtfertigt. (FG Münster, 5 K 344/17 U) – vom 24.09.2020
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09.01.2021
Steuerrecht: Einmalzahlung aus einer Direktversicherung ist Einkommen
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass sich eine Frau, die eine Einmalzahlung aus einer Direktversicherung erhalten hat, nicht dagegen wehren kann, dass das Geld besteuert wird. Das Finanzamt kann die Summe mit Einkommensteuer belegen. Das sei nicht verfassungswidrig, so das Finanzgericht Münster. Die Frau argumentierte, die Besteuerung stelle eine Ungleichbehandlung dar, denn die Steuerbelastung wäre geringer gewesen, wenn sie sich statt der Einmalzahlung eine monatliche Rente hätte auszahlen lassen. Das Gericht sah eine Ungleichbehandlung im Verhältnis zur laufenden Auszahlung einer Rente nicht, da sich dies aus dem verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Grundsatz der Abschnittsbesteuerung ergebe. (FG Münster, 15 K 1271/16 E) – vom 29.10.2020
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23.12.2020
Alleinerziehende: Verheiratete Eltern dürfen nach der Trennung nicht schlechter dastehen als unverheiratete
Alleinerziehenden steht ein steuerlicher Entlastungsbetrag zu (ab 2020 in Höhe von 4.008 €). Vor dem Niedersächsischen Finanzgericht stritt ein alleinerziehender Vater darüber, ob er den Freibetrag auch schon in die Steuererklärung für das Trennungsjahr eintragen durfte. Das Finanzamt verneinte das - zu Unrecht. Weil nicht verheirateten Alleinerziehenden der Betrag praktisch ab Auszug des anderen Elternteils zusteht, müsse das auch für Eheleute gelten. (Der Bundesfinanzhof wird endgültig entscheiden.) (Niedersächsisches FG, 13 K 182/19) – vom 18.02.2020
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22.12.2020
Steuerrecht: Ein offenbarer Fehler kann auch nach Bestandskraft korrigiert werden
Grundsätzlich kann auch ein bestandskräftiger Steuerbescheid nachträglich noch geändert werden, wenn in dem Verfahren eine so genannte offenbare Unrichtigkeit (wie ein Schreib- oder Rechenfehler oder Eingabe- und Übertragungsfehler) vorliegt. Wird bei der Festlegung der "Absetzung für Abnutzung" (kurz: "AfA") für ein vermietetes Objekt nicht berücksichtigt, dass der Eigentümer mehrerer Wohnungen eine dieser Wohnungen nicht mehr unentgeltlich (seiner Tochter) überließ, sondern normal vermietet, so kann dieser Fehler auch nach Bestandskraft des Steuerbescheides noch geändert werden. Die falsche Übernahme der AfA-Beträge aus dem Vorjahr spreche auf den ersten Blick für eine offenbare Unrichtigkeit. Hier war das Finanzamt aber der Meinung, dass aus einer Vermietung an einen Angehörigen nicht zwangsläufig folge, dass die AfA-Beträge nicht zu kürzen seien. Letztlich schlug sich das Niedersächsische Finanzgericht auf die Seite des Immobilieneigentümers. (Niedersächsisches FG, 9 K 237/19) – vom 04.08.2020
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18.12.2020
Steuerrecht: Ein Zigarettenschmuggler kann nicht für sich selbst haften
Erwirbt ein Schmuggler unverzollte und unversteuerte Zigaretten, die er weiterverkauft, so liegt eine strafbare Steuerhehlerei vor. Das bedeutet aber nicht, dass er sowohl die entgangene Steuer an sich abführen als auch für diese Straftat haften muss. Steuerschuld und Haftungsschuld schließen sich in einer solchen Konstellation aus. "Haften" bedeutet nämlich, dass jemand für die Schuld eines anderen einstehen muss. Demnach kann eine Person nicht für ihre eigene Abgabenschuld haften. (Der Bundesfinanzhof macht deutlich, dass es Aufgabe des Gesetzgebers sei, an dieser Stelle für Abhilfe zu schaffen.) (BFH, VII R 56/18 u. a.) – vom 23.06.2020
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17.12.2020
Häusliches Arbeitszimmer: Auch mit «Pool-Arbeitsplätzen» ist das Homeoffice nicht abziehbar
Auch wenn ein Arbeitgeber keine feste Zuordnung einzelner Arbeitsplätze zu bestimmten Mitarbeitern bietet, sondern einen so genannten Pool von Arbeitsplätzen, kann der Aufwand für einen Arbeitsplatz, den sich ein Mitarbeiter im Homeoffice eingerichtet hat, nicht als "häusliches Arbeitszimmer" vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden. Denn es gebe einen "anderen Arbeitsplatz" beim Arbeitgeber. Und das schließt die steuerliche Geltendmachung des Heimarbeitsplatzes aus. Das gelte auch dann, wenn sich der Mitarbeiter aus medizinischen Gründen zu Hause eingerichtet hat. (Hessisches FG, 3 K 1220/19) – vom 30.07.2020
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17.12.2020
Steuerrecht: Munitionsverkauf auf der Schießanlage ist nicht zwingend zweckgebunden
Verkauft ein gemeinnütziger Jagdverein auf dem vereinseigenen Schießstand eine besondere Munition (die weniger laut und "schmutzig" ist), so muss er dafür den vollen Umsatzsteuer-Satz entrichten. Der Verein kann nicht mit dem Argument den ermäßigten Satz ansetzen, der Verkauf sei ein "Zweckbetrieb". Es handelt sich bei dem Verkauf um eine normale unternehmerische Tätigkeit, die nicht durch den Betrieb der Schießanlage bedingt sei. Die Nutzer der Anlage könnten auch mit Munition von anderen Händlern schießen und der Satzungszweck des Vereins sei ebenso ohne Munitionsverkauf erreichbar. (FG Münster, 5 K 2437/18) – vom 17.09.2020
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16.12.2020
Steuerrecht: Während eines Auslandsstudiums können Unterkunfts- auch Werbungskosten sein
Schreibt die Studienordnung einer Hochschule vor, dass das Studium für zwei Semester an einer ausländischen Partneruniversität absolviert werden muss, so kann eine Studentin, der Kosten für Unterkunft und Verpflegung dafür entstehen, diese Aufwendungen als "vorab entstandene Werbungskosten" vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Das gelte auch dann, wenn sie - verglichen mit Arbeitnehmern - keinen doppelten Haushalt führt, der eigentlich nur zu einer steuerlichen Berücksichtigung führen kann. Bleibt sie während der Zeit im Ausland an der deutschen Hochschule eingeschrieben, so wird die Auslandsuniversität nicht ihre "erste Tätigkeitsstätte" (was eine steuerliche Berücksichtigung ausgeschlossen hätte). (BFH, VI R 3/18) – vom 14.05.2020
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14.12.2020
1-Prozent-Methode: Die Garagenunterbringung interessiert nicht
Ist einem Arbeitnehmer ein Dienstwagen zur Verfügung gestellt worden, den er auch privat nutzen darf und den er nach der so genannten 1-Prozent-Methode versteuert (1 Prozent des Bruttolisten-Neuwagenpreises wird als geldwerter Vorteil auf das steuerpflichtige Einkommen aufgeschlagen), so kann der Mitarbeiter die Kosten einer Garage nicht von diesem Aufschlag abziehen. Denn für die Inbetriebnahme des Autos sei die Unterbringung in einer Garage belanglos. Das Niedersächsische Finanzgericht hat entschieden, dass die anteilig auf eine private Garage eines Arbeitnehmers entfallenden Gebäudekosten den geldwerten Vorteil nicht mindern. Das gelte jedenfalls dann, wenn die Unterbringung des Dienstwagens in der eigenen Garage "freiwillig" geschieht. (Niedersächsisches FG, 14 K 21/19) - vom 09.10.2020
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11.12.2020
Fahrtenbuch: Zuviel Logik darf den Finanzbeamten nicht abverlangt werden
Hat der Fahrer eines Dienstwagens nur die Ziele seiner Fahrten im Fahrtenbuch eingetragen, nicht jedoch durchgängig auch die jeweiligen Abfahrtsorte, so muss das Finanzamt das Fahrtenbuch nicht anerkennen. Der Mann kann nicht argumentieren, dass das Auto logischerweise von dem letzten Punkt an starten wird, an dem es abgestellt worden ist. Der Bundesfinanzhof urteilte: Ob ein Fahrtenbuch ordnungsgemäß sei, sofern zwar der Anfangspunkt einer Dienstreise nicht eingetragen ist, dieser aber bei nahtlosem und identischem Kilometerstand aus dem Endpunkt der vorherigen Fahrt geschlussfolgert werden kann, könne nur im Einzelfall entschieden werden. Das Dienstfahrzeug ist also mit der 1-Prozent-Methode zu versteuern (1 % des Bruttolisten-Neuwagen-Preises wird dem steuerpflichtigen Einkommen jährlich aufgeschlagen), die tatsächlich weniger privat gefahrenen Kilometer interessieren nicht. (BFH, VIII B 130/19) – vom 23.07.2020
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10.12.2020
Schenkungsteuer: Gibt es im Ausland die Steuer nicht mehr, ist das gut für die Töchter
Hat ein Mann sowohl in Schweden als auch in Deutschland einen Wohnsitz, liegt sein Lebensmittelpunkt aber nachweislich in Schweden, so müssen die Töchter - schenkt der Vater ihnen Anteile einer schwedischen Aktiengesellschaft - dafür keine Schenkungssteuer in Deutschland abführen. Mit Schweden gilt ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), das vermeiden soll, dass Bürger in beiden Staaten zu Steuerzahlung herangezogen werden. Das Besondere an dem Fall vor dem Finanzgericht Baden-Württemberg war, dass es in Schweden keine Schenkungsteuer mehr gibt, das skandinavische Land aber das Besteuerungsrecht für die Schenkung hätte. Das bedeute aber nicht, dass automatisch die Bundesrepublik "zugreifen" dürfe. Ist das DBA mit Schweden nach Abschaffung der Schenkungsteuer dort nicht geändert worden, so falle das zugunsten der beschenkten Töchter aus. (Der Bundesfinanzhof wird endgültig entscheiden.) (FG Baden-Württemberg, 7 K 2777/18 u. a.) – vom 05.08.2020
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09.12.2020
Steuerrecht: Bei unrealistischer Kaufpreisaufteilung muss das Finanzamt genau hinsehen
Hat eine Frau eine vermietete Eigentumswohnung gekauft (hier zu einem Preis in Höhe von 110.000 €), und gibt sie bei der Kaufpreisaufteilung an, dass 20.000 Euro auf das Grundstück entfallen seien (was nicht realistisch war), so muss das Finanzamt ein Gutachten eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für die reale Bewertung des Grundstücks einschalten. Es darf nicht einfach die Arbeitshilfe des Bundesfinanzministeriums ("Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück") zugrunde legen, weil das darin zur Verfügung stehende Bewertungsverfahren auf das vereinfachte Sachwertverfahren verengt wird. (Die Käuferin hatte die unrealistische Aufteilung deswegen vorgenommen, um einen höhere Anteil - 82 % - für Abschreibungszwecke einsetzen zu können.) (BFH, IX R 26/19) – vom 21.07.2020
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08.12.2020
Steuerrecht: Ein Ein-Mann-Betrieb ohne Internet muss nicht elektronisch deklarieren
Betreibt ein Steuerberater seine Kanzlei allein in seiner Privatwohnung, so kann er nicht dazu verpflichtet werden, seine Steuererklärung elektronisch abgeben zu müssen. Er darf sie weiterhin auf Papier einreichen, wenn er nachweist, dass er kein Internetzugang besitzt. Erwirtschaftet er aus seiner Tätigkeit als Steuerberater Verluste, hat er geringe Einnahmen aus der Arbeit als Zeitungszusteller und hohe Einkünfte aus Kapitalvermögen, so ändert das nichts daran, dass er sich weiterhin auf Papier erklären darf. Dass er ein Kapitalvermögen in Höhe von 200.000 bis 250.000 Euro besitzt sei unerheblich. Entscheidend seien die Einnahmen aus der Tätigkeit als Steuerberater (die das Finanzamt im Übrigen wegen Liebhaberei nicht anerkannte). (BFH, VIII R 29/17) – vom 16.06.2020
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07.12.2020
Handwerkerleistungen: Reparaturen an einem PKW sind nicht haushaltsnah
Lässt eine Familie Reparaturen und Wartungsarbeiten an dem privaten Familienwagen durchführen, so können die (Arbeits-)Kosten dafür nicht als "haushaltsnahe Handwerkerleistungen" von der Steuerschuld abgezogen werden. (Was im Grunde in Höhe von 20 % des Rechnungsbetrages möglich ist - maximal 1.200 € pro Jahr.) Der Abzug, so das Thüringer Finanzgericht, sei nur für Handwerkerleistungen möglich, die "typischerweise dem Wohnen beziehungsweise Leben im Haushalt dienen." Ein Pkw diene nicht dazu, sondern der Fortbewegung von und zum Haushalt. (Thüringer FG, 1 K 103/20) – vom 25.06.2020
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04.12.2020
Steuerrecht: Handwerkerleistungen müssen «haushaltsnah» sein
Hauseigentümer sind nicht berechtigt, die Kosten, die ihnen für Schlosserarbeiten entstanden sind, als "haushaltsnahe Handwerkerleistungen" von der Steuerschuld abzuziehen, wenn die Tür in der Werkstatt des Schlossers gefertigt und verzinkt worden ist. Der Hauseigentümer beabsichtigte, die Lohnkosten abziehen zu dürfen - vergeblich. (Grundsätzlich dürfen 20 % des Rechnungsbetrages abgezogen werden - maximal 1.200 € pro Jahr). Es fehle der räumliche Zusammenhang zum Haushalt. (BFH, VI R 7/18) – vom 13.05.2020
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30.11.2020
Steuerrecht: Rabatte beim Autokauf sind kein Arbeitslohn
Erhalten Außendienstmitarbeiter einer Krankenversicherung Rabatte bei bestimmten Autoherstellern, so muss der Arbeitgeber für den Wert dieser Rabatte keine Lohnsteuer anmelden und abführen. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz ist der Meinung, dass die Rabatte keine Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit darstellen würden. Die Preisnachlässe für die Angestellten seien nicht durch das mit der Versicherung bestehende Dienstverhältnis begründet - auch wenn die Außendienstler (durch die beruflich veranlassten "Vielfahrten") einen interessanten Kundenstamm für den Autohersteller darstellen. Gerade dadurch wird das eigenwirtschaftliche Interesse der Hersteller deutlich, dass "in der Gesamtbetrachtung" überwiege. (FG Rheinland-Pfalz, 2 K 1690/18) – vom 09.09.2020
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27.11.2020
Außergewöhnliche Belastung: Fettabsaugung von der Steuer absetzen?
Das Sächsische Finanzgericht hat entschieden, dass die Kosten, die einer Frau für eine Liposuktion (Fettabsaugung) bei einer Lipödemerkrankung entstanden sind, als außergewöhnliche Belastung vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden können. Das gelte jedenfalls dann, wenn eine ärztliche Verordnung vorliegt. Ein amtsärztliches Gutachten vorab ist nicht erforderlich. In dem konkreten Fall hatte eine Frau, die bereits seit vielen Jahren an Lipödem litt, auf Empfehlung ihres Arztes die Liposuktion auf eigene Kosten durchführen lassen, weil ihre gesetzliche Krankenversicherung diese nicht übernommen hat. Das Finanzamt erkannte die außergewöhnliche Belastung nicht an, weil die Liposuktion bei Lipödem eine „wissenschaftlich nicht anerkannte Behandlungsmethode“ sei. Das Finanzgericht sah das anders. Inzwischen habe sich der Stand der Wissenschaft geändert und die Fettabsaugung sei nicht mehr als Schönheitsoperation einzusortieren. Vielmehr diene sie der Linderung der durch die Erkrankung verursachten Beschwerden und der Vermeidung von Folgeerkrankungen. (Der BFH wird endgültig entscheiden.) (Sächsisches FG, 3 K 1498/18) – vom 10.09.2020
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26.11.2020
Steuerrecht: Ein Kleinstbetrieb muss seine Einnahmen nicht elektronisch deklarieren
Erzielt ein "Kleinstbetrieb" (hier ging es um einen selbstständigen Physiotherapeuten, der weder Mitarbeiter noch Praxis- oder Büroräume hat) geringe Einnahmen (hier waren es rund 14.500 € im Jahr), so kann er nicht verpflichtet werden, die Steuererklärung elektronisch an das Finanzamt übermitteln zu müssen. Die Finanzbehörde darf dem „Physio“ kein Zwangsgeld auferlegen, wenn er nicht bereit ist, die Einkommensteuererklärung durch Datentransferübertragung abzugeben. (Er hat seine Erklärung jeweils handschriftlich abgegeben, weil er einen Internetzugang nicht besitzt.) Die Anschaffung der technischen Voraussetzungen stellen für ihn einen "nicht unerheblichen finanziellen Aufwand" dar.(BFH, VIII ZR 29/19) – vom 16.06.2020
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25.11.2020
Steuerrecht: Entschädigungszahlung für ein 12-jähriges Mädchen ist steuerfrei
Erleidet ein 12-jähriges Mädchen einen so schweren Autounfall, dass es irreversible körperliche und geistige Schäden davon trägt (mit einem Grad der Behinderung von 100, sowie der Merkzeichen G und H, was ihm bescheinigt, "in der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt" sowie "hilflos" zu sein), und erhält das Kind von der Versicherung des Unfallverursachers einen Betrag für "Verdienstausfall" (hier: 700.000 €), so ist dieser steuerfrei. Der Bundesfinanzhof machte deutlich, dass derartige Entschädigungsleistungen nur steuerpflichtig sein können, sofern sie einen "steuerpflichtigen Verdienstausfall" ausgleichen. Dieser ist für ein 12-jähriges Kind aber nicht ermittelbar. Aus einem prognostizierten Verlauf eines rein hypothetischen Erwerbslebens könne weder auf eine bestimmte Einkunftsart noch auf die Steuerbarkeit geschlossen werden. (BFH, IX R 15/19) – vom 26.05.2020
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24.11.2020
Außergewöhnliche Belastung: Schmerzensgeld-Prozesskosten nicht abziehbar
Hat ein Mann hohe Prozesskosten, weil er wegen eines Behandlungsfehlers seines Zahnarztes einen Schmerzensgeldprozess gegen den Mediziner geführt hat, so kann er diese Kosten nicht als außergewöhnliche Belastung vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Solche Kosten sind - laut Bundesfinanzhof - "aufgrund fehlender Gefährdung der materiellen Grundlage nicht als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig". Denn der Prozess war nicht notwendig, "um einer Gefährdung der Existenzgrundlage zu begegnen". (BFH, VI R 27/18) – vom 13.08.2020
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23.11.2020
Umsatzsteuer: Vorsteuerabzug kann nachträglich durch Bonuszahlung gemindert werden
Vom Franchisegeber an den Franchisenehmer weitergeleitete Bonuszahlungen können den Vorsteuerabzug nachträglich mindern. Das hat das Finanzgericht Münster entschieden. In dem konkreten Fall erhielten Franchisenehmer aufgrund von Rahmenvereinbarungen der Franchisegeberin mit Lieferanten Rabatte und Bonuszahlungen, die sich nach dem getätigten Nettoumsatz aller vom Franchisegeber betreuten Abnehmer richteten und von den Lieferanten an den Franchisegeber ausgezahlt wurden. Der leitete die Zahlungen an die Franchisenehmer weiter. Das Finanzamt habe den Vorsteuerabzug zurecht gemindert. Zwar stellen solche Bonuszahlungen kein Entgelt dar. Aber sie stehen in unmittelbaren Zusammenhang mit den Lieferungen der Lieferanten an die Franchisenehmer. (FG Münster, 5 K 1670/17 U) – vom 05.03.2020
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21.11.2020
Steuerrecht: Sind übernommene Verwarngelder ein geldwerter Vorteil?
Bezahlt der Betreiber eine Paketzustelldienstes seinen Fahrern (die im gesamten Bundesgebiet tätig sind) die Verwarngelder, die sie kassieren, wenn sie in Bereichen mit ihren Transportern halten, um Pakete auszuliefern, in denen selbst ein kurzes Halten zum Be- und Entladen untersagt ist, so ist das kein Zufluss zum Arbeitslohn, den die Fahrer/innen versteuern müssten. Das deshalb nicht, weil der Arbeitgeber die Verwarngelder "aus eigener Schuld" übernimmt. Allerdings muss die Vorinstanz noch prüfen, ob es sich dabei nicht doch um einen so genannten geldwerten Vorteil für die Beschäftigen handeln könnte, weil der Arbeitgeber gegen sie einen Regressanspruch hat - wenngleich er darauf verzichtet. (BFH, VI R 1/17) – vom 13.08.2020
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19.11.2020
Steuerrecht: Bei der Entnahme kann das Arbeitszimmer von «teil» zu «voll» werden
Auch wenn das häusliche Arbeitszimmer eines selbstständigen Ingenieurs, das zum Betriebsvermögen zählt, während der Tätigkeit im Rahmen der Absetzung für Abnutzung (AfA) nicht voll abziehbar war (unter anderem, weil es nicht den Mittelpunkt der Tätigkeit gebildet hat), so sind bei einer späteren Entnahme des „Wirtschaftsgutes Arbeitszimmer“ die vollen Abschreibungsbeträge anzusetzen. Das wiederum lässt den zu versteuernden Entnahmegewinn größer werden, (BFH, VIII R 15/17) - vom 16.06.2020
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18.11.2020
Steuerrecht: Erschließungsbeiträge können nicht abgezogen werden
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass Grundstückseigentümer die an die Gemeinde gezahlten Erschließungsbeiträge für eine Straße nicht als Handwerkerkosten vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen dürfen. In dem konkreten Fall ging es um Asphaltierungsarbeiten auf einer Straße, für die ein Hauseigentümer Erschließungsbeiträge zahlen musste. Er setzte diese als "Handwerkerkosten" in der Steuererklärung an - vergeblich. Der BFH sieht darin keine grundstücksbezogenen Arbeiten. Eine solche Zuordnung zum Haushalt ist jedoch Voraussetzung für den "Handwerkerbonus". (BFH, VI R 50/17) - vom 28.04.2020
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18.11.2020
Außergewöhnliche Belastung: Auch ein emotionaler Umgangsstreit ist nicht existenziell
Hat sich die Mutter eines Mädchens kurz nach der Geburt ins Ausland (hier nach Südamerika) abgesetzt, so kann der Vater, dem Prozesskosten für den Umgangsstreit um die Rückführung des Mädchens in Höhe von mehr als 20.000 Euro entstanden sind, diese Aufwendungen nicht als außergewöhnliche Belastung vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Für Prozesskosten gilt grundsätzlich, dass sie bei der Steuer nicht abzugsfähig sind. Nur, wenn der Steuerzahler ohne die Aufwendungen Gefahr liefe, „seine Existenzgrundlage zu verlieren oder seine notwendigen Bedürfnisse nicht mehr befriedigen zu können“, dürften solche Kosten ausnahmsweise als außergewöhnliche Belastung abgezogen werden. Das war hier aber - trotz aller Emotionalität - nicht gegeben. Unter Existenzgrundlage sei die materielle Lebensgrundlage zu verstehen. (BFH, VI R 15/18) - vom 13.08.2020
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16.11.2020
Steuerrecht: Auch Techno-DJs geben Konzerte
Erlöse aus den Eintrittsgeldern für Techno- oder House-Konzerte sind als Erlöse aus "Konzerten vergleichbaren Darbietungen ausübender Künstler" steuerermäßigt. Das gelte jedenfalls dann, wenn die Musikaufführungen aus der Sicht eines "Durchschnittsbesuchers" den eigentlichen Zweck der Veranstaltung dienen. Jedenfalls dürfe das Finanzamt das nicht mit der Begründung verwerfen, die Erlöse aus den Getränken seien erheblich größer, so dass der Party- und Tanzcharakter überwiege. Nicht das "Konzert" an sich. Die Auftritte der DJs seien durchaus geeignet, das Publikum anzuziehen. Schließlich waren die Veranstaltungen auch immer dann zu Ende, wenn die DJs ihre Auftritte beendet hatten. (BFH, V R 16/17) – vom 10.06.2020
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13.11.2020
Steuerrecht: Pflegegeld für intensive Sozialpädagogik kann frei sein
Nimmt ein Erzieher verhaltensauffällige Kinder und Jugendliche in seinen Haushalt auf, so ist das Pflegegeld, das er dafür monatlich erhält, (hier waren das zwischen 3.000 € und 3.600 €) steuerfrei. Das gelte jedenfalls dann, wenn er immer nur einen einzigen "Fall" aufnimmt und intensiv sozialpädagogisch und unbefristet betreut. Dann ist das Pflegegeld nicht als "erwerbsmäßige Pflegeleistung" zu versteuern. Pflegegeld aus öffentlichen Mitteln, das im Rahmen einer Vollzeitpflege gezahlt wird, gilt als steuerfreie Beihilfe, da mit der Zahlung des Geldes "weder der sachliche und zeitliche Aufwand der Pflegeeltern vollständig ersetzt noch die Pflegeleistung vergütet wird". (BFH, VIII R 27/18) – vom 14.07.2020
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12.11.2020
Steuerrecht: Auch überwiegend privat genutzter Firmenwagen kann als «voller» Gewinn gelten
Auch wenn ein Auto, das zum Betriebsvermögen zählt, überwiegend privat genutzt und auch so im Rahmen der Absetzung für Abnutzung (AfA) besteuert wird (hier wurde eine private Nutzung von 25 % ermittelt), so ist der Erlös aus einem späteren Verkauf des Fahrzeugs voll als Gewinn für den Betrieb zu behandeln. Ein solcher Erlös ist - trotz vorangegangener Besteuerung der Nutzungsentnahme - in voller Höhe als Betriebseinnahme zu berücksichtigen, weil die Besteuerung der privaten Nutzung des Fahrzeugs und sein späterer Verkauf zwei unterschiedliche Vorgänge darstellen, die getrennt zu betrachten sind. (BFH, VIII R 9/18) – vom 16.06.2020
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11.11.2020
Kindergeld: Der Freiwilligendienst muss genehmigt sein, wenn Anspruch bestehen soll
Eltern, deren Kind nach Abschluss der Schulausbildung einen Freiwilligendienst absolvieren, haben für diese Zeit nur dann Anspruch auf Kindergeld, wenn das Projekt, in dessen Rahmen der Dienst durchgeführt wird (hier war es das Europäische Programm "Erasmus+"), von einer entsprechenden Nationalen Agentur genehmigt worden ist. Es reiche nach Ansicht des Bundesfinanzhofs nicht aus, dass die Organisation für das Programm "Erasmus+" lediglich registriert und akkreditiert ist. (Hier muss die Vorinstanz endgültig entscheiden und vorab prüfen, ob das Kind im Rahmen eines von der Nationalagentur anerkannten Projekts tätig geworden ist.) (BFH, III R 51/19) – vom 01.07.2020
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09.11.2020
Steuerrecht: Der BEA kann volljährig nicht auf den anderen Elternteil übertragen werden
Eine Frau, die volljährige Kinder hat, die noch Unterhalt von dem geschiedenen Mann erhalten, kann nicht verlangen, dass sie im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung den Freibetrag für den Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf ("BEA-Freibetrag") vom Mann übertragen bekommt. Das gelte auch dann, wenn sie argumentiert, der Ex komme seiner Unterhaltspflicht "nicht ausreichend nach" beziehungsweise sei "nicht leistungsfähig" - und somit nicht (mehr) unterhaltspflichtig. Der Bundesfinanzhof machte deutlich, dass der Gesetzgeber eine solche Übertragung nicht vorsehe. Eine "über den Wortlaut hinausgehende Auslegung dahingehend, dass der BEA-Freibetrag auch bei volljährigen Kindern übertragen werden könnte", sei nicht möglich. (BFH, III R 61/18) – vom 22.04.2020
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07.11.2020
Doppelter Haushalt: Ein Zimmer bei den Eltern kann ausreichen
Eine Studentin, die ein Auslandssemester absolviert, kann dort auch dann einen - steuerlich begünstigten - "doppelten Haushalt" führen, wenn sie schon einen Haushalt am eigentlichen Studienort in Deutschland führt und dort wohnt. Die Tatsache, dass diese "Wohnung" lediglich ein Zimmer im Haus ihrer Eltern ist, ändert daran nichts. Sie muss dort weder einen eigenen Hausstand führen noch muss dort der Mittelpunkt ihrer Lebensinteressen liegen. (BFH, VI R 3/18) – vom 14.05.2020
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04.11.2020
Kraftfahrzeugsteuer: Allein die Zulassung ist maßgebend
Für die Festsetzung der Kraftfahrzeugsteuer ist allein die Zulassung des Fahrzeugs maßgebend. Das hat das Finanzgericht Stuttgart unterstrichen. Es ging dabei um einen Autohändler, der für aus dem Ausland importierte Fahrzeuge Zulassungsbescheinigungen benötigte. Dabei wurde - aus Vereinfachungsgründen - eine so genannte Registrierzulassung beantragt. Wegen einer sehr hohen Fahrzeuganzahl wurde diese nicht ordnungsgemäß durchgeführt. Denn es wurden Kennzeichen „reserviert“ und diese immer wieder für zugelassene Fahrzeuge verwendet. Im Prinzip wurden die Autos an- und sofort wieder abgemeldet (teilweise wurden die Fahrzeuge ohne geprägte Nummernschilder und Zulassungsbescheinigungen „zugelassen“). Das Finanzamt erließ für jedes Fahrzeug einen Kraftfahrzeugsteuerbescheid. Zu Recht, wie das Gericht meint. Für die Zulassung sei „weder die Aushändigung des Fahrzeugscheins erforderlich“ noch müsse „für das jeweilige Fahrzeug ein Kennzeichen mit einem amtlichen Dienstsiegel abgestempelt und ausgehändigt“ werden. Die Kraftfahrzeugsteuerbescheide wurden rechtmäßig ausgestellt. (FG Stuttgart, 13 K 2598/18) – vom 17.05.2019
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02.11.2020
Grunderwerbsteuer: Wenn gerechnet werden kann, dann sollte auch gerechnet werden
Ist die Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Grunderwerbsteuer bei einem Verkauf innerhalb eines "Gesellschafter-Geflechts" nicht ganz einfach, so muss dennoch die korrekte Bemessungsgrundlage errechnet werden - wenn das "möglich" ist. Das Finanzamt darf jedenfalls nicht einfach einen vorhandenen Gegenwert durch den Grundstückswert ersetzen. In dem konkreten Fall ging es - ohne auf die Einzelheiten einzugehen - um eine "P-GbR", die ein unbebautes Grundstück gekauft und eine Baugenehmigung für eine Wohnungseigentumsanlage erhalten hat. Dann wurde eine "W-GbR" gegründet, in die auch die "P-GbR" in alle bestehenden Aufträge und Verträge eintrat. Somit haben die Gesellschafter, die bereits in der "P-GbR" waren, auch anteilige Verbindlichkeiten übernommen, um Eigentumswohnungen zu erwerben. Und deswegen müsse diese "Gegenleistung" bei der Ermittlung der Grunderwerbsteuer vom Grundstückskaufpreis abgezogen werden. (FG Berlin-Brandenburg, 12 K 4223/10) – vom 05.12.2019
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30.10.2020
Afa: Was jahrelang gemeinsam galt, könnte auch einzeln als bekannt angesehen sein
So genannte offenbare Unrichtigkeiten in einer Steuererklärung (wie zum Beispiel Schreib- oder Rechenfehler) darf das Finanzamt auch dann berichtigen, wenn die (1-monatige) Einspruchsfrist abgelaufen ist. Eine aus Unachtsamkeit versäumte Eintragung von AfA-Beträgen (Absetzung für Abnutzung) für eine vermietete Eigentumswohnung könnten - laut Bundesfinanzhof - dazugehören. Die Vorinstanz wird in einem Fall endgültig entscheiden müssen, bei dem eine Frau es im Rahmen der erstmaligen Einzelveranlagung einfach vergessen hatte, die Beträge anzugeben. In den Jahren zuvor wurde sie mit ihrem Ehegatten gemeinsam veranlagt und die AfA regelmäßig berücksichtigt. Der Bundesfinanzhof hat der Vorinstanz aufgegeben, zu klären, ob die Tatsache, dass die Frau eine Mietwohnung und den Anspruch auf die Afa hatte, in der Behörde als bekannt vorausgesetzt werden musste. (BFH, IX R 30/19) - vom 26.05.2020
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29.10.2020
Steuerrecht: Auch Verluste von Genussrechten dürfen abgezogen werden
Hat ein Anleger Genussrechte im Wert von rund 60.000 Euro an einer GmbH Co. KG gezeichnet, so kann er einen Verlust, der ihm durch die Insolvenz der Gesellschaft entstanden ist (hier in Höhe von rund 25.000 €) bei den Einkünften aus Kapitalvermögen geltend machen. Das Finanzamt kann nicht argumentieren, Verluste aus privaten Vermögenssphären seien nicht berücksichtigungsfähig. Ein solcher Verlust darf als negative Einkunft aus Kapitalvermögen mit Gewinnen daraus ausgeglichen beziehungsweise vor- oder rückübertragen werden. (FG Bremen, 1 K 6/20) - vom 31.08.2020
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28.10.2020
Kinderbetreuungskosten: Auch Internatskosten dürfen abgezogen werden
Besucht ein Kind eine Ganztagsschule und ist es während der Schulwochen in einem Internat untergebracht, so können die Kosten dafür von den Eltern als Kinderbetreuungskosten bei den Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden (in Höhe von maximal 4.000 € pro Jahr.) Das Finanzamt war der Auffassung, dass Kinderbetreuungskosten nur dann abzugsfähig sind, wenn die persönliche Fürsorge für das Kind im Vordergrund stehe, wie das zum Beispiel bei einem Kinderheim der Fall ist. Ein Abzug der Kosten sei auch deswegen nicht möglich, weil der überwiegende Anteil der Aufwendungen auf die Beherbergung und Unterbringung im Internat falle. Das Finanzgericht Thüringen sah das anders. Neben der behütenden und beaufsichtigenden Betreuung im Sinne eines Schutzes vor Gefahren, Verletzungen und Schäden umfasst der Begriff der Kinderbetreuung grundsätzlich auch die Personensorge. Außerdem erstrecke sich die Betreuung auch auf Elemente der Pflege und Erziehung, also die Sorge für das geistige und seelische und körperliche Wohl des Kindes. (FG Thüringen, 2 K 95/15) - vom 25.10.2016
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27.10.2020
Steuerrecht: «Goldene» Inhaberschuldverschreibungen nach einem Jahr steuerfrei verkaufen
Veräußert ein Anleger seine Inhaberschuldverschreibungen, die durch physisches Gold besichert und unbefristet sind und keine Zinsen bringen, mehr als ein Jahr nach der Anschaffung, so muss er den Gewinn nicht als Einkünfte aus Kapitalvermögen versteuern. Das gelte auch dann, wenn er das Gold verkaufen und sich den dabei erzielten Erlös auszahlen lässt. Die Schuldverschreibungen sind nicht als sonstige Kapitalforderung zu qualifizieren. Unter diesen Begriff fallen keine Ansprüche auf Sachleistungen. (BFH, VIII R 7/17) - vom 16.06.2020
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26.10.2020
Grunderwerbsteuer: Auch eine Verschmelzung kann ein Übergang sein
Die für die Grunderwerbsteuer geltende Steuerbegünstigung bei Umstrukturierungen im Konzern (die der Gesetzgeber ermöglicht) stellt aus Sicht des Bundesfinanzhofs keine unionsrechtlich verbotene Beihilfe dar. Somit kann auch der Fall begünstigt werden, dass eine abhängige Gesellschaft auf ein herrschendes Unternehmen verschmolzen wird. In dem konkreten Fall ging es um eine Alleingesellschafterin einer Tochtergesellschaft, die mit der Gesellschaft zusammengegangen war. Dadurch gingen auch die Grundstücke der Tochtergesellschaft auf sie über. Das Finanzamt belegte den Übergang mit Grunderwerbsteuer - zu Unrecht. Der BFH machte klar, dass für eine Umwandlung (auch im Rahmen einer Verschmelzung) Grunderwerbsteuer nicht erhoben wird - vorausgesetzt, an dem Umwandlungsvorgang sind ein herrschendes Unternehmen und eine abhängige Gesellschaft beteiligt und die Beteiligung des herrschenden Unternehmens an der abhängigen Gesellschaft bestand in Höhe von mindestens 95 Prozent - innerhalb von fünf Jahren vor dem Rechtsvorgang und fünf Jahre danach. Das war hier gegeben. (BFH, II R 15/19 u. a.) - vom 22.08.2019
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23.10.2020
Steuerrecht: Auch eine Rentenzahlung statt eines Verkaufserlöses bringt Zinsen
Übertragen Eheleute einem Sohn und dessen Frau ein Grundstück samt Haus, wofür sie im Gegenzug eine monatliche "Veräußerungsrente" in Höhe von 1.000 Euro (auf einen Zeitraum von 30 Jahren) erhalten, so sind die Rentenzahlungen auch dann in einen Tilgungs- und Zinsanteil aufzuteilen, wenn die Summe der Renten niedriger ist als der Verkehrswert des Hausgrundstücks zum Zeitpunkt der Übertragung. Das bedeutet, dass die gemeinsam veranlagten Eheleute den Zinsertrag versteuern müssen. Sie können nicht argumentieren, sie hätten mit Blick auf die finanzielle Situation des Sohnes bewusst auf Einnahmen verzichtet, so dass in den Zahlungen keine Zinserträge stecken könnten. Der Bundesfinanzhof widersprach dem. Es handele sich "nicht um eine unentgeltliche erbrechtliche Übertragung, sondern trotz der Übertragung zu einem Preis unterhalb des Verkehrswertes um ein Veräußerungsgeschäft". Und das sei zu versteuern. (BFH, VIII R 3/17) - vom 14.07.2020
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22.10.2020
Steuerrecht: Gutscheinverkauf ist keine reine Vermittlungstätigkeit
Verkauft ein Internethändler Gutscheine für Freizeiterlebnisse, so ist das eine Leistung an Kunden, für die Umsatzsteuer anfällt. Es ist aus Sicht des Finanzamtes auch dann keine reine Vermittlungsleistung an den Veranstalter, wenn der Händler das Erlebnis an sich nicht selbst durchführt oder organsiert. Er verkauft die Gutscheine im eigenen Namen und für eigene Rechnung. Alle Informationen über das Event und über die Termine können auf dem Portal beim Gutscheinverkäufer eingesehen werden. Der Betreiber des Internetportals hat deswegen nicht das Recht, nur die von den Veranstaltern an ihn gezahlten Provisionen bei der Umsatzsteuer anzumelden. Bereits die Zahlungen der Kunden sind umsatzsteuerpflichtig. (FG Münster, 5 K 1404/18 U) - vom 17.09.2020
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21.10.2020
Erbschaftsteuer: Findet der Nachlasspfleger niemanden, darf geschätzt werden
Ist eine Erbengemeinschaft nach dem Tod eines Mannes vom Nachlasspfleger nicht zu ermitteln, so darf das Finanzamt einen "unbekannten Erben" schätzen (hier waren das zunächst 20 Personen, die nicht näher mit dem Erblasser verwandt waren und deshalb in die ungünstige Steuerklasse III fielen) und einen Erbschaftsteuerbescheid gegen dieses "abstrakte Subjekt" - adressiert an den Nachlasspfleger - ausstellen. Das gelte jedenfalls dann, wenn der Nachlasspfleger ausreichend Zeit hatte, Erben ausfindig zu machen (hier hatte er auch nach 14 Monaten niemanden "gefunden"). Das bedeutet nicht, dass der Nachlasspfleger die Steuer bezahlen muss. Aber er hat dann für den "unbekannten Erben" eine Erbschaftsteuererklärung abzugeben. Dieses abstrakte Subjekt kann sich dann auch später noch "als eine oder mehrere reale Personen“ herausstellen. (BFH, II R 40/17) - vom 17.06.2020
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20.10.2020
Steuerrecht: Cum-Cum-Geschäfte sind unzulässig
Das Hessische Finanzgericht hat entschieden, dass so genannte Cum-Cum-Aktiengeschäfte unzulässig sind, weil es sich dabei im Grundsatz um missbräuchliche Steuergestaltung handelt. (Bei Cum-Cum-Geschäften werden Aktien ausländischer Anteilseigner vor dem Dividendenstichtag an inländische Banken oder andere Gesellschaften verkauft oder verliehen und nach dem Dividendenstichtag wieder zurückübertragen. Zweck ist, die gesetzlich vorgesehene pauschale Versteuerung ausländischer Dividendenerträge zu umgehen.) Das Gericht machte deutlich, dass bei der Übertragung der Aktien über den Dividendenstichtag lediglich eine formale zivilrechtliche Rechtsposition an den Aktien verschafft wurde und es sich somit um eine „leere Eigentumshülle“ handele. Und weil das Geschäft von vornherein so ausgelegt sei, dem ursprünglichen Aktieninhaber die wirtschaftlichen Erträge zukommen zu lassen, sei es unzulässig. Denn der ausländische Aktieninhaber ist auch der wirtschaftliche Eigentümer und damit Anteilseigner geblieben. Ihm seien deshalb auch die Dividendenerträge zurechnen. Die inländische Gesellschaft hat keinen Anspruch auf Abzug der Kapitalertragsteuer. (Hessisches FG, 4 K 890/17) – vom 28.01.2020
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19.10.2020
Werbungskosten: Ein Lehrgang wird wie eine erste Arbeitsstätte behandelt
Grundsätzlich gilt im steuerlichen Reisekostenrecht auch eine Bildungseinrichtung als "erste Tätigkeitsstätte", wenn die außerhalb eines Dienstverhältnisses "zum Zwecke eines Vollzeitstudiums oder einer vollzeitigen Bildungsmaßnahme“ aufgesucht wird. Wie lange die Bildungsmaßname dauert, ist aus Sicht des Bundesfinanzhofs unerheblich. Das hat zur Folge, dass der Teilnehmer an einem Schweißerlehrgang als Werbungskosten für die Fahrten zur Bildungseinrichtung nur die Entfernungspauschale in Höhe von 30 Cent pro Entfernungskilometer vom steuerpflichtigen Einkommen absetzen kann. Er hat nicht das Recht - wie bei Dienstreisen möglich - die tatsächlichen Kosten anzusetzen. Sein Argument, er sei nicht wie ein Arbeitnehmer anzusehen, weil er nur für vier Monate die Einrichtung besuchte, zog nicht. Vielmehr sei er wie ein befristet beschäftigter Arbeitnehmer anzusehen. (BFH, VI R 24/18) – vom 14.05.2020
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16.10.2020
Steuerrecht: Externes Reinigen kann die Vergünstigung kosten
Ist ein Gewerbebetrieb ausschließlich mit der Vermietung und Verpachtung eigener Gebäude und Grundstücke befasst, so kann grundsätzlich Anspruch auf die so genannte erweiterte Gewerbesteuerkürzung bestehen - mit der Folge, dass der Betrieb bei der Gewerbesteuer entlastet werden kann. Der Gewerbeertrag kann um den Teil gekürzt werden, der auf die Verwaltung und Nutzung des eigenen Grundbesitzes entfällt. Zu versagen ist die steuerliche Entlastung, aus Sicht des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg, wenn ein Grundstücksunternehmen (hier eine GmbH) eine Mitarbeiterin eingestellt hat, die neben anderen Tätigkeiten das Bürogebäude putzt, dessen Eigentümer die (hier 2) Geschäftsführer sind. Damit werde gegen das Ausschließlichkeitsgebot verstoßen. Reinigungsleistungen in fremden Gebäuden seien nicht zwingend als notwendiger Teil einer eigenen Grundstücksverwaltung anzusehen. (FG Berlin-Brandenburg, 8 K 8320/17) – vom 07.07.2020
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15.10.2020
Steuerrecht: Ein Betriebsübergang «mit Nießbrauch» ist kein voller Übergang
Wird ein Freizeitpark als Gewerbetrieb von der Mutter auf den Sohn übertragen, wobei die Frau sich einen lebenslänglichen Nießbrauch vorbehält, so führt das nicht zu einer unentgeltlichen Betriebsübertragung im Ganzen. Das hatte hier zur Folge, dass der Mann später – als der Park nach einer Durststrecke wieder Gewinne abgeworfen hat – nicht für so genannte Wertaufholungen „aufkommen muss“, die aus einer Zeit stammen, die vor dem letztlich ausgesprochenen Verzicht der Mutter auf ihr Nießbrauchsrecht lagen (hier ging es um offene Forderungen gegen eine GmbH, die sie steuermindernd eingesetzt hatte). Der Mann konnte sich mit seiner Meinung durchsetzen, dass die Mutter die „Wertaufholungen“ hätte durchführen müssen. Eine Wertaufholung sei nicht von ihm vorzunehmen, da „die Forderungen zu keinem Zeitpunkt Betriebsvermögen des Sohnes geworden sind“. (FG Münster, 11 K 4132/15) – vom 20.09.2019
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12.10.2020
Schenkungsteuer: Gibt es vor dem Kauf ein Geldgeschenk, ist dieser Wert auch anzusetzen
Kauft eine Frau ihrem Vater ein bebautes Grundstück zu einem Preis von 920.000 Euro ab, und hat sie diese Summe zuvor von ihm geschenkt bekommen, so kann zur Ermittlung der Höhe der Schenkungsteuer später kein Gutachten als Grundlage genommen werden, das der Vater beibringt und einen niedrigeren Sachwert ausweist. Zwar sind die übertragenen Vermögensposten grundsätzlich mit einem "Verkehrswert" zu berücksichtigen, für den "Kaufpreise von Grundstücken" heranzuziehen sind, die "hinsichtlich der ihren Wert beeinflussenden Merkmale mit dem zu bewertenden Grundstück hinreichend übereinstimmen". Aber auch ein einzelner Verkaufspreis kann - wie hier - maßgeblich sein, "wenn er das zu bewertende Grundstück selbst betrifft und zeitnah im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielt wurde." (FG Düsseldorf, 11 K 3447/19) – vom 26.05.2020
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09.10.2020
Werbungskosten: Ein Stellplatz gehört steuerlich nicht zur Unterkunft
Wer aus betrieblichen oder beruflichen Gründen einen weiteren Hausstand neben seiner Hauptwohnung unterhält, der kann die dadurch bedingten Mehrkosten als Betriebsausgaben vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Dabei gilt für die Kosten der Unterkunft eine Grenze in Höhe von 1.000 Euro monatlich. Darunter fallen beispielweise die Anschaffungskosten für ein Fernsehgerät oder für einen privat genutzten Computer. Nicht in die Grenze von 1.000 Euro einzubeziehen sind Mieten für einen Kfz-Stellplatz oder für eine Garage am Ort des zweiten Hausstandes. Das Finanzgericht des Saarlandes hat entschieden, dass weder Stellplatz noch Garage steuerlich zur Unterkunft gehören. (FG des Saarlandes, 2 K 1251/17) – vom 20.05.2020
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08.10.2020
Schenkungsteuer: Auch bei einer Familiengesellschaft fallen Steuern an
Bringt ein Gesellschafter Kapital in eine bestehende Familiengesellschaft ein, so liegt eine Schenkung vor, die grundsätzlich schenkungsteuerpflichtig ist. Das gelte jedenfalls dann, so der Bundesfinanzhof, wenn er keine Gegenleistung dafür bekommt. Die anderen Gesellschafter werden dadurch bereichert, dass sich ihr über die Familiengesellschaft gehaltenes Vermögen erhöht. Und das auch dann, wenn die Einlage "im Verhältnis zur Familiengesellschaft gesellschaftsrechtlich veranlasst ist, weil sie den Gemeinschaftszweck fördert". (BFH, II R 9/17) – vom 19.02.2020
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07.10.2020
Betriebsprüfung: «Freiwillige» Aufzeichnungen bei Einnahmen-Überschussrechnung bleiben außen vor
Wird in einem Betrieb (hier bei einem Maler) von der Finanzverwaltung eine Betriebsprüfung durchgeführt, so ist der Unternehmer nicht verpflichtet, die freiwillig geführten Daten und Unterlagen bei den Einnahmen-Überschussrechnungs-Programmen auszuhändigen. Im Rahmen einer Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung (EÜR) sind nur solche Aufzeichnungen elektronisch aufzubewahren und gegebenenfalls herauszugeben, für die das (Steuer-)Gesetz das vorschreibt (wie zum Beispiel im Rahmen des Umsatzsteuergesetzes). Für eine ordnungsgemäße "EÜR" reicht es aus, dass die Höhe der Betriebseinnahmen beziehungsweise der -ausgaben durch Belege nachgewiesen wird - eine förmliche Aufzeichnungspflicht besteht nicht. Die nötigen Unterlagen dürfen den Prüfern in Papierform vorgelegt werden. (BFH, X R 8/18) – vom 12.02.2020
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06.10.2020
Steuerrecht: Einmalzahlung darf auf die gesamte Leasingzeit umgelegt werden
Nach dem Finanzgericht Rheinland-Pfalz hat auch das Niedersächsische Finanzgericht entschieden, dass ein Selbstständiger, der ein Auto als Firmenwagen geleast hat und die 1-Prozent-Methode anwendet (1 % des Brutto-Listen-Neuwagenpreises wird als geldwerter Vorteil auf das steuerpflichtige Einkommen aufgeschlagen), es hinnehmen muss, wenn das Finanzamt eine von ihm geleistete Sonderzahlung auf die Gesamtlaufzeit des Leasingvertrages umlegt. Die Sonderzahlung hatte das Ziel, den Neuwagenpreis zu drücken, wodurch dann auch das steuerpflichtige Einkommen geringer ausfällt. (Beide Fälle sind beim Bundesfinanzhof anhängig.) (Niedersächsisches FG, 8 K 98/19) – vom 13.01.2020
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05.10.2020
Grunderwerbsteuer: Trotz Kaufvertragsrückabwicklung kein Geld zurück
Gibt es über den Kauf einer Eigentumswohnung nach der Fertigstellung Streit zwischen Verkäufer und Käufer darüber, ob die Wohnung tatsächlich die angegebene Quadratmeterzahl aufweist, so kann der Käufer die bereits gezahlte Grunderwerbsteuer auch dann nicht zurückverlangen, wenn der Kaufvertrag im Rahmen eines Vergleichs rückabgewickelt wird. Zwar sieht das Gesetz vor, dass die Steuer erstattet werden muss, wenn innerhalb von zwei Jahren rückabgewickelt wird - oder auch noch nach Ablauf dieser Frist, wenn ein "schwerer und unbehebbarer Mangel" festgestellt wird. Hier waren die zwei Jahre verstrichen und der Mangel stellte sich letztlich - gutachterlich ermittelt - mit einer Abweichung in Höhe von lediglich knapp fünf Prozent als nicht erheblich heraus. (Erst ab einer Differenz in Höhe von 10 % ist von einer Erheblichkeit auszugehen.) (BFH, II R 4/18) – vom 19.02.2020
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02.10.2020
Steuerrecht: Wohnungseinrichtung gehört nicht zum Spekulationsgewinn
Wird eine Ferienwohnung verkauft, so ist der Erlös aus dem mitverkauften Inventar nicht als privates Veräußerungsgeschäft zu versteuern. In dem konkreten Fall wurde im Kaufvertrag ein Anteil in Höhe von 45.000 Euro für das Zubehör veranschlagt. Das Finanzamt erfasste diesen Betrag bei der Ermittlung des steuerpflichtigen Veräußerungsgewinns bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung. Zu Unrecht. Das Finanzgericht Münster ist der Auffassung, dass „hinsichtlich des Inventars insgesamt keine Steuerpflicht vorliegt“. Gegenstände des täglichen Gebrauchs würden von der Besteuerung ausgenommen. Denn sie haben „typischerweise kein Wertsteigerungspotenzial“. (FG Münster, 5 K 2493/18 E) – vom 03.08.2020
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01.10.2020
Steuerrecht: Vollstreckung in das Vermögen heißt nicht für Steuerschulden haften
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass der Gesellschafter einer GbR auch dann nicht verpflichtet werden kann, für eine Zahlung „zu haften“, die von der Gesellschaft an eine andere Gesellschaft (hier an eine AG) gehen soll, die wiederrum Schulden beim Finanzamt hat, wenn er einer so genannten Duldungsverpflichtung (= einer Vollstreckung in das eigene Vermögen) nachkommen muss. Der Gesellschafter konnte sich gegen den vom Finanzamt gegen ihn erlassenen Haftungsbescheid erfolgreich wehren. Das Gericht stimmte ihm in dem Punkt zu, dass gesetzlich nur eine Haftung für Steuern, nicht aber für Duldungsverpflichtungen vorgesehen sei. (FG Münster, 9 K 315/17) - vom 20.11.2019
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30.09.2020
Werbungskosten: Beim Abbruch eines Hauses muss genau auf die Nutzung geschaut werden
Hat eine Frau einen Bungalow gekauft, den zunächst komplett vermietet und nach einem Mieterwechsel die Kellerräume nicht mehr, so muss - lässt sie den Bungalow nach etwas mehr als fünf Jahren nach dem Erwerb abreißen und ein neues Mietobjekt bauen - bei der Ermittlung der Werbungkosten genau auf die Nutzung geachtet werden. Die Frau kann die Kosten für den Abbruch (neben dem Restwert des Hauses und des Inventars) nämlich bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung steuerlich ansetzen, wenn sie neu baut. (Hier ergab die Rechnung, dass der Bungalow zu mehr als 90 % sowohl räumlich als auch zeitlich vermietet war. Und eine private Nutzung von weniger als 10 % ist steuerlich unerheblich, so dass die Kosten komplett abgezogen werden durften.) (FG Münster, 4 K 855/19) - vom 21.08.2020
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29.09.2020
Steuerrecht: Bei einer vorweggenommenen Erbfolge muss auch wirklich alles übertragen sein
Haben Eltern ein Mehrfamilienhaus im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge auf den minderjährigen Sohn übertragen (unter Einbeziehung eines Ergänzungspflegers), so können sie dennoch weiterhin für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung steuerpflichtig sein (und das dann weniger günstig als der Sohn es ist), wenn nicht alle Mieter die Daueraufträge für die Miete rechtzeitig umstellen und die Eltern die Mieten nicht "eins zu eins" an den Sohn weiterleiten (wie es unter fremden Dritten zu erwarten gewesen wäre). Das gelte auch dann, wenn die Eltern die Mieter schriftlich dazu aufgefordert hatten, mit dem Besitzübergang auf den Sohn die Mieten künftig auf dessen Konto zu überweisen. (FG Münster, 2 K 2497/17) – vom 10.12.2019
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26.09.2020
Steuerrecht: Es soll nicht allzu sehr in die Vergangenheit gerechnet werden
Ein so genannter Kirchensteuer-Erstattungsüberhang darf auch dann dem Gesamtbetrag der Einkünfte eines Ehepaares hinzugerechnet werden, wenn sich die Kirchensteuer im Zahlungsjahr wegen eines negativen zu versteuernden Einkommens nicht ausgewirkt hat. Das hat das Finanzgericht Münster in einem Fall entschieden, in dem das Paar in einem Jahr hohe Kirchensteuern für das Vorjahr gezahlt hat, weil die Eheleute einen hohen Veräußerungsgewinn hatten. Allerdings wirkten sich die Zahlungen für das Jahr, in dem die Kirchensteuer abgeführt worden war, nicht in vollem Umfang auf den Sonderausgabenabzug aus. Denn der Gesamtbetrag der Einkünfte war niedriger als die Kirchensteuer. Somit waren dann im Folgejahr die Erstattungen für die in dem Vorjahr gezahlten Kirchensteuern höher als die im Folgejahr gezahlten Kirchensteuern. Deshalb errechnete das Finanzamt den Erstattungsüberhang den Einkünfte hinzu - zu Recht. Eine Korrektur komme nicht Betracht, weil es nicht zweckmäßig sei, dass zunächst geprüft werden müsse, ob sich Kirchensteuern in Vorjahren ausgewirkt haben. Vielmehr soll der Zweck verfolgt werden, den Steuervollzug so zu vereinfachen, dass Steuerfestsetzungen für frühere Jahre nicht wieder aufgerollt werden müssen. (FG Münster, 6 K 2090/17 E) - vom 07.07.2020
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24.09.2020
Steuerrecht: Bei einer Zusammenveranlagung muss auch gemeinsam geklagt werden
Wird ein Ehepaar zusammen zur Steuer veranlagt, so müssen die Eheleute - wollen sie eine Änderung des Bescheids nach Ablehnung des Widerspruchs auf dem Klageweg erreichen - auch gemeinsam klagen. Reicht nur der Mann Klage ein, so kann sie unzulässig sein. Stellt sich zwar heraus, dass "sich die Situation des Klägers durch die Aufhebung oder Änderung eines (objektiv rechtswidrigen) Verwaltungsakts verbessert", so ist die Klage dem Grunde nach zuzulassen. Aber weil gegenüber der Frau Bestandskraft eingetreten ist, schuldet der Mann die festgesetzte Steuer als Gesamtschuldner mit. Selbst bei einer Veränderung der Besteuerungsgrundlagen zu seinen Gunsten könne er kein Guthaben erlangen und somit durch die Klage nichts gewinnen. Und das wiederum führt zur Unzulässigkeit der Klage. (FG Köln, 15 K 279/17) - vom 18.05.2020
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23.09.2020
Erbschaftsteuer: Bei mehreren Ehen und mehreren Häusern kann es schwierig werden
Wird einem jungen Mann von seinem Vater per Vermächtnis ein Wohnhaus vererbt, in dem der Sohn aufgewachsen ist und in dem er mit seiner Schwester und seinen Eltern rund 13 Jahre gelebt hat, bevor der Vater mit einer Freundin nach Österreich zieht und sich von der Mutter scheiden lässt (die das Haus nach der Scheidung innerhalb von 6 Monaten verlassen musste), so kann das Erbe nicht als "Familienheim" steuerlich begünstigt werden. Das gelte auch dann, wenn der Vater in dem Haus noch einige Räume weiterhin unter anderem als Archiv, Büro oder Umkleide genutzt, inzwischen aber mit seiner neuen (inzwischen 3.) Ehefrau seinen Erstwohnsitz in Österreich angemeldet hatte. Die Steuervergünstigungen für das Vererben von "Familienheimen" können nicht vervielfältigt werden. (FG München, 4 K 3287/18) - vom 04.05.2020
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22.09.2020
Selbstanzeige: Wird in den Medien über einen «Steuer-CD-Kauf» berichtet, ist es zu spät
Zwar hat jemand, der Steuern hinterzogen hat, grundsätzlich die Möglichkeit, durch eine Selbstanzeige straffrei davon zu kommen. Allerdings gilt das nicht mehr, wenn „eine der Steuerstraftaten im Zeitpunkt der Berichtigung, Ergänzung oder Nachholung ganz oder zum Teil bereits entdeckt war und der Täter dies wusste oder bei verständiger Würdigung der Sachlage damit rechnen musste“. Das Landgericht Kiel hatte einen Fall zu verhandeln, in dem ein Steuerhinterzieher sich selbst anzeigte, nachdem bekannt geworden ist, dass so genannte Steuer-CDs von Finanzbehörden gekauft worden sind. Dafür gab es hier jedoch keine Straffreiheit. Die „Tatentdeckung“ sei bereits dann gegeben, wenn in den Medien über den Ankauf einer solchen CD berichtet und bekannt wird, von welcher Bank (unter anderem) Daten auf der CD vorhanden sind. (Schleswig-Holsteinisches OLG, 2 Ss 63/17 (71/15)) – vom 30.10.2015
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21.09.2020
Entfernungspauschale: Befristungsvereinbarung interessiert nicht
Das Niedersächsische Finanzgericht hat entschieden, dass Arbeitnehmer, die in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis bei einem Zeitarbeitsunternehmen stehen, auch dann nur die Entfernungspauschale für ihre Fahrten zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte geltend machen können, wenn das Zeitarbeitsunternehmen mit dem jeweiligen Kunden (dem Entleiher des Arbeitnehmers) eine Befristung der Tätigkeit vereinbart hat. Denn es steht von vornherein fest, dass der Leiharbeitnehmer nur an einer betrieblichen Einrichtung tätig wird. Die Befristung der Vereinbarung mit dem Kunden sei irrelevant. Der Bundesfinanzhof wird endgültig entscheiden. (Niedersächsische FG, 1 K 382/16) – vom 28.05.2020
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18.09.2020
Umsatzsteuer: Können Freizeitparks wie Jahrmärkte behandelt werden?
Das Finanzgericht Köln hat dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) einen Fall zum Thema Umsatzsteuer vorgelegt, in dem es um folgendes Problem geht: Eintrittsgelder, die Besucher eines Freizeitparkes bezahlen, darf der Betreiber des Parks nicht nur dem ermäßigten Steuersatz bei der Umsatzsteuer (normalerweise sind das 7 %) unterwerfen, sondern dem Regelsteuersatz (üblicherweise 19 %). Ein Betreiber eines Vergnügungsparks wehrte sich dagegen, dass Schaustellerleistungen auf Jahrmärkten und ähnlichen "temporären Veranstaltungen" nur ermäßigt, Schaustellerleistungen in ortsfesten Parks jedoch mit dem Regelsteuersatz besteuert werden - und erhielt Rückendeckung vom Finanzgericht. Das bezweifelt nämlich, ob diese unterschiedliche Behandlung nicht doch - anders als es der Bundesfinanzhof sieht - gegen den "Grundsatz der steuerlichen Neutralität" verstößt. Unter anderem soll sich der EuGH mit der Definition der Begriffe "Jahrmarkt", "Vergnügungspark" und "Freizeitpark" auseinandersetzen. (FG Köln, 8 K 1092/17) – vom 25.08.2020
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17.09.2020
Kindergeld: Eltern müssen für krankes Kind eine «Ausbildungswilligkeit» nicht belegen
Für ein volljähriges Kind, das während seiner Berufsausbildung erkrankt, besteht auch dann Anspruch auf Kindergeld, wenn das voraussichtliche Ende der Erkrankung nicht nachgewiesen wird. Auch müssen die Eltern nichts vorlegen, aus dem hervorgeht, dass weiterhin eine "Ausbildungswilligkeit" des Kindes vorhanden ist. Das Finanzgericht Baden-Württemberg macht deutlich, dass eine solche Forderung "jeglicher gesetzlicher Grundlage entbehrt". Das Gericht weiter: "Darüber hinaus verstößt es gegen den Grundsatz von Treu und Glauben, wenn man von der Mutter eine Erklärung verlangen würde, auf deren Abgabepflicht die Familienkasse an keiner Stelle und zu keinem Zeitpunkt - vorab - hingewiesen hat
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16.09.2020
Steuerrecht: Auch für 2020 darf der Solizuschlag erhoben werden
Der Solidaritätszuschlag für das Jahr 2020 ist zu zahlen. Das hat das Finanzgericht Nürnberg bekräftigt. Das gelte auch dann, wenn der Zuschlag vom Jahr 2021 an für die meisten Steuerzahlt entfällt. In dem konkreten Fall wehrte sich ein selbstständiges Ehepaar gegen ihre Vorauszahlung mit der Begründung, sie sei verfassungswidrig. Das Gericht hält den Zuschlag aber noch für gerechtfertigt. (Ende 2019 ist der Solidarpakt II ausgelaufen, der vor allem als Aufbauhilfe für Ostdeutschland dienen sollte dennoch wurde die Zahlung auch im Jahr 2020 erhoben.) (FG Nürnberg, 3 K 1098/19) – vom 29.07.2020
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14.09.2020
Verwaltungsrecht: Schwere Steuerhinterziehung kostet die Approbation
Hat ein Arzt mehrfach Steuern hinterzogen und ist dabei ein Gesamtschaden in Höhe von mehr als 150.000 Euro entstanden, so kann das den Widerruf der Approbation rechtfertigen. Denn in einem solchen Handeln liegen schwerwiegende im Widerspruch zum Berufsbild eines Arztes stehende Straftaten. Der Arzt kann nicht argumentieren, sein Fehlverhalten habe das „unmittelbare Arzt-Patienten-Verhältnis“ nicht betroffen. Durch die gravierenden Straftaten hat er das notwendige Vertrauen in seine Berufsausübung verloren. Ein Gewinnstreben um jeden Preis steht im Widerspruch zum Berufsbild des Arztes. (OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, 13 A 296/19) – vom 03.02.2020
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11.09.2020
Steuerrecht: Bei zwei möglichen «Fehler-Szenarien» darf nicht berichtigt werden
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass das Finanzamt einen Fehler im Steuerbescheid (hier hatte die Behörde "vergessen", den Gewinn eines Unternehmens zu erfassen), nicht mehr ändern darf. Zwar dürfe auch ein bestandskräftiger Bescheid noch nachträglich geändert werden, wenn ein so genannter mechanischer Fehler bei der Bearbeitung des Steuerfalls im Amt passiert ist. Besteht aber ebenso die Möglichkeit, dass der Finanzbeamte Akteninhalte bewusst nicht zur Kenntnis genommen hat (wenn auch fehlerhaft), so darf das nicht zu Lasten des Steuerpflichtigen gehen. "Lässt sich nicht abschließend klären, wie es zu der Unrichtigkeit im Bescheid gekommen ist, und stehen sich zwei nicht nur theoretisch denkbare hypothetische Geschehensabläufe gegenüber, von denen einer eine Berichtigung ausschließt, darf nicht berechtigt werden." (BFH, IX R 29/18) – vom 10.03.2020
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10.09.2020
Vollstreckung: Was vor Corona schon schieflief, wird durch Corona nicht geheilt
Hat ein Unternehmen mit Geschäftssitz in einem EU-Mitgliedstaat, erhebliche Steuerschulden (es ging um knapp 6 Millionen €) und besitzt es in der Bundesrepublik Deutschland mehrere Bankkonten, so können gegen diese Konten vom Finanzamt Pfändungs- und Einziehungsverfügungen erlassen werden. Das Unternehmen kann das nicht mit dem Argument verhindern, dass es eine Verwaltungsanweisung vom Bundesministerium für Finanzen gebe, die wegen des Ausbruchs der Corona-Pandemie (im März 2020) "von Vollstreckungsmaßnahmen absehe". Das gelte jedenfalls dann, wenn die Steuerschulden bereits im vorangegangenen Jahr festgesetzt waren und die Pfändungen schon durchgeführt wurden, bevor die Anweisung für die steuerlichen Erleichterungen vom Ministerium herausgebracht wurde. Die Verschonungsregelung bezieht sich nur auf solche Vollstreckungsmaßnahmen, die noch nicht durchgeführt worden sind. (BFH, VII B 73/20) – vom 30.07.2020
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08.09.2020
Corona-Soforthilfe: Auch wenn Geld in Aussicht ist, darf nicht gepfändet werden
Corona-Soforthilfen dürfen auch dann nicht gepfändet werden, wenn die (Klein-)Unternehmer wegen Steuerschulden ein Pfändungskonto besitzen. Das hat der Bundesfinanzhof bereits deutlich gemacht. Vor dem Finanzgericht Münster ging es nun darum, ob eine solche Hilfszahlung gepfändet werden dürfe, wenn der Unternehmer zwar in der Insolvenz steckt, aber zukünftige Einnahmen zu erwarten sind, die die Schließung des Betriebes abwenden könnten. Das Gericht verneinte auch hier die Pfändung. (Im konkreten Fall ging es um einen Immobilienverwalter, der auf die Fertigstellung eines Objektes wartete, um daraus Mieteinnahmen zu erzielen. Vorübergehende Betriebskosten durfte er mit dem "Corona-Geld" abdecken.) (BFH, VII S 23/20) – vom 23.07.2020
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04.09.2020
Steuerrecht: Für die Auslastung in Ferienwohnungen zählen Hotels nicht
Finanzämter prüfen, ob die Auslastung einer vermieteten Ferienwohnung ausreichend ist, um die erzielten Verluste anzuerkennen oder ob eine so genannte Liebhaberei vorliegt. Dabei wird die individuelle Vermietungszeit mit der ortsüblichen verglichen. Liegt der Vermieter mit seiner Auslastung um mehr als 25 Prozent unterhalb des Durchschnitts, so muss das Finanzamt die Verluste nicht anerkennen. In einem Fall vor dem Bundesfinanzhof ging es darum, welche statistischen Werte in die Zahl einfließen dürfen. Sind in der Erhebung der Behörde alle Unterkünfte inklusive Hotels erfasst, so kann der Vermieter eine - wenn auch nicht veröffentlichte, aber amtlich erhobene - Erfassung ohne Hotels vorlegen. Voraussetzung ist, dass diese auf Anfrage beim Statistischen Amt für jedermann zugänglich ist. In dem konkreten Fall ergab sich dadurch, dass die Auslastung der Ferienwohnung im Vergleich zu den "reinen Ferienwohnungsauslastungen" unter die 25 Prozent-Marke fiel. (Die Wohnung wurde an 75 Tagen vermietet. Die durchschnittliche Zahl der reinen Ferienwohnungsvermietungen betrug 92 Tage - inklusive Hotels 104 Tage im Jahr.) (BFH, IX R 33/19) – vom 26.05.2020
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03.09.2020
Werbungskosten: Beim Miet-Homeoffice kommt es auf die Absicht an, Überschüsse zu erzielen
Vermietet ein Arbeitnehmer das Home-Office, in dem er arbeitet, an seinen Arbeitgeber, so kommt es bei der Frage, ob er die Kosten für eine Badrenovierung als Werbungskosten vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen kann, auf die so genannte Überschusserzielungsabsicht an. Die Vermietung eines Homeoffice ist laut Bundesfinanzhof mit der Vermietung von Gewerbeimmobilien vergleichbar, bei der es darauf ankommt, während der Vermietungsphase Einkünfte erzielen zu wollen. Fällt die Überschussprognose positiv aus, dürfen die gesamten Aufwendungen für die Renovierung berücksichtigt werden. (BFH, IX R 9/17) – vom 17.04.2018
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02.09.2020
Sonderausgaben: Bonuszahlungen der Krankenkasse zählen nicht immer
Erhält ein gesetzlich Krankenversicherter Bonuszahlungen von seiner Krankenkasse, wenn er sich "gesundheitsbewusst verhält" und das auch nachweist (zum Beispiel mit der Mitgliedschaft in einem Fitness-Studio oder dem Nachweis der Zahnvorsorgeuntersuchung), so mindern diese Zahlungen nicht zwingend seinen Sonderausgabenabzug für Krankenversicherungsbeiträge. Die Zahlungen dürfen vom Finanzamt nicht pauschal als reine Erstattung von Krankenversicherungsbeiträgen behandelt werden. Es kommt darauf an, so der Bundesfinanzhof, ob die jeweilige Maßnahme den Versicherten etwas gekostet hat. Ist das der Fall, so dürfen die Boni vom Finanzamt nicht abgezogen werden. Bonuszahlungen für "aufwandsunabhängiges Unterlassen" (wie zum Beispiel "Nichtrauen") hingegen dürfen die Sonderausgaben kürzen. (BFH, X R 16/18) – vom 06.05.2020
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01.09.2020
Betriebskosten: Dass die Grundsteuer dazugehört, ist inzwischen bekannt
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass aus dem Begriff „Betriebskosten“ auch in einem Gewerbemietvertrag ohne Erläuterung hervorgeht, dass alle in der Betriebskostenverordnung genannten Kostenarten gemeint sind. Aus diesem Grund sei sie Umlage „sämtlicher Betriebskosten“ auf den gewerblichen Mieter „hinreichend bestimmt“. In dem konkreten Fall ging es um einen Vermieter eines Supermarktes, der die Grundsteuer als Betriebskosten abgerechnet hatte. Der Mieter weigerte sich zu zahlen - allerdings vergeblich. Der in der Klausel verwendete Begriff „Betriebskosten“ ist seit vielen Jahrzehnten durch Rechtsverordnung und später per Gesetz definiert. Und die Grundsteuer gehöre eindeutig dazu. (BGH, XII ZR 120/18) – vom 08.04.2020
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31.08.2020
Gewerbesteuer: Ist ein Messebesuch nicht nötig, kostet er auch keine Steuern
Stellt eine Firma Produkte, die sie über ein vorhandenes Händlernetz vertreibt, so muss sie - mietet sie turnusmäßig auf verschiedenen Messen Stände an - sich dafür nichts bei der Gewerbesteuer anrechnen lassen. Das Finanzamt darf nicht die darauf entfallenden Aufwendungen anteilig dem Gewerbeertrag hinzurechnen. Die Flächen dürfen nicht als „fiktives“ Anlagevermögen gewertet werden, weil sie für die Tätigkeit der Firma nicht betriebsnotwendig sind. Die Firma muss die Messestände für ihren Geschäftsbetrieb „nicht permanent vorhalten“. Die Messebesuche dienten lediglich Werbezwecken. (FG Münster, 9 K 1816/18 G) – vom 09.06.2020
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28.08.2020
Steuerrecht: Unverhältnismäßig hohe Bezüge bedrohen die Gemeinnützigkeit
Bezieht der Geschäftsführer einer als gemeinnützig anerkannten Gesellschaft "unverhältnismäßig hohe Bezüge", so kann die Gemeinnützigkeit, die Vergünstigungen bei der steuerlichen Behandlung der Gesellschaft bringt, entzogen werden. Dabei müsse allerdings genau hingeschaut werden, so der Bundesfinanzhof. Und zwar sowohl bei der Ermittlung des Betrages, der noch als angemessen angesetzt als auch dabei, was bei einer Überschreitung dieses Betrages noch als "geringfügig" bewertet werden kann. (In dem konkreten Fall wurde die ermittelte Grenze - rund 130.000 € - um "lediglich" knappe 3.000 € überschritten, was das Gericht noch als geringfügig einstufte.) (BFH, V R 5/17) – vom 12.03.2020
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27.08.2020
Kindergeld: Trotz Erkrankung kann der Azubi ausbildungswillig bleiben
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass für ein volljähriges Kind, das während seiner Berufsausbildung erkrankt, auch dann Anspruch auf Kindergeld besteht, wenn das voraussichtliche Ende der Erkrankung nicht nachgewiesen wird. In dem konkreten Fall ging es um einen Sohn, der eine Ausbildung zum Zweiradmechaniker begann und nach einem Arbeitsunfall (unter anderem erlitt er dabei einen Schädelbasisbruch) zunächst rund zwei Monate im Krankenhaus lag, ehe er einen Reha-Plan mit dem Ziel der Wiedererlangung der Arbeitsfähigkeit als Zweiradmechaniker in Ausbildung durchlief. Vom Zeitpunkt des Unfalls an hob die Familienkasse das Kindergeld auf, weil der junge Mann „aufgrund der Erkrankung seine Ausbildung in absehbarer Zeit nicht aktiv fortsetzen“ könne und das „voraussichtliche Ende der Erkrankung nicht durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen“ wurde. Das Gericht machte aber deutlich, dass eine krankheitsbedingte Unterbrechung grundsätzlich unschädlich für das Kindergeld ist. Der Sohn war aufgrund seiner Erkrankung objektiv daran gehindert, Ausbildungsmaßnahmen durchzuführen - er war aber weiterhin ausbildungswillig. (FG Münster, 11 K 1832/19 Kg) – vom 01.07.2020
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27.08.2020
Umsatzsteuer: Auch ein einfallsreicher Ferkelzüchter trickst das Finanzamt nicht aus
„Verkauft“ der Betreiber einer Ferkelzucht (eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts - GbR) die Sauen und verpachtet er gleichzeitig die Ställe, so ist dieser Vorgang als „Geschäftsveräußerung“ einzustufen. Das hat das Finanzgericht Münster entschieden. Ein Vorsteuerabzug aus der Veräußerung darf dann nicht vorgenommen werden. (Vereinfacht geschildert hielt einer der Gesellschafter die Sauen auf eigenen und zugepachteten Flächen. Ihm drohte der Verlust der Durchschnittssatzbesteuerung, weil die „Vieheinheitengrenze“ durch geplante Ausweitung der Sauenhaltung überschritten würde. Deshalb sollten die Sauen von einem anderen Gesellschafter übernommen werden, der dafür außerdem Ställe pachtete.) Die ausgewiesenen Umsatzsteuer für die Übertragung der Sauen erkannte das Finanzamt später nicht als Vorsteuer an. Es habe sich um eine Geschäftsveräußerung im Ganzen gehandelt. (FG Münster, 15 K 1850/17 U) – vom 20.05.2020
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25.08.2020
Erbschafts-/Schenkungsteuer: Auch ohne «Missbrauchsabsicht» kann Vergünstigung entfallen
Weil verhindert werden soll, dass privates Vermögen dadurch im Falle einer Erbschaft oder Schenkung steuerlich begünstigt werden kann, dass es kurzfristig "ins Betriebsvermögen gezogen" wird, gilt die strenge Regel, dass solche Eigenmittel dann außen vor bleiben, wenn sie innerhalb eines Zeitraumes von zwei Jahren vor der Schenkung oder dem Erbfall übergegangen sind. Diese Frist gilt. Es müsse nicht geprüft werden, so der Bundesfinanzhof, ob es sich tatsächlich um einen Missbrauch handelt. Es sei unerheblich, wie die Anschaffung finanziert worden ist oder welches Ziel sie hatte. (BFH, II R 8/18 u. a.) – vom 22.01.2020
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24.08.2020
Grunderwerbsteuer: Auch eine Erbbaurechtsverlängerung kostet
Wird ein Erbbaurecht verlängert, so unterliegt dies als Rechtsgeschäft der Grunderwerbsteuer. Nicht nur die (erstmalige) Bestellung eines solchen Erbbaurechts. Das hat das Niedersächsisches Finanzgericht entschieden. Dabei bemisst sich die Höhe der Steuer grundsätzlich nach dem Wert der Gegenleistung. Bei einer Verlängerung eines Erbbaurechts ist dieser Wert im Wesentlichen der zu zahlende Erbbauzins. (Niedersächsisches FG, 7 K 75/19) – vom 02.10.2019
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21.08.2020
Haushaltsnahe Dienstleitung: Buchung auf einem «GmbH-Verrechnungskonto» zählt nicht
Grundsätzlich gilt, dass eine haushaltsnahe Dienstleitung nur dann steuerlich berücksichtigt werden kann, wenn die Rechnung dafür "unbar" beglichen wird. Erbringt eine GmbH eine solche Leistung, und wird die Rechnung durch Buchung auf dem Gesellschafter-Verrechnungskonto "beglichen", so ist die Voraussetzung "Zahlung auf das Konto der Erbringers der Leistung" für die Geltendmachung der Aufwendungen in der Steuererklärung nicht erfüllt. Die Bezahlung muss durch Überweisung oder Abbuchung bei der Bank geleistet werden. (Thüringer FG, 3 K 452/19) – vom 22.10.2019
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20.08.2020
Steuerrecht: Auch ein Taxi kann als «öffentliches» Verkehrsmittel anerkannt werden
Grundsätzlich können Arbeitnehmer ihre Aufwendungen für ihre Wege zwischen ihrer Wohnung und erster Arbeitsstätte unabhängig von der Entfernungspauschale (30 Cent für die einfache Strecke) vom steuerpflichtigen Einkommen bis zu maximal 4.500 Euro im Jahr abziehen, wenn sie ein "öffentliches Verkehrsmittel" dafür nutzen. Im Gegensatz zum Niedersächsischen Finanzgericht bejaht das Thüringer Finanzgericht, dass auch ein Taxi eine solches öffentliches Verkehrsmittel sein kann. Das bedeutet, dass ein Steuerzahler seine Kosten für Taxifahrten, die er auf seinen Arbeitswegen genutzt hatte, vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen kann. Der Bundesfinanzhof wird endgültig entscheiden. (Thüringer FG, 3 K 490/19) – vom 22.10.2019
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19.08.2020
Kindergeld: Was festgesetzt ist, muss - im Regelfall - auch ausgezahlt werden
Bei Kindergeldanträgen, die nach dem 31.12.2017 gestellt wurden, wird das Kindergeld rückwirkend nur für sechs Monate nach Antragsstellung ausgezahlt. Davor galt, dass es nachträglich für maximal vier Jahre gezahlt werden konnte. Der Bundesfinanzhof (BFH) hatte über einen Fall zu entscheiden, in dem ein Vater (für seine Tochter, die in Ausbildung war) im Oktober 2017 Kindergeld beantragt hatte (für den Zeitraum von August 2015 bis Januar 2018), das Schreiben jedoch erst im April 2018 bei der Familienkasse eintraf. Der Grund: Der Mann hatte bereits vor Ausbildungsbeginn im Jahr 2015 Kindergeld beantragt, das auch genehmigt, aber mangels Vorlage eines Ausbildungsnachweises später wieder gestrichen wurden. Beim zweiten Antrag bewilligte die Familienkasse zwar das Kindergeld, zahlte aber nur für sechs Monate rückwirkend aus - zu Unrecht. Wird das Kindergeld für mehr als sechs Monate festgesetzt, so muss es auch ausgezahlt werden. (BFH, III R 66/18) – vom 19.02.2020
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18.08.2020
Steuerrecht: Ein Preisgeld ist Arbeitslohn
Hat eine wissenschaftliche Mitarbeiterin an einer Universität für ihre Dissertation ein Preisgeld erhalten, so muss sie dieses als Arbeitslohn versteuern. In dem konkreten Fall vor dem Finanzgericht Köln ging es um eine Doktorandin, die für die Arbeit einen Preis von einem Sponsor erhielt. Sie hatte die Aufwendungen für die Doktorarbeit als Werbungskosten geltend gemacht (was auch anerkannt wurde), das Preisgeld aber nicht als Einnahme erfasst. Das Gericht entschied, dass das Geld eine steuerpflichtige Einnahme aus nichtselbstständiger Arbeit darstelle. (FG Köln, 1 K 1309/18) – vom 18.02.2020
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17.08.2020
Umsatzsteuer: Ein Bad im Homeoffice ist grundsätzlich abzugsfähig
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Kosten für die Renovierung eines Bades in einer als Homeoffice an den Arbeitgeber vermieteten Einliegerwohnung im Grundsatz steuermindernd eingesetzt werden können. Die Umsatzsteuer darf als Vorsteuer abgezogen werden. Allerdings muss dabei unterschieden werden zwischen Sanitärräumen mit Toiletten und weitergehend ausgestatteten Badezimmern. Wird eine Dusche oder eine Wanne renoviert, so können die Kosten dafür nicht eingesetzt werden. Für Reparaturen an Toilette oder Waschbecken jedoch gilt der Vorsteuerabzug. (BFH, V R 1/18) – vom 07.05.2020
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14.08.2020
Steuerrecht: Ist die Kanzlei schlecht organisiert, gibt es keine Wiedereinsetzung
Wird eine Frist in einem finanzgerichtlichen Verfahren versäumt, so kann "Wiedereinsetzung in den vorigen Stand" verlangt werden, wenn die Frist ohne Verschulden versäumt worden ist. Das gilt nicht, wenn der Steuerberater einer Mandantin chronisch krank wird, sich dennoch zutraut, den Fall weiter zu bearbeiten, sich sein Zustand aber verschlechtert und eine andere Kanzlei den Fall übernehmen muss. Stellt die schließlich einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand einen Monat nach Fristablauf, so geht das zu Lasten der Mandantin. Ein Steuerbüro müsse so organisiert sein, dass Fristen auch im Falle von plötzlicher Krankheit gewahrt werden können. Dazu sei ein Fristenkontrollbuch zu führen oder ein verlässlicher Vertreter in der Hinterhand zu halten. (Die Mandantin kann noch versuchen, Haftungsansprüche gegen den ursprünglichen Steuerberater geltend zu machen.) (BFH, XI R 33/19) – vom 05.05.2020
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12.08.2020
Grunderwerbsteuer: Was nicht «Grundstück» ist, wird auch nicht besteuert
Werden beim Kauf einer Immobilie bereits vorhandene bewegliche Bestandteile, wie zum Beispiel Lampen, Einbauküchen, Gartenmöbel, eine Sauna oder Heizöl mitgekauft, so darf der Wert dieser Gegenstände bei der Ermittlung der Grunderwerbsteuer nicht miteinfließen. Es liege "keine Leistung für den Erwerb eines Grundstücks vor". (Je nach Bundesland wird beim Erwerb eines Grundstücks zwischen 3,5 % und 6,5 % Grunderwerbsteuer fällig.) (BFH, II B 54/19) – vom 03.06.2020
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10.08.2020
Außergewöhnliche Belastung: Alleinstehende kann Fiskus an Befruchtungskosten beteiligen
Leidet eine Frau an einer krankheitsbedingten Fertilitätsstörung (Unfruchtbarkeit), so kann sie die Kosten für eine künstliche Befruchtung auch dann als außergewöhnliche Belastung vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen, wenn sie bereits 40 Jahre alt ist und zu ihrem Beziehungsstatus keine Angaben macht. Die Unfruchtbarkeit ist krankheitsbedingt - und nicht auf ihr Alter zurückzuführen. In der heutigen Zeit sind Schwangerschaften von Frauen über 40 nicht ungewöhnlich. Auch sei es unerheblich, ob die Frau in einer Ehe lebt - oder als Single. Ihre Zwangslage sei davon unabhängig. Es sei erwiesen, dass Kinder alleinerziehender Eltern in ihrer Entwicklung nicht beeinträchtigt seien. (FG Münster, 1 K 3722/18) – vom 24.06.2020
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07.08.2020
Betriebsausgaben: Notfallpraxis im Keller trotz Zugang über Hausflur abzugsfähig
Betreibt eine Augenärztin eine Notfallpraxis im Keller des eigenen Hauses, so darf das Finanzamt ihr nicht verwehren, die Kosten für die Praxis auch dann als (Sonder-)Betriebsausgaben abziehen zu dürfen, wenn der Keller nur über eine Treppe im Hausflur zu erreichen ist. Die Praxis gilt auch dann als "betriebsstättenähnlich". Auch wenn die Patienten zunächst das Wohnhaus betreten müssen, um in die Praxis zu gelangen, sei die räumliche Verbindung zu den privaten Räumen unerheblich. Das Finanzamt darf eine solche Konstellation nicht mit der Abzugsbeschränkung für ein häusliches Arbeitszimmer belegen (pro Jahr maximal 1.250 €). (BFH, VIII R 11/17) – vom 29.01.2020
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06.08.2020
Steuerrecht: Bei »freiwilligem« Immobilienverkauf helfen Makler nicht beim Steuern sparen
Verkauft ein Immobilienbesitzer eine vermietete Eigentumswohnung und kann er frei über den Verkaufserlös verfügen, so kann der Verkäufer die Kosten für den bei dem Deal eingesetzten Makler nicht bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehen. War der Eigentümer nicht "gezwungen", die Wohnung zu verkaufen, so können die Maklerkosten steuerlich nicht anerkannt werden. Das gelte auch dann, wenn er mit dem Erlös den Kredit für die Wohnung abgelöst hat. (BFH, IX R 22/18) – vom 29.10.2019
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06.08.2020
Steuerrecht: Ist die Pauschale höher als der »echte Wert«, darf sie dennoch eingesetzt werden
Zieht eine Frau "ausschließlich beruflich veranlasst" um, so kann sie auch dann die Umzugskostenpauschale steuerlich voll geltend machen (das sind aktuell 811 €, die für "sonstige Umzugsauslagen" anerkannt werden), wenn sie in einem Sammelposten solche Dinge wie "Trinkgelder für Möbelpacker" oder "Meldegebühren für den Pkw" aufgelistet hat und dabei weniger "in Euro und Cent" herausgekommen ist, als die 811 Euro-Pauschale. Das Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern hat deutlich gemacht, dass "gerade mit der Anerkennung der Pauschale auf Einzelnachweise der Umzugsauslagen verzichtet wird". (FG Mecklenburg-Vorpommern, 3 K 75/18) – vom 05.02.2020
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05.08.2020
Außergewöhnliche Belastung: Bei Marderbefall nicht zu lange warten
Hat ein Ehepaar ein Haus gekauft und nistet sich zwei Jahre später ein Marder im Dachgeschoss ein, so kann das Paar die Kosten für eine Dachsanierung nicht als außergewöhnliche Belastung vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen, wenn zunächst mit punktuellen Maßnahmen in den Folgejahren versucht worden ist, den Marder zu vertreiben (was erfolglos bleibt) und schließlich elf Jahre nach dem „Einzug“ des Marders das Dach saniert wird (hier mit Kosten in Höhe von rund 45.000 €). Können die Eheleute nicht belegen, dass in dem Jahr der Renovierung eine „konkrete Gesundheitsgefährdung“ bestanden habe, so darf das Finanzamt die steuerliche Berücksichtigung der Sanierungskosten verweigern. Außerdem argumentierten die Richter am Finanzgericht Hamburg, dass das Dach schon ab dem Jahr so hätte umgestaltet werden können, in dem der Marder erstmals auftrat. Die Eheleute hätten nicht die ganzen Jahre warten dürfen, bis der Marder schließlich „Kloaken“ auf dem Dach eingerichtet hatte. (FG Hamburg, 3 K 28/19) – vom 21.02.2020
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03.08.2020
Steuerrecht: Viel Vermögen zu besitzen, heißt nicht, «einfach so» geschätzt werden zu dürfen
Ist über einen Informanten ein Datenträger mit Geschäftsdaten einer ausländischen Bank an die Finanzverwaltung gelangt, und gibt es auch Informationen über Vermögensanlagen eines deutschen Steuerzahlers (hier dem Berechtigten einer Stiftung), so darf die Rendite aus dem Vermögen nicht "einfach so" geschätzt werden. Der Bundesfinanzhof hat deutlich gemacht, dass "aus dem Vorhandensein eines bestimmten Vermögens nicht ohne weiteres mit der für die Feststellung einer Steuerhinterziehung erforderlichen Sicherheit auf das Vorhandensein dieses Vermögens bereits zu einem früheren Zeitpunkt geschlossen werden kann." Das gilt auch dann, wenn der "ertappte Sünder" seine so genannte Mitwirkungspflicht verletzt hat. (BFH, VIII R 23/16) – vom 03.12.2019
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31.07.2020
Steuerrecht: Eine Ehegatten-GbR kann eine «geringe Bedeutung» haben
Zwar muss, wenn mehrere Personen gemeinsam Einkünfte erzielen (zum Beispiel im Rahme einer KG oder GbR) prinzipiell die "einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte" durchgeführt werden. Das bedeutet, das zunächst der Gewinn (oder auch der Verlust) insgesamt ermittelt und dieser dann auf die einzelnen Personen verteilt wird. Das muss nicht "durchgezogen" werden, wenn Ehegatten als GbR Einkünfte durch eine Photovoltaikanlage auf ihrem selbstgenutzten Wohnhaus erzielen und kein "Streit über Höhe und Aufteilung der daraus resultierenden Einkünfte besteht". Dann kann das Finanzamt von einem Fall "mit geringer Bedeutung ausgehen" und darf nicht auf die besondere Gewinnermittlung bestehen. (BFH, IV R 6/17) – vom 06.02.2020
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30.07.2020
Sonderausgaben: Auch Fahrkosten der Kinderbetreuer können angesetzt werden
Grundsätzlich können auch die Kosten für eine Betreuung der Kinder durch Familienangehörige (zum Beispiel durch die Großeltern) als Sonderausgaben vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden, wenn darüber ein Vertrag besteht, das Geld überwiesen wird und die Betreuungsperson nicht im Haushalt der Kinder lebt. Eltern können dem betreuenden Angehörigen auch Fahrkosten erstatten. Bei vertraglicher Vereinbarung und unbarer Zahlung können Eltern diese Kosten als Kinderbetreuungskosten absetzen. (FG Nürnberg, 4 K 936/18) – vom 12.08.2019
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29.07.2020
Außergewöhnliche Belastung: Familien-Aufnahme aus Kriegsgebiet wird anerkannt
Nimmt ein deutsches Ehepaar Verwandte aus der Ukraine auf, die ausländerrechtlich "geduldet" werden, so können die Eheleute den Aufwand, den sie dafür betreiben, als außergewöhnliche Belastung vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Das gelte auch dann, wenn keine gesetzliche Unterhaltspflicht bestehe. Es werde als "selbstverständlich" angesehen, dass Verwandte aufgenommen werden (hier ging es um die Schwester der Ehefrau plus deren Mann und ein Kind), die in einem Land leben, "welches sich im Kriegszustand befindet". (Hier kamen insgesamt für Anwaltskosten, Aufwendungen für Lebensmittel und Sprachkurse sowie für Wohnraum fast 16.000 € zusammen.) (FG Köln, 15 K 2965/16) – vom 09.04.2019
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28.07.2020
Werbungskosten: Ohne Verdienst sind Erstausbildungskosten nicht abzugsfähig
Aufwendungen, die einer Studentin für ihr Studium entstehen, darf sie nicht als Werbungskosten geltend machen, wenn das Studium nicht im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet. Die junge Frau beabsichtigte, die Kosten mit künftigen, nach dem Studium erzielten, Einkünften zu verrechnen. Solche Werbungskosten dürfen aber von "echten" Berufsausbildungskosten ausgenommen werden. Ein "vortragsfähiger Verlust" könne nicht geltend gemacht werden. (BFH, VI R 17/20) – vom 12.02.2020
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27.07.2020
Steuerrecht: Streit mit einem Bauunternehmer ist nicht steuerlich außergewöhnlich
Kaufen sich ein Mann und seine Ehefrau ein Grundstück und bauen darauf ein Haus, so können sie die Kosten, die ihnen später für die Prozessführung gegen den Bauunternehmer entstehen, nicht als außergewöhnliche Belastung vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Das Paar stritt mit dem Unternehmer um gravierende Planungs- und Ausführungsfehler beim Bau, was den beiden an Gerichts- und Anwaltskosten fast 14.000 Euro gekostet hatte. Der Unternehmer meldete kurz danach Insolvenz an, so dass nicht zu erwarten war, dass er die Kosten begleichen werde. Weil der Bau eines Hause jedoch "typischerweise nicht das Existenzminimum berührt", erscheint ein solches Projekt "steuerlich als Vorgang der normalen Lebensführung". Das gelte auch dann, wenn die Eheleute in der Phase eine "extrem angespannte finanzielle Situation" zu überstehen hatten. Es bestand nicht die Gefahr, dass sie die Existenzgrundlage verlieren könnten. Denn sie waren beide erwerbstätig und lebten in einer "ihren Wohnbedürfnissen entsprechenden" Mietwohnung. Das Hausgrundstück war nicht lebensnotwendig und hätte notfalls verkauft werden können. (FG Rheinland-Pfalz, 3 K 2036/19) – vom 07.05.2020
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24.07.2020
Steuerrecht: Auch die Einlösung im Kaufhaus kann begünstigt sein
Gibt ein Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern Schecks als Sachbezug aus, mit denen die Angestellten unter anderem bei ausgewählten Restaurants als Vertragspartner essen gehen können und die - bis zu einem Wert in Höhe von 44 Euro - nicht als Lohn versteuert werden müssen, so gilt das auch, wenn die Schecks in überregionalen Kaufhäusern eingelöst werden können. Das Finanzamt darf dann die steuerliche Vergünstigung nicht mit der Begründung verweigern, die Gutscheine seien gar nicht zum Verzehr in der Mittagspause bestimmt. Das Finanzgericht Sachsen-Anhalt hat entschieden, dass „eine überregionale Einreichung der Restaurantschecks unschädlich ist“. Es gebe keine Vorschrift, nach der die Lebensmittel etwa innerhalb eines gewissen Zeitraums - in der Mittagspause - erworben und sofort verzehrt werden müssten. (FG Sachsen-Anhalt, 2 K 768/16) – vom 14.11.2019
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23.07.2020
Grunderwerbsteuer: Auch für ein Mobilheim kann Zahlung fällig werden
Kauft eine Frau ein so genanntes Mobilheim, das seit 30 Jahren an ein und derselben Stelle auf einem Pachtgrundstück steht und sowohl am Stromnetz als auch an der Kanalisation angeschlossen ist, so muss sie dafür Grunderwerbsteuer zahlen. Das gelte auch dann, wenn das "Kleinwochenendhaus" eine Fahrgestellnummer hat und ursprünglich als mobiles Haus dienen sollte. Das Haus sei tatsächlich nur noch mit großem Aufwand und nicht ohne Risiko einer Zerstörung zu transportieren. Das Mobilheim ist ein "Gebäude auf fremden Boden". (FG Münster, 8 K 786/19) – vom 18.06.2020
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22.07.2020
Erbschaftsteuer: Bei vererbten Immobilien kommt es auf die «Vermietungs-Tätigkeit» an
Stirbt die (alleinige) Kommanditistin eine KG, der rund 40 Mietwohnungen gehören, und gehen ihre Anteile je zur Hälfte auf ihre zwei Söhne über, so darf das Finanzamt die Summe der Wohnungswerte erbschaftsteuerlich nicht als Verwaltungsvermögen behandeln. Es sei von einer gewerblichen Vermietungstätigkeit nur auszugehen, wenn "der Vermieter ins Gewicht fallende Sonderleistungen gegenüber den Mietern übernimmt". Dazu zählen zum Beispiel Gebäudereinigung oder -bewachung. Solche Sonderleistungen erbrachte die KG hier aber nicht. (FG Münster, 3 K 13/20) – vom 25.06.2020
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14.07.2020
Verwaltungsrecht: Antrag auf Frischwasserabzug muss nicht bis zum 15.12. bei der Kommune sein
Wird die Schmutzwassergebühr (hier für eine Kommune in Nordrhein-Westfalen) nach dem so genannten Frischwassermaßstab berechnet (was bedeutet, es wird angenommen, dass das genutzte Frischwasser auch etwa in gleicher Menge als Schmutzwasser das Haus-Grundstück wieder verlässt), so kann der Eigentümer beantragen - verbraucht er viel Frischwasser zum Beispiel für einen Teich oder für die Bewässerung eines Gewächshauses -, dass diese Wassermenge bei der Berechnung der Schmutzwassergebühr abgezogen wird. Das Verwaltungsgericht Köln hat entschieden, dass der Eigentümer nicht verpflichtet werden darf, diesen Antrag jeweils bis zum 15. Dezember eines Jahres zu stellen, damit der bearbeitet werden könne. (VwG Köln, 14 K 4226/17) – vom 11.02.2020
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14.07.2020
Steuerrecht: Gut bezahlte und qualitativ hochwertige Arbeit kann nicht steuerfrei sein
Eine staatlich anerkannte Jugend- und Heimerzieherin, die Jugendliche in einem Jugendwerk betreut und jeweils Kooperationsverträge hinsichtlich der einzelnen zu Betreuenden abgeschlossen hat ("Leistungs- und Honorarvertrag über Betreuungsstelle"), kann dieses Honorar nicht steuerfrei kassieren. Das gelte auch dann, wenn die Vereinbarung mit dem Jugendwerk „zur Durchführung einer Hilfemaßnahme im Rahmen der Jugendhilfe“ bezeichnet wird. (Hier hing die Höhe des Tageshonorars vom Jugendamt ab, in dessen Bereich der jeweilige Betreute fiel. Zusätzlich hatte sie Anspruch auf Ersatz der Sachkosten.) Das Finanzgericht Baden-Württemberg erkannte die Einnahmen nicht als Beihilfen steuerfrei an. Vielmehr handele es sich um steuerpflichtige „Vergütungen für eine unternehmerisch betriebene sozialpädagogische Einzelbetreuung, Verpflegung und Unterbringung einer intensiven Betreuung bedürftiger Jugendlicher“. Denn die Tätigkeit ist auf Dauer zur Erzielung von Einnahmen angelegt. Die Arbeit und die Höhe der Vergütung sprächen „für einen Grad an institutionalisierter Professionalität, der über eine Aufnahme familienfremder Jugendlicher in den eigenen Haushalt“ weit hinausgehe. (FG Baden-Württemberg, 11 K 3207/17) – vom 26.03.2019
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11.07.2020
Gewerbesteuer: Zwei Tankstellen auf 600 Metern sind als Einheit zu sehen
Betreibt ein Mann zwei Tankstellen, die sich auf einer Straße in einem Abstand von knapp 600 Metern befinden, so kann er sich nicht dagegen wehren, dass das Finanzamt die erzielten Ergebnisse dieser beiden Tankstellen addiert und den Gewerbesteuerfreibetrag nur einmal gewährt. Der Tankstellenbetreiber kann nicht durchsetzen, dass die beiden Tankstellen als zwei gesonderte Gewerbebetriebe angesehen und die Freibeträge zweimal angesetzt werden. Die beiden Stationen seien in organisatorischer und wirtschaftlicher Hinsicht als "nicht unwesentlich zusammenhängend" anzusehen. Das gelte insbesondere deswegen, weil sie mit dem gleichen Franchisegeber betrieben wurden, die gleichen Lieferanten hatten und zwischendurch auch Waren und Personal zwischen den beiden Stellen ausgetauscht worden sind.
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09.07.2020
Steuerrecht: Kontenpfändung kann wegen COVID-19-Pandemie "unbillig" sein
Wurden einem Vermieter wegen Steuerrückständen das Bankkonto vom Finanzamt gepfändet, so kann diese Vollstreckung wieder aufgehoben werden, wenn am selben Tag der "Pfändungs- und Einziehungsverfügung" gegen den Vermieter ein Schreiben des Bundesministeriums für Finanzen ergeht, das den von den Folgen der Corona-Pandemie finanziell in Nöten Geratenen steuerliche Erleichterungen gewährt. Dazu sollte auch zählen, Vollstreckungsmaßnahmen vorübergehend auszusetzen. Das Finanzamt akzeptierte diese Aussetzung hier nicht, weil die offenen Steuerforderungen bereits vor Eintritt der Krise fällig geworden sind. Das Finanzgericht Düsseldorf sah das anders. Aus dem Gleichheitsgrundsatz ergebe sich auch für den Vermieter ein Anspruch darauf, dass die Vollstreckungsmaßnahme ausgesetzt werde. Die Maßnahme sei unbillig, weil der Vermieter doppelt in seiner Liquidität eingeschränkt werde: Zum einen würden Mieter wegen der Corona-Krise die Mieten nicht mehr bezahlen. Und zum anderen würde die Kontopfändung dem Vermieter weitere Liquidität entziehen. (FG Düsseldorf, 9 V 754/20) – vom 29.05.2020
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07.07.2020
Grunderwerbsteuer: Auch eine "Erbbaurechtsverlängerung" kostet
Wird ein Erbbaurecht verlängert, so unterliegt dies als Rechtsgeschäft der Grunderwerbsteuer. Nicht nur die (erstmalige) Bestellung eines solchen Erbbaurechts. Das hat das Niedersächsisches Finanzgericht entschieden. Dabei bemisst sich die Höhe der Steuer grundsätzlich nach dem Wert der Gegenleistung. Bei einer Verlängerung eines Erbbaurechts ist dieser Wert im Wesentlichen der zu zahlende Erbbauzins.
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06.07.2020
Schenkungsteuer: Ist die Gattin völlig außen vor, so wird sie auch nicht "beschenkt"
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass die Übertragung eines Grundstücks gegen Zurückbehal-tung eines Nießbrauchs zugunsten des Schenkers und seiner Ehefrau keine Schenkung an die Ehefrau dar-stellt, wenn sich aus den tatsächlichen Umständen eine Alleinberechtigung des Mannes dadurch ergibt, dass die Mieterlöse auf ein nur diesem zustehenden Konto fließen und er nur mit eigenen Mitteln eigenes Ver-mögen anspart und keine Zahlungsbewegungen zugunsten der Ehefrau stattfinden. (FG Münster, 3 K 2098/16)
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04.07.2020
Steuerrecht: Auch eine indische Arbeitgeberbescheinigung belegt die Zahlung
Ist ein Arbeitnehmer für eine indische Firma in Indien tätig (hier war er das in dem Jahr, für das über die Besteuerung gestritten wurde, an 241 Tagen), so kann er die Besteuerung in Indien dadurch belegen, dass er eine von einem indischen Steuerberater angefertigte Auflistung über die Höhe der Steuer sowie eine Arbeit-geberbescheinigung vorlegt. Weil der Mann seinen Wohnsitz in Deutschland hat, zog ihn (auch) das deut-sche Finanzamt zur Steuer heran. Schließlich habe er weder einen Steuerbescheid noch eine so genannte "personenbezogene Quellensteuerbescheinigung" beigebracht. Das Finanzgericht Münster sah das jedoch anders und befreite ihn von der Besteuerung in Deutschland. Es bestünden keine Anhaltspunkte dafür, dass der Mann keine Steuern bezahlt habe. Ob die Steuern in zutreffender Höhe abgeführt wurden, sei nicht von Bedeutung. (FG Münster, 1 K 1035/11 E) – vom 17.04.2020
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03.07.2020
Steuerrecht: Säumniszuschläge sind keine Strafen
Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass die Höhe der Säumniszuschläge (in Höhe von 1 % pro Monat) trotz des derzeit niedrigen Zinsniveaus nicht verfassungswidrig ist. In dem konkreten Fall hatte ein Finanzamt gegen einen Unternehmer einen Abrechnungsbescheid erlassen, in dem Säumniszuschläge zur Umsatzsteuer für zwei Monate berechnet worden waren. Der Unternehmer wehrte sich mit der Begründung dagegen, die Säumniszuschläge müssten - nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs - neben dem „Druckcharakter auch einen Zinscharakter aufweisen“. Der Zinsanteil sei angesichts des niedrigen Zinsni-veaus verfassungswidrig zu hoch. Das Finanzamt - und später das Finanzgericht - sahen jedoch keine „ernst-lichen Zweifel“ an der Rechtmäßigkeit. Denn Säumniszuschläge seien weder Zinsen noch Strafen, sondern in erster Linie Druckmittel zur Durchsetzung fälliger Steuern. (FG Münster, 12 V 901/20) – vom 29.05.2020
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01.07.2020
Steuerrecht: Auch mit "Homeoffice" bleibt "Selbstgenutztes" steuerfrei
Verkauft eine Lehrerin eine selbstgenutzte Eigentumswohnung weniger als zehn Jahren nach der Anschaf-fung (= so genannte Spekulationsfrist), so wird auch dann keine Spekulationssteuer fällig, wenn sie einen Raum als "häusliches Arbeitszimmer" steuerlich abgesetzt hat. Ein anteiliges, privates Veräußerungsge-schäft in Bezug auf das "Homeoffice" liege nicht vor, so das Finanzgericht Baden-Württemberg. Die eigen-genutzte Wohnung sei insgesamt ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt worden.
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30.06.2020
Werbungskosten: «Fehlt» ein Weg, so gibt es nur die halbe Entfernungspauschale
Die steuerlich geltend zu machende Entfernungspauschale für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte gilt für den Hin- und Rückweg. Legt ein Arbeitnehmer an einem Tag nur einen dieser Wege zurück, so darf für diesen Tag nur die Hälfte der Entfernungspauschale als Werbungskosten geltend gemacht werden. Sind es an Tagen mit Hin- und Rückfahrt 30 Cent für jeden Entfernungskilometer, so dürfen für die Tage, an denen die Hin- oder Rückfahrt ausfällt, nur 15 Cent pro Kilometer angesetzt werden. (BFH, VI R 42/17) – vom 12.02.2020
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29.06.2020
Steuerrecht: Einzahlung auf ein Wertguthabenkonto ist nicht steuerpflichtig
Zahlt eine GmbH einem Geschäftsführer einen Teil des Lohnes auf ein so genanntes Wertguthabenkonto ein, das zur Finanzierung seines vorzeitigen Ruhestandes dienen soll, so muss der Geschäftsführer dafür nicht direkt in dem Jahr Steuern zahlen, in dem die Zahlungen fließen. Gehen die Gelder in die "Zeitkontenrückdeckungsversicherung" bei einer Lebensversicherung ein, so ist das kein sofort steuerpflichtiger Lohn. (BFH, VI R 39/17) – vom 04.09.2019
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27.06.2020
Steuerrecht: Bei mehreren Mietwohnungen im Haus nicht auf den Mietspiegel schauen
Wird eine Wohnung an einen Angehörigen vermietet, so kann der Vermieter die Werbungskosten für die Wohnung auch dann zu 100 Prozent geltend machen, wenn er "nur" mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete (Kaltmiete plus Betriebskosten, die umgelegt werden dürfen) nimmt. Für die Ermittlung der Miete wird meist der örtliche Mietspiegel hinzugezogen. Vermietet ein Mann allerdings eine Wohnung vergünstigt an seine Tochter und eine zweite an einen "Fremden", so ist diese Miete als Maßstab zu nehmen - unabhängig davon, ob ein örtlicher Mietspiegel vorhanden ist. In dem konkreten Fall vor dem Thüringer Finanzgericht ging es um zwei 57 Quadratmeter große Wohnungen eines Eigentümers. Eine Wohnung vermietet er für 300 Euro (+ 70 € Nebenkostenpauschale) an seine Tochter
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25.06.2020
Steuerrecht: Für die Ermittlung des Ertragswertes nicht nur den Mittelwert betrachten
Für die Ermittlung des Ertragswertes (vermieteter) Immobilien bei der Erbschafts- oder Schenkungsteuer kommt es auf den so genannten Rohertrag an. Sollte ein solcher nicht zu ermitteln sein (beispielsweise, weil die Immobilie selbst genutzt oder jemandem unentgeltlich überlassen wird), so ist auf die ortsübliche Miete abzustellen. Das gelte auch, wenn der tatsächlich gezahlte Mietzins um mehr als 20 Prozent von der ortsüblichen Miete abweicht. Dabei sei zu beachten, so der Bundesfinanzhof, dass nicht der Mittelwert des Ortsüblichen, sondern die unteren beziehungsweise die oberen Werte zu betrachten sind. Denn alle Werte in dieser Spanne seien „im Rahmen des Üblichen“. Damit sollen unzutreffende Bewertungsergebnisse vermieden werden, „die sich bei einer ausschließlichen Abhängigkeit des Grundbesitzwertes von einer zufällig oder gezielt vereinbarten tatsächlichen Miete ergeben würden“. (BFH, II R 41/16) – vom 05.12.2019
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24.06.2020
Steuerrecht: Fahrten zum Vermietungsobjekt können als Reisekosten gelten
Fahrkosten, die ausschließlich mit der Vermietung einer Immobilie zusammenhängen, sind als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung steuerlich zu berücksichtigen. Dabei ist zu beachten, dass nicht nur die "ungünstigere" Entfernungspauschale (0,30 € für den Entfernungskilometer) angesetzt, sondern entweder mit dem tatsächlichen individuellen Kilometersatz oder mit der Reisekostenpauschale in Höhe von 0,30 Euro je gefahrenen Kilometer gerechnet werden darf. (FG Köln, 1 K 1209/18) – vom 19.02.2020
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23.06.2020
Steuerrecht: Vermietete Ferienwohnungen sind nicht mit Hotels oder Gasthöfen vergleichbar
Vermieter von Ferienwohnungen müssen eine „Einkünfteerzielungsabsicht“ nachweisen, wenn sie Werbungskosten steuerlich geltend machen wollen. Bei der Ermittlung dieser Kosten kommt es auch auf die ortsübliche Vermietungszeit an. Denn bei ausschließlich an wechselnde Feriengäste vermieteten und in der übrigen Zeit dafür bereitgehaltenen Ferienwohnungen ist grundsätzlich und ohne weitere Prüfung von der Einkünfteerzielungsabsicht des Vermieters auszugehen, wenn das Vermieten die ortsübliche Vermietungszeit nicht erheblich, also um nicht mehr als 25 Prozent, unterschreitet. Beträgt die Vermietungsquote also 75 Prozent der ortsüblichen Vermietungszeit, so darf das Finanzamt keine Überschussprognose fordern. Das Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern hat entschieden, dass bei dem Vergleich der Vermietungszeit nur Ferienwohnungen zählen - andere Beherbergungsbetriebe, wie zum Beispiel Hotels oder Gasthöfe, nicht. (FG Mecklenburg-Vorpommern, 3 K 276/15) – vom 23.10.2019
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22.06.2020
Verwaltungsrecht: Kirchenaustritt der Eltern gilt nicht automatisch auch für die Tochter
Sind die Eltern einer erwachsenen Frau ein paar Jahre nach der Taufe der Tochter aus der Kirche ausgetreten, so gilt dieser Austritt nicht auch automatisch für die Tochter. Sie ist so lange Mitglied der Kirche und damit kirschensteuerpflichtig, bis sie selbst ihren Austritt erklärt. (VwG Berlin, 27 K 292/15) – vom 12.12.2019
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18.06.2020
Steuerrecht: Privat motivierte Hilfe ist auch bezahlt nicht steuerpflichtig
Hat eine Frau ihrem Nachbarn Freundschaftsdienste „honoriert“, so muss der das Geld nicht versteuern. Entscheidend ist, dass die nachbarschaftliche Verbundenheit im Vordergrund stand. In dem konkreten Fall vor dem Niedersächsischen Finanzgericht ging es um eine 80-jährige Dame, die von einem Nachbarn „versorgt“ wurde, weil die Seniorin ihren Verwandten nicht traute. Der Mann hatte auch die Vorsorgevollmacht
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17.06.2020
Steuerrecht: Wird eine Wohnung selbst genutzt, so gibt es keinen vollen Abzug
Kauft ein Ehepaar ein Baugrundstück, errichtet es darauf ein Mehrfamilienhaus mit drei Wohnungen, wofür es bei einer Bank ein Darlehen in Höhe von 160.000 Euro aufnimmt, ohne zu unterteilen, welche Summe auf welche Wohnung entfällt, so dürfen später nicht die gesamten Zinsen den (hier 2 verbliebenen) vermieteten Wohnungen zugeordnet und steuerlich als Werbungskosten geltend gemacht werden. Haben die Eltern eine Wohnung noch während der Bauphase an die Tochter verkauft, so dient das Gebäude "nicht ausschließlich dem Erzielen von Vermietungseinkünften", sondern auch der „Selbstnutzung“. (BFH, IX R 1/18) – vom 04.02.2020
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16.06.2020
Steuerrecht: Allzu detailliert muss für die 0,002 Prozent-Regel nicht belegt werden
Kann ein Dienstwagen auch für Fahrten zwischen der Wohnung und der so genannten ersten Tätigkeitsstätte benutzt werden, so erhöht sich (bei angewendeter 1 %-Methode = 1 % des Bruttolistenpreises des Autos wird dem steuerpflichtigen Einkommen jährlich pauschal aufgeschlagen), der Wert um 0,03 Prozent für jeden Kilometer der Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Diese Regelung gilt allerdings nur dann, wenn an mindesten 15 Tagen im Monat die Arbeitsstätte aufgesucht wird. Bei weniger als 15 Tagen wird der geldwerte Vorteil der einzelnen Fahrt mit 0,002 Prozent pro Entfernungskilometer angesetzt. Der Bundesfinanzhof hat nun entschieden, dass für den Beweis, dass weniger als 15 Tage gefahren wird, eine Auflistung auch ohne konkrete Angabe ausreiche, an welchen Tagen genau der Dienstwagen für Fahrten zur Tätigkeitsstätte genutzt wurde. Es müsse nicht "kalendermonatlich fahrzeugbezogen schriftlich erklärt werden, an welchen Tagen (mit Datum) das betriebliche Kfz tatsächlich für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte genutzt wurde". Es reiche die bloße Angabe der Anzahl der Tage. (FG Nürnberg, 4 K 1789/18) – vom 23.01.2020
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16.06.2020
Steuerrecht: Kosten für einen verlorenen Schenkungsprozess sind keine «dinglich Belastung»
Entstehen einer Frau Prozesskosten deswegen, weil sie - vergeblich - versucht, die Forderung ihrer Mutter abzuwehren, die wegen groben Undanks eine Grundstücksschenkung an sie rückgängig gemacht hat, so kann die Tochter diese Kosten weder als (nachträgliche) Anschaffungskosten noch als (Sonder-)Werbungskosten steuerlich geltend machen. Der Bundesfinanzhof sah in dem Widerruf der Schenkung durch die Mutter gegen die Tochter keine "dingliche" Belastung des Grundstücks. (BFH, IX R 19/19) – vom 10.12.2019
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13.06.2020
Kindergeld: Auch für den arbeitslosen Nachwuchs gibt es Kohle
Die Familienkasse zahlt auch dann Kindergeld für - grundsätzlich kindergeldberechtige - volljährige Kinder, wenn die nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen. Allerdings nur dann, wenn sich das Kind tatsächlich bei der Agentur für Arbeit "Arbeit suchend" gemeldet hat, die anstehende Erwerbslosigkeit also angezeigt ist. Diese Meldung darf auch dann nicht fehlen, wenn das Kind arbeitsunfähig krank ist. Das gelte jedenfalls dann, wenn der Gesundheits- (beziehungsweise Krankheits-)Zustand eine Meldung nicht unmöglich macht. (Hier wurde einem knapp 20jährigen Mann von seinem Arbeitgeber - einer Zeitarbeitsfirma - während seiner Arbeitsunfähigkeit gekündigt. Weil es sich bei der Krankheit des Mannes aber "nur" um eine Quetschung der Hand gehandelt hatte, war es ihm nicht unmöglich, sich bei der Arbeitsagentur zu melden. Das tat er erst 10 Monate nach der Kündigung. Die Familienkasse durfte für diesen Zeitraum das bereits gezahlte Kindergeld zurückfordern.) (BFH, III R 19/15) – vom 07.07.2016
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10.06.2020
Werbungskosten: Auch nachträglich darf ein Verlust aberkannt werden
Das Niedersächsische Finanzgericht hat entschieden, dass (hohe) Verluste aus der Vermietung einer Immobilie auch rückwirkend steuerlich "aberkannt" werden dürfen. Werden der Finanzbehörde nachträglich Umstände bekannt, aus denen sich „die bereits bei Abschluss des Mietvertrags bestehende Absicht einer späteren unentgeltlichen Übertragung des Vermietungsobjektes an die Mieter ergibt“, so dürfen bestehende Bescheide geändert werden. In dem konkreten Fall vor dem Niedersächsischen Finanzgericht hatte ein Mann ein Einfamilienhaus, das er kurze Zeit zuvor von seiner Mutter im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übertragen bekommen hatte, an seinen Sohn und seine Schwiegertochter vermietet, nachdem er es umfangreich saniert hatte. Wenige Jahre später übertrug er das Haus ebenfalls im Wege der vorweggenommenen Erbfolge auf seinen Sohn. Das Finanzamt, das die hohen Werbungskosten zunächst anerkannt hatte, erfuhr von dieser unentgeltlichen Übertragung erst später und ging deswegen von „einer von vorn herein nur begrenzten Mietzeit und einer fehlenden Überschusserzielungsabsicht“ aus und änderte die Einkommensteuerbescheide. Das Argument, die Übertragung auf den Sohn beruhte „auf einem später gefassten Entschluss aufgrund neuer Umstände" (Geburt eines Enkels, finanzielle Engpässe), zog nicht. (Niedersächsisches FG, 9 K 112/18)
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09.06.2020
Steuerrecht: 130.000 Euro Einnahmen - aber keine Zahlung an das Finanzamt
Hat ein Ehepaar in seiner Steuererklärung korrekt 128.600 Euro als Einnahmen aus selbstständiger Tätigkeit eingetragen (zusätzlich Einkünfte aus einer Arbeitnehmer-Tätigkeit der Ehefrau), wurde der Betrag von 128.600 Euro beim Finanzamt aber versehentlich nicht übernommen (so dass sich sogar eine Erstattung in Höhe von 22.200 € ergab), so darf das Finanzamt den bestandskräftigen Bescheid nicht mit dem Hinweis darauf korrigieren, es habe sich um ein "mechanisches Versehen" gehandelt. Der Bundesfinanzhof sah das anders, weil der Fehler letztlich bei einer Sachbearbeiterin lag, die trotz einer Warnmeldung des Systems keine weitere "Sachaufklärung" durchgeführt hatte. Es sei dann unerheblich, dass der erste Fehler tatsächlich "mechanisch" war, da die Anlage S (Einkünfte aus selbstständiger Arbeit) zwar vom Steuerpflichtigen eingereicht, beim Finanzamt aber nicht eingescannt worden ist. (BFH, VIII R 4/17) – vom 14.01.2020
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09.06.2020
Verwaltungsrecht: Es ist leichter einen «Nichtzugang» durchzusetzen als einen verspäteten Zugang
Hat ein Mann - angeblich - einen Gebührenbescheid von der Stadt für den Anschluss an die öffentliche Entwässerung nie erhalten (und dementsprechend nicht gezahlt), so kann die Stadt (hier fast 5 Jahre) später nicht durchsetzen, die Gebühren plus Säumniszuschläge für die lange Zeit einkassieren zu dürfen. In dem konkreten Fall wurden aus ursprünglich knapp 2.100 Euro mehr als 3.300 Euro. Das Verwaltungsgericht Lüneburg sah zwar keine Gründe, warum der Bescheid der Stadt nicht zugegangen sein sollte (zumal die Bescheide davor auch alle angekommen sind). Allerdings hatte es (Rest)-Zweifel, die zu Lasten der Gemeinde gehen. Es bedürfe "keiner besonderen Substantiierung des Nichterhalts des Schriftstücks, wenn keine konkreten Anhaltspunkte für einen tatsächlichen Erhalt vorliegen". (VwG Lüneburg, 3 B 6/20) – vom 09.04.2020
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05.06.2020
Steuerrecht: Geld aus der Corona-Soforthilfe ist nicht für Gläubiger gedacht
Hat der Betreiber eines Reparaturbetriebes die Soforthilfe für Kleinstunternehmer und Solo-Selbstständige im Rahmen der Corona-Pandemie auf sein Konto überwiesen bekommen (hier: in Höhe von 9.000 €), so darf die Bank die Auszahlung an ihn auch dann nicht verweigern, wenn das Konto wegen Umsatzsteuerschulden mit einer Pfändungs- und Einziehungsverfügung belastet ist. Die Corono-Soforthilfe wird nur dafür gezahlt, finanzielle Notlagen von Selbstständigen oder kleinen Unternehmen eben im Zusammen mit der Corona-Krise zu mildern. Gläubigeransprüche sollen damit nicht bedient werden. (FG Münster, 1 V 1286/20) - vom 13.05.2020
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03.06.2020
Umsatzsteuer: Eine Mitgliedschafts-Aktion kostet 19 Prozent
Bietet der Betreiber eines Bio-Supermarktes seinen Kunden an, gegen Zahlung eines bestimmten Betrages (je nach Einkommen und Familienstand zwischen 10 und 20 € monatlich) als "Mitglied" Waren vergünstigt einkaufen zu können, so ist diese "selbstständige Leistung" mit dem Regelsteuersatz in Höhe von 19 Prozent zu besteuern. Der Betreiber kann nicht darauf verweisen, dass es sich bei der "Mitgliedschaft-Aktion" lediglich um eine "Nebenleistung" handele, die nur mit dem ermäßigten Steuersatz in Höhe von 7 Prozent zu versteuern sei. Die Tatsache, dass mehr als 80 Prozent der Waren des Ladens an sich mit dem ermäßigten Steuersatz über die Theke gehen, könne zu keinem anderen Ergebnis führen. (BFH, XI R 21/18) – vom 18.12.2019
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29.05.2020
Steuerrecht: Ein alter Benz und einer neuer Fiat sind steuerlich vergleichbar
Besitzt ein Kommanditist privat einen Mercedes Benz (Baujahr 1997) und wird ein Firmenwagen neu angeschafft (hier ein Fiat Doblo Kastenwagen), der auch privat genutzt werden darf, so gehen die Finanzbehörden bei der steuerlichen Behandlung "nach allgemeiner Lebenserfahrung davon aus", dass der Wagen auch tatsächlich privat genutzt wird. Dieser so genannte Anscheinsbeweis kann erschüttert werden, wenn für Privatfahrten ein weiteres Fahrzeug zur uneingeschränkten Nutzung zur Verfügung steht, welches "in Status und Gebrauchswert vergleichbar ist". In dem konkreten Fall sah das Finanzamt das nicht als gegeben an. Das Privatfahrzeug sei weder in Bezug auf den Gebrauchswert (kein variables Sitzkonzept, geringeres Kofferraumvolumen, veraltete Technik aufgrund des Alters, höhere Laufleistung, geringerer Sicherheitsstandard, größere Reparaturanfälligkeit) noch im Hinblick auf den Status vergleichbar. Das Niedersächsische Finanzgericht sah das anders. Unter dem Begriff "Gebrauchswert" sei der Wert einer Sache hinsichtlich ihrer Brauchbarkeit und ihrer Eignung für bestimmte Funktionen und Zwecke (Nutzwert) zu verstehen. Die Vergleichbarkeit der Fahrzeuge sei gegeben - eine Privatnutzung sei nicht zu versteuern. (Niedersächsisches FG, 9 K 104/19) – vom 19.02.2020
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28.05.2020
Steuerrecht: Werden Aktien auf «0» gesetzt, so ist das ein anzuerkennender Verlust
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass ein Aktionär auch dann einen Verlust erleidet, den er steuerlich geltend machen kann, wenn ihm Aktien ohne Zahlung einer Entschädigung entzogen worden sind, indem in einem Insolvenzplan das Grundkapital der Aktiengesellschaft auf „0“ herabgesetzt und das Bezugsrecht des Aktionärs für eine anschließende Kapitalerhöhung ausgeschlossen wurde. In dem konkreten Fall ging es um fast 40.000 Aktien, die für einen Preis von rund 36.000 Euro gekauft worden waren. Der börsliche Handel der Altaktien wurde eingestellt. Der Käufer der Wertpapiere erhielt für den Untergang der Aktien keine Entschädigung, so dass ein Verlust in Höhe der ursprünglichen Anschaffungskosten entstand, den das Finanzamt aber nicht anerkennen wollte - muss das aber. Der BFH hat entschieden, dass der Entzug der Aktien als „steuerbarer Aktienveräußerungsverlust“ anzuerkennen sei. Der Untergang der Aktien stelle zwar keine Veräußerung dar. Das Gesetz weise insoweit aber eine planwidrige Regelungslücke auf, die im Wege der Analogie zu schließen sei. (BFH, VIII R 34/16) – vom 03.12.2019
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28.05.2020
Gewerbesteuer: Vermieten und verkaufen können die Vergünstigung kosten
Ein weiteres Urteil des Bundesfinanzhofs zur "erweiterten Kürzung des Gewerbeertrags". Grundsätzlich ist es so: Verwaltet ein "reines Grundstücksunternehmen" ausschließlich Grundbesitz, so hat der Betrieb Anspruch auf die so genannte erweiterte Gewerbesteuerkürzung, so dass eine Gewerbesteuerentlastung erreicht werden kann. Es ist unschädlich, wenn daneben noch eigenes Kapitalvermögen verwaltet wird, Ein- oder Zweifamilienhäuser oder Eigentumswohnungen gebaut und verkauft oder Bauten betreut werden. In dem konkreten Fall ging es um eine GmbH, die ein Grundstück mit einem Warenhaus, einer Ladenzeile und einer Tankstelle vermietet hat. Dabei wurden die so genannten Betriebsvorrichtungen ("Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören") unterschiedlich behandelt. Die des Warenhauses wurden an den Mieter verkauft, die der Tankstelle (Tanks, Leitungen, Zapfsäulen) dagegen vermietet. In einer solchen Konstellation darf das Finanzamt die Kürzung verweigern. Begründung: "Die Mitvermietung der Betriebsvorrichtungen stellt sich nicht als zwingend notwendiger Teil einer wirtschaftlich sinnvoll gestalteten eigenen Grundstücksverwaltung und -nutzung dar". (BFH, III R 36/17) – vom 18.12.2019
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26.05.2020
Kindergeld: Ein «Baustein der Personalentwicklung» kostet den Anspruch
Schließt ein junger Mann seine Ausbildung zum Bankkaufmann ab und arbeitet er Vollzeit in dem Beruf bei seinem Ausbildungsbetrieb, so sind seine Eltern nicht (mehr) kindergeldberechtigt, wenn er parallel zu seiner Tätigkeit ein Bankfachwirt-Studium aufnimmt, das er am Feierabend und am Wochenende durchführt. Das gelte auch dann, so das Niedersächsische Finanzgericht, wenn die Zulassung zu diesem Studium nur mit einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder mit einer Berufserfahrung von mindestens drei Jahren möglich ist. Es handelt sich nicht mehr um eine "erweiterte Erstausbildung", sondern um eine Weiterbildungsmaßnahme. Außerdem war das Studium hier als ein "Baustein der Personalentwicklung" zu qualifizieren, so dass ein Anspruch auf Kindergeld nicht besteht. (Niedersächsisches FG, 13 K 171/17) - vom 12.11.2019
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26.05.2020
Umsatzsteuer: Vereinnahmt die Bank Zahlungseingänge, so kann sie in der Haftung landen
Hat eine GmbH mehrere Konten bei einer Bank, die regelmäßig "überzogen" sind, und gehen auf diese Konten Gelder ein, die aus Rechnungen aus der Vergangenheit resultieren, so muss die Bank für die Umsatzsteuerbeträge haften, die aus den auf die überzogenen Konten eingegangenen (und an die Bank abgetretenen) Zahlungseingängen resultierten und von der GmbH nicht ans Finanzamt abgeführt werden konnten, weil sie inzwischen insolvent war. Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass die Bank als "Abtretungsempfängerin" im Sinne der Haftungsnorm anzusehen sei. Sie habe schließlich Zahlungen aus den abgetretenen Forderungen vereinnahmt. (FG Münster, 5 K 2400/17 U) – vom 23.04.2020
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20.05.2020
Steuerrecht: Weihnachtsmarkt kann Steuererleichterung kosten
Ist eine GmbH ausschließlich mit der Vermietung und Verpachtung eigener Gebäude und Grundstücke befasst, so kann grundsätzlich Anspruch auf die so genannte erweiterte Gewerbesteuerkürzung bestehen - mit der Folge, dass der Betrieb bei der Gewerbesteuer entlastet werden kann. Betreibt diese GmbH jedoch an drei Tagen im Jahr vier Weihnachtsmarktstände auf einem kommerziellen Markt, so kann das die Steuervergünstigung kosten. Denn um in den Genuss dieser Steuererleichterung zu kommen, sind (neben wenigen katalogisierten unschädlichen Nebentätigkeiten) alle weiteren wirtschaftlichen Aktivitäten durch das Grundstücksunternehmen fernab der Vermietung, Verpachtung und Verwaltung des Grundbesitzes zu unterlassen. (FG Münster, III R 36/17) – vom 21.01.2020
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19.05.2020
Kindergeld: Laufen Ausbildung und Studium parallel, dann wird es kompliziert
Beginnt eine Abiturientin nach dem Schulabschluss eine Ausbildung zur Industriekauffrau, die sie erfolgreich abschließt, so muss die Familienkasse genau prüfen, ob der ein halbes Jahr vor Ende der Ausbildung parallel dazu aufgenommene Bachelor-Studiengang "Business Administration" kindergeldschädlich ist. Hier wurde dem Vater das Kindergeld mit dem Zeitpunkt des Studienbeginns gestrichen - das Finanzgericht widersprach dem. Der Bundesfinanzhof hat schließlich deutlich gemacht, dass zu prüfen sei, ob die junge Frau nach Abschluss der Ausbildung zur Industriekauffrau bereits als Vollzeitbeschäftigte in den von ihr angestrebten Beruf eintrat und das seit dem parallel zur Berufstätigkeit betriebene Bachelorstudium nicht mehr als Teil einer einheitlichen Erstausbildung, sondern als berufsbegleitende Weiterbildungsmaßnahme durchgeführt wurde. Es wird die Frage zu klären sein, "ob das Bachelorstudium dem Beschäftigungsverhältnis untergeordnet war, oder umgekehrt das Beschäftigungsverhältnis dem Studium." (Die Vorinstanz muss sich nochmal mit dem Fall beschäftigen.) (BFH, III R 72/18) – vom 23.01.2020
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18.05.2020
Steuerrecht: Leistungen aus einem «Vertreterversorgungswerk» sind gewerblich
Erhält eine ehemaliger Versicherungsvertreter aus dem so genannten Vertreterversorgungswerk eine Berufsunfähigkeitsrente, weil er seine Tätigkeit krankheitsbedingt aufgeben musste, so sind die Zahlungen (hier ging es um rund 18.000 € pro Jahr) als Einkünfte aus Gewerbebetrieb voll zu versteuern. Sie können nicht als Renteneinkünfte mit einem geringen Ertragsanteil besteuert werden. Die Zahlungen sind als nachträgliche Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu behandeln, da die Zahlungen mit der ehemaligen gewerblichen Tätigkeit als Versicherungsvertreter in einem engen wirtschaftlichen Zusammenhang stehen. (FG Nürnberg, 6 K 1733/18) – vom 25.07.2019
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15.05.2020
Steuerrecht: Zunächst muss herausgefunden werden, was Kryptogeld genau ist
Weil noch nicht eindeutig klar ist, wie die so genannte Kryptowährung (das sind digitale Zahlungsmittel, die auf kryptographischen Werkzeugen wie Blockchains und digitalen Signaturen basieren) als Wirtschaftsgut zu qualifizieren ist, dürfen die Finanzämter Erträge aus dem Handel mit solchen Vermögenswerten nicht einfach besteuern. Das Finanzgericht Nürnberg hat deutlich gemacht, dass zunächst „vollständig und zutreffend“ der Sachverhalt aufgeklärt werden müsste, über den überhaupt steuerlich zu entscheiden ist. Das Gericht hat in einem Fall die Aussetzung der Vollziehung der Besteuerung von Erträgen aus Kryptowährungen angeordnet. (FG Nürnberg, 3 V 1239/19) – vom 08.04.2020
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13.05.2020
Steuerrecht: Rückgängig gemachtes «Schrottimmobilien-Darlehen» muss nicht versteuert werden
Hat ein Wohnungseigentümer eine so genannte Schrottimmobilie über ein Bankdarlehen finanziert, und erzielt er mit der Bank einen Vergleich, um das Kreditgeschäft rückabzuwickeln, so ist der ihm erlassene Teil des Darlehens nicht zu versteuern. Das hat das Finanzgericht Baden-Württemberg in einem Fall entschieden, in dem ein Mann eine Wohnung für 145.000 Euro gekauft hatte, die laut späterem Gutachten aber lediglich 68.000 Euro wert gewesen ist. Der Käufer und die Bank einigten sich im Rahmen eines Vergleiches auf eine Einmalzahlung in Höhe von 88.000 Euro. Das Finanzamt sah darin eine Rückzahlung von Schuldzinsen und setzte Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung an. Dem widersprach das Gericht, weil es sich bei dem Vergleich nicht um eine echte "Rückabwicklung des Kaufs" handelte (der Mann hatte die Wohnung außerdem auch behalten). (FG Baden-Württemberg, 13 K 1991/17) – vom 26.07.2019
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12.05.2020
Steuerrecht: Seemann mit Wohnsitz in Deutschland zahlt auch für zypriotische Gelder an Olaf Scholz
Der Kapitän eines Seeschiffes, dessen Arbeitgeber seinen Sitz auf Zypern hat, muss in Deutschland Steuern auf seine Einkünfte zahlen, wenn der Seemann seinen Wohnsitz in der Bundesrepublik hat. Der Kapitän übte seine Tätigkeit auf einem Schiff aus, das auf den Bahamas registriert ist. Ungeachtet der abkommensrechtlichen Freistellung kann eine Besteuerung im Inland durchgeführt werden, wenn die Einkünfte in dem anderen Staat nur deshalb nicht steuerpflichtig sind, weil sie von einer Person bezogen werden, die in diesem Staat nicht aufgrund ihres Wohnsitzes unbeschränkt steuerpflichtig ist. Das war hier der Fall: Nach zypriotischem Recht ist die Heuer für die Tätigkeit auf in Zypern registrierten Schiffen steuerfrei, während die Tätigkeit auf nicht in Zypern registrierten Schiffen, im Streitfall auf den Bahamas, nur bei beschränkt steuerpflichtigen Seeleuten nicht besteuert wird. (FG Hamburg, 6 K 206/18) – vom 01.10.2019
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10.05.2020
Umsatzsteuer: Trauerfeiern sind nicht gewerblich
Hat eine Gemeinde eine Trauer- und Leichenhalle sowie ein so genanntes Abschiedshaus verpachtet, und darf der Pächter den Bürgern, die die Räumlichkeiten nutzen (müssen), dafür festgeschriebene Entgelte abnehmen, so sind diese Einkünfte nicht umsatzsteuerpflichtig. Das Finanzamt darf die Einnahmen nicht als "sonstige Leistungen" besteuern. Das Finanzgericht Münster hat deutlich gemacht, dass es sich um eine steuerfreie Grundstücksvermietung handelt. Bei der Überlassung von Trauer- oder Leichenhallen liege kein "gewerblicher Zweck" vor. Auch sei eine "Betriebsvorrichtung" zu verneinen. (FG Münster, 15 K 2858/15 U) – vom 29.01.2019
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07.05.2020
Steuerrecht: «Gefünftelt» werden darf nur, wenn die Leistung in einer Summe kommt
Erhält ein in den Ruhestand versetzter Mitarbeiter aus einem berufsständischen Versorgungswerk eine Rentenzahlung, so ist diese grundsätzlich wie eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu versteuern - also mit einem bestimmten Prozentsatz, der für das Jahr des Rentenbeginns gesetzlich festgesetzt ist (für das Jahr 2020 gelten 80 %). Erhalt der Rentner diese Zahlung allerdings als einmalige Kapitalzahlung, so kann sie nach der "Fünftel-Regelung" auf fünf Jahre gestreckt versteuert werden. Der Bundesfinanzhof hat dazu allerdings entschieden, dass diese Vergünstigung nur angewendet werden darf, wenn die Summe tatsächlich in einer einzigen Zahlung (also in einem Veranlagungszeitraum) überwiesen wird. Kommt das Geld über zwei Veranlagungszeiträume, so gilt der ermäßigte Steuersatz nicht. (BFH, X B 155/18) – vom 19.08.2019
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06.05.2020
Steuerrecht: Für Witwen- oder Witwerrenten gelten andere Freibeträge
Rentner haben (seit der Rentensteuerreform 2005) im Regelfall einen individuellen Freibetrag, bis zu dem Rentenzahlungen steuerfrei sind. Dieser ändert sich nicht - auch nicht, wenn es regelmäßige Rentenerhöhungen gibt, die dazu führen, dass der Anteil der zu versteuernden Rente höher wird. Der Bundesfinanzhof hat zu dem Thema entschieden, dass das nicht auch für die Berechnungen bei den Witwen- oder Witwerrenten gilt. Kommt es dort nämlich wegen einer Änderung des Hinzuverdienstes zu einer Erhöhung oder Minderung der Rentenzahlung, so ist der Freibetrag dafür neu zu ermitteln. Dabei ist der Freibetrag in dem Verhältnis anzupassen, in dem der veränderte Renten-Jahresbetrag zum bisherigen Renten-Jahresbetrag steht, aus dem der ursprüngliche Rentenfreibetrag ermittelt worden ist. (BFH, X R 53/13) – vom 17.11.2015
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05.05.2020
Kindergeld: Ein krankheitsbedingter «Trägerwechsel» bringt nicht das Aus
Unterbricht eine Abiturienten, die an Bulimie und Anorexie leidet, das nach - den Prüfungen begonnene - Freiwillige Soziale Jahr (FSJ), weil sich ihr Gesundheitszustand verschlechtert, und begibt sie sich in eine Klinik, so darf die Familienkasse das dem Vater zustehende Kindergeld nicht streichen, wenn die Tochter das FSJ nach der Behandlung bei einem anderen Träger wieder aufnimmt. Die Behörde kann nicht argumentieren, dass die Ausbildung nicht lediglich unterbrochen, sondern abgebrochen worden sei. Das Hessische Finanzgericht machte deutlich, es sei "allgemein bekannt", dass für die Zeit einer Erkrankung weiterhin Anspruch auf Kindergeld bestehe. Das sei auch hier - trotz des Wechsels zu einem anderen Träger - der Fall gewesen. (Hessisches FG, 9 K 182/19) – vom 29.01.2020
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01.05.2020
Sonderausgaben: Auch getrennt kann «gemeinsam» abgezogen werden
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Ehepartner - trotz Einzelveranlagung - das Recht haben, ihre Vorsorgeaufwendungen zusammenzurechnen und dann jeweils den halben Betrag davon als Sonderausgaben vom steuerpflichtigen Einkommen abzuziehen. „Erst danach“, so der Bundesfinanzhof, „ist getrennt für jeden Ehegatten die Höchstbetragsberechnung und Günstigerprüfung durchzuführen“. (BFH, Az. III R 11/18) – vom 28.11.2019
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29.04.2020
Steuerrecht: Werden Betriebsvorrichtungen ausgesondert, bleibt es bei der Gewerbesteuerkürzung
Verwaltet ein Gewerbebetrieb ausschließlich Grundbesitz, so hat der Betrieb grundsätzlich Anspruch auf die so genannte erweiterte Gewerbesteuerkürzung, so dass "reine Grundstücksunternehmen" eine hundertprozentige Gewerbesteuerentlastung erreichen kann. Es ist unschädlich, wenn daneben noch eigenes Kapitalvermögen verwaltet wird, Ein- oder Zweifamilienhäuser oder Eigentumswohnungen gebaut und verkauft oder Bauten betreut werden. In einem Fall vor dem Bundesfinanzhof ging es um die so genannten Betriebsvorrichtungen ("Maschinen und sonstige Vorrichtungen aller Art, die zu einer Betriebsanlage gehören"
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28.04.2020
Kirchensteuer: Unkenntnis über Taufe befreit nicht von der Zahlung
Ist jemand als Kind (hier: evangelisch) getauft worden, weiß er davon aber (angeblich) nichts, und kreuzt er später als Erwachsener in der Steuererklärung an, er sei nicht kirchensteuerpflichtig, so kann er damit nicht durchdringen. Nur ein Austritt aus der Kirche könne ihn von der Steuer befreien. (FG Mecklenburg-Vorpommern, 1 K 367/17) – vom 09.07.2019
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27.04.2020
Steuerrecht: Wer die Kanzlei verkauft, kann trotz «Wiedereinstieg» Steuern sparen
Verkauft ein Steuerberater seine Kanzlei (hier je zur Hälfte an einen anderen Steuerberater und einen Rechtsanwalt), so kann er den Erlös aus dem Verkauf auch dann als "außergewöhnlich Einkünfte" begünstigt versteuern, wenn er nach dem Verkauf für die beiden Erwerber als freier Mitarbeiter tätig ist. Es sei nicht zwingend erforderlich, so der Bundesfinanzhof, bis zur Wiederaufnahme der Tätigkeit eine feste Wartezeit (oft werden in diesem Zusammenhang mindestens 3 Jahre genannt) einzuhalten. Je nach Umständen des Einzelfalls könne ein Zeitraum von zwei bis drei Jahren ausreichend sein. (BFH, VIII B 131/19) – vom 11.02.2020
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24.04.2020
Steuerrecht: Ersparte Überführungskosten sind kein geldwerter Vorteil
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass Arbeitnehmer eines Automobilherstellers ersparte Überführungskosten für einen Neuwagenkauf aus der eigenen Produktion nicht als geldwerten Vorteil zu versteuern haben. Dabei sei es unerheblich, dass Betriebsfremde sich beim Kauf eines Autos dieses Herstellers den Überführungskosten nicht entziehen können. (BFH, VI R 31/17) – vom 16.01.2020
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21.04.2020
Umsatzsteuerbescheid: Ergibt sich der Adressat aus den Umständen, so reicht das aus
Zwar ist ein Umsatzsteuerbescheid des Finanzamtes an sich „grob fehlerhaft“ und eigentlich nichtig, wenn aus dem Bescheid nicht klar ersichtlich wird, ob der Adressat (also der Steuerschuldner) eine GmbH oder deren Geschäftsführer ist. Allerdings muss der Adressat nicht ausdrücklich als solcher bezeichnet werden. Es reicht aus, wenn sich aus dem objektiven „Erklärungsgehalt“ des Bescheids „zweifelsfrei ergibt“, wer der gemeinte Adressat ist. In dem konkreten Fall war zwar „Herr M. in Firma (…)-GmbH“ angeschrieben (obwohl er selbst nicht der Steuerschuldner war). Weil es aber den Zusatz „in Firma (…)“ gab, ergebe sich, dass nicht er persönlich gemeint war. Auch wegen der Tatsache, dass der Bescheid als Folge einer Betriebsprüfung in der GmbH (und nicht bei Herrn M.) ergangen war, sei zwangsläufig von der GmbH als Adressat auszugehen. (BFH, V R 56/17) - vom 16.01.2020
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18.04.2020
Steuerrecht: Der Steuerzahler muss mitwirken
Das Finanzamt darf einen Steuerbescheid ändern, wenn „Tatsachen nachträglich bekannt geworden“ sind, die für die Höhe der zu zahlenden Steuer erheblich sind. Werden nachträglich Arbeitgeberzuschüsse zu Beiträgen an ein berufsständisches Versorgungswerk bekannt, so kann der Bescheid geändert werden. Das hat das Finanzgericht Düsseldorf entschieden. In dem Fall ging es um einen Rechtsanwalt, der Mitglied in einem Versorgungswerk und von der gesetzlichen Rentenversicherungspflicht befreit ist, wobei sein Arbeitgeber (neben dem Lohn) auch einen „zweckgebundenen Zuschuss zur Altersvorsorge“ an das Versorgungswerk zahlte. Darüber reichte der Anwalt nur einmal eine Bescheinigung beim Finanzamt ein
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16.04.2020
Steuerrecht: Wohnt die Mama noch allein, kann der Sohn keine Steuern sparen
Übernimmt der Sohn die Rechnungen eines Sozialdienstes, der Einkäufe und die Wohnungsreinigung für die auf Hilfe angewiesene Mutter tätigt (die in 100 Kilometern Entfernung wohnt), so kann er diese Kosten (hier ging es in einem Jahr um rund 1.000 €) nicht als Haushaltsnahe Dienstleistung von seiner Steuerschuld abziehen. Das gelte auch dann, wenn der Sohn tatsächlich der Rechnungsempfänger ist. Denn es sind nur Aufwendungen begünstigt, die im eigenen Haushalt entstanden sind. Würde die zu pflegende Person mit in der Wohnung des Sohnes leben, wären die Kosten für den Sozialdienst steuerlich zu berücksichtigen. (FG Berlin-Brandenburg, 3 K 3210/19) - vom 11.12.2019
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15.04.2020
Kindergeld: Unverschuldete Umorientierung geht nicht zu Lasten des Papas
Zwei zeitlich und inhaltlich zusammenhängende Ausbildungsabschnitte können auch dann zu einer "einheitlichen Erstausbildung" zusammengefasst werden und den Bezug von Kindergeld sichern, wenn das Kind sich nach Abschluss des ersten Ausbildungsabschnitts umorientieren muss und die Ausbildung anders als zunächst geplant fortsetzt. In einem Fall vor dem Bundesfinanzhof (BFH) ging es um einen jungen Mann, der nach dem Abitur eine Ausbildung bei einer Bank absolvierte und danach an einem Kolleg "seiner" Bank ein Bankfachwirt-Studium aufnehmen wollte. Weil sich das auf unbestimmte Zeit unverschuldet vom Studierwilligen verzögerte, schrieb er sich - neben seiner Beschäftigung bei der Bank - in einem Online-Studiengang "Betriebswirtschaftslehre" ein. Das nahm die Kindergeldkasse zum Anlass, das Kindergeld für seinen Vater zu streichen. Der BFH kippte das jedoch. Es sei hier eindeutig zu erkennen gewesen, dass der Sohn von Anfang an mehr anstrebte als die Tätigkeit eines "einfachen Bankkaufmanns". Er musste notgedrungen vom Plan des Studiums an dem Bankkolleg abweichen. Darin liege nicht eine nicht so gravierende Abweichung, dass das Kindergeld gestrichen werden dürfte. (BFH, III R 14/18) – vom 23.10.2019
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09.04.2020
Schenkungsteuer: Die Zinsen mindern den Wert des Nießbrauchs
Schenken Eltern ihrem Sohn ein Grundstück, das noch abbezahlt werden muss, und lassen sie sich den so genannten Nießbrauch einräumen, so mindert der Wert dieses Nießbrauchsrechts (das kann der Wohnwert sein, aber bei vermieteten Objekten auch die Mieteinnahmen) den Wert der Schenkung. Der Jahreswert des Nießbrauchrechts ist unter Abzug der Schuldzinsen für das - zum Zeitpunkt der Schenkung bestehenden - Darlehen zu ermitteln. Das gilt jedenfalls dann, wenn die Zinsen weiterhin von den Eltern gezahlt werden. (BFH, II R 4/16) – vom 28.05.2019
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09.04.2020
Steuerrecht: Der Gewinn aus einem Ticketverkauf interessiert auch den Fiskus
Hat ein Mann ein Ticket für ein Fußball-Championsleague-Endspiel (hier ging es um das Finale 2015 in Berlin) über die offizielle Webseite des Europäischen Fußballverbandes gekauft und über ein online-Ticketportal mit einem Gewinn in Höhe von knapp 2.600 Euro weiterveräußert, so muss er diesen Erlös versteuern. Er kann nicht argumentieren, der Gewinn sei nach dem Einkommensteuergesetz steuerfrei, weil dort "Veräußerungen von Gegenständen des täglichen Bereichs" ausgenommen sind. Ein solche spezielles und in einem bestimmten Personenkreis sehr begehrtes Ticket sei aber nicht ein solcher alltäglicher "Gegenstand". Vielmehr falle er unter die Besteuerung eines "anderen Wirtschaftsgutes". (BFH, IX R 10/18) – vom 29.10.2019
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08.04.2020
Werbungskosten: Aufwendungen nach einem schweren Unfall sind abzugsfähig
Erleidet eine Frau auf dem Weg von der Arbeit nach Hause einen Verkehrsunfall, bei dem sie erheblich verletzt wird, so kann sie die Aufwendungen, die sie "im Zusammenhang mit der Beseitigung oder Linderung von Körperschäden" hat, als Werbungskosten vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Das gelte jedenfalls für die Kosten, die nicht von der Berufsgenossenschaft (also im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung) übernommen werden. Solch "beruflich veranlassten Krankheitskosten" können neben der Entfernungspauschale geltend gemacht werden. (BFH, VI R 8/18) – vom 19.12.2019
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06.04.2020
Kindergeld: Bei der Kombi Deutschland/Schweiz zählt der Zahltag in der Bundesrepublik
Lebt ein Ehepaar in Deutschland, arbeiten beide jedoch in der Schweiz und erhält der Ehemann für die (hier: 2) Kinder Kinderzulagen (in Höhe von jeweils 200 Schweizer Franken
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03.04.2020
Kfz-Steuer: Die Erben dürfen für Schwerbehinderten die Befreiung beantragen
Stirbt ein schwerbehinderter Mann und stellen die Erben fest, dass er es zu Lebzeiten verpasste hatte, die - ihm zustehende – Befreiung von der Kfz-Steuer zu beantragen, so können die Erben die rückwirkende Befreiung nachholen. Das Antragsrecht geht in einem solchen Fall auf den Rechtsnachfolger über. Das Finanzamt kann nicht argumentieren, dass eine Steuerbefreiung ein höchstpersönliches Recht sei und „vererbbar“. Das Finanzgericht Baden-Württemberg sah das anders. Grundsätzlich werde die Steuerbefreiung ab dem Tag der Antragstellung gewährt. Forderungen aus dem Steuerschuldverhältnis gehen auf die Erben über, denn das Antragsrecht sei kein höchstpersönliches Recht - es hänge nicht von nicht beeinflussbaren Zufälligkeiten wie dem Tod ab. (FG Baden-Württemberg, 13 K 1012/18) – vom 18.10.2019
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01.04.2020
Steuerrecht: Eine Veranstaltung nur für Führungskräfte bringt keine Pauschale
Ist eine Betriebsfeier (hier ein Jahresabschlussfest) nur angestellten Führungskräften des Betriebes zugänglich, so darf die dafür abzuführende Lohnsteuer nicht mit dem Pauschalsteuersatz in Höhe von 25 Prozent erhoben werden. In dem konkreten Fall ging es um eine Feier, die knapp 17.000 Euro kostete und Speisen, Getränke, Dekoration und Unterhaltungsangebote einschloss. Diesen Betrag versteuerte der Arbeitgeber pauschal mit 25 Prozent - zu Unrecht. Das Finanzgericht Münster machte deutlich, dass die Aufwendungen „unstreitig zu Arbeitslohn der Teilnehmer“ führen muss. Die Pauschalbesteuerung sei nur dann möglich, wenn allen Betriebsangehörigen die Teilnahme offenstehe. Zweck der Pauschale sei es, „eine einfache und sachgerechte Besteuerung der Vorteile zu ermöglichen, die (…) im Ganzen, also von Arbeitnehmern aller Lohngruppen, anfielen". (FG Münster, 8 K 32/19) – vom 20.02.2020
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30.03.2020
Werbungskosten: Auch wenn umgeschuldet wird, bleibt die alte Verteilung
Werden Kredite, die für die Finanzierung einer - teilweise vermieteten - Immobilie aufgenommen worden sind, durch andere Darlehen ersetzt, so kann eine solche Umschuldung nicht dazu führen, dass sich der prozentuale Werbungskostenabzug ändert. Das Finanzgericht Baden-Württemberg urteilte, dass der Finanzierungszusammenhang der ursprünglichen Darlehen nicht durch die Ablösung durch Folgedarlehen verloren gehe. Das neue Darlehen ist entsprechend den Anteilen der abgelösten Darlehen aufzuteilen - und zwar in den Teil, der der Finanzierung des privaten Bereichs dient und in den, der für die Vermietung (also für die Einkünfteerzielung) steht. (FG Baden-Württemberg, 10 K 1825/17) – vom 29.10.2018
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27.03.2020
Gewerbesteuer: Rechtsanwaltstätigkeit und Datenschutzbeauftragung sind zwei Paar Schuhe
Ist ein hauptberuflich als Rechtsanwalt im IT-Bereich tätiger Mann auch als externer Datenschutzbeauftragter für verschiedene größere Unternehmen tätig, so muss er für diese externe Arbeit Gewerbesteuer bezahlen und - überschreiten die Einnahmen bestimmte Grenzen (was hier der Fall war) - darüber auch Buch führen. Er ist in einem eigenständigen, von seiner Anwaltstätigkeit abzugrenzenden Beruf tätig. Der Rechtsanwalt kann nicht argumentieren, er sei freiberuflich unterwegs und führe kein Gewerbe. Das Finanzamt stufte ihn jedoch zu Recht als Unternehmer ein. (BFH, VIII R 27/17) - vom 14.01.2020
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25.03.2020
Steuerrecht: Auch eine Tante kann eine nahestehende Person sein
Gewährt eine Unternehmergesellschaft (UG ) einer Tante der Alleingesellschafterin ein „nicht fremdübliches“ Beraterhonorar, so kann dies eine „verdeckte Gewinnausschüttung“ darstellen. Denn auch eine Tante kann - unter besonderen Umständen - eine nahestehende Person sein. Hier ging es um eine Frau, die Alleingesellschafterin der UG und gleichzeitig die Nichte der alleinigen Geschäftsführerin dieser UG war. Über das Vermögen der Tante war das Privatinsolvenzverfahren eröffnet worden und sie erhielt zunächst ein festes Gehalt in Höhe von 18.000 € pro Jahr, was später in ein (höheres) Beraterhonorar im Rahmen eines Beratervertrages umgewandelt wurde. Dieses Honorar beurteilte das Finanzamt „aufgrund der Gesamtschau der Umstände“ als verdeckte Gewinnausschüttung. Zu Recht. Die Tatsache, dass die Nichte die unterschiedlichen Anpassungen der Geschäftsführergehälter im Rahmen von Gesellschafterbeschlüssen und den Beratungsvertrag allein unterzeichnet habe sowie der Sachverhalt, dass sie die alleinige Akteurin im gesamten Unternehmensverbund gewesen ist, zeigen die besondere Nähe. (FG Münster, 10 K 3930/18) – vom 16.01.2020
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24.03.2020
Gewerbesteuer: Grundstücksunternehmen können Gewerbesteuern verkürzen
Verwaltet ein Gewerbebetrieb ausschließlich Grundbesitz, so hat er Anspruch auf die so genannte erweiterte Gewerbesteuerkürzung. Danach können reine Grundstücksunternehmen eine hundertprozentige Gewerbesteuerentlastung erreichen. Dabei ist es unschädlich, wenn daneben noch eigenes Kapitalvermögen verwaltet wird, Ein- oder Zweifamilienhäuser oder Eigentumswohnungen gebaut und verkauft oder wenn Bauten betreut werden. In einem Fall vor dem Finanzgericht (FG) Berlin-Brandenburg ging es darum, dass der Gewerbetreibende, der dieses "Steuersparmodell" nutzte, mit dem Mieter einer Immobilie (einem Konzern) in Streit geriet und gegen eine Zahlung in Höhe von 4,75 Millionen Euro das (eigentlich auf 15 Jahre angelegte) Mietverhältnis vorzeitig beendet wurde. Das Finanzamt erkannte für diese Zahlung die Gewerbesteuerkürzung mit der Begründung nicht an, die Zahlung stehe nicht in Zusammenhang mit der Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes. Das FG widersprach dem, und hält Beträge "aus und im Zusammenhang mit der Wahrnehmung mietvertraglicher Leistungsstörungsrechte" nicht für "kürzungsschädlich". (FG Berlin-Brandenburg, 6 K 6170/18) – vom 05.11.2019
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20.03.2020
Steuerrecht: Auch Langzeitvergütungen dürfen gefünftelt werden
Das Hessische Finanzgericht hat entschieden, dass auch Einnahmen, die aus so genannten Long Term Incentive-Programmen (LTI) stammen, per steuerlich günstigerer "Fünftelregelung" besteuert werden können. (Danach wird der ausgezahlte Betrag auf 5 Jahre verteilt und muss nicht in Summe in dem Jahr des Zuflusses versteuert werden.) Bei solchen LTI-Programmen handelt es sich um (überwiegend Führungskräften eingeräumte) ergebnisorientierte variable Vergütungen, die aus mehreren zurückliegenden Bemessungszeiträumen ermittelt werden. Das Hessische Finanzgericht wiedersprach hier dem Finanzamt, das die Summe nicht auf fünf Jahre verteilen wollte, weil sich der Arbeitnehmer jedes Jahr neu für eine Teilnahme an einem solchen Programm entscheiden muss (beziehungsweise entscheiden kann). (Hessisches FG, 6 K 306/18) – vom 11.04.2019
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17.03.2020
Steuerrecht: Liegt kein mechanischer Fehler vor, so darf das Finanzamt nicht berichtigen
Hat ein Mann in seiner elektronisch eingereichten Steuererklärung einen Gewinn aus dem Verkauf von Anteilen einer GmbH korrekt erklärt und alle Unterlagen vollständig eingereicht, so darf ein bestandskräftiger Steuerbescheid später nicht von der Finanzbehörde wieder "aufgemacht" werden, wenn diese einen Fehler feststellt, den ein Mitarbeiter zu verantworten hat und der auch von den "Kontrolleuren" (nach dem so genannten 6-Augen-Prinzip) nicht bemerkt worden war. Fällt die Steuererstattung zu hoch aus, so hat es dennoch damit sein Bewenden. Nur wenn es sich um Schreibfehler, Rechenfehler oder ähnlichen offenbaren Unrichtigkeiten (mechanischen Versehen) gehandelt hätte, wäre eine Berichtigung erlaubt gewesen. Wurde die Erklärung (hier als "Intensiv-Prüfung") bis zur "Zeichnung auf Sachgebietsleiterebene" aber genau unter die Lupe genommen und wurde der Fehler des Finanzamtsmitarbeiters nicht bemerkt, so bleibt der bestandskräftige Bescheid "geschlossen". (BFH, IX R 23/18) – vom 10.12.2019
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16.03.2020
Betriebsausgaben: Was nicht getrennt werden kann, wird nicht berücksichtigt
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass eine selbstständige Tagesmutter die Aufwendungen für ihr Eigenheim nicht als anteilige Betriebsausgaben geltend machen kann. Das gelte auch dann, wenn sie dort mehrere Kinder betreut. In dem konkreten Fall betreute und verpflegte die Tagesmutter vier bis fünf Kinder zu unterschiedlichen Zeiten in dem mit ihrem Ehemann gemeinsam bewohnten Einfamilienhaus. In der Einkommensteuererklärung machte sie „anteilige betriebliche Gebäudeaufwendungen“ (Renovierungskosten, Kosten für eine neue Kücheneinrichtung, Schuldzinsen für den Hauskauf und Abschreibung für Abnutzung des Gebäudes) für die Tätigkeit als Tagesmutter geltend. Das Finanzamt berücksichtigte die - über die Pauschalen hinausgehenden - Aufwendungen nicht, weil sie betrieblich und privat veranlasst seien. Es gebe keinen sachgerechten Aufteilungsmaßstab. Das Haus werde abwechselnd betrieblich und privat genutzt - auch eine zeitliche Zuordnung sei nicht möglich. (FG Baden-Württemberg, 8 K 751/17) – vom 07.05.2019
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13.03.2020
Erbschaftsteuer: Für zwei Erbfälle gibt es zweimal die Pauschale
Die so genannte Erbfallkostenpauschale (in Höhe von 10.300 €) ist auch einem Nacherben zu gewähren, der zwar nicht die Beerdigungskosten, aber andere (wenn auch geringfügige) mit der Abwicklung des Erbfalls entstandene Aufwendungen getragen hat. In dem konkreten Fall vor dem Finanzgericht Münster ging es um eine Frau, die Nacherbin ihrer verstorbenen Tante wurde, die kurz vor dem Ehemann (der Vorerbe war) gestorben ist. Die Nichte beantragte die Erbfallkostenpauschale mit der Begründung, sie habe die Beerdigungskosten ihrer Tante sowie weitere Abwicklungskosten hinsichtlich des Nachlasses getragen. (Hier legte sie eine Rechnung des Amtsgerichts über 40 € für die Erteilung des Erbscheins und die Testamentseröffnung vor, jedoch keinen Nachweis über die Beerdigungskosten.) Das Finanzamt berücksichtige die Erbfallkostenpauschale nicht - zu Unrecht. Von der Erbfallkostenpauschale werden neben den Beerdigungskosten auch die unmittelbar im Zusammenhang mit der Abwicklung und Regelung des Erwerbs entstandenen Kosten umfasst. Der Erwerber muss lediglich nachweisen, dass ihm derartige Kosten entstanden sind - egal in welcher Höhe. Es handele sich außerdem um zwei Erwerbsvorgänge: zum einen um den Erwerb des Vorerben beim Tod des Erblassers und zum anderen um den Erwerb des Nacherben beim Tod des Vorerben. (FG Münster, 3 K 3549/17) – vom 24.10.2019
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13.03.2020
Steuerhinterziehung: Bei gemeinsamer Sache sitzen auch «Schuldlose» mit im Boot
Ohne auf die Einzelheiten der besonderen Konstellation eine Falles einzugehen, der vor dem Finanzgericht Düsseldorf verhandelt wurde, lässt sich sagen: Jeder, der im Rahmen seiner Tätigkeit "dabei war, als Steuern hinterzogen worden sind", der kann für die Forderungen des Fiskus einstehen müssen. Das Finanzamt kann sich mit seinen Forderungen ohne jede Begründung an den zahlungskräftigsten Schuldner wenden. Wer gemeinschaftlich mit anderen Steuern hinterzieht, der haftet für die gesamten verkürzten Steuern. Hier war nicht klar geworden, ob eine Frau, die mit einem Geschäftspartner eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gegründet hatte, überhaupt von den Machenschaften des Partners wusste. (FG Düsseldorf, 10 K 1908/15) – vom 29.10.2019
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11.03.2020
Kfz-Leasing: Der Fiskus darf eine Sonderzahlung fiktiv umlegen
Hat ein Selbstständiger ein Auto als Firmenwagen geleast und wendet er die 1-Prozent-Methode an (1 % des Brutto-Listen-Neuwagenpreises wird als geldwerter Vorteil auf das steuerpflichtige Einkommen aufgeschlagen), so kann er sich nicht dagegen wehren, wenn das Finanzamt eine von ihm geleistete Sonderzahlung auf die Gesamtlaufzeit des Leasingvertrages umlegt. Die Sonderzahlung hatte das Ziel, den Neuwagenpreis zu drücken, wodurch dann auch das steuerpflichtige Einkommen geringer ausfällt. Das Finanzgericht Rheinland-Pfalz gab dem Finanzamt Recht. (FG Rheinland-Pfalz, 3 K 1681/19) – vom 10.12.2019
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10.03.2020
Steuerrecht: Attac ist nicht gemeinnützig
Stellt sich heraus, dass nicht alle Aktivitäten des deutschen Trägervereins der globalisierungskritischen Organisation Attac dem übergeordneten gemeinnützigen Zweck dienen, so kann der Verein auch nicht als gemeinnützig gelten - und damit die steuerlichen Vorteile nicht in Anspruch nehmen. Hier erkannte das Gericht bei einzelnen durchgeführten Maßnahmen und Aktionen "vorrangig konkrete politische Forderungen", die von den in der Satzung des Vereins genannten gemeinnützigen Zwecken nicht erfasst sind. (Hessisches FG, 4 K 179/16) – vom 26.02.2020
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09.03.2020
Werbungskosten: Eine Wohnung «mit Sinn» kann steuerlich voll geltend gemacht werden
Muss ein Arbeitnehmer einen zweiten Haushalt führen, um dem Beruf nachgehen zu können, so kann er die Kosten dafür im Rahmen der doppelten Haushaltsführung als Werbungskosten vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Allerdings benötigt er dazu eine so genannte erste Tätigkeitsstätte als Anlaufstelle zu Beginn der Arbeit. Das Finanzgericht Hamburg hat einer Arbeitnehmerin den Abzug der Kosten für eine zweite Wohnung genehmigt, obwohl sie gar keine erste Tätigkeitsstätte hat. Wie ist das möglich? Die Beraterin war dienstlich sehr viel unterwegs und fast täglich am Flughafen oder Hauptbahnhof (hier in Hamburg). Sie hatte ein Haus in rund 120 Kilometer Entfernung zur Hansestadt als Erstwohnsitz und Lebensmittelpunkt - und eine Wohnung in Hamburg. Die Kosten dafür durfte sie trotz der nicht vorhandenen ersten Arbeitsstätte steuerlich ansetzen. Sie kann - wie bei Hotelübernachtungen - die Aufwendungen für Kaltmiete, Nebenkosten und unter Umständen für die Zweitwohnungssteuer als Übernachtungskosten im Rahmen einer Auswärtstätigkeit geltend machen. (FG Hamburg, 6 K 35/19) – vom 24.10.2019
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06.03.2020
Haushaltsnahe Dienstleistung: Wer der Mama hilft, hilft nicht zwingend beim Steuern sparen
Putzt die erwachsene Tochter einer Frau und hilft sie der Mutter wöchentlich beim Einkaufen, so kann die Mama, die ihrer Tochter die Fahrtkosten dafür erstattete, diese nicht als haushaltsnahe Dienstleitung von der Steuerschuld abziehen. Das Finanzgericht des Saarlandes hat entschieden, dass derartige Leitungen, die Partner oder Kinder erbringen, selbst dann nicht abgezogen werden können, wenn sie bezahlt werden. Denn dabei handele es sich um familiäre Verpflichtungen, die nicht vertraglich geregelt werden können. Zwar könne eine Ausnahme darin liegen, wenn das Kind nicht mehr im Haushalt lebt. Dann aber muss ein Vertrag geschlossen werden, dessen Gestaltung und Durchführung dem zwischen Fremden Üblichen entspricht (was hier aber nicht festgestellt werden konnte.) (FG des Saarlandes, 1 K 1105/17) – vom 15.05.2019
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05.03.2020
Außergewöhnliche Belastungen: Eine Freizeitaktivität spart keine Steuern
Befindet sich an einer Seite eines Hauses eine Terrasse, über die mit einem Rollstuhl in den Garten gefahren werden kann, so kann ein Ehepaar, das im Garten auf einer anderen Hausseite rollstuhlgerechte Umbaumaßnahmen durchführt, die Kosten dafür nicht als außergewöhnlichen Belastungen vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Solche Maßnahmen seien nicht zwangsläufig. Hier ging es um einen Bereich, auf dem sich ursprünglich Beete befanden, die durch einen schmalen Fußweg zu erreichen waren. Diesen Weg ließ das Ehepaar in eine gepflasterte Fläche umbauen und legte dort Hochbeete an – Kostenpunkt mehr als 6.000 Euro. Diese deklarierten die Ehegatten als „medizinisch notwendig“, weil der Garten zum „existenznotwendigen Wohnbedarf“ gehöre. Das Finanzamt und auch das Finanzgericht Münster sahen das anders. Abzugsfähig seien nur solche Aufwendungen, die den Zugang zum Garten und damit die Nutzung des Gartens dem Grunde nach ermöglichen. Diese Möglichkeit bestehe aber durch die vorhandene Terrasse. Der Anbau von Pflanzen stelle lediglich eine Freizeitaktivität dar, die nicht den existenznotwendigen Wohnbedarf betreffe. (FG Münster, 7 K 2740/18 E) – vom 15.01.2020
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04.03.2020
Steuerrecht: Tagesmütter unterstützen - sie sollen nicht allein erziehen
Erzielt eine Tagesmutter vom Jugendamt Einkünfte aus selbstständiger Arbeit (hier für Betreuungszeiten von Kindern zwischen 15 und 40 Stunden pro Woche), so sind diese Zahlungen nicht ausschließlich für Zwecke der Erziehung bestimmt - und deswegen nicht steuerfrei. Die Zahlungen vom Jugendamt können nicht als „Bezüge aus öffentlichen Mitteln zur Förderung der Erziehung" einsortiert werden. Zwar seien die Gelder öffentlich. Es fehle jedoch an einer unmittelbaren Förderung der Erziehung. Denn nahezu jede länger dauernde Beschäftigung mit Kindern habe „zugleich deren Erziehung zum Gegenstand“, so das Finanzgericht Münster. Nur wenn solche öffentlichen Zahlungen „ausschließlich zur Erziehung bestimmt sind“, können sie steuerbefreit werden. Weil die Tätigkeit einer Tagesmutter aber auch zum Beispiel dazu beiträgt, Eltern zu unterstützen, die Kindererziehung und Erwerbstätigkeit vereinbaren müssen, so dient die Zahlung nicht „nur“ der Erziehung. Die Tagesmutter soll die Kinder nicht anstelle der Eltern erziehen, sondern lediglich unterstützend. (FG Münster, 6 K 3334/17 E) - vom 10.10.2019
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03.03.2020
Steuerrecht: Liegt kein «mechanischer Fehler» vor, so darf das Finanzamt nicht berichtigen
Hat ein Mann in seiner elektronisch eingereichten Steuererklärung einen Gewinn aus dem Verkauf von Anteilen einer GmbH korrekt erklärt und alle Unterlagen vollständig eingereicht, so darf ein bestandskräftiger Steuerbescheid später nicht von der Finanzbehörde wieder "aufgemacht" werden, wenn diese einen Fehler feststellt, den ein Mitarbeiter zu verantworten hat und der auch von den "Kontrolleuren" (nach dem so genannten 6-Augen-Prinzip) nicht bemerkt worden war. Fällt die Steuererstattung zu hoch aus, so hat es dennoch damit sein Bewenden. Nur wenn es sich um Schreibfehler, Rechenfehler oder ähnlichen offenbaren Unrichtigkeiten (mechanischen Versehen) gehandelt hätte, wäre eine Berichtigung erlaubt gewesen. Wurde die Erklärung (hier als "Intensiv-Prüfung") bis zur "Zeichnung auf Sachgebietsleiterebene" aber genau unter die Lupe genommen und wurde der Fehler des Finanzamtsmitarbeiters nicht bemerkt, so bleibt der bestandskräftige Bescheid "geschlossen". (BFH, IX R 23/18) – vom 10.12.2019
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28.02.2020
Steuerrecht: Wer ein defektes Blockheizkraftwerk kauft, kann keine Steuern sparen
Erwirbt ein Vermieter ein gebrauchtes Blockheizkraftwerk (BHKW) und weiß er, dass es nicht funktionsfähig ist, so kann er - kommt ein Gutachter später zu dem Ergebnis, dass das BHKW gar nicht mehr in Gang gesetzt werden kann - die Abschreibung nicht als Verluste aus Vermietung steuerlich geltend machen. Er kann nicht argumentieren, dass er vorhatte, nach einer etwaigen Reparatur das Kraftwerk wirtschaftlich zu nutzen. (Hier hatte er auch die bereits laufenden Schadenersatzforderungen dem Vorbesitzer "abgekauft".) Das Finanzgericht Düsseldorf sah keine ernsthafte Einkünfteerzielungsabsicht. (FG Düsseldorf, 13 K 3082/17) – vom 26.02.2019
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27.02.2020
Steuerrecht: Wer die «Identität des Betriebs» vorübergehend aufgibt, darf nicht verrechnen
Grundsätzlich dürfen Gewerbetreibende Verluste (auch Verlustvorträge) mit Gewinnen verrechnen. Wird ein Betrieb jedoch "verpachtet" und zwischendurch die "Betriebsidentität" aufgegeben, so entfallen Verluste, die bis dahin angefallen sind und können später - wird der Pachtvertrag wieder aufgehoben - nicht mehr mit den Gewinnen verrechnet werden. Der Bundesfinanzhof hat einen Fall an das Finanzgericht zurückverwiesen, um nochmal genau die Konstellation der zwischenzeitlichen Um- und Rückstrukturierungen des Betriebes unter die Lupe nehmen zu lassen. (BFH, IV R 59/16) – vom 30.10.2019
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26.02.2020
Steuerrecht: Darf ein Arbeitszimmer auch noch nach Fristablauf zugeordnet werden?
Ein gewerblicher Gerüstbauer, der für sich ein Einfamilienhaus errichtet hat, kann steuerlich grundsätzlich ein Arbeitszimmer anerkannt bekommen, das er in dem Haus eingerichtet hat. Gibt er das allerdings nicht schon in der Umsatzsteuer-Voranmeldung an, sondern erst in der Umsatzsteuer-Jahreserklärung (die er auch noch verspätet nach Ablauf der gesetzlichen Frist einreicht), so kann die Anerkennung für das Jahr versagt werden. (Der Bundesfinanzhof legt den Fall dem Europäischen Gerichtshof vor, um prüfen zu lassen, ob "ein Mitgliedstaat eine Ausschlussfrist für die Zuordnung zum Unternehmensvermögen vorsehen darf".) (BFH, XI R 3/19) – vom 18.09.2019
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25.02.2020
Umsatzsteuer: Opernkarten für Hotelgäste sind frei
Besorgt ein Hotel zwar auf eigenem Namen, jedoch auf Rechnung des Gastes, der den Auftrag gegeben hat, Opernkarten, so ist das eine "umsatzsteuerfreie Besorgungsleistung". Das gelte jedenfalls dann, wenn die Umsätze der Oper umsatzsteuerfrei sind. Die Leistung des Hotels ist so zu besteuern, wie die Leistungen der Oper. (BFH, XI R 16/16) – vom 25.04.2020
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24.02.2020
Steuerrecht: Zahlt der Arbeitgeber für Werbung am Auto, so ist das Arbeitslohn
Zahlt ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern für die Anbringung eines mit Werbung für die Firma versehenen Kennzeichenhalters ein Entgelt, so ist das Arbeitslohn und damit lohnsteuerpflichtig. Wurde die Lohnsteuer nicht abgeführt, so kann der Arbeitgeber - wird das Versäumnis später entdeckt - dafür in Haftung genommen werden. Die "betriebsfunktionale Zielsetzung, Werbung zu betreiben, habe nicht eindeutig im Vordergrund gestanden", so das Finanzgericht Münster. Es fehle eine "konkrete Vertragsgestaltung", die die Förderung des Werbeeffekts sichergestellt hätte. (FG Münster, 1 K 3320/18 L) – vom 03.12.2019
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21.02.2020
Umsatzsteuer: Separater «Stellplatzmarkt» darf auch separat besteuert werden
Hat ein Bauunternehmer ein zweiflügliges Gebäude errichtet und dazwischen einen Garagenkomplex mit eigenständigem Zugang gebaut, so ist die Vermietung der Stellplätze nicht als "untrennbare Nebenleistung zur Wohnungsvermietung" - und damit umsatzsteuerfrei - anzusehen. Es fehle der räumliche Zusammenhang zwischen der steuerfreien Vermietung der Wohnungen und der steuerpflichtigen Vermietung der Stellplätze. Außerdem gibt es für die Vermietung von Wohnungen und von Stellflächen jeweils einen eigenständigen Markt. (Thüringer FG, 3 K 246/19) – vom 27.06.2019
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20.02.2020
Steuerrecht: Nur was wirklich selbst bewohnt wird, bleibt beim Verkauf steuerfrei
Grundsätzlich gilt, dass Einkommensteuer auf den Gewinn aus einem Verkauf einer nicht selbst genutzten Wohnung fällig wird, wenn zwischen An- und Verkauf nicht mindestens zehn Jahre Zeit liegen. Wird die Wohnung selbst genutzt, so bleibt die Wohnung steuerfrei. Hat eine Frau ein Grundstück mit einem Haupt- und einem Nebengebäude im Rahmen einer Zwangsversteigerung erworben, überträgt sie das sechs Jahre später auf ihre Tochter, die in dem Nebengebäude wohnt und das ganze Grundstück ein Jahr später verkauft, so ist der Gewinn daraus - zum Teil - steuerpflichtig. Die Tochter kann nicht argumentieren, sie habe das komplette Grundstück selbst genutzt, weil sie das Haupthaus ihrer Mutter unentgeltlich zu Wohnzwecken überlassen hatte. Es fehle die persönliche Nutzung. (BFH, IX R 8/18) – vom 03.09.2019
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19.02.2020
Umsatzsteuer: Wer kein Unternehmer ist, der zahlt auch keine Steuer
Ein Mitglied eines Aufsichtsrates einer Aktiengesellschaft, das auch gleichzeitig leitender Angestellter der Gesellschaft ist, ist nicht als Unternehmer tätig, wenn es aufgrund einer nicht variablen Festvergütung kein Vergütungsrisiko trägt. In dem konkreten Fall ging es um einen Angestellten und Aufsichtsrat in Personalunion, der nach der Satzung für seine Tätigkeit eine jährliche Festvergütung in Höhe von 20.000 Euro (oder einen „Zeitanteil“ davon) bezog. Er wehrte sich dagegen, als Mitglied des Aufsichtsrats als Unternehmer zu gelten und in dieser Eigenschaft umsatzsteuerpflichtig zu sein. Mit Erfolg. Weil er kein Vergütungsrisiko trage, habe er auch keine Unternehmereigenschaft. (BFH, V R 23/19) – vom 27.11.2019
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18.02.2020
Umsatzsteuer: Pferdekutschen können wie Taxis behandelt werden
Der Betreiber einer Pferdekutsche auf einer autofreien Insel in der Nordsee hat das Recht, steuerlich den Taxilizenz-Inhabern gleichgestellt und mit dem ermäßigten Steuersatz zur Umsatzsteuer (in Höhe von 7 %) herangezogen zu werden. Bietet der Fuhrunternehmer mit Kutschen im Rahmen seiner „Inseltaxis“ (unter anderem zum Flughafen) Personen- und Gepäckbeförderung zu festen Tarifen an, so handelt es sich um ein mit Taxen vergleichbares Angebot. Das Finanzamt kann nicht argumentieren, die Steuervergünstigung gelte nur für die Beförderung mit PKW „im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes“. Der Bundesfinanzhof: „Auch die Personenbeförderung mit Pferdekutschen auf einer autofreien Nordseeinsel kann umsatzsteuerrechtlich als Taxiverkehr begünstigt sein“. Voraussetzung ist, dass normale Taxen in der betreffenden Gemeinde nicht fahren dürfen (was hier der Fall ist). (BFH, V R 9/18) – vom 13.11.2019
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14.02.2020
Steuerrecht: Beim Solizuschlag gibt es keinen großen Gestaltungsspielraum
Erzielt ein Mann Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit und - in kleinem Rahmen - auch Einnahmen aus einem Gewerbe, so kann er nicht verlangen, dass der Solidaritätszuschlag für alle Einkünfte so zu berechnen sei, als handele es sich um Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Er kann nicht argumentieren, er werde im Vergleich zu reinen Gewerbetreibenden benachteiligt, weil bei diesen die Gewerbesteuer auf die Einkommensteuer angerechnet wird und der "Soli" unterm Strich geringer ausfällt. Auch sei es im Rahmen des gesetzgeberischen Gestaltungsspielraumes nicht zu beanstanden, dass die Belastung der Einkünfte aus Gewerbe beim Soli-Zuschlag geringer ausfällt. (BFH, II R 63/15) – vom 14.11.2018
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13.02.2020
Außergewöhnliche Belastung: Nur «krasse Ausnahmefälle» bringen behinderten Menschen höhere Abzüge
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass stark Gehbehinderte für Privatfahrten grundsätzlich nur den Pauschalbetrag in Höhe von 30 Cent pro gefahrenen Kilometer als außergewöhnliche Belastung vom steuerpflichtigen Einkomme abziehen können. Fallen für den Umbau eines Autos (hier hatte sich ein an Multiple Sklerose erkrankter Mann einen Kleinbus so umbauen lassen, dass er im Rollstuhl sitzend mitfahren konnte) außerdem Aufwendungen an, so können diese nicht über mehrere Jahre verteilt steuermindernd geltend gemacht werden. (Hier hatte der schwer Behindert die Kfz-Kosten in tatsächlicher Höhe geltend gemacht und dabei nicht nur die gefahrenen Kilometer, sondern auch die Umbaukosten entsprechend der Nutzungsdauer auf die einzelnen Jahre verteilt angesetzt. Das Finanzamt berücksichtigte jedoch nur den üblichen Pauschalbetrag in Höhe von 30 Cent - zu Recht. Höhere tatsächliche Kfz-Kosten dürfen grundsätzlich nicht geltend gemacht werden. Nur in „krassen Ausnahmefällen“ sei ein Abweichen von den Pauschalsätzen gerechtfertigt. (BFH, VI R 28/16) – vom 21.11.2018
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12.02.2020
Verwaltungsrecht/Grundsteuer: Leerstand schützt vor Zahlung nicht
Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass die für ein denkmalgeschütztes und sanierungsbedürftiges Haus zu zahlende Grundsteuer nicht allein deswegen erlassen oder verringert werden kann, weil das Haus leer steht. Vor dem Gericht scheiterte eine Gesellschaft, die vier Grundstücke mit denkmalgeschützten Gebäuden einer Altstadt gekauft hatte und für die ein Sanierungsbedarf in Höhe von rund zwölf Millionen Euro bestand. Die Gesellschaft ließ die Häuser renovieren, so dass sie leer standen. Die Stadt verlangte trotzdem insgesamt rund 83.000 Euro Grundsteuer für einen Zeitraum von vier Jahren, was die Gesellschaft nicht einsah. Musste sie aber. Schließlich habe die Gesellschaft gewusst, dass sie denkmalgeschützte und sanierungsbedürftige Immobilien gekauft hatte. Und ein „von vornherein unrentabler Kauf denkmalgeschützter Häuser kann nicht mit dem Erlass der Grundsteuer kompensiert werden“, so das Gericht. (VwG Koblenz, 5 K 760/19) – vom 21.01.2020
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11.02.2020
Geldwerter Vorteil: Zug fährt auch ein Eisenbahner ganz normal
Auch einem (ehemaligen) Eisenbahner ist der Freibetrag für geldwerte Vorteile zu gewähren (in Höhe von 44 €), wenn er Freifahrkarten für den inländischen Fernverkehr als ermäßigtes Tagesticket von seinem (Ex-)Arbeitgeber erhält. Damit liegt nicht der Ausschlussgrund vor, dass eine Leistung „überwiegend für den Bedarf der Angestellten bestimmt ist.“ Das gelte auch dann, wenn die Tickets in dieser Form nicht für jedermann erhältlich sind. Der Bundesfinanzhof stellte darauf ab, dass der „Bewertungsgegenstand nicht der Fahrschein als solcher ist, sondern die darin verkörperte Beförderungsleistung“. Und eine solche gehöre zur ganz normalen Produktpalette der Bahn und könne auch von „normalen“ Endverbrauchern erworben werden. (BFH, VI R 23/17) – vom 26.09.2019
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08.02.2020
Außergewöhnliche Belastung: Empfängnisunfähigkeit wegen des Alters spart keine Steuern - oder?
Das Finanzgericht Berlin Brandenburg hat entschieden, dass die Kosten für eine Kinderwunschbehandlung (= künstliche Befruchtung) nicht als außergewöhnliche Belastung vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden können, wenn sie nicht wegen einer "anormalen organischen Ursache" unfruchtbar ist, sondern wegen ihres Alters (hier ging es um eine 40jährige Frau, die nicht verheiratet war). Ohne körperliche Ursache also keine Steuerersparnis. (FG Berlin-Brandenburg, 9 K 11390/16) Anders sieht das das Finanzgericht München. Das versteht unter einer "Krankheit" einen objektiv anomalen regelwidrigen Körperzustand. Hat eine (ebenfalls inzwischen 40jährige) Frau zwischen ihrem 37. und 39. Lebensjahr insgesamt vier Fehlgeburten und indiziert ihr Arzt die Kinderwunschbehandlung, so dürfe nicht allein wegen ihres Alters angenommen werden, dass die künstliche Befruchtung "nicht erfolgversprechend" wäre. Auch könne nicht davon ausgegangen werden, dass "eine Schwangerschaft in diesem Alter keine gesellschaftliche Akzeptanz mehr findet". (FG München, 6 K 1420/17) (Der Bundesfinanzhof wird wohl endgültig entscheiden.) – vom 18.10.2018
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06.02.2020
Außergewöhnliche Belastung: Auch ärztlich angeraten sind Fitnessclub-Kosten nicht abziehbar
Auch wenn eine Frau ein Attest ihres Arztes vorlegt, in dem (unter anderem) "dringend angeraten wird", Aufbautraining der Muskulatur durch Bewegungsbäder und Gymnastikkurse durchzuführen, so kann sie Kosten für ein herkömmliches Fitness-Studio, in dem sie trainiert, nicht als außergewöhnliche Belastung vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass für eine steuerliche Berücksichtigung eine konkrete ärztliche Anweisung über Art und Umfang der Behandlungsmethoden vorliegen müsse, die dann unter Aufsicht einer fachkundigen Person (wie zum Beispiel einem Physiotherapeuten) durchgeführt werde. (FG Köln, 7 K 2297/17) – vom 30.01.2019
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05.02.2020
Doppelte Haushaltsführung: Wann sich beteiligt wird, ist unerheblich
Wohnt ein lediger Berufstätiger zusammen mit seinem Bruder in der Obergeschosswohnung im Elternhaus (die Eltern leben im Erdgeschoss), und mietet er an seinem Arbeitsort eine Wohnung, so kann er die Kosten für eine doppelte Haushaltsführung auch dann geltend machen, wenn er keinen Mietvertrag mit seinen Eltern besitzt und sich auch nicht regelmäßig an den Haus- und Wohnungskosten im Elternhaus beteiligt. Überweist er am Jahresende einmal 1.200 Euro (100 € pro Monat rückwirkend als Kostenbeteiligung), übernimmt er 550 Euro von einer Rechnung für Fensterreparaturen und belegt er, dass er in dem Jahr für knapp 1.400 Euro Lebensmittel „für das Haus“ gekauft hatte, so genügt das. Das Finanzamt darf den Abzug der Aufwendungen für eine doppelte Haushaltsführung nicht mit der Begründung ablehnen, die Beteiligung an laufenden Haus- und Wohnungskosten könne nicht rückwirkend herbeigeführt werden. Es ist weder dem Gesetzeswortlaut noch der Gesetzesbegründung zu entnehmen, dass es sich um „laufende Kostenbeteiligungen“ handeln muss. Auch auf den Zahlungszeitpunkt - Anfang, Mitte oder Ende des Jahres - komme es nicht an. Hat er mindestens zehn Prozent an den „haushaltsbezogenen Lebensführungskosten“ getragen, so ist die doppelte Haushaltsführung anzuerkennen. (Niedersächsisches FG, 9 K 209/18) – vom 18.09.2019
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04.02.2020
Steuerrecht: Beim Tod «gehören» die restlichen Erhaltungsaufwendungen dem Erblasser
Vermietet ein Mann ein Zweifamilienhaus und renoviert er das Haus mit einem Aufwand in Höhe von 60.000 Euro, so kann er diese "Erhaltungsaufwendungen" auf fünf Jahre (zu jeweils 12.000 €) verteilen und bei den Werbungskosten ansetzen. Stirbt er noch während dieses 5-Jahreszeitraumes, so darf die Witwe in der gemeinsamen Steuererklärung den gesamten Restbetrag (hier ging es um 36.000 €) als Werbungskosten geltend machen. Das Finanzamt darf nicht nur ein Zwölftel des Jahresbetrages (also lediglich 1.000 €) anerkennen und die Erbengemeinschaft (die hier aus Witwe und Kindern bestand) dazu auffordern, den Rest (also 35.000 €) im Rahmen der "gesonderten und einheitlichen Feststellung" weiterzuführen. Nicht verbrauchte Erhaltungsaufwendungen gehen nicht auf die Erben über. Sie sind vielmehr in voller Höhe beim Erblasser in dem Jahr abzugsfähig, in dem er gestorben ist. (FG Münster, 10 K 3350/18) – vom 11.10.2019
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03.02.2020
Eherecht: Hat sie nur Vorteile, muss einer Zusammenveranlagung zugestimmt werden
Das Oberlandesgericht Koblenz hat entschieden, dass ein Ehepartner trotz einer Trennung dem anderen gegenüber verpflichtet sein kann, einer Zusammenveranlagung bei der Einkommensteuer zuzustimmen. Das gelte auf jeden Fall dann, wenn die Veranlagung sich auf die Zeit des Zusammenlebens bezieht und für keinen der beiden ein steuerlicher Nachteil entsteht, sondern umgekehrt für einen sogar ein Vorteil. Es gehöre grundsätzlich zur ehelichen Pflicht, dass die Partner gemeinsam wirtschafteten und einander finanzielle Mehrbelastungen ausgleichen. (OLG Koblenz, 13 UF 617/18) – vom 12.06.2019
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02.02.2020
Steuerrecht: Der Wunsch nach getrennter Veranlagung ist auch Eheleuten zu erfüllen
Beschließt ein Ehepaar, bei der Steuer nicht zusammen veranlagt zu werden, und gibt jeder eine Steuererklärung ab, in der sie allerdings auch die Daten des Partners jeweils eintragen, so handelt das Finanzamt fehlerhaft, wenn es die beiden schließlich zusammenveranlagt. Kommt dabei eine Erstattung heraus, die die Frau überwiesen bekommt (knapp 2.000 €), wird ein Steuerbescheid später nur gegen den Mann erlassen, und bemerkt das Finanzamt schließlich den Fehler (was es mit einem - wieder falsch - gemeinsamen Steuerbescheid und dem Hinweis korrigiert, dass die Erstattung zurückzuzahlen sei), so handelt die Finanzverwaltung fehlerhaft. Der Mann kann sich erfolgreich gegen die Zahlungsaufforderung wehren. Denn die Eheleute haben durch die Abgabe zweier getrennter Steuererklärungen "zumindest konkludent erklärt, dass sie in steuerlichen Angelegenheiten keine gemeinsame Bekanntgabe von Bescheiden wünschen". (Der Bundesfinanzhof wird endgültig entscheiden.) (FG Baden-Württemberg, 11 K 1210/16) – vom 04.12.2018
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30.01.2020
Dienstwagen: Ein Fahrtenbuch wird nur anerkannt, wenn es sehr sauber geführt wird
Bei einem Dienstwagen, der auch privat genutzt werden darf, ist es sinnvoll - werden nur wenige Fahrten privat ausgeführt - für die steuerliche Berücksichtigung ein Fahrtenbuch zu führen. Ansonsten wird die so genannte 1-Prozent-Methode angewendet (1 Prozent des Brutto-Listen-Neuwagenpreises wird als geldwerter Vorteil auf das steuerpflichtige Einkommen aufgeschlagen). Nennt der Geschäftsführer einer GmbH im Fahrtenbuch keine Daten, fasst er Hin- und Rückfahrt immer in einer Zeile zusammen, gibt er als Ziel für Fahrten lediglich die Stadt an und bezeichnet er die aufgesuchten Gesprächspartner einfach als "Kunden" oder "Veranstaltung", so reicht das nicht für ein ordnungsgemäß geführtes und nachvollziehbares Fahrtenbuch aus. Das Auto ist nach der 1-Prozent-Methode zu besteuern. (FG Münster, 13 K 172/17) – vom 11.10.2019
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29.01.2020
Vollstreckungsrecht: Auch aufgehobene Durchsuchung bleibt schwebend wirksam
Wird eine Durchsuchungsanordnung, die für die Wohn- und Geschäftsräume eines Schuldners ausgesprochen worden ist, gerichtlich aufgehoben, haben sich aber Vollstreckungsbeamte bereits mithilfe der Polizei und eines Schlüsseldienstes Zugang zu einer Garage verschafft und Pfandzeichen an einem Auto und an einem Motorrad angebracht (den so genannten Kuckuck), so ist die Aktion rechtswidrig, wenn in der Anordnung zwar die (hier 10) Gläubiger, nicht aber die Schuldbeträge genannt sind. Zwar bleiben die Maßnahmen aus der - wenn auch rückwirkend aufgehobenen - Durchsuchungsanordnung zunächst wirksam. Sie können aber vom Schuldner "im finanzgerichtlichen Verfahren angefochten werden". Der Rechtsschutz des Schuldners dürfe nicht unterlaufen werden. (BFH, VII R 6/18) - vom 15.10.2019
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28.01.2020
Werbungskosten: Erstausbildung dient der Persönlichkeitsentwicklung
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass Kosten für eine erste Ausbildung nicht als Werbungskosten geltend gemacht werden können. Das (seit 2004) geltende „Abzugsverbot“ verstoße nicht gegen das Grundgesetz. Die Erstausbildung gelte der „allgemeinen Persönlichkeitsentwicklung“. Der Bundesfinanzhof (BFH) war 2014 anderer Meinung und hatte die Verfassungsrichter angerufen. Der BFH vertrat noch die Auffassung, dass die Regelungen gegen das „verfassungsrechtliche Gebot der Besteuerung nach der finanziellen Leistungsfähigkeit“ verstoßen, weil Kosten für die berufliche Aus- und Weiterbildung steuersenkend als Werbungskosten abzusetzen seien. Die für eine Erstausbildung (eben seit 2004) aber nicht mehr. Das höchste deutsche Verfassungsgericht sah den Geichbehandlungsgrundsatz nicht verletzt. Der Gesetzgeber dürfe davon ausgehen, dass die Kosten einer Erstausbildung oder eines Erststudiums nicht nur beruflich, sondern auch privat veranlasst werden - zumal während der ersten Ausbildung auch eine Unterhaltspflicht der Eltern bestehe. Deshalb sei es zulässig, dass die Kosten nur als Sonderausgaben (bis zu maximal 6.000 €/Jahr) angerechnet werden können – was sich aber nur dann auswirkt, wenn im laufenden Jahr Einkünfte erzielt werde. Und das ist bei Studierenden meist nicht der Fall. (BVfG, 2 BvL 22/14 u. a.) - vom 19.11.2019
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27.01.2020
AfA: Die vertragliche Kaufpreisaufteilung zählt nicht immer
Bei der Ermittlung der Bemessungsgrundlage für Absetzungen für Abnutzung von Gebäuden (= AfA) ist es erforderlich, den Gesamtkaufpreis für das Grundstück auf das Gebäude und dem nicht abschreibbaren Wert für Grund und Boden aufzuteilen. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg hatte zu einem Fall zu entscheiden, in dem eine Eigentümerin einer Einzimmerwohnung - mit einem Miteigentumsanteil von 39/1000 - fast 80 Prozent dem Gebäude und nur rund 20 Prozent dem Grundstück zuschrieb - so in etwa stand das im Kaufvertrag. Das Finanzamt schätzte die Werte jedoch neu, weil die vertragliche Kaufpreisaufteilung die realen Wertverhältnisse "nicht angemessen widerspiegelt" und nahm eine "Arbeitshilfe zur Aufteilung eines Gesamtkaufpreises für ein bebautes Grundstück" zur Hilfe, wonach sich dann ein fast umgekehrtes Bild ergab: Rund "30 Prozent Gebäude" und circa "70 Prozent Grundstück". Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg schloss sich dem Finanzamt an. Die Ergebnisse haben auch deswegen eine "große indizielle Bedeutung", um bei erheblicher Abweichung "die Marktangemessenheit der vertraglich vereinbarten Kaufpreisaufteilung widerlegen zu können". (FG Berlin-Brandenburg, 2 K 3137/19) - vom 14.08.2019
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23.01.2020
Steuerrecht: Wer an vier Stellen eingesetzt werden kann, hat keine erste Arbeitsstätte
Ist ein Feuerwehrmann arbeitsvertraglich verpflichtet, seinen Dienst an verschiedenen (hier 4 möglichen) Einsatzstellen zu leisten, so hat er keine so genannte erste Arbeitsstätte. Das hat für ihn die - steuerlich gute - Folge, dass er die Fahrten von seiner Wohnung zur jeweiligen Feuerwache wie Dienstreisen geltend machen kann (also nicht nur in Höhe der Pauschale von 0,30 € pro Entfernungskilometer, sondern in Höhe der tatsächlich gefahrenen Kilometer mal 0,30 €). Er ist einer betrieblichen Einrichtung seines Arbeitgebers nicht dauerhaft zugeordnet, weil er "jeweils nach Einzelanweisung (...) von einem Tag auf den anderen an eine der vier Einsatzstellen beordert werden kann". Dass er tatsächlich in einem Jahr ausschließlich in einer einzigen Wache eingesetzt worden ist, ändere nichts an dem Grundsatz. Er darf die Fahrten (insgesamt waren es 112 An- und Abreisen) als Dienstreisen in der Steuererklärung angeben. (FG Rheinland-Pfalz, 6 K 1475/18) - vom 28.11.2019
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22.01.2020
Steuerrecht: Handelt der Erbe «eigenschuldig», zahlt er für alte Steuerschulden
Erbt ein Mann eine Arztpraxis (hier ging es um eine Pathologie), kann er die aber - mangels eigener Approbation - nicht fortführen (auch nicht durch angestellte Ärzte) und verkauft er sie, so muss er es akzeptieren, dass das Finanzamt die für die Praxis bestehenden Steuerschulden (als Nachlassverbindlichkeiten) mit dem Gewinn aus dem Verkauf verrechnet. Der Erbe kann nicht argumentieren, dass die auf den Veräußerungsgewinn entfallenden Steuerschulden auf den Nachlass beschränkt seien und er keine andere „Handlungsoption“ gehabt habe als die Praxis zu verkaufen. Das Finanzgericht Münster sah das anders. Denn es liege eine „Eigenschuld“ vor, da „die rechtsgeschäftliche Veräußerung der Pathologie auf einem eigenen Verhalten“ beruhte. Der Erbe hätte die Praxis auch aufgeben oder sukzessive abwickeln können. (FG Münster, 12 K 2262/16) – vom 24.09.2019
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21.01.2020
Zoll: Auch EU-Fahrer müssen auf deutschen Straßen Mindestlohn erhalten
Zollämter dürfen bei im EU-Ausland ansässigen Transportunternehmen Prüfungen nach dem Mindestlohngesetz durchführen. In dem konkreten Fall vor dem Finanzgericht Münster ging es um eine in Tschechien ansässige Spedition. Von dieser wurde auf einem Parkplatz in der Bundesrepublik ein Lkw kontrolliert. Aus den Unterlagen des Fahrers ergab sich, dass Transporte zu Empfängern in Deutschland durchgeführt wurden und der Fahrer sagte aus, für „8 bis 10 Stunden pro Tag“ einen Monatslohn in Höhe von 1.500 Euro zu erhalten. Gegen die im Anschluss daran gegen die Spedition erlassene Prüfungsverfügung - mit Blick auf das Mindestlohngesetz - konnte sich der Betreiber nicht wehren. Sein Argument, das deutsche Mindestlohngesetz sei nicht auf EU-Ausländer anwendbar, zog nicht. (FG Münster, 9 V 1280/19) – vom 26.09.2019
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17.01.2020
Werbungskosten: Aufwand für Anwalt und Prozess kann Steuern sparen helfen
Versteuert eine Frau den gerichtlich gegen den Ex-Ehemann durchgesetzten Unterhalt als "Sonstige Einkünfte", so hat sie das Recht, die Kosten für die Prozessführung und für den Rechtsanwalt als Werbungskosten vom steuerpflichtigen Einkommen abzuziehen. Die Frau musste die Prozesskosten aufwenden, "um künftig (höhere) steuerbare Einkünfte in Form von Unterhaltsleistungen zu erhalten". Schließlich habe der unterhaltspflichtige Mann ja auch das Recht, die Zahlungen als Sonderausgaben abzuziehen. (FG Münster, 1 K 494/18 E) – vom 03.12.2019
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16.01.2020
Steuerrecht: Der Rückkehrwille muss von vornherein erklärt werden
Zieht ein Mann aus Deutschland nach Dubai und hält er Beteiligungen an mehreren Kapitalgesellschaften in Deutschland, so müssen die stillen Reserven von im Privatvermögen gehaltenen Beteiligungen auch dann offen gelegt und versteuert werden, wenn der Mann keine Anteile verkauft. Dabei handelt es sich um die so genannte Wegzugsbesteuerung. Etwas anderes könne nur gelten, wenn von vornherein klar ist, dass die Abwesenheit nicht länger als fünf Jahre dauern wird und er glaubhaft macht, „im Zeitpunkt seines Wegzugs den Willen gehabt zu haben, zu einem späteren Zeitpunkt wieder in Deutschland steuerlich ansässig zu werden“. Zieht er weg, ohne diesen Willen zu erklären, und kehrt er nach zwei Jahren zurück, so kann die Besteuerung nicht rückwirkend „repariert“ werden. (FG Münster, 1 K 3448/17) – vom 31.10.2019
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15.01.2020
Körperschaftsteuer: Ein gemeinnütziger Verein darf nicht zum «Gewinnbetrieb» werden
Eingetragene gemeinnützige Vereine sind körperschaftsteuerfrei - es sei denn, der Verein unterhält einen "wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb", mit dem der Verein wie ein normaler Unternehmer am Markt auftritt. Allerdings kann ein solcher wirtschaftlicher Betrieb auch zum so genannten Zweckbetrieb für den Verein werden. Das ist dann der Fall, wenn der Betrieb insgesamt nur dazu dient, die gemeinnützigen Zwecke des Vereins zu verwirklichen. Sobald ein solcher aber in "größerem Wettbewerb zu nicht begünstigten Unternehmen" steht, gilt die Körperschaftssteuer-Befreiung nicht mehr. Das Finanzgericht Düsseldorf sah das in dem konkreten Fall für eine gemeinnützige Einrichtung der Lebenshilfe als gegeben an, in der Behinderte in einer Werkstatt Stühle anfertigen und die - nach Anschaffung von zwei Tauchbecken für das Lackieren - drei Jahre in Folge Gewinne erzielt, die den konkreten Finanzierungsbedarf der Körperschaft erheblich überstiegen haben. (Ein Schreiner, der 5 km von der Behindertenwerkstatt entfernt tätig war und sich auf Stühle spezialisiert hatte, konnte sich hier mit seiner Konkurrentenklage durchsetzen.) (FG Düsseldorf, 6 K 3315/17)
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13.01.2020
Steuerrecht: Erstattungszahlung für Zinsen von der Bank ist nicht steuerpflichtig
Wird ein Baukreditvertrag zwischen der Bank und einer Kundin wegen einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung rückabgewickelt, so muss die Kundin die von der Bank erstatteten Zinszahlungen nicht der Kapitalertragsteuer unterwerfen. Das gelte auch dann, wenn die Bank eine Steuerbescheinigung ausstellt, an die sich das Finanzamt "gebunden fühlte". Weil die jedoch "falsch" war, entfalte sie keine Bindungswirkung. Die Rückzahlung der Zinsen ist als steuerfreie Entschädigungszahlung zu werten. (Der Teil, den die Bank als Nutzungsersatz bezahlt hatte, muss allerdings versteuert werden.) (FG Köln, 14 K 719/19) – vom 16.12.2019
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11.01.2020
Umsatzsteuer: Ein Dorfgemeinschaftshaus hilft nicht beim Vorsteuerabzug
Überlässt eine (Orts-)Gemeinde unentgeltlich ein Dorfgemeinschaftshaus an Vereine, damit die dort Versammlungen abhalten können und vermietet sie es an private Personen für Feiern, so ist diese Überlassung insgesamt nicht umsatzsteuerpflichtig. Das hat zur Folge, dass die Gemeinde für die Errichtung und den Betrieb des Gemeinschaftshauses keinen Vorsteuerabzug gelten machen kann. Die Gemeinde darf also die in den Rechnungen (zum Beispiel von Baufirmen) ausgewiesene Umsatzsteuer nicht abziehen. Es handelt sich bei dieser Form der Nutzungsüberlassung der Veranstaltungsräume um eine „zwingend steuerbefreite Grundstücksvermietung“. (FG Rheinland-Pfalz, 3 K 1555/17) – vom 18.09.2019
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09.01.2020
Rentensteuer: Eine «doppelte Besteuerung» muss schon genau dargelegt werden
Vor Jahren bereits hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass die mit dem Alterseinkünftegesetz geschaffene Übergangsregelung nicht zu einer doppelten Besteuerung der Altersvorsorgeaufwendungen und der Altersbezüge führen darf. Betroffene müssen aber genau darlegen, dass es sie "doppelt treffen" wird. Der BFH hatte die Entscheidung seinerzeit zurück an das Finanzgericht Baden-Württemberg verwiesen, um weitere Sachverhaltsaufklärung betreiben zu lassen. Das Finanzgericht hat für den konkreten Fall nun entschieden, dass es auch noch darauf ankomme, ob "die Summe der nach der statistischen Lebenserwartung voraussichtlich steuerunbelastet zufließenden Rententeilbeträge höher ist als der aus versteuertem Einkommen geleistete Teil der Altersvorsorgeaufwendungen". Und weil das hier der Fall war, konnte der Mann (es handelte sich um einen Steuerberater) die Besteuerung seiner Rentenbezüge nicht kippen. (Das Gericht ließ die Revision wegen der grundsätzlichen Bedeutung und zur Rechtsfortbildung im Übrigen erneut zu.) (FG Baden-Württemberg, 8 K 3195/16) – vom 01.10.2019
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08.01.2020
Werbungkosten: Hängen Stipendium und Aufwendungen stark zusammen, darf abgezogen werden
Ist eine promovierte Historikerin mit einem steuerfreien Stipendium in den USA als wissenschaftliche Mitarbeiterin an einem Forschungsprojekt beteiligt und in Deutschland steuerpflichtig, so kann das Finanzamt die von der Frau geltend gemachten Werbungskosten (insbesondere die Kosten für die doppelte Haushaltsführung) um den Wert des Stipendiums kürzen. Es bestehe ein unmittelbarer wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen den steuerfreien Stipendienleistungen und den im Rahmen des Auslandsaufenthalts entstandenen Aufwendungen. (FG Münster, 12 K 1794716) – vom 15.10.2019
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07.01.2020
Kindergeld: Polnische Familienleistung wird angerechnet
Ist ein Pole von seinem Arbeitgeber aus der Heimat nach Deutschland entsandt worden und hat er einen Wohnsitz in der Bundesrepublik, so hat er Anspruch auf Kindergeld aus der deutschen Familienkasse, wenn er zwei Töchter in der Heimat hat, die grundsätzlich kindergeldberechtigt sind. Bezieht er allerdings zur gleichen Zeit auch eine polnische Familienleistung, so ist diese anzurechnen und zu viel gezahltes Kindergeld zu erstatten. (BFH, III R 34/18) – vom 25.07.2019
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20.12.2019
Sonderausgaben: Wer gesetzlich und privat krankenversichert ist, darf nur einmal abziehen
Ist ein Mann sowohl in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert als auch freiwillig privat, so kann er beim Sonderausgabenabzug nur die "Basis-Krankenversicherungsbeiträge" ansetzen, die er an die gesetzliche Krankenkasse abführt. Weitere Krankenversicherungsbeiträge werden bei den sonstigen Vorsorgeaufwendungen erfasst. Diese wirken sich aber dort im Regelfall nicht aus, weil die höheren gesetzlichen Kranken- und Pflege-Pflichtversicherungs-Beiträge anzusetzen sind. (BVfG, 2 BvR 1733/18) – vom 08.05.2019
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18.12.2019
Umsatzsteuer: Der Handel mit Forderungen ist frei
Kauft eine Aktiengesellschaft gewerblich noch laufende Lebensversicherungen von Kunden auf (hier zu einem Preis, der zwar über dem Rückkaufswert liegt, den die Versicherungsgesellschaft dem Kunden bei Kündigung oder Verwertung zahlen würde – jedoch unter der Summer der eingezahlten Prämien), so muss sie darauf keine Umsatzsteuer zahlen, wenn sie die Policen von Zusatzversicherungen befreit, auf jährliche Zahlungsweise umstellt und die Policen an Fondsgesellschaften weiterverkauft. Es handele sich um umsatzsteuerfreie Ver- und Ankäufe von Forderungen, also um die Ablaufleistung der Versicherung. Und solche Geschäfte sind von Gesetzes wegen von der Umsatzsteuer befreit. Das müsse auch hier gelten. (BFH, V R 57/17) – vom 05.09.2019
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17.12.2019
Erbschaftsteuer: Das 90-Prozent-Fallbeil steht in Frage
Wird Betriebsvermögen durch Schenkung oder per Erbschaft übertragen, so gibt es verschiedene Möglichkeiten von Steuerbefreiungen. Diese Vergünstigungen gehen aber verloren, wenn das Verwaltungsvermögen (dazu gehören beispielsweise an Dritte vermietete Grundstücke oder Wertpapiere) 90 Prozent des Unternehmenswertes ausmacht. Dabei ist der Bruttowert des Verwaltungsvermögens heranzuziehen. Das Finanzgericht Münster hat entschieden, dass die "Fallbeilregel" nicht rechtmäßig sei und gewährte einem Betroffenen die Aussetzung der Vollziehung. Das Gericht beanstandete unter anderem, dass die 90 Prozent ohne Abzug von etwaigen Schulden herangezogen werden dürfen. Diese Regelung führe zu einem "wirtschaftlich nicht nachvollziehbaren Ergebnis". (FG Münster, 3 V 3697/18) – vom 03.06.2019
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17.12.2019
Steuerrecht: Auch beim «falschen» Finanzamt ist die Erklärung nicht verloren
Im Grunde beginnt die - im Regelfall vier Jahre laufende - so genannte Festsetzungsfrist mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Steuererklärung eingereicht wird (also zum Beispiel am 1.1.2020, wenn die Erklärung im Jahr 2019 eingereicht worden ist). Das Niedersächsische Finanzgericht musste entscheiden, ob die Frist auch "normal" zu laufen beginnt, wenn der Steuerzahler die Unterlagen versehentlich bei einem "nicht zuständigen" Finanzamt eingereicht hat - und bejahte das. Denn durch die gesetzlichen Bestimmungen des Fristbeginns soll den Ämtern genügend Zeit für die Bearbeitung gegeben werden. Hätte dem Finanzamt "die eigene Unzuständigkeit klar sein müssen", so wäre es dazu verpflichtet gewesen, die Erklärung weiterzureichen. (Hier hatten die Behörden die Erklärung als "nicht abgegeben" gewertet und meinten vergeblich, die dann geltende 2 Jahre längere Frist für einen Bescheid beanspruchen zu können.) (Niedersächsisches FG, 9 K 49/18) – vom 26.06.2019
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14.12.2019
Spekulationssteuer: 1 Tag plus 1 Jahr plus 1 Tag befreien von der Zahlung
Grundsätzlich gilt für Eigentümer von Immobilien, dass sie Spekulationssteuer bezahlen müssen, wenn zwischen Kauf und Verkauf nicht mindestens zehn Jahre Abstand liegen. Es gibt zwei Ausnahmen: 1. Im Zeitraum zwischen Anschaffung oder Fertigstellung und Verkauf wird der Raum ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt (also nicht vermietet). Die zweite Ausnahme besteht dann, wenn im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangen Jahren die Wohnung selbst bewohnt wurde. Der Bundesfinanzhof hat für die 2. Möglichkeit einem Eigentümer einer Wohnung etwas Luft verschafft und entschieden, dass es nicht "schädlich" sei, wenn er im Jahr des Verkaufs (also im 3. Jahr) die Wohnung kurzzeitig vermietet hat. Vorausgesetzt, er hat das Objekt "zusammenhängend im Veräußerungsjahr zumindest an einem Tag, im Vorjahr durchgehend sowie im zweiten Jahr vor dem Verkauf zumindest einen Tag lang zu eigenen Wohnzwecken genutzt". (BFH, IX R 10/19) – vom 03.09.2019
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12.12.2019
Grunderwerbsteuer: Weihnachtsbäume auf Grund und Boden zählen nicht
Kauft sich jemand mehrere Grundstücke, auf denen Weihnachtsbaumkulturen stehen, so darf das Finanzamt Grunderwerbsteuer nur auf den Teil des Kaufvertrages berechnen, der das Grundstück betrifft. Ist der Kaufpreis im Vertrag aufgeteilt, wobei ein Betrag für Grund und Boden ausgewiesen ist und ein zweiter für die darauf gewachsenen Weihnachtbäume, so darf nur auf den Betrag für das Grundstück Grunderwerbersteuer erhoben werden. Denn die Bäume zählen nicht zu den Bestandteilen des Grundstücks, weil sie „nur zu einem vorübergehenden Zweck mit dem Grund und Boden verbunden sind“. Es handelt sich dabei um sogenannte Scheinbestandteile. (FG Münster, 8 K 168/19) – vom 14.11.2019
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11.12.2019
Steuerrecht: Ein Verein muss die Gemeinnützigkeit genau darlegen
Das Finanzgericht Düsseldorf hat entschieden, dass - will ein Verein als gemeinnützig anerkannt werden - aus der Satzung eindeutig hervorgehen muss, welche gemeinnützigen Zwecke verfolgt werden sollen und auf welche Art und Weise das geschehen soll. Es müsse klar zum Ausdruck kommen, dass der Verein "nicht in erster Linie wirtschaftliche Zwecke" verfolgt. (FG Düsseldorf, 6 K 481/19) – vom 20.08.2019
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09.12.2019
Außergewöhnliche Belastung: Geht es auch im normalen Schulsystem, gibt es keinen Abzug
Leidet ein Kind an Asperger-Syndrom und an einer hyperkinetischen Störung des Sozialverhaltens und hat es (auch wegen seiner festgestellten Hochbegabung) schon in der Grundschule Probleme, so können die Eltern die Kosten für das beim Wechsel auf die weiterführende Schule gewählte Privatinternat nicht als außergewöhnliche Belastung vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen. (Hier listeten sie unter anderem einen Betrag in Höhe von mehr als 12.000 Euro auf, der durch 400 Fahrten im Jahr zum 100 Kilometer entfernt liegenden Internat zusammenkam.) Das gilt laut Finanzgericht Köln auch dann, wenn die Eltern ärztliche Gutachten vorlegen, dass das Kind eine besondere Beschulung benötigt. Kann eine solche Beschulung aber auch das öffentliche Schulsystem mit Förderungsmöglichkeiten bieten, so sind die Kosten nicht "außergewöhnlich". (FG Köln, 4 K 1961/16) – vom 20.03.2019
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08.12.2019
AfA: Wird eine kürzere Nutzungsdauer belegt, gibt es eine höhere Abschreibung
In den meisten Fällen (nämlich bei den nach dem 31.12.1924 fertiggestellten Bauten) dürfen Vermieter zwei Prozent des auf die Gebäude entfallenden Kaufpreises pro Jahr als so genannte Afa abschreiben. Das entspricht 50 Jahren Nutzung. Kann ein Vermieter jedoch gutachterlich belegen, dass das von ihm gekaufte Gebäude nur noch 30 Jahre verwertbar sein dürfte, so darf er mehr abschreiben. Das Finanzamt hat dann nicht das Recht, ein gesondertes Bausubstanzgutachten zu verlangen. Legt der Vermieter ein normales Gutachten vor, so reiche das für eine höhere Abschreibung aus. (FG Düsseldorf, 3 K 3307/16 F) – vom 12.07.2019
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04.12.2019
Umsatzsteuer: Auch behinderte Menschen bringen vollwertige Leistungen
Auch wenn ein gemeinnütziger Verein - neben einer Werkstatt für behinderte Menschen - ein Bistro betreibt, in dem (auch) Menschen mit Behinderung arbeiten, kann die Steuer für die Umsätze aus der Gastronomie nicht ermäßigt angesetzt werden (7 % statt 19 %). Denn mit dem Bistro ist der Betreiber in Wettbewerb zu anderen Unternehmen mit vergleichbaren Leistungen getreten. Außerdem dienten die Umsätze aus dem Bistro in erster Linie den bewirteten Gästen und seien daher nicht mehr als "originär gemeinnützige Leistung anzuerkennen". (BFH, XI R 2/17) – vom 23.07.2019
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03.12.2019
Umsatzsteuer: Der Kassenprüfer ist bei einer Insolvenz für den Verwalter da
Wird im Rahmen einer - von einem Insolvenzverwalter abgewickelten - Insolvenz einer Aktiengesellschaft (wie in der Insolvenzordnung vorgesehen) von den Gläubigern ein externer Kassenprüfer bestellt, so kann der Verwalter den Vorsteuerabzug aus der vom Prüfer ausgestellten Rechnung geltend machen. Das Finanzamt kann nicht argumentieren, den einzelnen Gläubigern stehe der Anspruch auf Vorsteuerabzug zu, weil sie den Prüfer bezahlen und diese Kosten als Auslagen aus der Insolvenzmasse ersetzt bekommen. Denn Leistungsempfänger ist der Insolvenzverwalter. Die Gläubiger haben nur die Aufgabe, den Prüfer zu bestellen und zu bezahlen. Und diese Kosten sind dann Masseverbindlichkeiten. (FG Düsseldorf, 5 K 1959/15 U) – vom 19.07.2017
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30.11.2019
Steuerrecht: Seit 2017 dürfen Bescheide per Einschreiben in die Schweiz geschickt werden
Lebt ein Mann in der Schweiz, ist er aber in Deutschland steuerpflichtig, so darf das Finanzamt ihm (geänderte) Einkommensteuerbescheide (hier für die Jahre 2009 bis 2013) auch dann nicht nur per öffentlicher Bekanntmachung zustellen, wenn er keinen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik nennt. Das Gesetz sieht seit 2017 vor, dass auch Steuerzahler in der Schweiz die Bescheide persönlich erhalten können - und zwar per Einschreiben mit Rückschein. Die Finanzbehörde war hier fälschlicherweise der Auffassung, dass nur Bescheide ab dem Veranlagungszeitrum 2018 persönlich zugestellt werden dürfen. Das Gericht machte deutlich, dass diese Möglichkeit auch für frühere Zeiträume gelte. (FG Düsseldorf, 10 K 963/18) – vom 08.10.2019
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27.11.2019
Zweitwohnungssteuer: Werte aus den 60er Jahren gelten (langsam) nicht mehr
Das Bundesverfassungsgericht hat die in zwei Gemeinden (hier in Bayern) geltenden Regelungen zur Zweitwohnungssteuer gekippt, weil dort bei der Erhebung ein Verstoß gegen den "allgemeinen Gleichheitssatz" vorliegt. Die Gemeinden hatten ihre Bescheide auf Basis der Einheitswerte von 1964 erlassen. (Die Satzungen der Kommunen bleiben jedoch bis zum 31. März 2020 übergangsweise anwendbar.) (BVfG, 1 BvR 807/12 u. a.) – vom 18.07.2019
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26.11.2019
Steuerrecht: Die Aufwandsentschädigung für ein Präsidiumsmitglied «im Bund» ist nicht frei
Ein Bürgermeister, der für seine Tätigkeit als Präsidiumsmitglied des Städte- und Gemeindebundes (hier: Nordrhein-Westfalen) eine Aufwandsentschädigung bezieht (hier rund 5.000 € im Jahr), kann diese nicht steuerfrei kassieren. Die gesetzlich grundsätzlich mögliche Befreiung für Präsidiumsmitglieder eines „privatrechtlich organisierten kommunalen Spitzenverbands“ kann hier nicht greifen. Denn bei dem Bund handelt es sich um einen Zusammenschluss mehrerer Kommunen des Landes in der Rechtsform eines eingetragenen Vereins, wobei die Mitgliedschaft freiwillig ist. Die Aufwandsentschädigung komme nicht aus einer öffentlich-rechtlichen Kasse. Eine Prüfung des Finanzgebarens durch die öffentliche Hand fehle auch. Außerdem leiste der Städte- und Gemeindebund keine öffentlichen Dienste - es handele sich im Wesentlichen um eine Interessenvertretung gegenüber Gesetzgebung und Politik zum Ziel habe. (FG Münster, 3 K 2458/18 E) – vom 24.09.2019
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23.11.2019
Umsatzsteuer: Eine Abfindung wegen vorzeitiger Auflösung ist kein Schadenersatz
Verzichtet ein Vermieter gegen Zahlung einer Abfindung durch seinen Mieter darauf, seine ihm eigentlich vertraglich zustehende Rechtsposition durchzusetzen (hier ging es um einen langfristig angelegten Mietvertrag, der früh aufgelöst worden ist), so muss er für die kassierte Abfindung Umsatzsteuer zahlen. Er kann nicht argumentieren, es handele sich bei der Abfindung um "echten Schadenersatz". Das Finanzamt durfte die Abfindungszahlung als Entgelt einsortieren. (BFH, XI R 20/17) – vom 22.05.2019
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22.11.2019
Steuerrecht: Wer Angemietetes weitervermietet, gibt eine Reiseleistung
Vermietet ein Unternehmen Ferienwohnungen, die er seinerseits bei anderen Unternehmern auch nur angemietet hat, so handelt es sich dabei um eine Reiseleistung. Den Gewinn daraus muss das Unternehmen "unter Anwendung des Regelsteuersatzes versteuern". Bei einer solchen Konstellation könne nicht davon ausgegangen werden, dass es sich um die klassische kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen handele, die mit einem ermäßigten Steuersatz besteuert werden könne. (BFH, V R 10/19) – vom 27.03.2019
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20.11.2019
Gewerbesteuer: Was nur «überlassen» wird, ist nicht pflichtig
Gelder, die ein Reiseveranstalter an Hotels zahlt, damit die ihm Zimmerkapazitäten für Pauschalreisen zur Verfügung stellen, sind nicht gewerbesteuerpflichtig. Denn diese Zimmer werden nicht an den Veranstalter vermietet oder verpachtet und gehören auch nicht zu seinem Anlagevermögen. Sie werden nur kurzfristig "überlassen", sind also nicht - nicht mal kurz - im Eigentum des Veranstalters. (BFH, III R 22/16) – vom 25.07.2019
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20.11.2019
Umsatzsteuer: Wer eine Sporthalle «immer neu» vermietet, wird nicht befreit
Die „entgeltliche Überlassung“ einer Sporthalle stellt keine bloße Raumüberlassung dar und ist deswegen nicht von der Umsatzsteuer befreit. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) in einem Fall entschieden, bei dem es um den Betreiber eines Fitness- und Freizeitcenters auf dem eigenen Grundstück ging, der einen Sport- und Gymnastikraum für Rehabilitationssport und eine Sporthalle für Kampfsport vermietete. Neben der Nutzung der Räumlichkeiten waren auch Duschen und Umkleiden sowie Toiletten mitvermietet. Das Finanzamt erhob Umsatzsteuer nach dem Regelsteuersatz. Der Vermieter vertrat die Ansicht, dass besondere Umstände vorlägen und die Vermietungen zu Unrecht der Umsatzsteuer unterworfen wurden. Der BFH sah das nicht so. Denn die Mietverträge liefen immer nur ein Jahr - und verlängerten sich automatisch, wenn keine der Parteien kündigten. Eine steuerfreie Grundstücksvermietung kann nur dann vorliegen, „wenn dem Mieter gegen Zahlung eines Mietzinses für eine vereinbarte Dauer das Recht eingeräumt werde, ein Grundstück in Besitz zu nehmen und andere von ihm auszuschließen“. (BFH, V R 63/17) – vom 21.06.2018
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19.11.2019
Strafrecht: Bei Hilfe zur Steuerhinterziehung zählt nicht die Höhe der Hinterziehung
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass "ein der Einziehung unterliegender wirtschaftlicher Vorteil bei einer Hinterziehung von Tabaksteuer nur dann vorliegt, soweit sich die im Wert der Tabakwaren verkörperte Steuerersparnis im Vermögen des Täters widerspiegelt". Das bedeutet, dass ein Täter, der geholfen hat, Tabaksteuer - auch im großen Stil - zu hinterziehen, finanziell nur für das herangezogen werden darf, was ihm tatsächlich wirtschaftlich zugutekam. Hat also zum Beispiel ein LKW-Fahrer für eine kleine Summe Zigaretten geschmuggelt, so darf gerichtlich gegen ihn nicht der Wert des Tatertrags (der in Millionenhöhe gehen kann) eingezogen werden. (BGH, 1 St 620/18) – vom 11.07.2019
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17.11.2019
Steuerrecht: Ein auf zehn Jahre angelegtes «Mietverhältnis» mit den Eltern zählt nicht
Grundsätzlich werden die Einkünfte und Verluste aus Vermietung und Verpachtung steuerrechtlich nur dann anerkannt, wenn ein Grundstück oder Gebäude gegen Zahlung einer Miete vermietet und auch beabsichtigt wird, das auf Dauer zu tun (= Überschusserzielungsabsicht). Hat ein Mann mit seinen Eltern ein lebenslanges Wohnrecht an einer Wohnung eingeräumt, müssen die aber nur zehn Jahre lang monatlich 500 Euro zahlen, und kann dieses Wohnrecht danach unentgeltlich ausgeübt werden, so liegt ein steuerrechtlich relevantes Mietverhältnis nicht vor. Es handelt sich lediglich um eine befristete Vermietung. Ein nach dem Tod der Eltern vorgesehenes herkömmliches Mietverhältnis ist dann separat zu bewerten. (BFH, IX R 8/17)– vom 29.05.2019
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14.11.2019
Reinvestition: Reine Vorbereitungen zählen noch nicht
Unternehmer, die im Rahmen eines Verkaufs von Gebäuden einen Gewinn erzielen, müssen diesen nicht sofort voll versteuern, sondern können ihn mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten anderer (begünstigter) Wirtschaftsgüter verrechnen. Das gilt jedenfalls dann, wenn das verkaufte Gebäude mindestens vier Jahre zum Betrieb gehört hat. Eine Verlängerung auf sechs Jahre ist möglich, wenn "mit der Herstellung eines neuen Gebäudes vor dem Schluss des vierten auf die Bildung der Rücklagen folgenden Wirtschaftsjahres begonnen worden ist". Dafür reicht es nicht aus, wenn ein Architekt lediglich reine Vorbereitungsmaßnahmen trifft. Der Bauantrag muss in diese Vier-Jahres-Frist fallen. (BFH, X R 7/17) – vom 09.07.2019
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13.11.2019
Schenkungsteuer: Auch eine direkte Weitergabe ist als Kettenschenkung anzuerkennen
Selbst wenn die Weiterübertragung von Grundstücken oder Immobilien von Großeltern über die Kinder auf die Enkel bereits im gemeinschaftlichen Testament der Großeltern vorgesehen ist, muss das Finanzamt eine solche Weiterleitung als "Kettenschenkung" akzeptieren und darf nicht den Freibetrag von lediglich 200.000 Euro (Großeltern zu Enkeln), sondern muss jeweils 400.000 Euro (Eltern zu Kindern) ansetzen. Entscheidend ist, dass die zwischengeschalteten Eltern über das Vermögen "tatsächlich und rechtlich frei verfügen können". Wären sie zur Weitergabe an die Kinder verpflichtet, könnte diese günstige Steuergestaltung nicht greifen. (FG Hamburg, 3 K 123/18) – vom 20.08.2019
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12.11.2019
Steuerrecht: Auch «Ausgegliedertes» darf pauschaliert werden
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass "Zuschüsse" des Arbeitgebers zum regulären Arbeitsverdienst pauschal versteuert werden dürfen, wenn es sich dabei um Leistungen des Unternehmers handelt, die "zusätzlich zum ursprünglich vereinbarten Bruttolohn" aufgebracht werden und "einvernehmlich" vereinbart worden sind. Das gelte auch dann, wenn Teile des bisherigen Bruttoverdienstes herausgenommen und pauschal besteuert werden. (Hier ging es um die "Ausgliederung" von Aufwendungen für die Internetnutzung der Arbeitnehmer - 25 % Pauschalsteuer - sowie von Fahrkostenersatz - 15 % pauschal.) (BFH, VI R 32/18) – vom 01.08.2019
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11.11.2019
Umsatzsteuer/Vorsteuer: Ist eine «Selbstbelieferung» mit Wärme frei?
Eine Wohnungs- und Teileigentümergemeinschaft, die aus einer GmbH, einer Behörde und einer Gemeinde besteht und die dort (neben der Behörde und der Gemeindeeinrichtung) Wohnungen vermietet, kann für das auf dem Objekt betriebene Blockheizkraftwerk die in Rechnung gestellte Umsatzsteuer für die Anschaffung nicht - jedenfalls nicht komplett - als Vorsteuer geltend machen. In dem konkreten Fall hat das Finanzamt nur 28 Prozent der Vorsteuerbeträge anerkannt. (Hier lieferte die Eigentümergemeinschaft den erzeugten Strom an ein Energieversorgungsunternehmen und es wurde Wärme erzeugt, die im Haus blieb.) Die Lieferung von Wärme an Wohnungseigentümer sei steuerfrei. Das Finanzgericht Baden-Württemberg legte den Fall dem Europäischen Gerichtshof vor. Der muss nun prüfen, ob die (deutsche) Steuerbefreiungsnorm europarechtswidrig ist. (FG Baden-Württemberg, 14 K 3709/16) – vom 12.09.2018
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08.11.2019
Häusliches Arbeitszimmer: Auch der Betreiber eines Blockheizkraftwerkes darf abziehen
Betreiber eines Blockheizkraftwerkes können Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Das gelte jedenfalls dann, wenn die Nutzung des Zimmers ausschließlich mit dem Betrieb der Anlage zusammenhängt und ein anderer Arbeitsplatz nicht vorhanden ist. Ein steuerlicher Abzug ist allerdings nicht möglich, wenn das Arbeitszimmer "nach Art und Umfang der Tätigkeit nicht erforderlich ist", was zum Beispiel dann der Fall ist, wenn in dem Zimmer lediglich die Abrechnungen eines Energie-Abnehmers überwacht oder einfache Steuerunterlagen erstellt werden. Der Bundesfinanzhof: "Es spielt keine Rolle, ob Arbeiten für die kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stand, am Küchentisch, im Esszimmer oder in einem anderen Raum hätten erledigt werden können. Es ist lediglich zu prüfen, ob das Arbeitszimmer (nahezu) ausschließlich zur Einkünfteerzielung verwendet wurde oder daneben eine schädliche private (Mit-)Nutzung vorlag". (BFH, VI R 46/17) – vom 03.04.2019
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08.11.2019
Umsatzsteuer: Manchmal ist die Umsatzkette zu lang für eine Vergütung - oder?
Eine niederländische Apotheke, die verschreibungspflichtige Medikamente an gesetzliche Krankenkassen in die Bundesrepublik liefert (die dann weiter an die dort Versicherten gehen), kann eine umsatzsteuerrechtliche Vergütung für die Leistung an die Kasse auch dann nicht durchsetzen, wenn sie Rabatte auf Kosten der Kasse gewährt. Die Apotheke hat an die Kasse geliefert. Und die wiederum verschaffte den Versicherten die Arzneien. Deswegen fehle es an einer "bis zum Rabattempfänger reichenden Umsatzkette". (Der Fall ist dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt, der endgültig entscheiden soll.) (BFH, V R 41/17) – vom 06.06.2019
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05.11.2019
Steuerrecht: Auch «nur» vier Jahre können »dauerhaft» sein
Auch wenn ein Vermieter sich die Kündigung der Wohnung zu einem bestimmten Zeitpunkt wegen Eigenbedarfs vorbehält, kann es sich um eine „dauerhafte Vermietungsabsicht“ handeln. Das hat zur Folge, dass Verluste bei den „Einkünften aus Vermietung und Verpachtung“ vom Finanzamt anzuerkennen sind. Das gelte jedenfalls dann, wenn auch die für später geplante Vermietung an den Angehörigen (hier an die Nichte) nicht unentgeltlich sein sollte. Hier nahm die Nichte Abstand von der Wohnung, weil sich ihre persönlichen Lebensverhältnisse änderten. Der Eigentümer verkaufte die Wohnung, weil ihm bewusst wurde, dass „die Betreuung eines Mietverhältnisses mit erheblichem Aufwand verbunden“ sei. Dennoch akzeptierte das Gericht die insgesamt nur vier Jahre lang haltende Vermietereigenschaft als „auf Dauer angelegt“. (FG Hamburg, 2 K 151/17) – vom 12.09.2018
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04.11.2019
Kindergeld: Ist eine Vollzeittätigkeit Voraussetzung, entfällt der Anspruch
Absolviert eine Schülerin nach dem Realschulabschluss eine Ausbildung zur Bankkauffrau, arbeitet sie danach in Vollzeit für ihren Ausbildungsbetrieb und startet sie später neben dem Beruf ein Teilzeitstudiengang "Bachelor of Science" im Bereich Wirtschaftswissenschaften, so haben ihre Eltern für diesen Ausbildungsabschnitt keinen Anspruch auf Kindergeld. Fordert die Prüfungsordnung des Studiengangs wegen der fehlenden Hochschulreife neben der abgeschlossenen Berufsausbildung auch eine dreijährige Vollzeit-Berufspraxis, so kann der Anspruch auf Kindergeld nicht durchgesetzt werden. (BFH, III R 54/18) – vom 22.05.2019
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02.11.2019
Kindergeld: Einheitlich muss nicht «öffentlich-rechtlich» bedeuten
Nimmt eine junge Frau nach ihrer Ausbildung zur Bankkauffrau ein berufsbegleitendes Studium zur Bankfachwirtin auf, so muss das nicht den Anspruch der Eltern auf Kindergeld kosten. Die Kindergeldkasse kann nicht einfach argumentieren, dass eine einheitliche Erstausbildung nur dann in Betracht komme, wenn "sämtliche Ausbildungsmaßnahmen öffentlich-rechtlich geordnet sind". (BFH, III R 17/18) – vom 21.03.2019
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30.10.2019
Steuerrecht: Namensrechte können den Erlös mindern
Macht eine Firma mit dem Namen einer berühmten Person Werbung für die eigenen Produkte, worüber auch eine Lizenzvereinbarung getroffen wird, und hat die Firma das Recht, Marken eintragen zu lassen, so muss die Berühmtheit später - verkauft sie die eingetragenen Marken und das Recht an ihrem Namen an eine andere Firma - nur den Gewinn aus den "Markenerlösen" versteuern. Sie kann den Veräußerungsgewinn um den Einlagewert ihres Namensrechts mindern. Denn der "kommerzialisierbare Teil des Namensrechts erfüllt die Voraussetzung eines Wirtschaftsgutes". (BFH, X R 20/17) – vom 12.06.2019
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28.10.2019
Steuerrecht: Aufwendungen für Professur können Betriebsausgabe sein
Das Schleswig-Holsteinische Finanzgericht hat entschieden, dass Aufwendungen, die einem Arzt dafür entstanden sein, einen Professor-Titel zu erlangen, als Betriebsausgabe anerkannt werden können. Das gelte jedenfalls dann, wenn die "betriebliche Veranlassung" überwiegt und private Interessen zurückstehen. Das Gericht sah das in einem Fall als gegeben an, in dem der Mediziner als Partner einer hochspezialisierten Praxis einen "Wissenschaftsvertrag" mit einer GmbH geschlossen hatte, und diese GmbH dem Arzt eine Nebentätigkeit an einer Universität im Ausland vermittelte, bei der es um die Verleihung des Professorentitels ging. (Schleswig-Holsteinisches FG, 4 K 48/18) – vom 06.03.2019
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26.10.2019
Steuerrecht: Nur «echte Tilgungen» sind echter Aufwand
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass eine Filmproduzenten-Gesellschaft Aufwendungen für eine Darlehensrückzahlung (hier ging es um ein Filmförderdarlehen) nur dann als wirtschaftliche Belastung steuerrechtlich anerkannt bekommen kann, wenn Erlöse aus dem Film erzielt werden, die erst dazu führen, dass die Rückzahlungsverpflichtung beginnt. Dabei sei jedes Jahr separat zu betrachten. Das bedeutet: Sobald erste Erlöse erzielt werden und die Rückzahlung anläuft, heißt das nicht, dass somit automatisch alle Aufwendungen anerkannt werden. Denn es sei in einer solchen Konstellation denkbar, das "tilgungspflichtige Verwertungserlöse" nach einer ersten Rückzahlung ausbleiben und weitere nicht folgen. Nur tatsächliche Tilgungen sind als Aufwand zu erfassen. (BFH, XI R 53/17) - vom 10.07.2019
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24.10.2019
Handwerkerleistungen: Auch Kosten für ein Gutachten dürfen abgezogen werden
Beabsichtigt ein Hausbesitzer, Holzpfosten auszutauschen, die das Dach stützen (hier sollten stattdessen Stahlpfosten eingesetzt werden) und hält das Unternehmen, das den Austausch vornehmen will, eine statische Berechnung vorab für zwingend erforderlich, so können auch die Kosten für ein solches statisches Gutachten als Handwerkerleistung von der Steuerschuld abgezogen werden (20 % von höchstens 6.000 € jährlich sind möglich). Das Finanzgericht Baden-Württemberg sah eine enge sachliche Verzahnung, so dass es keine Rolle spiele, dass der Gutachter nicht zum Handwerkerbetrieb gehörte. Wichtig sei, dass "die Leistung der Wohnung des Steuerpflichtigen zugutekommt". Auch Leistungen, die jenseits der Grundstücksgrenze erbracht werden, können abzugsfähig sein. (FG Baden-Württemberg, 1 K 1384/19) – vom 04.07.2019
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24.10.2019
Steuerrecht: Auch eine Nachzahlung «über den Jahreswechsel» muss nicht außerordentlich sein
Erhält ein Mann eine Rentennachzahlung, die sich auf zwei Veranlagungszeiträume bezieht, so kann er dafür nicht den ermäßigten Steuersatz für „Außerordentliche Einkünfte“ ansetzen. Das hat das Finanzgericht Münster für einen Rentner entschieden, der nach Ende seines Angestelltenverhältnisses zunächst Arbeitslosengeld, Krankengeld und Übergangsgeld erhielt und dem später dann eine Rente wegen voller Erwerbsminderung zugebilligt wurde (die auch rückwirkend für das vorhergegangene Jahr gezahlt werden musste). Das Finanzamt berücksichtigte „ganz normal“ den zu versteuernden Anteil - der Mann beantragte, die Einnahmen ermäßigt zu besteuern, weil sie „außerordentlich“ gewesen seien. Das Finanzgericht sah das anders. Es habe sich nicht um eine Vergütung für mehrjährige Tätigkeiten gehandelt. Und das auch dann nicht, wenn sich die Nachzahlung auf zwei Veranlagungszeiträume erstreckt hatte. (FG Münster, 5 K 371/19 E) – vom 19.09.2019
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23.10.2019
Steuerrecht: 5,5 Prozent sind nicht mehr am Puls der Zeit
Das Finanzgericht Hamburg hat ernsthafte Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit eines Zinssatzes in Höhe von 5,5 Prozent für die Abzinsung von Verbindlichkeiten in einer anhaltenden Niedrigzinsphase. Eine GmbH, die nach einer Außenprüfung durch das Finanzamt einen geänderten Steuerbescheid mit einem erhöhten Gewinn ausgestellt bekommen hatte, wehrte sich erfolgreich dagegen, dass die Finanzverwaltung für die unverzinslichen Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von mehr als zwölf Monaten den gesetzlichen Zinssatz von 5,5 Prozent angesetzt hatte. Die Klage der GmbH hatte Erfolg, da für das Gericht „Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Abzinsung mit Blick auf den typisierenden Zinssatz von 5,5 Prozent bestehen“. Inzwischen habe der Abzinsungssatz in Höhe von 5,5 Prozent „keinen Bezug mehr zum langfristigen Marktzinsniveau“. (FG Hamburg, 2 V 112/18) - vom 31.01.2019
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17.10.2019
Steuerrecht: Selbst eingeräumten Vorbehalt muss der Arbeitgeber konsequent «ausbaden»
Die Pensionsrückstellungen, die ein Arbeitgeber im Rahmen eines Angebots zur betrieblichen Altersvorsorge bildet (hier ging es um eine Entgeltumwandlung im Form einer Direktzusage) können steuerlich für den Arbeitgeber nicht anerkannt werden, wenn er sich vorbehalten hatte, einseitig die Höhe der Pensionszusage abändern zu dürfen. Das gelte auch dann, wenn dieser Vorbehalt arbeitsrechtlich unwirksam ist. Das Finanzamt darf zurecht davon ausgehen, dass „die Voraussetzungen für die Bildung einer Pensionsrückstellung (…) nicht erfüllt sind“. Die Arbeitnehmer hatten formal mit Blick auf die Höhe keinen eindeutigen Rechtsanspruch auf einen bestimmten Versorgungsbetrag. (FG Düsseldorf, 15 K 736/16 F) – vom 29.05.2019
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16.10.2019
Schenkungsteuer: Ohne Rechtsanspruch muss ein Empfänger von Stiftungsgeld nicht bezahlen
Erhält ein 29-jähriger Mann eine Einmalzahlung aus einer Schweizer Stiftung, die "Unterstützungsleistungen zur Anschubfinanzierung an Familienangehörige in jugendlichen Jahren" vorsieht, so muss er dafür keine Schenkungsteuer abführen. Das Finanzamt kann nicht argumentieren, es habe sich bei dem 29-Jährigen nicht mehr um eine Person "in jugendlichen Jahren" gehandelt und es liege ein "Erwerb durch einen Zwischenberechtigten während des Bestehens einer Vermögensmasse ausländischen Rechts“ vor. Beides wurde vom Bundesfinanzhof abgewiesen. Die Frage des "jugendlichen Alters" liege im Ermessen der Stiftung und es liege auch ein "Zwischenberechtigter" nicht vor, weil der Empfänger in keiner Weise "Berechtigter" an Vermögen oder Erträgen der Stiftung geworden ist und er auch keinen Rechtsanspruch auf das Geld hatte. Die Stiftung wählt die Empfänger frei aus. (BFH, II R 6/16) – vom 03.07.2019
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14.10.2019
Steuerrecht: Was mit Fremden nicht vereinbart würde, akzeptiert der Fiskus nicht
Einzelunternehmer müssen - verkaufen sie bestimmte Wirtschaftsgüter des Betriebsvermögens - einen Gewinn (also die Differenz zwischen Erlös und Buchwert) nicht unbedingt sofort versteuern. Es gibt (unter bestimmten Voraussetzungen) die Möglichkeit, die durch den Verkauf aufgedeckten Reserven mit anderen Anschaffungskosten zu verrechnen, wenn sie im selben Jahr oder im Vorjahr erworben werden. Wird innerhalb einer bestimmen Frist jedoch nichts "zum Verrechnen" gekauft, so sind rückwirkend Steuern abzuführen - plus Zinsen. Vor dem Finanzgericht Münster versuchte ein Landwirt diese Zahlung zu umgehen, indem er ein Stück Ackerland, das er seinem Bruder mit einem Gewinn von rund 100.000 Euro verkauft hatte, kurz vor Ablauf der Frist einfach wieder zurückzukaufen. Das ließen die Finanzverwaltung und das Finanzgericht nicht durchgehen, weil die besondere Konstellation "einem Fremdvergleich" nicht standhält. Es seien "unübliche Modalitäten" vereinbart worden, die mit "fremden Dritten" niemals so getroffen worden wären. (FG Münster, 2 K 1954/18) – vom 18.06.2019
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12.10.2019
Werbungskosten: Kosten aus einer Bürgschaft können Steuern sparen helfen
Das Finanzgericht Hamburg hat entschieden, dass Kosten, die aus einer Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft entstanden sind, unter Umständen als nachträgliche Werbungskosten vom steuerpflichtigen Einkommen abgezogen werden können. Wichtig ist der Zeitpunkt, in dem der Steuerzahler das Bürgschaftsversprechen gegeben hatte. Das gilt auch für Kosten einer Insolvenzanfechtung, wenn "ein objektiver Zusammenhang mit dem Beruf vorliegt und die Aufwendungen subjektiv zur Förderung des Berufs getätigt wurden". (FG Hamburg, 6 K 32/19) – vom 09.05.2019
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09.10.2019
Steuerrecht: Eine Enteignung ist keine Veräußerung
Verliert ein Mann ein Grundstück an die Stadt im Rahmen einer Enteignung weniger als zehn Jahre nach dem Kauf, so muss er es nicht akzeptieren, dass das Finanzamt die als Gegenleistung für die Enteignung bezogene Entschädigung (hier in Höhe von 600.000 €) als Veräußerungsgewinn besteuert. Denn die hoheitliche Übertragung des Eigentums an einem Grundstück führe nicht zu einem steuerbaren Gewinn aus einem privaten Veräußerungsgeschäft. Es handele sich nicht um "Erwerbs- und Übertragungsvorgänge", die "wesentlich vom Willen des Steuerpflichtigen abhängen". Es fehlt die "willentliche Übertragung". (BFH, IX R 28/18) – vom 23.07.2019
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09.10.2019
Steuerrecht: Gegen festgesetzte Steuern und Zinsen muss separat angegangen werden
Geht der Betreiber eines Hotels (mit Gastwirtschaft) gegen einen Umsatzsteuerbescheid vom Finanzamt an (hier für einen Zeitraum von 5 Jahren), so geht der Einspruch gegen die - aus seiner Sicht zu Unrecht festgelegten - Steuern und Zinsen ins Leere, wenn er diesen erst nach Ablauf der (Monats-)Frist einlegt. Das gelte auch dann, so das Niedersächsische Finanzgericht, wenn er gegen den Steuerbescheid an sich rechtzeitig Einspruch eingelegt hat. Dieser hat jedoch nicht auch die Nachzahlungszinsen automatisch umfasst. (Niedersächsisches FG, 11 K 107/19) (So auch in einem ähnlich gelagerten Fall vom selben Gericht entschieden - AZ: 4 K 50/19.) – vom 03.07.2019
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06.10.2019
Außergewöhnliche Belastung: Kosten für eine "Studiums-Klage" sparen keine Steuern
Bezahlen Eltern die Gerichts- und Rechtsanwaltskosten für eine Klage, mit der erreicht werden soll, dass der Sohn einen Studienplatz erhält (hier hatte die Zentrale Vergabestelle für Studienplätze - ZVS - den Nachwuchs nicht zum Medizinstudium zugelassen), so können sie die Kosten dafür (hier ging es um mehr als 13.000 €) nicht als außergewöhnliche Belastung vom steuerpflichtigen Einkommen abzie-hen. Das Finanzamt darf die Anerkennung ablehnen, weil es sich bei den Aufwendungen um „Berufs-ausbildungskosten“ gehandelt habe, die durch den Kinderfreibetrag beziehungsweise durch das Kin-dergeld sowie den Sonderbedarfsfreibetrag abgegolten seien. Darunter fallen auch Kosten, die durch das Bewerbung- oder Auswahlverfahren entstehen. (FG Münster, 2 K 3783/18 E) – vom 13.08.2019
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02.10.2019
Werbungskosten: "Indirekte" Immobilienfinanzierung spart keine Steuern
Wurden Darlehen zur Finanzierung von vermieteten Immobilien in Schweizer Franken aufgenommen, weil die Zinskonditionen besser waren, so können die Darlehensnehmer - werden die Euro-Konditionen besser und schulden sie um - die daraus neu entstehenden Schuldzinsen nicht als Werbungskosten abziehen. Das gelte jedenfalls dann, wenn das Darlehen zur Bezahlung des bei der Umschuldung realisierten Währungskursverlustes verwendet worden ist. Hier hatte ein Mann zwei Eigentumswohngen mit einem Schweizer Darlehen finanziert. Im Laufe der Jahre hatte sich die Rückzahlungsverpflichtung - in Euro umgerechnet - drastisch erhöht und er nahm ein Darlehen in Euro auf, um dann mit Schweizer Franken das Fremdwährungsdarlehen zurückzuzahlen. Hier für versagt das Finanzamt den Abzug der Schuldzinsen - zu Recht. Das Wechselkursrisiko (positiv wie negativ) sei nicht durch die Vermietung und Verpachtung veranlasst. (BFH, IX R 36/17) – vom 12.03.2019
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01.10.2019
Werbungskosten: Auch wer Dienstkleidung selber wäscht, kann Steuern sparen
Lässt jemand seine Arbeitskleidung professionell reinigen, so kann er die Kosten dafür als Werbungskosten vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Das gilt aber auch, wenn er die Dienstkleidung daheim in der eigenen Waschmaschine reinigt. Dabei sind abziehbar sowohl die unmittelbaren Kosten des Waschvorgangs (also Wasser- und Energiekosten sowie Wasch- und Spülmittel), als auch die Aufwendungen in Form der Abnutzung sowie Instandhaltung und Wartung der Waschmaschine. Die Höhe der Kosten dürfen anhand von Daten der Verbraucherschutzverbände und Hersteller unter Berücksichtigung der Daten des Arbeitnehmers ermittelt werden. (FG Nürnberg, 7 K 1704/13) - vom 24.10.2014
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30.09.2019
Steuerrecht: Mit „Betrug“ Geld sparen hat seine Grenzen
Ein Bußgeld wegen eines Kartellvergehens, das pauschal berechnet wurde, mindert den zu versteuernden Gewinn eines Unternehmens nicht. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. In dem konkreten Fall wurde gegen eine Aktiengesellschaft wegen illegaler Absprachen ein Bußgeld zunächst angekündigt und später verhängt, das als Pauschalbetrag nach dem „tatbezogenen Umsatz“ (also nach dem Umsatz mit den vom Kartell erfassten Produkten), berechnet wurde – in Höhe von zehn Prozent. Die Aktiengesellschaft bildete nach der Ankündigung der Geldbuße eine Rückstellung in gleicher Höhe und machte einen Teil davon steuerlich „gewinnmindernd“ geltend. Das durfte sie nicht. Grundsätzlich dürfen Bußgelder den zu versteuernden Gewinn eines Unternehmens nicht verringern. Es gibt jedoch die Ausnahme für Geldbußen, die die Erlöse abschöpfen soll, die aus der betreffenden Tat stammen. Das bedeutet, dass Unternehmen, die die mit der Absprache erzielten Mehreinnahmen um ein Bußgeld „erleichtert bekommen“ nur den Gewinn versteuern müssen, den es ohne Absprache erzielt hätte. Diese Konstellation lag hier aber nicht vor. (BFH, XI R 40/17) - vom 22.05.2019
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29.09.2019
Spekulationssteuer: Auch beim Home Office gilt der Tag des "Gesamtkaufs"
Hat sich ein Ehepaar eine Eigentumswohnung gekauft und zunächst knapp ein Fünftel der Gesamtfläche als Büro genutzt, bevor knapp drei Jahre danach auch dieser Teil zu Wohnzwecken überführt wurde, so gilt auch für den Teil des Büros der ursprüngliche Kauftermin für die Ermittlung der Frist für die Spekulationssteuer. Liegen zwischen Kauf und Verkauf etwas mehr als zehn Jahre, so muss keine Spekulationssteuer bezahlt werden. Dass das Gesetz vorsieht, dass auch die "Überführung eines Wirtschaftsguts in das Privatvermögen des Steuerpflichtigen" als Anschaffung gilt, führte hier nicht dazu, dass die Frist für den Büroteil anders zu berechnen wäre.
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27.09.2019
Steuerrecht: Aussagen eines ehemaligen "Puffhausmeisters" nicht ungeprüft für voll nehmen
Läuft gegen einen Bordellbetreiber ein steuerrechtliches Verfahren und wird in diesem Zusammenhang von den Fahndern ein Mann befragt (nicht offiziell "vernommen"), der als ehemaliger Hausmeister und Vertrauter des Bordelbetreibers für ihn auch die Kasse gemacht hat und nun Auskunft über die Finan-zen seines Ex-Chefs macht, so dürfen diese Zahlen nicht einfach so als Grundlage für die Schätzung der nachzuzahlenden Steuer genommen werden. Die Schätzung könne nicht als "schlüssig, möglich und wirtschaftlich sinnvoll" angesehen werden, wenn keine Beweise erhoben worden sind und die Schätzung nur auf Angaben des ehemaligen Vertrauten beruht. (Hier wurde das Strafverfahren im Üb-rigen eingestellt.) (BFH, X B 14/19)
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24.09.2019
Steuerrecht: Pensionszahlung darf neben Gesellschaftergehalt laufen
Auch wenn ein ehemaliger Geschäftsführer einer GmbH inzwischen eine Pension "auf der Grundlage einer Pensionszusage" von der GmbH bezieht, muss es sich bei dieser Pensionszahlung nicht zwingend um eine „verdeckte Gewinnausschüttung“ handeln, wenn er ein Jahr nach seinem Ausscheiden wieder zum Geschäftsführer bestellt worden ist. Das gelte jedenfalls dann, wenn er aus "betrieblichen Gründen" wieder eingestellt wurde, weil die zwischenzeitliche Nachfolgerin Probleme mit Auftraggebern bekommen hatte und Auftragsverluste drohten. Zwar entspreche es im Prinzip den Tatsachen, dass der eigentliche Zweck einer Pensionszusage verfehlt werde, wenn diese bei "fortbestehender entgeltlicher Geschäftsführertätigkeit" gezahlt wird. In dieser speziellen Konstellation (hier machten beide Zahlungen nur etwa 26 % der vorherigen Gesamtbezüge aus) handelt es sich aber nicht um eine "Vorteilszuwendung", für die die GmbH Körperschaftssteuer nachzahlen müsste. Sie halte einem "Fremdvergleich" stand. (FG Münster, 10 K 1583/19 K) – vom 25.07.2019
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21.09.2019
Kindergeld: Über Stundung darf nur die heimische Familienkasse entscheiden
Wird ein Mann von der Familienkasse der Agentur für Arbeit aufgefordert, zu viel gezahltes Kindergeld zu erstatten und stellt der Vater einen Antrag auf Stundung dieser Forderung, so darf nicht die - von der Bundesagentur für Arbeit für bundesweit alle Inkasso-Fälle eingesetzte - Inkasso-Service-Behörde diesen Antrag bearbeiten und ablehnen. Dazu sei der Inkasso-Service nicht berechtigt, so das Finanzgericht Düsseldorf. Zwar könne der Vorstand der Bundesagentur für Arbeit bestimmte Zuständigkeiten selber regeln. Hier fehle es aber an der „Übertragung der Zuständigkeit für Entscheidungen im Erhebungsverfahren für den Familienleistungsausgleich auf die Behörde“. Nur die Familienkasse des Mannes hätte den Antrag bearbeiten dürfen. (FG Düsseldorf, 10 K 3317/18) – vom 14.05.2019
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20.09.2019
Erbschaftsteuer: Steuerberaterkosten "für" den toten Vater mindern die Zahlung
Beerbt eine Frau ihren Vater allein und muss sie nach dem Tod des Vaters für ihn noch eine Steuerer-klärung anfertigen (lassen), so können die Kosten dafür die Erbschaftsteuer als Nachlassverbindlich-keiten mindern. In dem Fall vor dem Finanzgericht Baden-Württemberg ging es um knapp 10.000 Euro Steuerberaterhonorar, das für eine Nacherklärung für einen Zeitraum von elf Jahren für in der Schweiz erzielte Kapitalerträge angefallen ist. Die Kosten für die Räumung der vom Vater bis zum Tod genutz-ten Wohnung (an der sie schon zu Lebzeiten des Vaters zu einem Viertel Miteigentümerin gewesen ist), konnte die Erbin jedoch nicht absetzen. Diese Aufwendungen in Höhe von rund 2.700 Euro seien nicht abzugsfähig, weil sie nicht verpflichtet war, die Wohnung zu räumen, sondern aus ihrem eigen-ständigen Entschluss entstanden sind. (FG Baden-Württemberg, 7 K 2712/18) – vom 15.05.2019
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17.09.2019
Umsatzsteuerrecht: Ist Gutachter-Tätigkeit für den MDK «sozial»?
Der Bundesfinanzhof (BFH) ist der Meinung, dass die Gutachter-Tätigkeit einer Krankenschwester (die sowohl über eine medizinische Grundausbildung als auch über eine akademische Ausbildung im Bereich der Pflege verfügt) für den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) nicht umsatzsteuerpflichtig ist. In dem konkreten Fall ging es um eine Frau, die Gutachten zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit im Auftrag des MDK erstellt und dafür Honorar erhielt. Der BFH hat den Fall dem Europäischen Gerichtshof vorgelegt, damit der klärt, ob die EU-Mehrwertsteuer-Richtlinie für die Krankenschwester anzuwenden ist, nach der "eng mit Sozialfürsorge und der sozialen Sicherheit verbundenen Dienstleistungen (...), die durch Altenheime, Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder andere (...) anerkannte Einrichtungen bewirkt werden", umsatzsteuerfrei sind. (BFH, XI R 11/17) – vom 10.04.2019
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16.09.2019
Steuerrecht: Auch Stückzinsen unterliegen der Abgeltungssteuer
Stückzinsen (Zinsen bei Anleihen zwischen zwei Zinsterminen) sind nach Einführung der Abgeltungsteuer seit 2009 als Teil des Gewinns aus der Veräußerung einer sonstigen Kapitalforderung steuerpflichtig. Dies gelte auch dann, so der Bundesfinanzhof, wenn die veräußerte Kapitalforderung vor 2009 erworben worden ist. Eine spätere Festschreibung der Steuerpflicht der Stückzinsen durch ein weiteres Gesetz im Jahr 2010 habe lediglich „die bestehende Rechtslage geklärt“. Es habe sich nicht um eine verfassungswidrige rückwirkende, sondern eine verfassungsgemäße Vorschrift gehandelt. (BFH, VIII R 22/15 u. a.) – vom 07.05.2019
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13.09.2019
Umsatzsteuerrecht: Unternehmer haben Anspruch auf eine Nummer
Musste ein Unternehmer bereits einmal Insolvenz beantragen und meldet er später ein neues Unternehmen an, wobei er schon beim Ausfüllen des Fragebogens für die steuerliche Erfassung seinen steuerlichen Pflichten nicht vollständig nachkam, so darf das Finanzamt ihm dennoch nicht die Zuteilung einer Umsatzsteuernummer verweigern. Der Bundesfinanzhof hat deutlich gemacht, dass die Zuteilung der Umsatzsteuernummer nur dann verweigert werde darf, wenn das Amt eindeutige Hinweise für eine (geplante) Steuerhinterziehung hat. Unternehmer haben einen öffentlich-rechtlichen Anspruch auf Erteilung der Steuernummer. Die Versagung der Nummer zur Verhinderung von Steuerhinterziehungen ist nur verhältnismäßig, wenn sie "auf ernsthaften Anzeichen" beruht (...), dass der Steuerpflichtige betrügen wird oder will. (BFH, V B 28/19) – vom 17.07.2019
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11.09.2019
Verwaltungsrecht: Das Steuergeheimnis kann schwerer wiegen als die Pressefreiheit
Ein Journalist, der über einen Einsatz von Polizei und Steuerfahndung in einem Swinger-Club berichtet hat, kann von der Finanzbehörde nicht verlangen, ihm die Daten aus der Razzia zu nennen (insbesondere interessierte er sich dafür, wer bei dem Einsatz federführend war, ob Beweismaterial gefunden wurde und ob es Festnahmen und Haftbefehle gab). Die Pressefreiheit gebietet es nicht, das Steuergeheimnis zu lüften. Bei presserechtlichen Auskunftsansprüchen ist stets eine „offene“ Einzelfallabwägung vorzunehmen. (BVwG, 7 C 33/17) – vom 29.08.2019
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06.09.2019
Riester-Rente: Zu Unrecht bezogene Zulagen muss auch unschuldige Kundin erstatten
Auch wenn ein Versicherungsberater gegenüber der Zentralen Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) behauptet, ein Kunde sei für ein bestimmtes Riester-Produkt zulageberechtigt (was sich später als falsch herausstellte), muss der Kunde die zu Unrecht bezogenen staatlichen Zulagen erstatten. Dass den Versicherten kein Verschulden trifft, sei unerheblich. In dem konkreten Fall hatte eine Frau bei einem Anbieter einen zertifizierten Riester- Altersvorsorgevertrag abgeschlossen und aufgrund der nicht korrekten Angabe des Anbieters, die Frau sei unmittelbar zulageberechtigt, Zulagebeträge erhalten. Nach Ende des Altersvorsorgevertrages stellte sich bei einer Prüfung raus, dass die Angaben seinerzeit falsch waren. Die Frau musste die Zulagen erstatten. Auch der Umstand, dass die Zulagestelle jahrelang gezahlt hatte, führte zu keinem anderen Ergebnis. (BFH, X R 35/17)
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05.09.2019
Sonderausgaben: Auch Spenden nach Rumänien helfen Steuern sparen
Spendet ein Steuerzahler an die griechisch-katholische Kirche in Rumänien, so darf das Finanzamt es nicht verweigern, die Summe als Sonderausgabe anzuerkennen. Das Argument, Spenden an die rumänisch-orthodoxe Kirche würden auch nicht anerkannt, ist zu dünn. Die griechisch-katholische Kirche ist mit einer Körperschaft des öffentlichen Rechts "inländischer Prägung" vergleichbar. (FG Köln, 9 K 1652/18) – vom 08.05.2019
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03.09.2019
Abgeltungssteuer: Wer bei einer Prüfung auffällt, kann nicht rückwirkend handeln
Hat ein Gesellschafter (hier einer GmbH) die Beteiligungen an dieser GmbH nicht in seiner Steuererklärung angegeben, sondern nur seine Gehalts- und Tantiemenzahlungen sowie Beraterhonorare, so kann er später - kommt bei einer Steuerprüfung heraus, dass er die Beteiligungen nicht angegeben hatte - nicht die Regelbesteuerung dafür angesetzt bekommen. Er muss die vom Finanzamt angesetzte Abgeltungssteuer bezahlen. Nur, wenn er bereits mit der Einkommensteuererklärung die Regelbesteuerung beantragt hätte, hätte von der Abgeltungsteuer Abstand genommen werden können. (BFH, VIII R 20/16) – vom 14.05.2019
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02.09.2019
Gewerbesteuer: Prüfingenieure sind freiberuflich, aber…
Zwar sind Prüfingenieure, die Hauptuntersuchungen und Sicherheitsprüfungen durchführen, grundsätzlich als freiberuflich anzusehen. Führen sie jedoch als Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) diese Prüfungen nicht mehr selbst durch, sondern lassen sie sie überwiegend von bei ihnen angestellten Ingenieure durchführen, so sind die daraus erzielten Einkünfte gewerblich und somit gewerbesteuerpflichtig. Das gelte jedenfalls dann, wenn die Gesellschafter die Tätigkeit der angestellten Prüfer nur noch stichprobenartig kontrollieren. (BFH, VIII R 35/16) – vom 14.05.2019
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29.08.2019
Steuerrecht: Eine «antiquariate Wohnungsauflösung» kann gewerblich sein
Löst ein Mann (angeblich) seine jahrzehntelang aufgebaute Modelleisenbahn-Sammlung auf und geschieht das parallel zu dem von ihm geführten Internetshop für Modelbahnen und Zubehör sowie einem Reparaturservice für die kleinen Loks, so handelt es sich auch dabei um ein "unternehmerisches Handeln", das umsatz- und gewerbesteuerrechtlich zu erfassen ist. Die (insgesamt in mehreren Jahren getätigten 2.222) eBay-Verkäufe aus dem Bestand hatte er dem Finanzamt nicht angegeben. Er muss die rückwirkende Änderung der Steuerbescheide hinnehmen. Das gelte auch dann, wenn er argumentiert, dass "die Verkäufe aus einer privaten Sammlung nicht zur Verwirklichung von Steuertatbeständen führen". Dazu müsse er schon genau belegen, "ob und in welcher Höhe in den Streitjahren eine private Eisenbahnsammlung vorgelegen hat". (FG Rheinland-Pfalz, 4 K 1593/16) – vom 21.08.2018
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27.08.2019
Gewerbesteuer: Rentenberater sind keine Steuerberater
Rentenberater, die im Rechtsdienstleistungsregister registriert sind, müssen für ihre Tätigkeit Gewerbesteuer abführen. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. Die Tätigkeit ist nicht mit der eines Steuerberaters oder eines Rechtsanwalts vergleichbar und auch mit keinem "Katalogberuf" nach dem Einkommensteuergesetz vergleichbar. Auch können die Einkünfte nicht als solche "aus sonstiger selbstständiger Arbeit" gewertet werden. Das gelte, solange die Tätigkeit "im Schwerpunkt beratender Natur" ist - und nicht "selbstständig fremdnützig", wie das zum Beispiel bei Vermögensverwaltern oder Testamentsvollstreckern der Fall ist. (BFH, VIII R 2/16) – vom 07.05.2019
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24.08.2019
Betriebsausgaben: Die Ehefrau fliegt privat mit auf Geschäftsreise
Aufwendungen für beruflich bedingte Reisen ins Ausland, die einem Steuerberater entstehen, sind als Betriebskosten absetzbar. Das gilt allerdings nicht für die auf seine ihn begleitende Ehefrau anfallenden Kosten. In dem konkreten Fall vor dem Finanzgericht Münster hatte der Mann im Anschluss an internationalen Konferenzen (hier in Barcelona und in Prag) noch mit seiner Gattin an den Veranstaltungsorten Urlaub gemacht. Später machte er die gesamten Reisekosten als Betriebsausgaben geltend - das Finanzamt erkannte nur die Kosten an, die auf ihn für die Konferenztage anfielen - zu Recht. Sein Argument, seine Frau habe ihn bei der Arbeit unterstützt - insbesondere bei der Mandantenpflege - reichte nicht. Die Begleitung des Mannes an touristisch attraktive Orte mit hohem Freizeitwert und die Verbindung mit einem privaten Urlaub sei ganz vorrangig durch die Rolle als Ehefrau veranlasst. Eine etwaige berufliche Motivation trete dahinter als unbedeutend zurück. (FG Münster, 2 K 2355/18 E) – vom 14.05.2019
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22.08.2019
1-Prozent-Methode: Nachträglich erstelltes Fahrtenbuch ist auch sorgfältig nicht genug
Ein Rechtsanwalt kann nicht durch nachträglich erstellte Unterlagen und Auflistungen die nahezu ausschließlich betriebliche Nutzung eines Autos beweisen (wodurch er die Besteuerung des Pkws nach der 1-Prozent-Methode vermeiden wollte). Das gelte auch dann, wenn er von einer Mitarbeiterin für seine Wagen (einen Audi Q5) anhand des Terminkalenders alle betrieblichen Fahrten herausfinden lässt und Händler und Werkstattrechnungen zur Ermittlung der Laufleistung sowie ein Foto des Tachostandes vorlegt. Errechnet er eine betriebliche Nutzung von mehr als 90 Prozent, so kann er diese dennoch nicht angesetzt kriegen. Die nachträglich erstellten und eingereichten Unterlagen genügen nicht den Anforderungen an ein ordnungsgemäß geführtes Fahrtenbuch. (FG Münster, 7 K 2862/17) – vom 10.07.2019
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21.08.2019
Steuerrecht: Auch in einem «unzuständigen» Amt gibt es verbindliche Aussagen
Erhält eine Frau (die als Kommanditistin einer GmbH tätig ist) von einem Finanzamt eine verbindliche Auskunft zu einem Thema, das sie wegen eines geplanten Bauprojektes mit Blick auf die steuerliche Behandlung eines Investitionsschrittes dort angefragt hatte, so kann sie sich auf diese Information verlassen. Und das auch dann, wenn sich herausstellt, dass das angerufene Finanzamt örtlich gar nicht zuständig war. (FG Münster, 4 K 3539/16 F) – vom 17.06.2019
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18.08.2019
Steuerrecht: Rückstellungen für «übliche Arbeit» mindern nicht das Einkommen
Eine Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft kann die Kosten für die (10-jährige) Aufbewahrung von Mandantendaten und -Akten in einem Rechenzentrum nicht als Rückstellung werten, die einkommensmindernd wirkt. Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass es sich bei den Kosten um "ungewisse Verbindlichkeiten" handele, die nicht abgezogen werden können. Die "Arbeitsergebnisse", die die Gesellschaft im Rahmen ihrer vertraglichen Verpflichtung als Steuerberaterin erstellt hat, sind mit der Zahlung des Honorars Eigentum des jeweiligen Mandanten geworden und mussten nicht "im Verantwortungsbereich" des Beraters aufbewahrt werden. (BFH, XI R 42/17) – vom 13.02.2019
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15.08.2019
Steuerrecht: Bleibt ein elektronischer Brief unbemerkt stecken, gibt es Wiedereinsetzung
Bleibt ein elektronisch übermittelter Schriftsatz (hier ging es um einen Brief, den ein Rechtsanwalt an den Bundesfinanzhof per elektronischem Anwaltspostfach - beA – versendet hat) wegen Sonderzeichen auf dem justizinternen Server stecken, so ist eine daraus resultierende Fristversäumung unverschuldet. Das gelte auch dann, wenn der Anwalt unzulässige Umlaute verwendet hat und die Nachricht deswegen auf dem Server in einen Bereich für Nachrichten mit unzulässigen Dateibezeichnungen verschoben wurde, auf den weder der BFH noch der Anwalt Zugriff haben. Wurde der Absender weder auf die unzulässige Dateibezeichnung hingewiesen, noch darauf, dass der Schriftsatz nicht zugegangen war, sondern erhielt er sogar die Mitteilung, dass die Nachricht erfolgreich versandt wurde, so sei das Fristversäumnis nicht dem Anwalt zuzuschreiben. Der BFH gewährte „Wiedereinsetzung in den vorigen Stand“, denn der Brief sei rechtzeitig versandt worden. Zwar wurde darauf hingewiesen, Umlaute und Sonderzeichen zu vermeiden, nicht aber darauf, was das für Folgen haben kann. (BFH, IX B 121/18) – vom 05.06.2019
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12.08.2019
Häusliches Arbeitszimmer: Ein rein privat genutztes Zimmer kann nicht abgezogen werden
Baut ein Steuerberater sein privat genutztes Badezimmer um, so kann er die Kosten dafür nicht als abziehbare Aufwendungen für sein häusliches Arbeitszimmer vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen. Das gelte auch dann, wenn knapp 8,5 Prozent der Gesamtfläche als häusliches Arbeitszimmer anerkannt sind. Das bedeutet nicht auch gleichzeitig, dass er 8,5 Prozent der entstandenen Umbaukosten für das private Bad bei der Einkommensteuer als Betriebsausgabe geltend machen könne. Zwar erlaube es das Steuerrecht, Renovierungs- oder Reparaturaufwendungen, die wie beispielsweise Schuldzinsen oder Müllabfuhrgebühren für das gesamte Gebäude anfallen, anteilig anzusetzen. Das gelte aber nicht für einen ausschließlich privat genutzten Bereich wie dem Bad. (BFH, VIII R 16/15) – vom 14.05.2019
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09.08.2019
Gewerbesteuer: Für vorübergehende Vermarktung darf das Finanzamt nichts berechnen
Ein Reiseveranstalter (hier ging es um eine Firma, die Sportreisen verkauft), der Hotelzimmer nicht selbst betreibt, sondern nur für eine bestimmte Zeit anmietet und weiter an den Kunden bringt, muss dafür keine Gewerbesteuer zahlen. Das Finanzamt dürfe nicht von einem Mietverhältnis zwischen Reiseveranstalter und Hotelier ausgehen und keine Gewerbesteuer verlangen. Es liege kein Anlagevermögen wie bei einer echten Anmietung vor. (BFH, III R 22/16) – vom 25.07.2019
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06.08.2019
Steuerecht: Ein Mietvertrag für eine gemeinsam bewohnte Wohnung wird nicht anerkannt
Das Finanzgericht Baden-Württemberg hat entschieden, dass ein steuerrechtlich anzuerkennendes Mietverhältnis nicht vorliegt, wenn die Vermieterin die zur Hälfte vermietete Wohnung gemeinsam mit ihrem Lebensgefährten und Mieter bewohnt. In dem konkreten Fall hatte die Eigentümerin einer Immobilie mit mehreren Wohnungen (im Erdgeschoss befindet sich ihr Büro, das Dachgeschoss vermietet sie an einen Fremden zum Wohnen und das Obergeschoss bewohnt sie mit ihrem Lebensgefährten selbst) vom Lebensgefährten monatlich eine „Miete“ überwiesen bekommen - und die beiden hatten auch einen Mietvertrag aufgesetzt. Der sollte aussagen, dass das Obergeschoss „zur Hälfte“ (hier für 350 € inklusive Nebenkosten monatlich) vermietet ist. Die Verluste aus Vermietung und Verpachtung aus der Wohnung im Obergeschoss müssen steuerrechtlich nicht anerkannt werden. Denn eine solche Konstellation hält einem Fremdvergleich nicht stand. Auch eine nichteheliche Lebensgemeinschaft sei eine Wirtschaftsgemeinschaft, deren „wesentlicher Bestandteil das gemeinsame Wohnen“ sei. (FG Baden-Württemberg, 1 K 699/19) - vom 06.06.2019
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06.08.2019
Werbungskosten: Der Heimatflughafen ist «erste Tätigkeitsstätte»
Ist ein Copilotin von ihrer Luftfahrtgesellschaft unbefristet ihrem "Heimatflughafen" zugewiesen worden, so kann sie bei Beginn und Ende ihrer Einsätze zum beziehungsweise von diesem Flughafen nur die 30 Cent-Entfernungspauschale pro Kilometer steuerlich berücksichtigen - nicht 30 Cent pro gefahrenen Kilometer. Reise- und Verpflegungskosten können ebenfalls nicht abgerechnet werden. Der Bundesfinanzhof bestätigte die Auffassung des Finanzamtes und des Finanzgerichtes, dass der Heimatflughafen "erste Tätigkeitsstätte" sei - trotz der zahlreichen Einsätze außerhalb dieses Flughafens. (BFH, VI R 40/16) Entsprechend urteilte das Gericht im Falle eines Polizisten, der meistens außerhalb des ihm zugeteilten Polizeireviers arbeitet. (BFH, VI R 27/17) - vom 11.04.2019 + 04.04.2019
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02.08.2019
Steuerrecht: Kirchensteuer-Erstattung ist als Einkommen zu werten
Erhält ein Steuerzahler eine Erstattung der Kirchensteuer (hier wurde nach einer Prüfung für mehrere Jahre festgestellt, dass vom Finanzamt zu viel Kirchensteuer eingezogen worden war), so muss die Erstattung als Einkommen versteuert werden. Die Zahlung darf nicht mit Verlustvorträgen verrechnet werden. Denn eine gezahlte Kirchensteuer sei als Sonderausgabe berücksichtigungsfähig - und somit die Erstattung nur als "negative Sonderausgabe" zu berücksichtigen. Sonderausgaben mindern nämlich nicht bereits den Gesamtbetrag der Einkünfte, sondern erst das Einkommen. (BFH, IX R 34/17) - vom 12.03.2019
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01.08.2019
Kapitalertragsteuer: Was einmal bezahlt wurde, kann nicht mehrfach erstattet werden
Das Finanzgericht Köln hat entschieden, dass eine Mehrfacherstattung einer nur einmal abgeführten Kapitalertragsteuer „bereits denknotwendig" ausscheide und daher auch rechtlich ausgeschlossen ist. Bei dem hier umstrittenen Geschäft handelt es sich um den Handel von Aktien im Bereich der Dividendenausschüttung, wobei ein Aktienkaufvertrag bereits vor der Ausschüttung, also mit einer Dividende, abgeschlossen wird. Der Vertragspartner ist jedoch noch nicht im Besitz der Aktien. Er erwirbt und liefert die Aktien erst nach der Ausschüttung - also ohne den Anspruch auf Dividende. Dieses „kriminelle“ Konstrukt konnte dazu führen, dass zum Zeitpunkt der Dividendenausschüttung die gleiche Aktie im Besitz mehrerer Personen war. (FG Köln, 2 K 2672/17) - vom 19.07.2019
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01.08.2019
Erbschaftsteuer: Ein Zeitraum von zwei Jahren ist nicht mehr «zügig»
Ziehen Kinder innerhalb von sechs Monaten nach dem Erbfall in die von den Eltern vermachte Immobilie ein, so sind sie von der Erbschaftsteuer befreit. Ein späterer Einzug hingegen kann nur in Ausnahmefällen zum steuerfreien Erwerb als Familienheim führen. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. In dem konkreten Fall erbten zwei Brüder das vom Vater bis zu dessen Tod allein bewohnte Zweifamilienhaus. Die Brüder schlossen einen „Vermächtniserfüllungsvertrag“, nach dem einer der beiden das Alleineigentum an dem Haus erhielt. Der Eintrag ins Grundbuch wurde aber erst nach mehr als anderthalb Jahren nach dem Tod des Vaters vorgenommen. Auch holte er erst nach mehr als zwei Jahren Angebote von Handwerkern zur Renovierung des Hauses ein. Das alles sprach nicht für eine „zügige Selbstnutzung“, so dass die Steuerbefreiung für Familien hier nicht geltend gemacht werden konnte. Könne nicht glaubhaft gemacht werden, dass der Sohn diese Verzögerung nicht zu vertreten habe, so bleibt es dabei. (BFH, II R 37/16) - vom 28.05.2019
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31.07.2019
Reisekosten: BFH entscheidet zu Polizisten, Piloten und Luftsicherheitskontrollkräften
2014 wurde das Reisekostenrecht geändert – was sich negativ auf den Werbungskostenabzug von nicht ortsfest eingesetzten Arbeitnehmern und Beamten auswirkte. Die Einschränkung ist leider verfassungsgemäß, erklärte der BFH in mehreren Urteilen. Knackpunkt bei der Neuregelung des Reisekostenrechts war die Einführung des Begriffs "erste Tätigkeitsstätte". Diese erste Tätigkeitsstelle bestimmt sich anhand der arbeitsvertraglichen oder dienstrechtlichen Zuordnung durch den Arbeitgeber und hat nicht zwangsläufig mit dem qualitativen Schwerpunkt der Tätigkeit zu tun. Dadurch kam bei einigen Berufen die Frage auf, ob, wann und vor allem wo eine "erste Tätigkeitsstätte" besteht. Denn für die Fahrt zur ersten Tätigkeitsstätte gibt es nur die Entfernungspauschale – eine Abrechnung von finanziell wesentlich attraktiveren Reisekosten (bei denen es für jeden Kilometer Geld gibt und obendrauf noch die Pauschalen für den Verpflegungsmehraufwand) ist nicht erlaubt (Polizist: BFH-Urteil vom 4.4.2019, Az. VI R 27/17
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27.07.2019
Grunderwerbsteuer: Die Instandhaltungsrücklage darf nicht herausgerechnet werden
Übernimmt der Käufer einer Eigentumswohnung auch das Guthaben aus der Instandsetzungsrücklage, so unterliegt der Wert dafür auch der Grunderwerbsteuer - so wie der Kaufpreis. Die grunderwerbsteuerliche Bemessungsgrundlage bei Erwerb von Teileigentum, so das Finanzgericht Köln, sei nicht um das Guthaben der Instandhaltungsrücklage zu mindern. Denn bei einer Zwangsversteigerung einer Immobilie beispielsweise mindere die Instandhaltungsrücklage die Grunderwerbsteuer auch nicht. (FG Köln, 5 K 2297/16) - vom 17.10.2017
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25.07.2019
Steuerrecht: Auch Landeskassenmittel sind nur begrenzt frei
Auch wenn eine ehrenamtliche Betreuerin (hier ging es um eine im Bereich der Behindertenhilfe tätige Frau) aus der Landeskasse Aufwandsentschädigungen bezieht, so können diese nur bis zur Höhe des „Übungsleiter-Pauschbetrages“ (aktuell 2.400 €) steuerfrei bleiben. Die Frau klagte auf komplette Steuerbefreiung – jedoch ohne Erfolg. Sind die Vergütungen im Haushaltsplan nicht als Aufwandsentsc